Ausgabe 2/2002 - TRIKON
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Mit ihrer jetzigen Grundordnung hat sich die Fachhochschule<br />
Gelsenkirchen auf der Grundlage<br />
des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes<br />
die Aufstellung und Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung<br />
als Aufgabe gestellt. Diese Aufgabe<br />
erfordert das Zusammenwirken dezentraler und zentraler<br />
Verantwortung. Es ist Aufgabe des Senates und des Rektorates,<br />
eine qualitative und quantitative Planung der<br />
Hochschule bezüglich Lehre, Forschung, internationaler<br />
Orientierung sowie Organisation und interner Entscheidungsstrukturen<br />
vorzunehmen. Diese Planung bildet den<br />
Rahmen für die Entwicklungsplanung der Fachbereiche<br />
und der Einrichtungen der Hochschule. Zugleich soll die<br />
Planung aber auch aufbauen auf den Entwicklungsplanungen<br />
der Fachbereiche und Einrichtungen bezüglich<br />
der von ihnen wahrzunehmenden fachlichen Verantwortung.<br />
Dies kann nur in einem dynamischen, schrittweisen<br />
Planungsprozess unter Vernetzung zentraler und dezentraler<br />
Aufgaben erfolgen.<br />
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung will<br />
die Fachhochschule Gelsenkirchen auf der Grundlage<br />
der Bologna-Erklärung der Bildungsminister der europäischen<br />
Union sowie auf der Grundlage der Empfehlungen<br />
des Wissenschaftsrates zum konsekutiven<br />
System von Bachelor- und Masterstudiengängen übergehen.<br />
Dies erfordert in dreierlei Hinsicht ein besonderes<br />
Qualitätsmanagement: Sowohl Bachelor- als auch<br />
Masterstudiengänge müssen modularisiert, das heißt aus<br />
selbstständigen Teileinheiten aufgebaut werden. Wichtig<br />
ist in diesem Zusammenhang, dass die einzelnen Module<br />
in ein Studiengangsgesamtkonzept eingebunden werden,<br />
das ein hohes Bildungsniveau bei den Absolventen und<br />
Absolventinnen garantiert. Das Qualitätsmanagement<br />
erfordert zudem künftig eine Akkreditierung neuer Studiengänge,<br />
und zwar eine Akkreditierung des Konzeptes<br />
vor dem Start sowie eine Akkreditierung der Realisierung<br />
neuer Studienangebote nach einigen Jahren Erfahrung.<br />
Damit die durch externe Überprüfung vorgenommene<br />
Akkreditierung erfolgreich bewältigt werden kann,<br />
insbesondere aber auch um der Verantwortung einer<br />
Qualifizierung auf hohem Niveau gerecht zu werden,<br />
ist eine ständige Qualitätssicherung durch interne und<br />
externe Evaluation künftig notwendig.<br />
Für die Fachhochschulen insgesamt, aber auch für<br />
die Fachhochschule Gelsenkirchen ist ein besonderes<br />
Augenmerk auf Masterabschlüsse zu legen. Masterabschlüsse<br />
sollen ein besonderes Profilelement für die<br />
Fachhochschule Gelsenkirchen sein und werden daher im<br />
Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements vor allem<br />
auf Gebieten eingerichtet, auf denen die Fachhochschule<br />
Gelsenkirchen durch besondere Kompetenz insbesondere<br />
im Bereich von Forschung und Entwicklung ausgewiesen<br />
ist. Auf diese Weise sollte jeder Fachbereich an einem<br />
Masterstudiengang beteiligt sein und es sollte dem Absolventen<br />
und der Absolventin jedes Studiengangs an<br />
der Fachhochschule Gelsenkirchen die Perspektive eines<br />
weiterführenden Master-Angebotes offen stehen.<br />
Ihr<br />
4<br />
Prof. Dr. Peter Schulte<br />
Rektor der Fachhochschule Gelsenkirchen<br />
<strong>TRIKON</strong> 2/02 - Juni <strong>2002</strong>