19. öffentliche Sitzung vom 05.12.2012 - Amt Mitteldithmarschen
19. öffentliche Sitzung vom 05.12.2012 - Amt Mitteldithmarschen
19. öffentliche Sitzung vom 05.12.2012 - Amt Mitteldithmarschen
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Seite 1<br />
Niederschrift über den öffentlichen Teil der <strong>19.</strong> <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde<br />
Schrum<br />
<strong>Sitzung</strong> am Mittwoch, den <strong>05.12.2012</strong> Beginn: 19:30 Uhr<br />
Ende: 20:35 Uhr<br />
in Schrum, im Hause des Bürgermeisters, Breitenbergsweg 1<br />
Anwesend:<br />
Vorsitzende/r<br />
Herr Ebe Thomsen<br />
Mitglied<br />
Herr Heinrich Horning-Thomsen<br />
Herr Johann Detlef Marx<br />
Herr Martin Paulsen<br />
Herr Hans-Werner Rix<br />
Herr Christoph Sievers<br />
Herr Hans-Jürgen Sievers<br />
Gast<br />
Herr Kim Heinrichs<br />
Raiffeisen eG, Heide<br />
Protokollführer<br />
Herr Lars Struve<br />
Es fehlen:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung Einwendungen nicht<br />
erhoben wurden und dass Beschlussfähigkeit vorliegt.
Seite 2<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1 Einwohnerfragestunde<br />
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012<br />
3 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
4 Bildung des Wahlvorstandes und Bestimmung des Wahlraumes für die Kommunalwahl am<br />
26.05.2013<br />
5 Entschädigung für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-<br />
Schrum<br />
6 Aufwandsentschädigung für die Wehrführung sowie den Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Welmbüttel-Gaushorn-Schrum<br />
7 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leistungen der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum (Feuerwehrgebührensatzung)<br />
8 Wirtschaftspläne 2013<br />
8.1 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte "Morgentau", Grüner Weg<br />
8.2 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Dithmarsenpark Albersdorf<br />
8.3 Wirtschaftsplanung 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf<br />
8.4 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Österstraße Albersdorf<br />
9 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013, Finanzplan und Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
10 Anträge<br />
11 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden<br />
12 Anfragen<br />
Die Protokollführung wird von Lars Struve übernommen.
Seite 3<br />
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
Bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes ist ein Einwohner anwesend.<br />
Michael Rix fragt aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum, ob<br />
geplant ist, in der Gemeinde Schrum einen Löschwasserbrunnen zu bauen. Bürgermeister<br />
Thomsen antwortet, dass er zu diesem Thema im Laufe der <strong>Sitzung</strong> noch eingehen wird.<br />
Weitere Fragen werden nicht gestellt.<br />
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012<br />
Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012 ist allen Mitgliedern der<br />
Gemeindevertretung zugegangen. Einwendungen gegen Form und Inhalt wurden bisher nicht<br />
erhoben und werden auch jetzt nicht geäußert. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.<br />
3. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher<br />
Vorschriften am 13.04.2012 tagen die Ausschüsse öffentlich (§ 46 Abs. 8 der<br />
Gemeindeordnung). Die zurzeit geltende Hauptsatzung sieht in § 4 Abs. 2 eine<br />
anderslautende Regelung vor. Es ist daher eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.<br />
Die Kommunalabteilung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein hat die<br />
<strong>Amt</strong>sverwaltung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zur<br />
Durchführung von amtlichen Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren hingewiesen. Das<br />
OVG führt in dem Beschluss aus, dass eine Hauptsatzung, die bestimmt, Bekanntmachungen<br />
hätten ausschließlich über die Homepage zu erfolgen, gegen höherrangiges Bundesrecht<br />
verstoße. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt vor, dass bei der Öffentlichkeits- und<br />
Behördenbeteiligung elektronische Informationstechnologien, wie zum Beispiel das Internet,<br />
lediglich ergänzend genutzt werden können.<br />
Als Form der Durchführung von amtlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB wird der<br />
Aushang im Sinne des § 5 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und<br />
Verkündung vorgeschlagen. Die amtliche Bekanntmachungstafel befindet sich auf dem<br />
gemeindlichen Grundstück neben dem Ehrenmal in der Dorfstraße.<br />
Beschluss:<br />
Die in der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der<br />
Hauptsatzung wird beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0
Seite 4<br />
4. Bildung des Wahlvorstandes und Bestimmung des Wahlraumes für die Kommunalwahl<br />
am 26.05.2013<br />
Das Gremium macht sich Gedanken darüber, wer aus der Gemeinde Schrum für die<br />
Kommunalwahl am 26.05.2013 als Wahlhelfer eingesetzt werden könnte. Es wird eine Liste<br />
mit möglichen Personen zusammengestellt, sodann wird sich über die Funktionen und<br />
Zuteilungen verständigt.<br />
Beschluss:<br />
Die Bildung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 26.05.2013 wird<br />
wie folgt vorgeschlagen:<br />
Wahlvorsteherin:<br />
Ilse Muhl<br />
Stellv. Wahlvorsteherin: Heinke Sievers<br />
Schriftführerin: Tanja Volta<br />
Stellv. Schriftführerin: Angelika Rix<br />
Beisitzerin:<br />
Beate Meißner<br />
Beisitzerin:<br />
Renate Paulsen<br />
Beisitzerin:<br />
Meike Thomsen<br />
Beisitzerin:<br />
Annegret Rohde<br />
Beisitzerin:<br />
Jorinde Zemke<br />
Beisitzerin:<br />
Christina Fahrenkrug<br />
Als Wahllokal wird vorgeschlagen: Breitenbergsweg 1, Schrum, im Hause des<br />
Bürgermeisters.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
5. Entschädigung für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />
Gaushorn-Schrum<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung. Rückwirkend zum 01.01.2012 ist die Aufgabe des<br />
Feuerwehrwesens auf die Gemeinden Welmbüttel, Gaushorn und Schrum zurück übertragen<br />
worden.<br />
Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />
zwischen den vorgenannten Gemeinden ist Trägerin der Feuerwehr die Gemeinde<br />
Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis der<br />
Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />
In Trägerschaft des <strong>Amt</strong>es wurden die Feuerwehren bisher mit 50 % von den Gebühren für<br />
das Feuerwehrpersonal im Rahmen der Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze nach der<br />
Feuerwehrgebührensatzung beteiligt. Die Beteiligungsspanne ist frei wählbar. Eine<br />
gesetzliche Grundlage zur Weiterleitung dieser Gebühren existiert nicht.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung Schrum erteilt ihr Einverständnis für die folgende<br />
Beschlussvorlage der Gemeindevertretung Welmbüttel:
Seite 5<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt, die Freiwillige Feuerwehr Welmbüttel-<br />
Gaushorn-Schrum an den tatsächlich eingegangenen Gebühren für die<br />
Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze nach der Feuerwehrgebührensatzung<br />
mit 100 % von den Gebühren für das Feuerwehrpersonal rückwirkend ab dem<br />
01.01.2012 zu beteiligen. Diese finanzielle Beteiligung ist als Zuschuss an die<br />
Kameradschaftskasse auszuzahlen.<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
6. Aufwandsentschädigung für die Wehrführung sowie den Gerätewart der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung. Nachfragen ergeben sich nicht.<br />
Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />
zwischen den Gemeinden Welmbüttel, Gauhorn und Schrum ist Trägerin der Feuerwehr die<br />
Gemeinde Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis<br />
der Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung Schrum erteilt ihr Einverständnis für die folgende<br />
Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung Welmbüttel:<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2012:<br />
1. dem Wehrführer und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Welmbüttel-Gaushorn-Schrum eine Aufwandsentschädigung<br />
einschließlich Kleidergeld in Höhe des Höchstsatzes der jeweils gültigen<br />
Entschädigungsverordnung zu zahlen.<br />
2. dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-<br />
Schrum eine Telefonkostenpauschale in Höhe von monatlich 10,00 € zu<br />
zahlen.<br />
3. der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />
Gaushorn-Schrum einen Zuschuss für die Gerätewartung in Höhe von 50<br />
% des Höchstsatzes der jeweils gültigen Entschädigungsrichtlinie zu<br />
zahlen. Die Feuerwehr hat die Auszahlung/Weiterleitung an den<br />
Gerätewart in eigener Verantwortung zu regeln.<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0
Seite 6<br />
7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leistungen der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum (Feuerwehrgebührensatzung)<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />
Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />
zwischen den Gemeinden Welmbüttel, Gauhorn und Schrum ist Trägerin der Feuerwehr die<br />
Gemeinde Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis<br />
der Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />
Die bisherige Feuerwehrgebührensatzung des <strong>Amt</strong>es Eider wurde auf die Verhältnisse der<br />
Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum abgeändert und im Vorwege mit dem<br />
Wehrvorstand der Feuerwehr besprochen.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einverständnis für den Erlass der diesem<br />
Protokoll als Anlage 2 beigefügten Satzung über die Erhebung von<br />
Benutzungsgebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />
Gauhorn-Schrum gemäß § 6 Ziffer 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur<br />
Sicherstellung des Brandschutzes zwischen den Gemeinden Welmbüttel,<br />
Gaushorn und Schrum.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
8. Wirtschaftspläne 2013<br />
8.1. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte "Morgentau", Grüner Weg<br />
Bürgermeister Ebe Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />
Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />
„Morgentau“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre 2013<br />
sind mit 235.400,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />
Hauptbetrieb/Regelbetrieb 218.600,00 €<br />
Einzelintegration 15.300,00 €<br />
Sprachförderung 1.500,00 €.<br />
Der Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt voraussichtlich 94.100,00 €.<br />
Die von der Gemeinde Schrum zu zahlenden Betriebskostenabschläge belaufen sich unter<br />
Berücksichtigung der derzeitigen Belegung des Kindergartens mit 39 Kindern (Stand<br />
September 2012) auf etwa 2.400,00 € für 1 Kind.<br />
Neben den Betriebskostenabschlägen sind die Zins- und Tilgungsleistungen für die<br />
bestehenden Kredite sowie Investitionskosten in Höhe von insgesamt 10.200,00 € von den<br />
Gemeinden Albersdorf, Schrum, Tensbüttel-Röst, Wennbüttel und Arkebek entsprechend der
Seite 7<br />
auf die jeweiligen Gemeinden entfallenden Belegungsmonate zu zahlen. Auf die Gemeinde<br />
Schrum entfallen circa 300,00 €.<br />
Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 68.100,00 € veranschlagt.<br />
Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />
Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für den Kindergarten „Morgentau“, Grüner<br />
Weg, wird genehmigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />
die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 116,00 € für die Vormittagsgruppe<br />
(4 Stunden) und 174,00 € für die Ganztagsbetreuung (6 Stunden) für jeweils<br />
12 Monate gebilligt.<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
8.2. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Dithmarsenpark Albersdorf<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />
Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />
„Dithmarsenpark“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre<br />
2013 sind mit 401.900,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />
Hauptbetrieb/Regelbetrieb 384.800,00 €<br />
Einzelintegration 15.300,00 €<br />
Sprachförderung 1.800,00 €.<br />
Der Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt voraussichtlich 126.500,00 €<br />
inklusive Investitionskosten in Höhe von 400,00 €. Aus der Gemeinde Schrum besuchen<br />
derzeit keine Kinder den Kindergarten „Dithmarsenpark“. Es sind somit auch keine<br />
Betriebskostenabschläge zu leisten.<br />
Im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt sind die Kreditkosten die der Gemeinde Albersdorf<br />
durch die Finanzierung des Umbaus des Gebäudes entstanden sind. Hierzu wurde von den<br />
beteiligten Gemeinden eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass unabhängig<br />
von der Belegung des Kindergartens, von der Gemeinde Schrum ein jährlicher Betrag in<br />
Höhe von 315,83 € an die Gemeinde Albersdorf gezahlt wird.<br />
Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 126.100,00 € veranschlagt.<br />
Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />
Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für die Kindertagesstätte „Dithmarsenpark“<br />
wird genehmigt.<br />
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />
die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 174,00 € für die Vormittagsgruppe
Seite 8<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
(6 Stunden) und 297,00 € für die Krippengruppen (6 Stunden) für jeweils 12<br />
Monate gebilligt.<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
8.3. Wirtschaftsplanung 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />
Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat die Wirtschaftsplanung 2013 für<br />
den Waldkindergarten Albersdorf vorgelegt. Die Gesamtausgaben für das nächste Jahr sind<br />
mit 88.000,00 € veranschlagt. Der Anteil der Kommunalgemeinden beträgt laut<br />
Wirtschaftsplan 34.500,00 € einschließlich des Investitionskostenanteils. Derzeit besucht<br />
kein Kind aus Schrum den Waldkindergarten.<br />
Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 28.600,00 € veranschlagt.<br />
Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />
Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf wird<br />
genehmigt. Die Festsetzung des Elternbeitrages ab dem 01.01.2013 auf<br />
monatlich 119,00 € für 12 Monate wird vorbehaltlich der Beschlussfassung<br />
durch den Kindertagesstättenausschuss gebilligt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
8.4. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Österstraße Albersdorf<br />
Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />
Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />
Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />
„Österstraße“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre 2013<br />
sind mit 201.400,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />
Hauptbetrieb/Regelbetrieb 197.900,00 €<br />
Einzelintegration 100,00 €<br />
Sprachförderung 3.400,00 €.
Seite 9<br />
Der veranschlagte Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt 82.100,00 €.<br />
Neben den Betriebskostenabschlägen sind die Zins- und Tilgungsleistungen für die<br />
Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sowie die Grundsanierung der Kindertagesstätte in<br />
Höhe von insgesamt 24.100,00 € von den Vertragsgemeinden zu zahlen.<br />
Im Wirtschaftsplan sind des weiteren Kosten in Höhe von 7.400,00 € für die Pflasterung des<br />
Vorplatzes der Kindertagesstätte veranschlagt. Gemäß § 9 Abs. 3 des Vertrages zwischen der<br />
Kirchengemeinde Albersdorf und den Gemeinden Albersdorf, Schrum, Tensbüttel-Röst,<br />
Wennbüttel und Arkebek sind Ausgaben für Instandsetzungsarbeiten mit einem<br />
Herstellungswert von bis zu 5.000,00 € als laufende Betriebskosten im Wirtschaftsplan der<br />
Kindertagesstätte zu veranschlagen. Da die Kosten für die Pflasterung des Vorplatzes über<br />
den Betrag von 5.000,00 € liegen, wurde im Wirtschafplan eine 100%-ige Finanzierung der<br />
Maßnahme durch die Gemeinden veranschlagt. Die geplante Maßnahme bedarf daher der<br />
gesonderten Zustimmung der Kommunalgemeinden.<br />
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Albersdorf hat sich im Rahmen<br />
eines Ortstermins einen Eindruck von dem jetzigen Zustand des Vorplatzes verschafft. Nach<br />
Ansicht des Ausschusses liegt eine Notwendigkeit zur Neupflasterung des Vorplatzes nicht<br />
vor. Es wird daher von der Verwaltung empfohlen, einer entsprechenden Baumaßnahme<br />
nicht zuzustimmen.<br />
Derzeit besucht kein Kind aus Schrum die Kindertagesstätte Österstraße. Es sind nach dem<br />
derzeitigen Stand somit keinerlei Betriebskostenabschläge zu zahlen.<br />
Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 61.600,00 € veranschlagt.<br />
Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />
Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für die Kindertagesstätte „Österstraße“<br />
wird, ohne Berücksichtigung der Kosten für die geplante Pflasterung des<br />
Vorplatzes in Höhe von 7.400,00 €, genehmigt. Den geplanten<br />
Pflasterungsarbeiten wird nicht zugestimmt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />
die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 116,00 € für die Regelgruppe (4<br />
Stunden), auf 174,00 € für die Regelgruppe (6 Stunden) und auf 297,00 € für<br />
die Krippengruppe (6 Stunden) für die Dauer von jeweils 12 Monate gebilligt.<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013, Finanzplan und Investitionsprogramm 2012<br />
bis 2016<br />
Der Finanzausschussvorsitzende Hans-Jürgen Sievers und Bürgermeister Ebe Thomsen<br />
erläutern die Grundzüge des Haushalts für das Haushaltsjahr 2013.<br />
Der allen Gemeindevertretern vorliegende Haushaltsplan mit der dazugehörigen<br />
Haushaltssatzung 2013 sowie der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
wurden durch den Finanzausschuss der Gemeinde Schrum in der <strong>Sitzung</strong> am 22.11.2012<br />
beraten und der Gemeindevertretung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Seite 10<br />
Der Verwaltungshaushalt schließt ausgeglichen in der Einnahme und Ausgabe mit 86.400,00<br />
€. Der Vermögenshaushalt konnte ebenfalls ausgeglichen werden und schließt in der<br />
Einnahme und Ausgabe mit 16.200,00 € ab.<br />
Fragen werden nicht gestellt.<br />
Beschluss:<br />
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 und der Haushaltsplan<br />
2013 sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />
werden in der durch die heutige Beratung gefundenen Form und Fassung<br />
beschlossen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />
Davon Anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
10. Anträge<br />
Es liegen keine Anträge vor.<br />
11. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden<br />
Bürgermeister Thomsen berichtet über die folgenden Punkte:<br />
a) Aktueller Stand zum Thema Windenergie im Bereich des <strong>Amt</strong>es <strong>Mitteldithmarschen</strong>.<br />
b) Im Rahmen der diesjährigen Maisernte wurden die Wege im Dorf stark in Anspruch<br />
genommen, größere Schäden gibt es jedoch nicht zu verzeichnen.<br />
c) Die Knickpflege erfolgt auch im nächsten Jahr durch die Firma Rudolf Thode,<br />
Offenbüttel<br />
d) Durch die Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen wurde festgestellt, dass die<br />
Löschwasserversorgung in der Gemeinde Schrum derzeit nicht sichergestellt ist. Der<br />
dortige Sachbearbeiter verweist dabei insbesondere auf die maximal zulässigen<br />
Abstände zwischen den Löschwasserentnahmestellen sowie die erhöhten Anforderungen<br />
an den Volumenstrom bei Sonderbauten und großen landwirtschaftlichen Betrieben mit<br />
Weichdächern. Im Kreise der Gemeindevertretung werden anhand von eingeholten<br />
Angeboten die folgenden Varianten zur Lösung dieses Problems ausführlich besprochen:<br />
1. Neubau eines Löschwasserbrunnens auf dem Grundstück „Dorfstraße 5“.<br />
2. Nutzung des vorhandenen Brunnens auf der zugehörigen Wiese des Anwesens<br />
„Dorfstraße 5“. Die Zuwegung könnte mit Recyclingmaterial befestigt werden, so<br />
dass eine vernünftige Zuwegung zu diesem Brunnen geschaffen werden würde.<br />
Bürgermeister Thomsen wird in Erfahrung bringen, wie hoch die Kosten für das<br />
Herrichten der Zuwegung sind.<br />
3. Nutzung des vorhandenen Brunnens auf dem Grundstück „Dorfstraße 15“.<br />
Die Gemeindevertretung kommt überein, dass bevor eine endgültige Entscheidung in<br />
dieser Angelegenheit getroffen wird, Bürgermeister Thomsen das vorgenannte Angebot<br />
einholt.
Seite 11<br />
Herr Struve weist darauf hin, dass das weitere Vorgehen vor einer möglichen<br />
Auftragserteilung unbedingt mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen<br />
abgesprochen werden sollte. Auch macht Herr Struve die Anwesenden, für den Fall, dass<br />
es zu einem Brandschaden im betroffenen Ortsteil kommen sollte, auf mögliche<br />
Haftungsfolgen aufmerksam.<br />
Der Finanzausschussvorsitzende Hans-Jürgen Sievers berichtet, dass der Finanzausschuss<br />
am 22.11.2012 getagt und sich mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 beschäftigt hat.<br />
Weitere Ausschusssitzungen haben seit der letzten Gemeindevertretersitzung nicht<br />
stattgefunden.<br />
12. Anfragen<br />
Es liegen keine Anfragen vor.<br />
G. g. u.<br />
Ebe Thomsen<br />
(Vorsitzender)<br />
Lars Struve<br />
(Protokollführer)