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Ausgabe 2/2002 - TRIKON

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Mit ihrer jetzigen Grundordnung hat sich die Fachhochschule<br />

Gelsenkirchen auf der Grundlage<br />

des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes<br />

die Aufstellung und Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung<br />

als Aufgabe gestellt. Diese Aufgabe<br />

erfordert das Zusammenwirken dezentraler und zentraler<br />

Verantwortung. Es ist Aufgabe des Senates und des Rektorates,<br />

eine qualitative und quantitative Planung der<br />

Hochschule bezüglich Lehre, Forschung, internationaler<br />

Orientierung sowie Organisation und interner Entscheidungsstrukturen<br />

vorzunehmen. Diese Planung bildet den<br />

Rahmen für die Entwicklungsplanung der Fachbereiche<br />

und der Einrichtungen der Hochschule. Zugleich soll die<br />

Planung aber auch aufbauen auf den Entwicklungsplanungen<br />

der Fachbereiche und Einrichtungen bezüglich<br />

der von ihnen wahrzunehmenden fachlichen Verantwortung.<br />

Dies kann nur in einem dynamischen, schrittweisen<br />

Planungsprozess unter Vernetzung zentraler und dezentraler<br />

Aufgaben erfolgen.<br />

Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung will<br />

die Fachhochschule Gelsenkirchen auf der Grundlage<br />

der Bologna-Erklärung der Bildungsminister der europäischen<br />

Union sowie auf der Grundlage der Empfehlungen<br />

des Wissenschaftsrates zum konsekutiven<br />

System von Bachelor- und Masterstudiengängen übergehen.<br />

Dies erfordert in dreierlei Hinsicht ein besonderes<br />

Qualitätsmanagement: Sowohl Bachelor- als auch<br />

Masterstudiengänge müssen modularisiert, das heißt aus<br />

selbstständigen Teileinheiten aufgebaut werden. Wichtig<br />

ist in diesem Zusammenhang, dass die einzelnen Module<br />

in ein Studiengangsgesamtkonzept eingebunden werden,<br />

das ein hohes Bildungsniveau bei den Absolventen und<br />

Absolventinnen garantiert. Das Qualitätsmanagement<br />

erfordert zudem künftig eine Akkreditierung neuer Studiengänge,<br />

und zwar eine Akkreditierung des Konzeptes<br />

vor dem Start sowie eine Akkreditierung der Realisierung<br />

neuer Studienangebote nach einigen Jahren Erfahrung.<br />

Damit die durch externe Überprüfung vorgenommene<br />

Akkreditierung erfolgreich bewältigt werden kann,<br />

insbesondere aber auch um der Verantwortung einer<br />

Qualifizierung auf hohem Niveau gerecht zu werden,<br />

ist eine ständige Qualitätssicherung durch interne und<br />

externe Evaluation künftig notwendig.<br />

Für die Fachhochschulen insgesamt, aber auch für<br />

die Fachhochschule Gelsenkirchen ist ein besonderes<br />

Augenmerk auf Masterabschlüsse zu legen. Masterabschlüsse<br />

sollen ein besonderes Profilelement für die<br />

Fachhochschule Gelsenkirchen sein und werden daher im<br />

Sinne eines effektiven Qualitätsmanagements vor allem<br />

auf Gebieten eingerichtet, auf denen die Fachhochschule<br />

Gelsenkirchen durch besondere Kompetenz insbesondere<br />

im Bereich von Forschung und Entwicklung ausgewiesen<br />

ist. Auf diese Weise sollte jeder Fachbereich an einem<br />

Masterstudiengang beteiligt sein und es sollte dem Absolventen<br />

und der Absolventin jedes Studiengangs an<br />

der Fachhochschule Gelsenkirchen die Perspektive eines<br />

weiterführenden Master-Angebotes offen stehen.<br />

Ihr<br />

4<br />

Prof. Dr. Peter Schulte<br />

Rektor der Fachhochschule Gelsenkirchen<br />

<strong>TRIKON</strong> 2/02 - Juni <strong>2002</strong>

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