biomassevergasung wiese tuhh (6.377 KB)
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11.3. ÖKONOMISCHE BEWERTUNG<br />
VHKW 83,3 %, beim FICFB-VHKW 85,3 % und beim Gegenstrom-VHKW 94,8 %.<br />
Beim Carbo-V-VHKW bedarf es für einen wirtschaftlichen Betrieb höherer Stromvergütungen als<br />
im EEG garantiert werden. So beträgt das Verhältnis von spezifischen Stromgestehungskosten zu<br />
den garantierten EEG-Vergütung 103,4 %. Daher ist unter den angenommenen Randbedingungen<br />
ein wirtschaftlicher Betrieb eines Carbo-V-VHKW nicht möglich.<br />
Wird, wie in Kapitel 10.2.1 beschrieben, ein Carbo-V-VHKW ohne Dampfturbine errichtet und<br />
die gesamte Abwärme als Nutzwärme verkauft, so wird eine jährlich gemittelte Nutzwärmeleistung<br />
von ¯˙ QN = 11409,3 kW ausgekoppelt. Gleichzeitig sinkt die elektrische Bruttoleistung auf<br />
Pel = 7775,8 kWel, Brutto. Da die Nutzwärme mit nur 15 e/MWhel vergütet wird, betragen die spezifischen<br />
Stromgestehungskosten nun 157,6 e/MWhel. Gleichzeitig erhöht sich die EEG-Vergütung auf<br />
138,1 e/MWhel, da mit Anhebung der Nutzwärmeauskopplung der KWK-Stromanteil auf 95,3 %<br />
steigt und ein entsprechend erhöhter KWK-Zuschlag gewährt wird. Damit liegen die spezifischen<br />
Stromgestehungskosten jedoch weiterhin über der garantierten EEG-Vergütung, sodass sich<br />
der Betrieb eines Carbo-V-VHKW ohne Dampfturbine mit verminderter Stromerzeugung und<br />
erhöhter Nutzwärmeauskopplung nicht wirtschaftlich darstellt.<br />
Wird die Dampfkraftanlage des Carbo-V-VHKW im Gegendruck betrieben, beträgt die elektrische<br />
Bruttoleistung Pel = 9706,2 kWel, Brutto. Gleichzeitig steigt die gemittelte Nutzwärmeleistung auf<br />
¯˙QN = 8705,4 kW an (Kapitel 10.2.1). Durch die verminderte Stromerzeugung erhöhen sich trotz<br />
vermehrter Nutzwärmauskopplung die spezifischen Stromgestehungskosten auf 131,1 e/MWhel.<br />
Allerdings werden auch die garantierten EEG-Vergütungen auf 138,7, e/MWhel angehoben, da<br />
durch den Gegendruckbetrieb der Dampfkraftanlage der KWK-Stromanteil 99,5 % beträgt. Damit<br />
liegen die spezifischen Stromgestehungskosten 5,4 % unter der garantierten EEG-Vergütung,<br />
sodass ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet ist.<br />
Bei der Berechnung der spezifischen Stromgestehungskosten wird für das Kapital, das für<br />
die Errichtung der Anlagen benötigt wird, eine Rendite von 8 % gefordert. Daher sind die<br />
Gewinnforderungen eines möglichen Investors durch die Verzinsung gedeckt. Wird nun eine<br />
Stromvergütung gezahlt, die über den spezifischen Stromgestehungskosten liegen, werden<br />
zusätzliche Gewinne erzielt, sodass am Ende der Laufzeit ein positiver Kapitalwert vorhanden ist.<br />
In Abbildung 11.9 ist die Entwicklung des Kapitalwertes der Anlagen über eine Laufzeit von 20<br />
Jahren berechnet und grafisch dargestellt. Der Abbildung ist zu entnehmen, dass sich der Betrieb<br />
des Viking- und des FICFB-VHKW bereits nach 9,3 Jahren rentiert. Aufgrund des geringeren<br />
elektrischen Wirkungsgrades des Gegenstrom-VHKW wird erst nach 14,7 Jahren ein positiver<br />
Kapitalwert erreicht. Der Kapitalwert des Carbo-V-VHKW beträgt nach einer Laufzeit von 20<br />
Jahren -3 317 210e. Wird die Dampfturbine im Gegendruck betrieben, rentiert sich der Betrieb<br />
des Carbo-V-VHKW nach 14,3 Jahren.<br />
11.3.2 Sensitivitätsanalyse<br />
Die spezifischen Stromgestehungskosten werden mit den geschlossenen Massen- und Energiebilanzen<br />
sowie mit den Kosten, die bei der Errichtung und dem Betrieb der optimierten<br />
VHKW anfallen, berechnet. Da die Bilanzen aufbauend auf Messergebnissen an bestehenden<br />
Anlagen geschlossen wurden, ist davon auszugehen, dass die der Berechnung zugrunde gelegten<br />
Wirkungsgrade in den optimierten Anlagen eingehalten werden können. Allerdings werden<br />
neben den energetischen Kennzahlen noch weitere Annahmen zur Berechnung der spezifischen<br />
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