Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
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Anwendungsbereich<br />
Die „<strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Kernkraftwerke</strong>“ gelten für Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen<br />
zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (<strong>Kernkraftwerke</strong>). Sie stellen den<br />
Prüfmaßstab für die im Rahmen der §§ 7, 17, 19 AtG durchzuführenden Bewertungen dar.<br />
Der Prüfmaßstab wird in den Anlagen 1 und 2 dieser <strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> weiter untersetzt.<br />
Eine Liste konkretisierender Interpretationen zu den „<strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Kernkraftwerke</strong>“<br />
ist in Anh<strong>an</strong>g 3 zusammengestellt.<br />
Es gelten die Begriffsbestimmungen in Anh<strong>an</strong>g 4.<br />
0 Grundsätze<br />
Das grundlegende Sicherheitsziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen<br />
Auswirkungen ionisierender Strahlung. Dieses Ziel gilt für alle Aktivitäten von der Pl<strong>an</strong>ung<br />
über Errichtung und Betrieb bis zum Rückbau eines Kernkraftwerks.<br />
Die Ver<strong>an</strong>twortung für die Gewährleistung der Sicherheit trägt der Genehmigungsinhaber. Er<br />
muss der Einhaltung des Sicherheitsziels Vorr<strong>an</strong>g vor der Einhaltung <strong>an</strong>derer betrieblicher<br />
Ziele geben.<br />
Die Grundlage für einen sicheren Betrieb von <strong>Kernkraftwerke</strong>n ist das sicherheitsgerichtete<br />
Zusammenwirken personeller, technischer und org<strong>an</strong>isatorischer Faktoren (Mensch-Technik-<br />
Org<strong>an</strong>isation). Die Vernetzung dieser Faktoren mit dem Ziel eines sicherheitsgerichteten<br />
H<strong>an</strong>delns ist auch Grundlage für eine hohe Sicherheitskultur. Es ist Aufgabe des Genehmigungsinhabers,<br />
eine hohe Sicherheitskultur aufrecht zu erhalten und zu verbessern.<br />
1 Org<strong>an</strong>isatorische Anforderungen<br />
1 (1) Ver<strong>an</strong>twortung der Unternehmensleitung<br />
Die Unternehmensleitung hat die Ver<strong>an</strong>twortung, den sicheren Betrieb ihrer Anlage zu gewährleisten.<br />
Sie ist ver<strong>an</strong>twortlich für<br />
− die Entwicklung, Einführung und kontinuierliche Verbesserung eines integrierten, prozessorientierten<br />
M<strong>an</strong>agementsystems (IMS).<br />
− die Festlegung und Umsetzung der Unternehmenspolitik und –ziele, in der sich das Unternehmen<br />
zu hoher Sicherheit und zur Stärkung der Sicherheitskultur verpflichtet. Dabei<br />
hat sie Vorbildfunktion.<br />
− die Sicherstellung, dass die Unternehmenspolitik und die Unternehmensziele kommuniziert<br />
und von der Anlagenleitung umgesetzt werden.<br />
− die Erstellung von Grundsätzen zu Aufbau- und Ablauforg<strong>an</strong>isation.<br />
− die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für das Unternehmen und die Anlage.<br />
− die Benennung des Leiters der Anlage, der die Ver<strong>an</strong>twortung für den sicheren Betrieb<br />
der Anlage trägt, und der behördlich geforderten Beauftragten.<br />
Diese Ver<strong>an</strong>twortung ist nicht delegierbar. Die Unternehmensleitung hat sicherheitsgerichtetes<br />
H<strong>an</strong>deln vorzuleben und aktiv zu unterstützen.<br />
Die Unternehmensleitung hat sicherzustellen, dass der interne und externe Erfahrungsrückfluss,<br />
Änderungen des St<strong>an</strong>des von Wissenschaft und Technik und der international bewährten<br />
Sicherheitspraxis einschließlich der hierzu behördlich ver<strong>an</strong>lassten Informationen auf<br />
systematische Weise in einem Prozess des M<strong>an</strong>agementsystems erfasst, ausgewertet und<br />
dokumentiert werden.<br />
1 (2) Ver<strong>an</strong>twortung der Anlagenleitung<br />
Die Anlagenleitung ist ver<strong>an</strong>twortlich für<br />
− das Erstellen der Anlagenpolitik und –ziele in Übereinstimmung mit der Unternehmenspolitik<br />
und den Unternehmenszielen.<br />
− den sicheren Betrieb der Anlage und die Einhaltung der sicherheitstechnischen, gesetzlichen<br />
und behördlichen Anforderungen.<br />
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