Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
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Zur Erreichung dieses Ziels ist ein Sicherheitskonzept umzusetzen, bei dem Maßnahmen und<br />
Einrichtungen gestaffelten Sicherheitsebenen zugeordnet sind. Die Sicherheitsebenen 1 bis<br />
4a sind durch die folgenden Anlagenzustände charakterisiert:<br />
− Sicherheitsebene 1:<br />
− Sicherheitsebene 2:<br />
− Sicherheitsebene 3:<br />
Normalbetrieb (Bestimmungsgemäßer Betrieb, ungestört)<br />
<strong>an</strong>omaler Betrieb (Bestimmungsgemäßer Betrieb, Störung)<br />
Störfälle<br />
− Sicherheitsebene 4a: sehr seltene Ereignisse<br />
Darüber hinaus sind im gestaffelten Sicherheitskonzept weitere Sicherheitsebenen mit Maßnahmen<br />
und Einrichtungen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes vorzusehen. Die Sicherheitsebenen<br />
4b und 4c sind durch die folgenden Anlagenzustände charakterisiert:<br />
− Sicherheitsebene 4b: Ereignisse mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen<br />
− Sicherheitsebene 4c: Unfälle mit schweren Brennelementschäden.<br />
2.1 (2) Für Unfälle mit schweren Brennelementschäden, bei denen sich erhebliche Freisetzungen<br />
radioaktiver Stoffe in die Umgebung mit den Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
nicht vermeiden lassen, sind Maßnahmen zur Unterstützung des <strong>an</strong>lagenexternen Notfallschutzes<br />
zu pl<strong>an</strong>en, um die Folgen von Unfällen mit potenziellen oder tatsächlich eingetretenen<br />
Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung festzustellen und ihre Auswirkungen<br />
auf Mensch und Umwelt soweit wie möglich zu vermindern:<br />
2.1<br />
(3a)<br />
2.1<br />
(3b)<br />
− Sicherheitsebene 5: Unfälle mit erheblichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe.<br />
Das Sicherheitskonzept auf den Sicherheitsebenen 1 bis 4b ist präventiv ausgerichtet. Es<br />
sind Maßnahmen und Einrichtungen vorzusehen, die<br />
− auf der Sicherheitsebene 1 das Eintreten<br />
a) von Störungen und Störfällen vermeiden,<br />
b) von Ereignissen mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen verhindern,<br />
− auf der Sicherheitsebene 2<br />
a) eintretende Störungen beherrschen,<br />
b) das Eintreten von Störfällen vermeiden,<br />
c) das Eintreten von Ereignissen mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen<br />
verhindern,<br />
− auf der Sicherheitsebene 3<br />
a) Störfälle beherrschen,<br />
b) das Eintreten von Ereignissen mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen<br />
verhindern,<br />
− auf der Sicherheitsebene 4a<br />
- Auswirkungen von sehr seltenen Ereignissen beherrschen,<br />
− auf der Sicherheitsebene 4b<br />
- bei Ereignissen mit Mehrfachversagen von Sicherheitseinrichtungen schwere Brennelementschäden<br />
vermeiden (präventive Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes).<br />
Auf der Sicherheitsebene 4c sind mitigative Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
vorzusehen, mit denen bei Unfällen mit schweren Brennelementschäden die Integrität<br />
des Sicherheitsbehälters so l<strong>an</strong>ge wie möglich erhalten wird, Freisetzungen radioaktiver Stoffe<br />
in die Umgebung so weit wie möglich vermieden werden und ein l<strong>an</strong>gfristig kontrollierbarer<br />
Anlagenzust<strong>an</strong>d erreicht werden k<strong>an</strong>n.<br />
Im Falle der Lagerung bestrahlter Brennelemente im Brennelementlagerbecken außerhalb<br />
des Sicherheitsbehälters sind mitigative Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes<br />
vorzusehen, mit denen die Integrität der umgebenden baulichen Hülle so l<strong>an</strong>ge wie möglich<br />
erhalten und Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung so weit wie möglich vermie-<br />
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