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An alle<br />

Haushalte <strong>in</strong> 5122 <strong>Hochburg</strong>-<strong>Ach</strong><br />

<strong>Hochburg</strong>-<strong>Ach</strong>, 17.01.2011<br />

RUNDSCHREI BEN NR. 01/2011<br />

1. HEIZKOSTENZUSCHUSS - AKTION 2010/2011<br />

Die Oö. Landesregierung hat <strong>in</strong> ihrer Sitzung am 20.12.2010 für die Heizperiode 2010/2011<br />

die Gewährung e<strong>in</strong>es Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.<br />

Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten nunmehr folgende Richtl<strong>in</strong>ien:<br />

- Für die Beheizung e<strong>in</strong>er Wohnung – gleichgültig mit welchem Energieträger – wird an<br />

sozial bedürftige Personen e<strong>in</strong> Heizkostenzuschuss <strong>in</strong> Höhe von € 140,-- bzw. € 70,-- Euro<br />

bei Überschreiten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensgrenze um bis zu € 50,-- gewährt. Es muss sich bei<br />

dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln.<br />

- Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoe<strong>in</strong>kommen aller tatsächlich im<br />

Haushalt/<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnung lebenden Personen die Summe <strong>der</strong> folgenden anzuwendenden<br />

Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2011 (Alle<strong>in</strong>stehende € 793,40; Ehepaar / Lebensgeme<strong>in</strong>schaft<br />

€ 1.189,56; je K<strong>in</strong>d € 151,48) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen K<strong>in</strong>d(ern) ist für das "K<strong>in</strong>d"<br />

die für e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>stehende Person festgelegte E<strong>in</strong>kommensgrenze von € 793,40<br />

anzuwenden; bei geme<strong>in</strong>samen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.<br />

- Bei <strong>der</strong> antragstellenden Person muss e<strong>in</strong> eigener Haushalt vorliegen.<br />

- E<strong>in</strong> Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für<br />

Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung e<strong>in</strong>es Heizkostenzuschusses<br />

an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre<br />

Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen e<strong>in</strong>es Übergabevertrages). In<br />

diesem S<strong>in</strong>ne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen<br />

abdecken können.<br />

Die Antragsfrist läuft bis 15. April 2011. Für die Anträge s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>kommensverhältnisse<br />

des Jahres 2010 auf die festgelegten E<strong>in</strong>kommensgrenzen anzuwenden.<br />

Die Antragstellung kann ab sofort beim Geme<strong>in</strong>deamt <strong>Hochburg</strong>-<strong>Ach</strong> erfolgen. Um<br />

telefonische Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung unter 07727/2255-14 (Fr. Baumgartner) wird ersucht.<br />

Vom Antragsteller mitzubr<strong>in</strong>gen:<br />

- E<strong>in</strong>kommensnachweise aller im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebenden Personen<br />

- Ev. Übergabevertrag<br />

Bitte wenden !


2. KINDERGARTEN-NEUANMELDUNGEN FÜR 2011/2012<br />

Ab September 2011 wird voraussichtlich <strong>der</strong> gesamte K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Hochburg</strong>-<br />

<strong>Ach</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> dzt. Volksschule <strong>Ach</strong> untergebracht werden können. Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung des<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartens im Volksschulgebäude <strong>Ach</strong> können endlich die räumlichen Anfor<strong>der</strong>ungen den<br />

heutigen Erfor<strong>der</strong>nissen und Ansprüchen entsprechend umgesetzt werden.<br />

Eltern, die ihr K<strong>in</strong>d für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbesuch 2011/12 anmelden möchten, werden<br />

e<strong>in</strong>geladen, dazu mit ihrem K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten <strong>Hochburg</strong>-<strong>Ach</strong>, Athalerstraße 1, zu<br />

kommen. Zwei Term<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d dafür vorgesehen:<br />

Montag, 31.01.2011 o<strong>der</strong> Dienstag, 01.02.2011<br />

jeweils von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Für die Anmeldung br<strong>in</strong>gen Sie von Ihrem K<strong>in</strong>d bitte folgende Unterlagen mit: Geburtsurkunde,<br />

ärztl. Besche<strong>in</strong>igung über den allgeme<strong>in</strong>en Gesundheitszustand und Impfbesche<strong>in</strong>igung.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Gespräch werden Sie über die Betriebsorganisation (Öffnungszeiten, Ferienzeiten,<br />

…) <strong>in</strong>formiert bzw. wird <strong>der</strong> tatsächliche Betreuungsbedarf ermittelt.<br />

Der K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenbesuch ist für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Oberösterreich vom<br />

vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schule<strong>in</strong>tritt beitragsfrei.<br />

Weiters wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass <strong>der</strong> Besuch für K<strong>in</strong><strong>der</strong> ab dem vollendeten 5.<br />

Lebensjahr, also im Jahr vor dem Schule<strong>in</strong>tritt, verpflichtend ist.<br />

Ab September 2011 können voraussichtlich auch K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 3 Jahren unsere<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Falls Sie e<strong>in</strong>en Betreuungsplatz für<br />

Ihr K<strong>in</strong>d benötigen, ersuchen wir Sie, Ihr K<strong>in</strong>d ebenfalls zu den obgenannten Term<strong>in</strong>en<br />

im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten anzumelden. Angemerkt wird dazu, dass für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum 30.<br />

Lebensmonat allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> monatlicher Elternbeitrag zu leisten ist.<br />

3. VERANSTALTUNGSKALENDER 1. QUARTAL 2011<br />

Fr. 28.01.2011<br />

Sa. 29.01.2011<br />

So. 06.02.2011<br />

Do. 17.02.2011<br />

Sa. 19.02.2011<br />

So. 20.02.2011<br />

Sa. 05.03.2011<br />

So. 06.03.2011<br />

Di. 08.03.2011<br />

Sa. 12.03.2011<br />

Sa. 19.03.2011<br />

Sa. 26.03.2011<br />

So. 27.03.2011<br />

ASKÖ Jahreshauptversammlung, Gasthaus Naturfreunde<br />

Skitag <strong>der</strong> ÖVP-Frauen, <strong>der</strong> Freiw. Feuerwehr <strong>Hochburg</strong> und <strong>der</strong> Landjugend nach<br />

Saalbach-H<strong>in</strong>terglemm<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>skitag <strong>in</strong> St. Ulrich <strong>der</strong> W<strong>in</strong>tersportgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Vortrag des landwirtschaftlichen Arbeitskreises "Von <strong>der</strong> Fichtenmonokultur zur<br />

Mischkultur" im Stiftsgasthof<br />

Maskenball <strong>der</strong> Freiw. Feuerwehr <strong>Hochburg</strong> im Stiftsgasthof<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>fasch<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>Hochburg</strong> im Stiftsgasthof<br />

Maskenball <strong>der</strong> Freiw. Feuerwehr <strong>Ach</strong> im Gasthaus "Zur Reib"<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>fasch<strong>in</strong>g <strong>in</strong> <strong>Ach</strong> im Gasthaus "Zur Reib"<br />

Wellnesstag <strong>der</strong> ÖVP-Frauen nach Ge<strong>in</strong>berg<br />

Jahreshauptversammlung des Pensionistenverbandes im Gasthaus "Zur Reib"<br />

Frühjahrskonzert <strong>der</strong> Musikkapelle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hauptschule<br />

Jahreshauptversammlung des Siedlervere<strong>in</strong>s im Stiftsgasthof<br />

Jahreshauptversammlung des Seniorenbundes im Gasthaus "Zur Reib"<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Reschenhofer)<br />

Bürgermeister

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