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Vorab per Fax Bundesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

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<strong>Bundesvorstand</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Partei</strong> <strong>Mensch</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>Tierschutz</strong><br />

Bundesgeschäftsstelle<br />

Haingrabenstr. 6<br />

65843 Sulzbach am Taunus<br />

Fon: 06196 - 7679950<br />

<strong>Fax</strong>: 06196 - 7679951<br />

bundesgeschaeftsstelle@tierschutzpartei.de<br />

www.tierschutzpartei.de<br />

<strong>Partei</strong> <strong>Mensch</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>Tierschutz</strong> / BGST<br />

Haingrabenstraße 6, 65843 Sulzbach a. Taunus<br />

Datum: 17.06.2013<br />

Herrn<br />

Oberbürgermeister Burkhard Jung<br />

Neues Rathaus<br />

Martin-Luther-Ring 4 – 6<br />

04109 Leipzig<br />

<strong>Vorab</strong> <strong>per</strong> <strong>Fax</strong><br />

Protest gegen die Aufführung „ORGIEN MYSTERIEN THEATER“ in Leipzig<br />

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,<br />

vom 21. bis 23. Juni 2014 soll am Leipziger Centraltheater das „ORGIEN MYSTERIEN<br />

THEATER“ von Hermann Nitsch aufgeführt werden. Wir verzichten darauf, auf die Details<br />

<strong>der</strong> Inszenierung näher einzugehen, denn sowohl die schon laut gewordene Kritik als auch<br />

<strong>der</strong> geplante Ablauf dürften Ihnen hinlänglich bekannt sein.<br />

Für uns ist einzig von Interesse, dass Herr Nitsch angekündigt hat, dass eigens für seine<br />

Aufführung vier Tiere geschlachtet werden und er diese in sein „Kunstwerk“ integrieren wird.<br />

Im Klartet heißt das, dass vier Tiere ohne vernünftigen Grund getötet werden. Dabei ist<br />

unerheblich, ob diese Tötung auf <strong>der</strong> Bühne o<strong>der</strong> nach gesetzlichen Vorschriften in<br />

geeignetem Umfeld stattfindet. Maßgeblich ist, dass es keinen vernünftigen Grund für diese<br />

Tötung <strong>der</strong> Tiere gibt.<br />

Somit sehen wir einen gravierenden Verstoß gegen das <strong>Tierschutz</strong>gesetz § 17 Abs. 1<br />

gegeben.<br />

Eine Rechtfertigung des Vorhabens mit dem Verweis auf die Freiheit <strong>der</strong> Kunst kann unseres<br />

Erachtens nicht erfolgen, da höherrangige Rechtsnormen verletzt werden. Der <strong>Tierschutz</strong> ist<br />

als Staatsziel im Grundgesetz <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland (§ 20a) seit dem Jahr 2002<br />

verankert.<br />

Wird das „ORGIEN MYSTERIEN THEATER“ in <strong>der</strong> geplanten Form durchgeführt, findet ein<br />

Verstoß gegen das <strong>Tierschutz</strong>gesetz mit Billigung <strong>der</strong> kommunalen Behörden statt. Uns liegt<br />

auch ein Schreiben von Frau Dr. Leopold vor, in dem sie ausdrücklich darauf hinweist, dass<br />

die geplante Aufführung gegen das <strong>Tierschutz</strong>gesetz verstoße.


Wir bitten Sie als Oberbürgermeister, diese Straftat nicht zu unterstützen und/o<strong>der</strong><br />

stillschweigend zu billigen, son<strong>der</strong>n Ihre Pflicht wahrzunehmen und auf den Intendanten<br />

einzuwirken, die Aufführung abzusagen. Auch die Eigenbetriebssatzung, mit <strong>der</strong> die<br />

wirtschaftliche und künstlerische Verantwortung dem Betriebsleiter übertragen wird,<br />

entbindet Sie nicht davon, diesen eindeutigen Rechtsbruch mit geeigneten Maßnahmen zu<br />

verhin<strong>der</strong>n.<br />

Sollte das „ORGIEN MYSTERIEN THEATER“ in <strong>der</strong> geplanten Form durchgeführt werden,<br />

erstatten wir im Nachgang gegen Herrn Nitsch, gegen den Intendanten Herrn Hartmann bzw.<br />

die Intendanz des Centraltheaters, gegen das Leipziger Veterinäramt und alle weiteren<br />

Beteiligten Strafanzeige. Dabei wird <strong>der</strong> Verstoß gegen das <strong>Tierschutz</strong>gesetz im Sinne des §<br />

17 Abs. 1 und Religionsverunglimpfung im Sinne von § 166 StGB zur Anzeige kommen. In<br />

diesem Zusammenhang verweisen wir auf Präzedenzurteil des Landgerichts Berlin 14 Js<br />

1085/06 Ns (144/07) vom 24. Februar 2009.<br />

Erlauben Sie uns abschließend noch folgende Feststellung: Die Freiheit <strong>der</strong> Kunst ist wichtig<br />

in einem demokratischen Rechtsstaat, aber dieser Freiheit sind Grenzen gesetzt durch<br />

geltende Rechtsnormen, die einzuhalten sind. Wenn eine Stadtverwaltung es wissentlich<br />

zulässt, dass Rechtsnormen gebrochen werden, wird sie zum Mittäter.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

i.A. des <strong>Bundesvorstand</strong>s <strong>der</strong> <strong>Partei</strong> <strong>Mensch</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>Tierschutz</strong><br />

Horst Wester<br />

(<strong>Partei</strong>vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Stefan B. Eck<br />

(<strong>Partei</strong>vorsitzen<strong>der</strong>)

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