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Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...

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3.1 (7i) Ein Redund<strong>an</strong>zgrad n+0 ist in den Betriebsphasen E und F d<strong>an</strong>n zulässig, wenn bei Ausfall<br />

der Sicherheitseinrichtung die Zeit bis zur Nichteinhaltung von Nachweiskriterien mehr als 10<br />

Stunden beträgt und die ausgefallenen oder in Inst<strong>an</strong>dhaltung befindlichen aktiven sicherheitsrelev<strong>an</strong>ten<br />

Einrichtungen zuverlässig innerhalb dieses Zeitraums verfügbar gemacht<br />

werden können.<br />

3.1 (7j) Für Einrichtungen, die zur Beherrschung der Ereignisse der Sicherheitsebene 4a erforderlich<br />

sind, ist im Anforderungsfall weder ein Einzelfehler noch ein Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall zu unterstellen<br />

(Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />

3.1<br />

(7k)<br />

Zur Beherrschung der Einwirkungen aus den Notst<strong>an</strong>dsfällen Flugzeugabsturz sowie Explosionsdruckwelle<br />

ist für die Funktion von Einrichtungen, die innerhalb der ersten10 Stunden<br />

erforderlich sind, ein Einzelfehler in aktiven Systemteilen dieser Einrichtungen zu unterstellen<br />

(Redund<strong>an</strong>zgrad n+1). Für Einrichtungen die innerhalb der ersten 10 Stunden nicht benötigt<br />

werden, muss weder ein Einzelfehler noch ein Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall unterstellt werden (Redund<strong>an</strong>zgrad<br />

n+0).<br />

3.1 (7l) Für Einrichtungen der Sicherheitsebenen 4b und 4c muss weder ein Einzelfehler noch ein<br />

Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall unterstellt werden (Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />

3.1 (8) Bei der Analyse von Ereignissen der Sicherheitsebene 3 ist die Nichtberücksichtigung der<br />

ersten Anregung des Reaktorschutzsystems oder der ersten Anregung der Reaktorschnellabschaltung<br />

zu unterstellen, sofern aus physikalisch-technischen Gründen nicht nur ein Anregekriterium<br />

verfügbar ist.<br />

Bei unterstellter Nichtberücksichtigung der ersten Anregung ist das gleichzeitige Auftreten<br />

eines Einzelfehlers gemäß der Nummer 3.1 (7g) <strong>an</strong> aktiven Einrichtungen zu unterstellen,<br />

jedoch nicht eine gleichzeitige Inst<strong>an</strong>dhaltung.<br />

3.1 (9) In Betriebsphasen, in denen Teile von Sicherheitseinrichtungen pl<strong>an</strong>gemäß nicht verfügbar<br />

sind, ist die zuverlässige und wirksame Beherrschung für die in diesen Phasen zu unterstellenden<br />

Ereignisse auch unter diesen Bedingungen zu gewährleisten.<br />

3.1<br />

(10)<br />

3.1<br />

(11)<br />

3.1<br />

(12)<br />

3.1<br />

(13)<br />

Notst<strong>an</strong>dsfälle<br />

Bei Notst<strong>an</strong>dsfällen ist sicherzustellen, dass im Ereignisfall eine Redund<strong>an</strong>te bei den zur<br />

Ereignisbeherrschung erforderlichen Einrichtungen erhalten bleibt. Dabei sind jeweils auch<br />

Folgewirkungen zu berücksichtigen.<br />

Bei Notst<strong>an</strong>dsfällen ist die verfahrenstechnische Autarkie der Notst<strong>an</strong>dseinrichtungen im<br />

Hinblick auf alle Kühl- und Betriebsmittel sicherzustellen, die notwendig sind, um die Anlage<br />

in einen kontrollierten Zust<strong>an</strong>d zu bringen und darin für mindestens 10 Stunden zu halten.<br />

Notst<strong>an</strong>dseinrichtungen dürfen keine sicherheitstechnisch nachteiligen Auswirkungen auf<br />

Maßnahmen und Einrichtungen der Sicherheitsebenen 1 bis 3 haben.<br />

Anlageninterner Notfallschutz<br />

Der <strong>an</strong>lageninterne Notfallschutz soll präventive und mitigative Notfallmaßnahmen sowie<br />

H<strong>an</strong>dlungsempfehlungen für den Krisenstab umfassen.<br />

Die für <strong>an</strong>lageninterne Notfallmaßnahmen vorgesehenen Einrichtungen dürfen weder den<br />

bestimmungsgemäßen Betrieb noch den auslegungsgemäßen Einsatz von Sicherheits- und<br />

Notst<strong>an</strong>dseinrichtungen beeinträchtigen. Die Verträglichkeit mit dem Sicherheitskonzept ist<br />

zu gewährleisten.<br />

Die Maßnahmen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes orientieren sich <strong>an</strong> den vom Anlagenkonzept<br />

gegebenen Möglichkeiten. Sie stützen sich auf eigens dafür vorgesehene Maßnahmen<br />

und Einrichtungen sowie auf die flexible Nutzung verfügbarer Sicherheitseinrichtungen,<br />

Betriebssysteme und Notst<strong>an</strong>dseinrichtungen ab.<br />

Die Funktionsfähigkeit der für <strong>an</strong>lageninterne Notfallmaßnahmen vorgesehenen Einrichtungen<br />

ist durch Wartung und wiederkehrende Prüfungen sicherzustellen.<br />

Die Maßnahmen und Einrichtungen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes sollen auch im Falle<br />

von Einwirkungen von innen, st<strong>an</strong>dortspezifisch zu unterstellender naturbedingter Einwirkungen<br />

von außen und bei Notst<strong>an</strong>dsfällen wirksam bleiben.<br />

Prüfung und Wartung<br />

Alle sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen müssen so beschaffen und <strong>an</strong>geordnet<br />

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