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19. öffentliche Sitzung vom 05.12.2012 - Amt Mitteldithmarschen

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Seite 1<br />

Niederschrift über den öffentlichen Teil der <strong>19.</strong> <strong>Sitzung</strong> der Gemeindevertretung der Gemeinde<br />

Schrum<br />

<strong>Sitzung</strong> am Mittwoch, den <strong>05.12.2012</strong> Beginn: 19:30 Uhr<br />

Ende: 20:35 Uhr<br />

in Schrum, im Hause des Bürgermeisters, Breitenbergsweg 1<br />

Anwesend:<br />

Vorsitzende/r<br />

Herr Ebe Thomsen<br />

Mitglied<br />

Herr Heinrich Horning-Thomsen<br />

Herr Johann Detlef Marx<br />

Herr Martin Paulsen<br />

Herr Hans-Werner Rix<br />

Herr Christoph Sievers<br />

Herr Hans-Jürgen Sievers<br />

Gast<br />

Herr Kim Heinrichs<br />

Raiffeisen eG, Heide<br />

Protokollführer<br />

Herr Lars Struve<br />

Es fehlen:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einladung Einwendungen nicht<br />

erhoben wurden und dass Beschlussfähigkeit vorliegt.


Seite 2<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1 Einwohnerfragestunde<br />

2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012<br />

3 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

4 Bildung des Wahlvorstandes und Bestimmung des Wahlraumes für die Kommunalwahl am<br />

26.05.2013<br />

5 Entschädigung für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-<br />

Schrum<br />

6 Aufwandsentschädigung für die Wehrführung sowie den Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Welmbüttel-Gaushorn-Schrum<br />

7 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leistungen der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum (Feuerwehrgebührensatzung)<br />

8 Wirtschaftspläne 2013<br />

8.1 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte "Morgentau", Grüner Weg<br />

8.2 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Dithmarsenpark Albersdorf<br />

8.3 Wirtschaftsplanung 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf<br />

8.4 Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Österstraße Albersdorf<br />

9 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013, Finanzplan und Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

10 Anträge<br />

11 Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden<br />

12 Anfragen<br />

Die Protokollführung wird von Lars Struve übernommen.


Seite 3<br />

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

Bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes ist ein Einwohner anwesend.<br />

Michael Rix fragt aus Sicht der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum, ob<br />

geplant ist, in der Gemeinde Schrum einen Löschwasserbrunnen zu bauen. Bürgermeister<br />

Thomsen antwortet, dass er zu diesem Thema im Laufe der <strong>Sitzung</strong> noch eingehen wird.<br />

Weitere Fragen werden nicht gestellt.<br />

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012<br />

Die Niederschrift der Gemeindevertretersitzung <strong>vom</strong> 04.09.2012 ist allen Mitgliedern der<br />

Gemeindevertretung zugegangen. Einwendungen gegen Form und Inhalt wurden bisher nicht<br />

erhoben und werden auch jetzt nicht geäußert. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.<br />

3. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher<br />

Vorschriften am 13.04.2012 tagen die Ausschüsse öffentlich (§ 46 Abs. 8 der<br />

Gemeindeordnung). Die zurzeit geltende Hauptsatzung sieht in § 4 Abs. 2 eine<br />

anderslautende Regelung vor. Es ist daher eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.<br />

Die Kommunalabteilung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein hat die<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zur<br />

Durchführung von amtlichen Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren hingewiesen. Das<br />

OVG führt in dem Beschluss aus, dass eine Hauptsatzung, die bestimmt, Bekanntmachungen<br />

hätten ausschließlich über die Homepage zu erfolgen, gegen höherrangiges Bundesrecht<br />

verstoße. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt vor, dass bei der Öffentlichkeits- und<br />

Behördenbeteiligung elektronische Informationstechnologien, wie zum Beispiel das Internet,<br />

lediglich ergänzend genutzt werden können.<br />

Als Form der Durchführung von amtlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB wird der<br />

Aushang im Sinne des § 5 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und<br />

Verkündung vorgeschlagen. Die amtliche Bekanntmachungstafel befindet sich auf dem<br />

gemeindlichen Grundstück neben dem Ehrenmal in der Dorfstraße.<br />

Beschluss:<br />

Die in der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte 2. Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung wird beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0


Seite 4<br />

4. Bildung des Wahlvorstandes und Bestimmung des Wahlraumes für die Kommunalwahl<br />

am 26.05.2013<br />

Das Gremium macht sich Gedanken darüber, wer aus der Gemeinde Schrum für die<br />

Kommunalwahl am 26.05.2013 als Wahlhelfer eingesetzt werden könnte. Es wird eine Liste<br />

mit möglichen Personen zusammengestellt, sodann wird sich über die Funktionen und<br />

Zuteilungen verständigt.<br />

Beschluss:<br />

Die Bildung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 26.05.2013 wird<br />

wie folgt vorgeschlagen:<br />

Wahlvorsteherin:<br />

Ilse Muhl<br />

Stellv. Wahlvorsteherin: Heinke Sievers<br />

Schriftführerin: Tanja Volta<br />

Stellv. Schriftführerin: Angelika Rix<br />

Beisitzerin:<br />

Beate Meißner<br />

Beisitzerin:<br />

Renate Paulsen<br />

Beisitzerin:<br />

Meike Thomsen<br />

Beisitzerin:<br />

Annegret Rohde<br />

Beisitzerin:<br />

Jorinde Zemke<br />

Beisitzerin:<br />

Christina Fahrenkrug<br />

Als Wahllokal wird vorgeschlagen: Breitenbergsweg 1, Schrum, im Hause des<br />

Bürgermeisters.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

5. Entschädigung für kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />

Gaushorn-Schrum<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung. Rückwirkend zum 01.01.2012 ist die Aufgabe des<br />

Feuerwehrwesens auf die Gemeinden Welmbüttel, Gaushorn und Schrum zurück übertragen<br />

worden.<br />

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />

zwischen den vorgenannten Gemeinden ist Trägerin der Feuerwehr die Gemeinde<br />

Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis der<br />

Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />

In Trägerschaft des <strong>Amt</strong>es wurden die Feuerwehren bisher mit 50 % von den Gebühren für<br />

das Feuerwehrpersonal im Rahmen der Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze nach der<br />

Feuerwehrgebührensatzung beteiligt. Die Beteiligungsspanne ist frei wählbar. Eine<br />

gesetzliche Grundlage zur Weiterleitung dieser Gebühren existiert nicht.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung Schrum erteilt ihr Einverständnis für die folgende<br />

Beschlussvorlage der Gemeindevertretung Welmbüttel:


Seite 5<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Freiwillige Feuerwehr Welmbüttel-<br />

Gaushorn-Schrum an den tatsächlich eingegangenen Gebühren für die<br />

Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze nach der Feuerwehrgebührensatzung<br />

mit 100 % von den Gebühren für das Feuerwehrpersonal rückwirkend ab dem<br />

01.01.2012 zu beteiligen. Diese finanzielle Beteiligung ist als Zuschuss an die<br />

Kameradschaftskasse auszuzahlen.<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

6. Aufwandsentschädigung für die Wehrführung sowie den Gerätewart der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung. Nachfragen ergeben sich nicht.<br />

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />

zwischen den Gemeinden Welmbüttel, Gauhorn und Schrum ist Trägerin der Feuerwehr die<br />

Gemeinde Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis<br />

der Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung Schrum erteilt ihr Einverständnis für die folgende<br />

Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung Welmbüttel:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2012:<br />

1. dem Wehrführer und Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Welmbüttel-Gaushorn-Schrum eine Aufwandsentschädigung<br />

einschließlich Kleidergeld in Höhe des Höchstsatzes der jeweils gültigen<br />

Entschädigungsverordnung zu zahlen.<br />

2. dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-<br />

Schrum eine Telefonkostenpauschale in Höhe von monatlich 10,00 € zu<br />

zahlen.<br />

3. der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />

Gaushorn-Schrum einen Zuschuss für die Gerätewartung in Höhe von 50<br />

% des Höchstsatzes der jeweils gültigen Entschädigungsrichtlinie zu<br />

zahlen. Die Feuerwehr hat die Auszahlung/Weiterleitung an den<br />

Gerätewart in eigener Verantwortung zu regeln.<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0


Seite 6<br />

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Leistungen der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum (Feuerwehrgebührensatzung)<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />

Entsprechend dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sicherstellung des Brandschutzes<br />

zwischen den Gemeinden Welmbüttel, Gauhorn und Schrum ist Trägerin der Feuerwehr die<br />

Gemeinde Welmbüttel. Zu dieser Thematik ist gemäß § 6 des Vertrages das Einverständnis<br />

der Gemeindevertretung Schrum einzuholen.<br />

Die bisherige Feuerwehrgebührensatzung des <strong>Amt</strong>es Eider wurde auf die Verhältnisse der<br />

Feuerwehr Welmbüttel-Gaushorn-Schrum abgeändert und im Vorwege mit dem<br />

Wehrvorstand der Feuerwehr besprochen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einverständnis für den Erlass der diesem<br />

Protokoll als Anlage 2 beigefügten Satzung über die Erhebung von<br />

Benutzungsgebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Welmbüttel-<br />

Gauhorn-Schrum gemäß § 6 Ziffer 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur<br />

Sicherstellung des Brandschutzes zwischen den Gemeinden Welmbüttel,<br />

Gaushorn und Schrum.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

8. Wirtschaftspläne 2013<br />

8.1. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte "Morgentau", Grüner Weg<br />

Bürgermeister Ebe Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />

Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />

„Morgentau“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre 2013<br />

sind mit 235.400,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />

Hauptbetrieb/Regelbetrieb 218.600,00 €<br />

Einzelintegration 15.300,00 €<br />

Sprachförderung 1.500,00 €.<br />

Der Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt voraussichtlich 94.100,00 €.<br />

Die von der Gemeinde Schrum zu zahlenden Betriebskostenabschläge belaufen sich unter<br />

Berücksichtigung der derzeitigen Belegung des Kindergartens mit 39 Kindern (Stand<br />

September 2012) auf etwa 2.400,00 € für 1 Kind.<br />

Neben den Betriebskostenabschlägen sind die Zins- und Tilgungsleistungen für die<br />

bestehenden Kredite sowie Investitionskosten in Höhe von insgesamt 10.200,00 € von den<br />

Gemeinden Albersdorf, Schrum, Tensbüttel-Röst, Wennbüttel und Arkebek entsprechend der


Seite 7<br />

auf die jeweiligen Gemeinden entfallenden Belegungsmonate zu zahlen. Auf die Gemeinde<br />

Schrum entfallen circa 300,00 €.<br />

Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 68.100,00 € veranschlagt.<br />

Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />

Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für den Kindergarten „Morgentau“, Grüner<br />

Weg, wird genehmigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />

die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 116,00 € für die Vormittagsgruppe<br />

(4 Stunden) und 174,00 € für die Ganztagsbetreuung (6 Stunden) für jeweils<br />

12 Monate gebilligt.<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

8.2. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Dithmarsenpark Albersdorf<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />

Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />

„Dithmarsenpark“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre<br />

2013 sind mit 401.900,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />

Hauptbetrieb/Regelbetrieb 384.800,00 €<br />

Einzelintegration 15.300,00 €<br />

Sprachförderung 1.800,00 €.<br />

Der Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt voraussichtlich 126.500,00 €<br />

inklusive Investitionskosten in Höhe von 400,00 €. Aus der Gemeinde Schrum besuchen<br />

derzeit keine Kinder den Kindergarten „Dithmarsenpark“. Es sind somit auch keine<br />

Betriebskostenabschläge zu leisten.<br />

Im Wirtschaftsplan nicht berücksichtigt sind die Kreditkosten die der Gemeinde Albersdorf<br />

durch die Finanzierung des Umbaus des Gebäudes entstanden sind. Hierzu wurde von den<br />

beteiligten Gemeinden eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass unabhängig<br />

von der Belegung des Kindergartens, von der Gemeinde Schrum ein jährlicher Betrag in<br />

Höhe von 315,83 € an die Gemeinde Albersdorf gezahlt wird.<br />

Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 126.100,00 € veranschlagt.<br />

Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />

Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für die Kindertagesstätte „Dithmarsenpark“<br />

wird genehmigt.<br />

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />

die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 174,00 € für die Vormittagsgruppe


Seite 8<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

(6 Stunden) und 297,00 € für die Krippengruppen (6 Stunden) für jeweils 12<br />

Monate gebilligt.<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

8.3. Wirtschaftsplanung 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />

Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat die Wirtschaftsplanung 2013 für<br />

den Waldkindergarten Albersdorf vorgelegt. Die Gesamtausgaben für das nächste Jahr sind<br />

mit 88.000,00 € veranschlagt. Der Anteil der Kommunalgemeinden beträgt laut<br />

Wirtschaftsplan 34.500,00 € einschließlich des Investitionskostenanteils. Derzeit besucht<br />

kein Kind aus Schrum den Waldkindergarten.<br />

Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 28.600,00 € veranschlagt.<br />

Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />

Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für den Waldkindergarten Albersdorf wird<br />

genehmigt. Die Festsetzung des Elternbeitrages ab dem 01.01.2013 auf<br />

monatlich 119,00 € für 12 Monate wird vorbehaltlich der Beschlussfassung<br />

durch den Kindertagesstättenausschuss gebilligt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

8.4. Wirtschaftsplanung 2013 für die Kindertagesstätte Österstraße Albersdorf<br />

Bürgermeister Thomsen erläutert diesen Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden<br />

Beschlussvorlage der Verwaltung.<br />

Das Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen hat für die Kindertagesstätte<br />

„Österstraße“ die Wirtschaftsplanung 2013 vorgelegt. Die Gesamtausgaben im Jahre 2013<br />

sind mit 201.400,00 € veranschlagt und teilen sich wie folgt auf:<br />

Hauptbetrieb/Regelbetrieb 197.900,00 €<br />

Einzelintegration 100,00 €<br />

Sprachförderung 3.400,00 €.


Seite 9<br />

Der veranschlagte Anteil der Kommunalgemeinden am Regelbetrieb beträgt 82.100,00 €.<br />

Neben den Betriebskostenabschlägen sind die Zins- und Tilgungsleistungen für die<br />

Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sowie die Grundsanierung der Kindertagesstätte in<br />

Höhe von insgesamt 24.100,00 € von den Vertragsgemeinden zu zahlen.<br />

Im Wirtschaftsplan sind des weiteren Kosten in Höhe von 7.400,00 € für die Pflasterung des<br />

Vorplatzes der Kindertagesstätte veranschlagt. Gemäß § 9 Abs. 3 des Vertrages zwischen der<br />

Kirchengemeinde Albersdorf und den Gemeinden Albersdorf, Schrum, Tensbüttel-Röst,<br />

Wennbüttel und Arkebek sind Ausgaben für Instandsetzungsarbeiten mit einem<br />

Herstellungswert von bis zu 5.000,00 € als laufende Betriebskosten im Wirtschaftsplan der<br />

Kindertagesstätte zu veranschlagen. Da die Kosten für die Pflasterung des Vorplatzes über<br />

den Betrag von 5.000,00 € liegen, wurde im Wirtschafplan eine 100%-ige Finanzierung der<br />

Maßnahme durch die Gemeinden veranschlagt. Die geplante Maßnahme bedarf daher der<br />

gesonderten Zustimmung der Kommunalgemeinden.<br />

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Albersdorf hat sich im Rahmen<br />

eines Ortstermins einen Eindruck von dem jetzigen Zustand des Vorplatzes verschafft. Nach<br />

Ansicht des Ausschusses liegt eine Notwendigkeit zur Neupflasterung des Vorplatzes nicht<br />

vor. Es wird daher von der Verwaltung empfohlen, einer entsprechenden Baumaßnahme<br />

nicht zuzustimmen.<br />

Derzeit besucht kein Kind aus Schrum die Kindertagesstätte Österstraße. Es sind nach dem<br />

derzeitigen Stand somit keinerlei Betriebskostenabschläge zu zahlen.<br />

Der von den Eltern aufzubringende Anteil ist mit 61.600,00 € veranschlagt.<br />

Beschluss: Der <strong>vom</strong> Ev.-Luth. Kindertagesstättenwerk Dithmarschen vorgelegte<br />

Wirtschafts- und Stellenplan 2013 für die Kindertagesstätte „Österstraße“<br />

wird, ohne Berücksichtigung der Kosten für die geplante Pflasterung des<br />

Vorplatzes in Höhe von 7.400,00 €, genehmigt. Den geplanten<br />

Pflasterungsarbeiten wird nicht zugestimmt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kindertagesstättenausschuss werden<br />

die Elternbeiträge ab dem 01.01.2013 auf 116,00 € für die Regelgruppe (4<br />

Stunden), auf 174,00 € für die Regelgruppe (6 Stunden) und auf 297,00 € für<br />

die Krippengruppe (6 Stunden) für die Dauer von jeweils 12 Monate gebilligt.<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013, Finanzplan und Investitionsprogramm 2012<br />

bis 2016<br />

Der Finanzausschussvorsitzende Hans-Jürgen Sievers und Bürgermeister Ebe Thomsen<br />

erläutern die Grundzüge des Haushalts für das Haushaltsjahr 2013.<br />

Der allen Gemeindevertretern vorliegende Haushaltsplan mit der dazugehörigen<br />

Haushaltssatzung 2013 sowie der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

wurden durch den Finanzausschuss der Gemeinde Schrum in der <strong>Sitzung</strong> am 22.11.2012<br />

beraten und der Gemeindevertretung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.


Seite 10<br />

Der Verwaltungshaushalt schließt ausgeglichen in der Einnahme und Ausgabe mit 86.400,00<br />

€. Der Vermögenshaushalt konnte ebenfalls ausgeglichen werden und schließt in der<br />

Einnahme und Ausgabe mit 16.200,00 € ab.<br />

Fragen werden nicht gestellt.<br />

Beschluss:<br />

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 und der Haushaltsplan<br />

2013 sowie die Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2012 bis 2016<br />

werden in der durch die heutige Beratung gefundenen Form und Fassung<br />

beschlossen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Mitgliederzahl: 7<br />

Davon Anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

10. Anträge<br />

Es liegen keine Anträge vor.<br />

11. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden<br />

Bürgermeister Thomsen berichtet über die folgenden Punkte:<br />

a) Aktueller Stand zum Thema Windenergie im Bereich des <strong>Amt</strong>es <strong>Mitteldithmarschen</strong>.<br />

b) Im Rahmen der diesjährigen Maisernte wurden die Wege im Dorf stark in Anspruch<br />

genommen, größere Schäden gibt es jedoch nicht zu verzeichnen.<br />

c) Die Knickpflege erfolgt auch im nächsten Jahr durch die Firma Rudolf Thode,<br />

Offenbüttel<br />

d) Durch die Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen wurde festgestellt, dass die<br />

Löschwasserversorgung in der Gemeinde Schrum derzeit nicht sichergestellt ist. Der<br />

dortige Sachbearbeiter verweist dabei insbesondere auf die maximal zulässigen<br />

Abstände zwischen den Löschwasserentnahmestellen sowie die erhöhten Anforderungen<br />

an den Volumenstrom bei Sonderbauten und großen landwirtschaftlichen Betrieben mit<br />

Weichdächern. Im Kreise der Gemeindevertretung werden anhand von eingeholten<br />

Angeboten die folgenden Varianten zur Lösung dieses Problems ausführlich besprochen:<br />

1. Neubau eines Löschwasserbrunnens auf dem Grundstück „Dorfstraße 5“.<br />

2. Nutzung des vorhandenen Brunnens auf der zugehörigen Wiese des Anwesens<br />

„Dorfstraße 5“. Die Zuwegung könnte mit Recyclingmaterial befestigt werden, so<br />

dass eine vernünftige Zuwegung zu diesem Brunnen geschaffen werden würde.<br />

Bürgermeister Thomsen wird in Erfahrung bringen, wie hoch die Kosten für das<br />

Herrichten der Zuwegung sind.<br />

3. Nutzung des vorhandenen Brunnens auf dem Grundstück „Dorfstraße 15“.<br />

Die Gemeindevertretung kommt überein, dass bevor eine endgültige Entscheidung in<br />

dieser Angelegenheit getroffen wird, Bürgermeister Thomsen das vorgenannte Angebot<br />

einholt.


Seite 11<br />

Herr Struve weist darauf hin, dass das weitere Vorgehen vor einer möglichen<br />

Auftragserteilung unbedingt mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Dithmarschen<br />

abgesprochen werden sollte. Auch macht Herr Struve die Anwesenden, für den Fall, dass<br />

es zu einem Brandschaden im betroffenen Ortsteil kommen sollte, auf mögliche<br />

Haftungsfolgen aufmerksam.<br />

Der Finanzausschussvorsitzende Hans-Jürgen Sievers berichtet, dass der Finanzausschuss<br />

am 22.11.2012 getagt und sich mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 beschäftigt hat.<br />

Weitere Ausschusssitzungen haben seit der letzten Gemeindevertretersitzung nicht<br />

stattgefunden.<br />

12. Anfragen<br />

Es liegen keine Anfragen vor.<br />

G. g. u.<br />

Ebe Thomsen<br />

(Vorsitzender)<br />

Lars Struve<br />

(Protokollführer)

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