Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.9 (2) Hierzu müssen mindestens zwei, weitgehend unabhängige Netz<strong>an</strong>schlüsse für die elektrische<br />
Energieversorgung des Kernkraftwerks vorh<strong>an</strong>den sein. Zusätzlich zur elektrischen<br />
Energieversorgung aus den Netz<strong>an</strong>schlüssen und dem Blockgenerator müssen für die sicherheitstechnisch<br />
wichtigen Einrichtungen zuverlässige Notstrom<strong>an</strong>lagen vorh<strong>an</strong>den sein,<br />
die die elektrische Energieversorgung dieser Einrichtungen bei Ausfall der Netzeinspeisung<br />
und des Blockgenerators gewährleisten. Zusätzlich dazu ist eine Möglichkeit der elektrischen<br />
Energieversorgung vorzusehen, die unabhängig von diesen Versorgungsmöglichkeiten die<br />
elektrische Leistung für die Abführung der Nachwärme und für die Verhinderung einer unzulässigen<br />
Freisetzung radioaktiver Stoffe sicherstellt.<br />
3.9 (3) Bei der Auslegung von Komponenten, die elektrische, elektromech<strong>an</strong>ische oder elektromagnetische<br />
Bauteile sowie <strong>an</strong>alog-elektronische Baugruppen mit einfachem Aufbau enthalten,<br />
sind Vorkehrungen zur Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit systematischer Ausfälle<br />
oder deren Auswirkungen zu treffen.<br />
Bei der Auslegung von Komponenten, die komplexe elektronische oder softwarebasierte<br />
Baugruppen enthalten, sind fehlervermeidende und fehlerbeherrschende Vorkehrungen auf<br />
Komponentenebene sowie ggf. fehlerbeherrschende Vorkehrungen auf Systemebene zu<br />
ergreifen, so dass redund<strong>an</strong>zübergreifende systematische Ausfälle praktisch auszuschließen<br />
sind.<br />
3.9 (4) Die notwendige elektrische Energieversorgung für die Durchführung der gepl<strong>an</strong>ten Maßnahmen<br />
des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes ist sicherzustellen.<br />
3.9 (5) Durch Maßnahmen und Einrichtungen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes ist die Wiederherstellung<br />
der elektrischen Energieversorgung nach einem Ausfall der nicht durch Batterien<br />
gepufferten elektrischen Energieversorgung sicherzustellen.<br />
Zur l<strong>an</strong>gfristigen Gewährleistung der elektrischen Energieversorgung bei längerer Nichtverfügbarkeit<br />
der o. g. Netz<strong>an</strong>schlüsse oder aller externen Netze sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen.<br />
Die dafür benötigten Einrichtungen auf dem Kraftwerksgelände und im Nahbereich<br />
der Anlage sind gegen Einwirkungen von außen zu schützen.<br />
Die bereitzustellende elektrische Leistung muss ausreichen, um die Nachwärme abzuführen<br />
und eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern.<br />
3.10 Anforderungen <strong>an</strong> die H<strong>an</strong>dhabung und Lagerung der Brennelemente<br />
3.10<br />
(1)<br />
3.10<br />
(2)<br />
3.10<br />
(3)<br />
3.10<br />
(4)<br />
Die Kontrolle der Reaktivität bei der Brennelementh<strong>an</strong>dhabung und -lagerung ist auf den<br />
Sicherheitsebenen 1 bis 4a sowie bei Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden<br />
naturbedingten Einwirkungen von außen und Notst<strong>an</strong>dsfällen in allen Betriebsphasen<br />
sicherzustellen.<br />
Es sind Maßnahmen und Einrichtungen zur H<strong>an</strong>dhabung und Lagerung der unbestrahlten<br />
und bestrahlten Brennelemente derart vorzusehen, dass ein Kritikalitätsereignis in den Lagereinrichtungen<br />
auch unter Störfallbedingungen, bei Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch<br />
zu unterstellenden naturbedingten Einwirkungen von außen oder Notst<strong>an</strong>dsfällen nicht<br />
zu unterstellen ist.<br />
Die Kühlung der Brennelemente ist auf den Sicherheitsebenen 1 bis 4a sowie bei Einwirkungen<br />
von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden naturbedingten Einwirkungen von außen<br />
und Notst<strong>an</strong>dsfällen in allen Betriebsphasen sicherzustellen.<br />
Es müssen zwei vonein<strong>an</strong>der unabhängige Wärmesenken vorh<strong>an</strong>den sein, wobei über jede<br />
allein die gesamte Nachwärme der im Brennelementlagerbecken gelagerten bestrahlten<br />
Brennelemente l<strong>an</strong>gfristig abgeführt werden können muss. Die hierfür erforderlichen aktiven<br />
Einrichtungen müssen jeweils redund<strong>an</strong>t vorh<strong>an</strong>den sein.<br />
3.11 Anforderungen <strong>an</strong> den Schutz gegen Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu<br />
unterstellende naturbedingte Einwirkungen von außen sowie Notst<strong>an</strong>dsfälle<br />
3.11<br />
(1)<br />
Alle Einrichtungen, die erforderlich sind, den Kernreaktor sicher abzuschalten und in abgeschaltetem<br />
Zust<strong>an</strong>d zu halten, die Nachwärme abzuführen oder eine Freisetzung radioaktiver<br />
Stoffe zu verhindern, sind so auszulegen und müssen sich dauerhaft in einem solchen Zust<strong>an</strong>d<br />
befinden, dass sie ihre sicherheitstechnischen Aufgaben auch bei Einwirkungen von<br />
innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden naturbedingten Einwirkungen von außen sowie<br />
Notst<strong>an</strong>dsfällen erfüllen.<br />
H i n w e i s: Anforderungen <strong>an</strong> diese Einrichtungen, die im Hinblick auf Störmaßnahmen<br />
20