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Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...

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Anwendungsbereich<br />

Die „<strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Kernkraftwerke</strong>“ gelten für Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen<br />

zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (<strong>Kernkraftwerke</strong>). Sie stellen den<br />

Prüfmaßstab für die im Rahmen der §§ 7, 17, 19 AtG durchzuführenden Bewertungen dar.<br />

Der Prüfmaßstab wird in den Anlagen 1 und 2 dieser <strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> weiter untersetzt.<br />

Eine Liste konkretisierender Interpretationen zu den „<strong>Sicherheits<strong>an</strong>forderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Kernkraftwerke</strong>“<br />

ist in Anh<strong>an</strong>g 3 zusammengestellt.<br />

Es gelten die Begriffsbestimmungen in Anh<strong>an</strong>g 4.<br />

0 Grundsätze<br />

Das grundlegende Sicherheitsziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen<br />

Auswirkungen ionisierender Strahlung. Dieses Ziel gilt für alle Aktivitäten von der Pl<strong>an</strong>ung<br />

über Errichtung und Betrieb bis zum Rückbau eines Kernkraftwerks.<br />

Die Ver<strong>an</strong>twortung für die Gewährleistung der Sicherheit trägt der Genehmigungsinhaber. Er<br />

muss der Einhaltung des Sicherheitsziels Vorr<strong>an</strong>g vor der Einhaltung <strong>an</strong>derer betrieblicher<br />

Ziele geben.<br />

Die Grundlage für einen sicheren Betrieb von <strong>Kernkraftwerke</strong>n ist das sicherheitsgerichtete<br />

Zusammenwirken personeller, technischer und org<strong>an</strong>isatorischer Faktoren (Mensch-Technik-<br />

Org<strong>an</strong>isation). Die Vernetzung dieser Faktoren mit dem Ziel eines sicherheitsgerichteten<br />

H<strong>an</strong>delns ist auch Grundlage für eine hohe Sicherheitskultur. Es ist Aufgabe des Genehmigungsinhabers,<br />

eine hohe Sicherheitskultur aufrecht zu erhalten und zu verbessern.<br />

1 Org<strong>an</strong>isatorische Anforderungen<br />

1 (1) Ver<strong>an</strong>twortung der Unternehmensleitung<br />

Die Unternehmensleitung hat die Ver<strong>an</strong>twortung, den sicheren Betrieb ihrer Anlage zu gewährleisten.<br />

Sie ist ver<strong>an</strong>twortlich für<br />

− die Entwicklung, Einführung und kontinuierliche Verbesserung eines integrierten, prozessorientierten<br />

M<strong>an</strong>agementsystems (IMS).<br />

− die Festlegung und Umsetzung der Unternehmenspolitik und –ziele, in der sich das Unternehmen<br />

zu hoher Sicherheit und zur Stärkung der Sicherheitskultur verpflichtet. Dabei<br />

hat sie Vorbildfunktion.<br />

− die Sicherstellung, dass die Unternehmenspolitik und die Unternehmensziele kommuniziert<br />

und von der Anlagenleitung umgesetzt werden.<br />

− die Erstellung von Grundsätzen zu Aufbau- und Ablauforg<strong>an</strong>isation.<br />

− die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für das Unternehmen und die Anlage.<br />

− die Benennung des Leiters der Anlage, der die Ver<strong>an</strong>twortung für den sicheren Betrieb<br />

der Anlage trägt, und der behördlich geforderten Beauftragten.<br />

Diese Ver<strong>an</strong>twortung ist nicht delegierbar. Die Unternehmensleitung hat sicherheitsgerichtetes<br />

H<strong>an</strong>deln vorzuleben und aktiv zu unterstützen.<br />

Die Unternehmensleitung hat sicherzustellen, dass der interne und externe Erfahrungsrückfluss,<br />

Änderungen des St<strong>an</strong>des von Wissenschaft und Technik und der international bewährten<br />

Sicherheitspraxis einschließlich der hierzu behördlich ver<strong>an</strong>lassten Informationen auf<br />

systematische Weise in einem Prozess des M<strong>an</strong>agementsystems erfasst, ausgewertet und<br />

dokumentiert werden.<br />

1 (2) Ver<strong>an</strong>twortung der Anlagenleitung<br />

Die Anlagenleitung ist ver<strong>an</strong>twortlich für<br />

− das Erstellen der Anlagenpolitik und –ziele in Übereinstimmung mit der Unternehmenspolitik<br />

und den Unternehmenszielen.<br />

− den sicheren Betrieb der Anlage und die Einhaltung der sicherheitstechnischen, gesetzlichen<br />

und behördlichen Anforderungen.<br />

2

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