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Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...

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ebene 3 Leck- und Bruchpostulate zu definieren. Für solche Rohrleitungssysteme und Komponenten<br />

dieser Systeme, für die im Rahmen des Auslegungskonzeptes während des Betriebs<br />

der Anlage ein katastrophales Versagen praktisch ausgeschlossen werden k<strong>an</strong>n und<br />

für die eingeschränkte Leck- und Bruch<strong>an</strong>nahmen in Anspruch genommen werden, ist eine<br />

hohe Aussagesicherheit bezüglich der Einwirkungen auf diese Einrichtungen auf den Sicherheitsebenen<br />

1 bis 4a sowie bei Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden<br />

naturbedingten Einwirkungen von außen und Notst<strong>an</strong>dsfällen zu gewährleisten.<br />

Für diese ausgewählten Rohrleitungssysteme und Komponenten ist zusätzlich nachzuweisen,<br />

dass <strong>an</strong>zunehmende Fehler in der drucktragenden W<strong>an</strong>dung nicht zu einem Leck oder<br />

Bruch der Rohrleitung oder Komponente führen können, die die in Anspruch genommenen<br />

eingeschränkten Leck- und Bruch<strong>an</strong>nahmen in Frage stellen. Die Einhaltung der dabei zugrunde<br />

gelegten R<strong>an</strong>dbedingungen während des Betriebs ist zu verifizieren.<br />

3.4<br />

(6a)<br />

3.4<br />

(6b)<br />

Zur Vermeidung der Überschreitung des zulässigen Druckes in der Druckführenden Umschließung<br />

(bei DWR Anlagen einschließlich der Sekundärseite des Dampferzeugers) sind<br />

wirksame und zuverlässige Einrichtungen zur Druckbegrenzung und zur Überdruckabsicherung<br />

vorzusehen.<br />

Es müssen Einrichtungen zur Druckentlastung des Reaktorkühlkreislaufs vorh<strong>an</strong>den sein, mit<br />

denen <strong>an</strong>lageninterne Notfallmaßnahmen zur Druckentlastung mit hoher Zuverlässigkeit<br />

durchgeführt werden können.<br />

3.4 (7) Das Kernkraftwerk ist so zu betreiben, dass die jeweils zulässigen Werte für Einwirkungen<br />

auf die Druckführende Umschließung des Reaktorkühlmittels auf den Sicherheitsebenen 1<br />

bis 4a sowie bei Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden naturbedingten<br />

Einwirkungen von außen und Notst<strong>an</strong>dsfällen nicht überschritten werden. Dabei sind die<br />

entsprechend den Anforderungen der Nummer 3.1 (2) <strong>an</strong>gesetzten Zuschläge zu berücksichtigen.<br />

3.5 Anforderungen <strong>an</strong> bauliche Anlagenteile<br />

3.5 (1) Die baulichen Anlagenteile sind so auszulegen und in einem solchen Zust<strong>an</strong>d zu halten, dass<br />

sie<br />

− zur Sicherstellung des Lastabtrags der Systeme und Komponenten im Betrieb und bei<br />

Einwirkungen von außen und von innen,<br />

− zur Gewährleistung des Schutzes gegen diese Einwirkungen,<br />

− zur Abschirmung der ionisierenden Strahlung und zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe<br />

sowie<br />

− zum Br<strong>an</strong>d- und Blitzschutz der Anlage<br />

im jeweils erforderlichen Umf<strong>an</strong>g beitragen.<br />

3.6 Anforderungen <strong>an</strong> den Sicherheitseinschluss<br />

3.6 (1) Das Kernkraftwerk muss einen Sicherheitseinschluss besitzen, bestehend aus dem Sicherheitsbehälter<br />

und umgebendem Gebäude sowie den Hilfssystemen zur Rückhaltung und<br />

Filterung etwaiger Leckagen aus dem Sicherheitsbehälter.<br />

Der Sicherheitseinschluss muss seine Rückhaltefunktion so erfüllen, dass der Austrag radioaktiver<br />

Stoffe in die Umgebung so gering wie möglich gehalten wird und für die Sicherheitsebenen<br />

1 bis 3 vorgegebene Werte nicht überschritten werden.<br />

Der Sicherheitsbehälter muss seine sicherheitstechnischen Aufgaben in den Betriebszuständen,<br />

in denen dieser pl<strong>an</strong>gemäß geschlossen ist, auf den Sicherheitsebenen 1 bis 3 sowie<br />

bei Tr<strong>an</strong>sienten mit Ausfall der Reaktorschnellabschaltung (Sicherheitsebene 4a) und bei den<br />

Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden naturbedingten Einwirkungen<br />

von außen und Notst<strong>an</strong>dsfällen erfüllen.<br />

In den Betriebsphasen, in denen der Sicherheitsbehälter pl<strong>an</strong>gemäß geöffnet sein k<strong>an</strong>n, ist<br />

sicherzustellen, dass unter den Bedingungen der Sicherheitsebene 1 sowie bei den zu unterstellenden<br />

Ereignissen der Sicherheitsebenen 2 und 3 und bei den Einwirkungen von innen,<br />

st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellenden naturbedingten Einwirkungen von außen und<br />

Notst<strong>an</strong>dsfällen wirksame und zuverlässige Rückhaltefunktionen vorh<strong>an</strong>den sind und eine<br />

unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Sicherheitsbehälter verhindert oder<br />

rechtzeitig unterbunden wird.<br />

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