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Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke - Kerntechnisches ...

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Rückhaltefunktionen.<br />

c) Sonstige Einrichtungen zur Durchführung von Aufgaben mit sicherheitstechnischer Bedeutung,<br />

einschließlich der Einrichtungen des <strong>an</strong>lageninternen Notfallschutzes.<br />

3.1 (5) Redund<strong>an</strong>te Sicherheitseinrichtungen, bei denen Möglichkeiten für Ausfälle infolge gemeinsamer<br />

Ursache identifiziert sind, sind soweit möglich und technisch sinnvoll diversitär auszuführen.<br />

3.1 (6) Die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen und Einrichtungen der Sicherheitsebene<br />

3, einschließlich der Hilfs- und Versorgungssysteme, ist bei Anforderung auch sicherzustellen<br />

− für alle bei den Ereignisabläufen zu unterstellenden Bedingungen,<br />

− bei störfallbedingten Folgeausfällen,<br />

− bei gleichzeitigem oder zeitlich versetztem Ausfall der Eigenbedarfsversorgung sowie<br />

- bei Ausfällen gemäß dem Einzelfehlerkonzept nach der Nummer 3.1 (7g).<br />

3.1 (7) Einzelfehlerkonzept<br />

3.1<br />

(7a)<br />

3.1<br />

(7b)<br />

3.1<br />

(7c)<br />

3.1<br />

(7d)<br />

3.1<br />

(7e)<br />

Der erforderliche Redund<strong>an</strong>zgrad von Einrichtungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit und<br />

Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen ist abhängig von deren sicherheitstechnischen<br />

Bedeutung im gestaffelten Sicherheitskonzept zu realisieren.<br />

Einzelfehler, die gemäß den folgenden Kriterien in den Ereignis<strong>an</strong>alysen <strong>an</strong>zusetzen sind,<br />

sind bei aktiven Einrichtungen immer und bei passiven Einrichtungen grundsätzlich zu unterstellen.<br />

Abweichungen davon sind zu begründen.<br />

H i n w e i s: In passiven Einrichtungen muss ein Einzelfehler d<strong>an</strong>n nicht unterstellt werden,<br />

wenn nachgewiesen ist, dass einschlägige Vorgaben hinsichtlich Auslegung, Konstruktion,<br />

Werkstoffwahl, Herstellung, Prüfbarkeit und Betriebsbedingungen erfüllt werden.<br />

Die Auswahl des im Hinblick auf die Einhaltung des jeweiligen Nachweiskriteriums ungünstigsten<br />

Einzelfehlers ist zu begründen.<br />

Ist gemäß den sicherheitstechnischen Redund<strong>an</strong>zgradkriterien ein gleichzeitiger Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall<br />

zu unterstellen, ist die insgesamt ungünstigste Kombination eines Einzelfehlers mit<br />

dem Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall zu betrachten.<br />

Müssen zur Beherrschung eines zu unterstellenden Anforderungsfalls mehrere Einrichtungen<br />

gleichzeitig oder zeitlich nachein<strong>an</strong>der ihre Funktion erfüllen, so ist das Auftreten eines Einzelfehlers<br />

für die Summe der Einrichtungen zu unterstellen, nicht aber in mehreren der benötigten<br />

Einrichtungen gleichzeitig.<br />

Für Einrichtungen der Sicherheitsebene 1 besteht keine Anforderung <strong>an</strong> redund<strong>an</strong>te Auslegung<br />

(Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />

3.1 (7f) Für Einrichtungen zur Beherrschung von Ereignissen der Sicherheitsebene 2 sind für den<br />

Anforderungsfall weder ein Einzelfehler noch die Unverfügbarkeit einer Redund<strong>an</strong>te infolge<br />

von Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen (Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall) zu unterstellen (Redund<strong>an</strong>zgrad n+0).<br />

3.1<br />

(7g)<br />

3.1<br />

(7h)<br />

Die zur Beherrschung von Ereignissen der Sicherheitsebene 3 notwendigen Sicherheitseinrichtungen<br />

sind so redund<strong>an</strong>t vorzusehen und entmascht auszuführen, dass die zur Ereignisbeherrschung<br />

notwendigen Sicherheitsfunktionen auch d<strong>an</strong>n im erforderlichen Umf<strong>an</strong>g wirksam<br />

sind, wenn im Anforderungsfall postuliert wird, dass<br />

− der ungünstigst wirkende Einzelfehler in einer Sicherheitseinrichtung infolge eines zufälligen<br />

Ausfalls auftritt und<br />

− grundsätzlich gleichzeitig eine in Kombination mit dem Einzelfehler ungünstigst wirkende<br />

Unverfügbarkeit in einer Sicherheitseinrichtung infolge von Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen<br />

(Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall) vorliegt<br />

(Redund<strong>an</strong>zgrad n+2).<br />

Für die Zeiträume pl<strong>an</strong>mäßig durchgeführter Inst<strong>an</strong>dhaltungsmaßnahmen in den Betriebsphasen<br />

C bis F <strong>an</strong> für diese Betriebsphasen notwendigen Einrichtungen der Sicherheitsebene<br />

3 ist ein Einzelfehler, jedoch kein weiterer Inst<strong>an</strong>dhaltungsfall zu unterstellen (Redund<strong>an</strong>zgrad<br />

n+1).<br />

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