KAPITEL 11. BEWERTUNG DER OPTIMIERTEN VHKW 20,0% Φ Φ ( (y) ( )) 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% -5,0% -10,0% 0,80 0,84 0,88 0,92 0,96 1,00 t Bh tBH I Bio z BK fix bk_fix w 1,04 Abbildung 11.12: Sensitivitätsanalyse der spezifischen Stromgestehungskosten Φ(y) eines optimierten FICFB-VHKW 20,0% Φ Φ ( (y) ( )) 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% -5,0% -10,0% 0,80 0,84 0,88 0,92 0,96 1,00 t Bh 1,04 1,08 tBH I Bio z BK fix bk_fix w Abbildung 11.13: Sensitivitätsanalyse der spezifischen Stromgestehungskosten Φ(y) eines optimierten Gegenstrom-VHKW 9,8 % bzw. 9,5 %. Wie auch bei der Verminderung der Jahresbetriebsstunden ist ein wirtschaftlicher Betrieb bei einem um 20 % erhöhten Investitionsaufwand nur noch beim Viking- und beim FICFB-VHKW möglich. Auch Veränderungen der Biomassekosten beeinflussen die spezifischen Stromgestehungskosten erheblich. Dabei steigt der Einfluss mit sinkendem elektrischen Wirkungsgrad des jeweiligen VHKW. So erhöhen sich die spezifischen Stromgestehungskosten beim Carbo-V-VHKW und beim Viking-VHKW, in denen ein elektrischer Bruttowirkungsgrad von ¯ηel Brutto 37,7 % bzw. 160 1,08 1,12 1,12 1,16 1,16 y y 1,20 1,20
11.3. ÖKONOMISCHE BEWERTUNG 37,4 % erreicht wird, bei um 20 % angehobenen Biomassekosten um 8,8 % bzw. 8,4 %. Beim FICFB-VHKW (¯ηel Brutto = 33,3 %) steigen die spezifischen Stromgestehungskosten um 9,3 % und beim Gegenstrom-VHKW (¯ηel Brutto = 27,9 %) um 10,1 %. Eine Anhebung des Kalkulationszinsfußes um 20 % auf 9,6 % führt zu einer Steigerung der spezifischen Stromgestehungskosten um 6,0 % bis 7,4 %. Auch hier steigen die Stromgestehungskosten im Viking-VHKW mit 7,4 % durch den hohen Anteil der Kapitalkosten an den Gesamtkosten am meisten. Im Carbo-V-VHKW, im FICFB-VHKW und im Gegenstrom-VHKW, bei denen der Anteil der Kapitalkosten an den Gesamtkosten bei 29,0 % bis 30,3 % liegt, steigen die spezifischen Stromgestehungskosten um 6,0 % bis 6,8 %. Auch in diesem Fall wäre ein wirtschaftlicher Betrieb nur beim Viking- und beim FICFB-VHKW möglich. Eine Erhöhung der fixen Betriebskosten BKfix um 20 % verursacht eine Anhebung der spezifischen Stromgestehungskosten um 4,0 % bis 5,2 %. Die fixen Betriebskosten setzen sich aus den Kosten für Wartung, Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung, Prüfungen und den Personalkosten zusammen (Tabelle 10.6). Dabei ist die Abschätzung der Personalkosten am unsichersten, da sich erst beim Betrieb der Anlagen herausstellen wird, ob die vorher festgelegte Personalstärke für die Sicherstellung eines stabilen Anlagenbetriebs ausreicht oder ob dafür mehr Personal benötigt wird. Da die Personalkosten jedoch nur 12,0 % bis 21,2 % der fixen Betriebskosten ausmachen, hat eine Aufstockung der Personalstärke nur einen relativ geringen Einfluss auf die spezifischen Stromgestehungskosten. Würden die fixen Betriebskosten BKfix um 20 % steigen, könnten das Viking-, das FICFB- und das Gegenstrom-VHKW immer noch gewinnbringend betrieben werden. Durch eine Verminderung der Wärmeerlöse w um 20 % steigen die spezifischen Stromgestehungskosten um 0,6 % bis 2,5 %. Den höchsten Einfluss auf die Stromgestehungskosten üben die Wärmeerlöse beim Gegenstrom-VHKW aus, da bei dieser Anlage das höchste Verhältnis von gemittelter, ausgekoppelter Wärmeleistung zur zugeführten Biomasseleistung (38,3 %) besteht. Dementsprechend verursacht eine Verminderung der Wärmeerlöse um 20 % eine Erhöhung der spezifischen Stromgestehungskosten um 2,5 %. Beim Carbo-V-VHKW vermindern sich die spezifischen Stromgestehungskosten nur um 0,5 %, da in dieser Anlage die geringste auf die Biomasseleistung bezogene Nutzwärmeleistung ausgekoppelt wird. Den geringsten Einfluss auf die spezifischen Stromgestehungskosten üben bei den vier untersuchten Vergasungsheizkraftwerken die weiteren variablen Betriebskosten BKvar aus. Eine Anhebung der variablen Betriebskosten BKvar um 20 % führt zu einer Steigerung der spezifischen Stromgestehungskosten um 0,9 % bis 2,0 % (nicht in den Abbildungen 11.10 bis 11.13 dargestellt). Die berechneten spezifischen Stromgestehungskosten, die sich durch die Veränderung jeweils eines Parameters um bis zu 20 % ergeben, sind in Abbildung 11.14 den EEG-Vergütungen gegenübergestellt. Beim Viking- und FICFB-VHKW liegen bei einer 20 %igen Veränderung der untersuchten Parameter die spezifischen Stromgestehungskosten unter den EEG-Vergütungen. Für einen wirtschaftlichen Betrieb muss ein optimiertes Gegenstrom-VHKW bei sonst konstant gehaltenen Randbedingungen jährlich mindestens für tBh = 6 944 h Strom erzeugen. Da das Gegenstrom-VHKW in Habøore bereits stabil und dauerhaft betrieben wird, sollte dies in einem optimierten Gegenstrom-VHKW problemlos realisiert werden können. 161