Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...
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Rückhaltefunktionen.<br />
c) Sonstige Einrichtungen zur Durchführung von Aufgaben mit sicherheitstechnischer Bedeutung,<br />
einschließlich der Einrichtungen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes.<br />
3.1 (5) Redund<strong>an</strong>te Sicherheitseinrichtungen, bei denen Möglichkeiten für Ausfälle infolge gemeinsamer<br />
Ursache identifiziert sind, sind soweit möglich und technisch sinnvoll diversitär auszuführen.<br />
3.1 (6) Die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen und Einrichtungen der Sicherheitsebene<br />
3, einschließlich der Hilfs- und Versorgungssysteme, ist bei Anforderung auch sicherzustellen<br />
− für alle bei den Ereignisabläufen zu unterstellenden Bedingungen,<br />
− bei störfallbedingten Folgeausfällen,<br />
− bei gleichzeitigem oder zeitlich versetztem Ausfall der Eigenbedarfsversorgung sowie<br />
- bei Ausfällen gemäß dem Einzelfehlerkonzept nach der Nummer 3.1 (7g).<br />
3.1 (7) Einzelfehlerkonzept<br />
3.1<br />
(7a)<br />
3.1<br />
(7b)<br />
3.1<br />
(7c)<br />
3.1<br />
(7d)<br />
3.1<br />
(7e)<br />
Der erforderliche Redund<strong>an</strong>zgrad von Einrichtungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit und<br />
Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen ist abhängig von deren sicherheitstechnischen<br />
Bedeutung im gestaffelten Sicherheitskonzept zu realisieren.<br />
Einzelfehler, die gemäß den folgenden Kriterien in den Ereignis<strong>an</strong>alysen <strong>an</strong>zusetzen sind,<br />
sind bei aktiven Einrichtungen immer und bei passiven Einrichtungen grundsätzlich zu unterstellen.<br />
Abweichungen davon sind zu begründen.<br />
H i n w e i s: In passiven Einrichtungen muss ein Einzelfehler d<strong>an</strong>n nicht unterstellt werden,<br />
wenn nachgewiesen ist, dass einschlägige Vorgaben hinsichtlich Auslegung, Konstruktion,<br />
Werkstoffwahl, Herstellung, Prüfbarkeit und Betriebsbedingungen erfüllt werden.<br />
Die Auswahl des im Hinblick auf die Einhaltung des jeweiligen Nachweiskriteriums ungünstigsten<br />
Einzelfehlers ist zu begründen.<br />
Ist gemäß den sicherheitstechnischen Redund<strong>an</strong>zgradkriterien ein gleichzeitiger Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall<br />
zu unterstellen, ist die insgesamt ungünstigste Kombination eines Einzelfehlers mit<br />
dem Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall zu betrachten.<br />
Müssen zur Beherrschung eines zu unterstellenden Anforderungsfalls mehrere Einrichtungen<br />
gleichzeitig oder zeitlich nachein<strong>an</strong>der ihre Funktion erfüllen, so ist das Auftreten eines Einzelfehlers<br />
für die Summe der Einrichtungen zu unterstellen, nicht aber in mehreren der benötigten<br />
Einrichtungen gleichzeitig.<br />
Für Einrichtungen der Sicherheitsebene 1 besteht keine Anforderung <strong>an</strong> redund<strong>an</strong>te Auslegung<br />
(Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />
3.1 (7f) Für Einrichtungen zur Beherrschung von Ereignissen der Sicherheitsebene 2 sind für den<br />
Anforderungsfall weder ein Einzelfehler noch die Unverfügbarkeit einer Redund<strong>an</strong>te infolge<br />
von Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen (Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall) zu unterstellen (Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />
3.1<br />
(7g)<br />
3.1<br />
(7h)<br />
Die zur Beherrschung von Ereignissen der Sicherheitsebene 3 notwendigen Sicherheitseinrichtungen<br />
sind so redund<strong>an</strong>t vorzusehen und entmascht auszuführen, dass die zur Ereignisbeherrschung<br />
notwendigen Sicherheitsfunktionen auch d<strong>an</strong>n im erforderlichen Umf<strong>an</strong>g wirksam<br />
sind, wenn im Anforderungsfall postuliert wird, dass<br />
− der ungünstigst wirkende Einzelfehler in einer Sicherheitseinrichtung infolge eines zufälligen<br />
Ausfalls auftritt und<br />
− grundsätzlich gleichzeitig eine in Kombination mit dem Einzelfehler ungünstigst wirkende<br />
Unverfügbarkeit in einer Sicherheitseinrichtung infolge von Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen<br />
(Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall) vorliegt<br />
(Redund<strong>an</strong>zgrad n+2).<br />
Für die Zeiträume pl<strong>an</strong>mäßig durchgeführter Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen in den Betriebsphasen<br />
C bis F <strong>an</strong> für diese Betriebsphasen notwendigen Einrichtungen der Sicherheitsebene<br />
3 ist ein Einzelfehler, jedoch kein weiterer Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall zu unterstellen (Redund<strong>an</strong>zgrad<br />
n+1).<br />
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