biomassevergasung wiese tuhh (6.377 KB)
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KAPITEL 10. OPTIMIERTE VHKW<br />
Tabelle 10.10: EEG-Vergütung der optimierten Vergasungsheizkraftwerke<br />
Carbo-V- Viking- FICFB- Gegenstrom-<br />
Vergasungsheizkraftwerk<br />
Pel, EEG e/MWhel, Brutto 9256,6 1797,1 4343,3 2174,6<br />
Grundvergütung e/MWhel, Brutto 84,9 90,4 88,1 89,7<br />
Zuschlag Waldrestholz e/MWhel, Brutto 22,7 45,6 42,3 44,6<br />
KWK-Stromanteil % 27,2 91,0 80,5 81,5<br />
Zuschlag KWK e/MWhel, Brutto 5,5 18,2 16,1 16,3<br />
Zuschlag Vergasung e/MWhel, Brutto 20,0 20,0 20,0 20,0<br />
EEG-Vergütung e/MWhel, Brutto 123,9 174,2 166,5 170,6<br />
Gleichung 7.15 (ohne die Zuschläge) die Grundvergütungen berechnet.<br />
Da mit steigender Leistung die Grundvergütung sinkt, wird die höchste Grundvergütung von<br />
90,4 e/MWh beim Viking-VHKW und die niedrigste von 84,9 e/MWh beim Carbo-V-VHKW gezahlt.<br />
Bei allen untersuchten Anlagen werden die Zuschläge für die Nutzung von Waldrestholz bis zu<br />
einer Leistung von 5000 kWel in voller Höhe gezahlt. Beim Carbo-V-VHKW ergibt sich der<br />
niedrigste Zuschlag, da für die Leistung über 5000 kWel keine Zuschläge für die Nutzung von<br />
Waldrestholz gewährt werden (Tabelle 7.3).<br />
Da bei allen vier untersuchten Vergasungsheizkraftwerken der gemittelte Brennstoffausnutzungsgrad<br />
unter ¯ω = 75 % liegt, muss der KWK-Stromanteil berechnet werden, da nur für den Strom,<br />
bei dem es sich um Strom in Sinne von §3, Absatz 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />
handelt, der KWK-Zuschlag von 20 e/MWh gezahlt wird. Daher wird der KWK-Stromanteil<br />
entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.V. (AGFW)<br />
herausgegebenen FW 308 - Zertifizierung von KWK-Anlagen - mit Gleichung 7.11 bis 7.14<br />
berechnet. In Tabelle 10.10 ist sowohl der KWK-Stromanteil als auch der daraus resultierende<br />
KWK-Zuschlag aufgeführt.<br />
Der niedrigste KWK-Zuschlag wird beim Carbo-V-VHKW gezahlt, da bei dieser Anlage die<br />
aus dem HTV und dem Rohgas ausgekoppelte Wärme und 58,8 % der Abgaswärme des BHKW<br />
einer Kondensations-Dampfkraftanlage zugeführt werden. Durch den Kondensationsbetrieb<br />
und den Verzicht auf Anzapfungen oder Entnahmen zur Nutzwärmeerzeugung wird in der<br />
Dampfkraftanlage kein KWK-Strom erzeugt. Im BHKW werden 2905,3 kWel KWK-Strom<br />
erzeugt (Gleichung 7.11 bis 7.13), sodass der KWK-Stromanteil 27,2 % beträgt.<br />
Beim Viking-VHKW wird bei maximaler Nutzwärmeauskopplung ein Brennstoffausnutzungsgrad<br />
von 85,6 % erreicht, sodass gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 100 % KWK-<br />
Strom erzeugt wird. Durch die jährlich schwankende Nutzwärmeauskopplung wird jedoch nur ein<br />
gemittelter Brennstoffausnutzungsgrad von 71,6 % erreicht. Daher beträgt der KWK-Stromanteil<br />
im Jahresmittel 91,0 %.<br />
Auch beim FICFB-VHKW wird bei maximaler Nutzwärmeauskopplung 100 % KWK-Strom<br />
erzeugt. Dies gelingt unter anderem dadurch, dass die ORC-Anlage im Gegendruck betrieben<br />
und im Kondensator Nutzwärme erzeugt wird. Bei schwankender Nutzwärmeauskopplung<br />
wird gemäß der FW 308 eine KWK-Stromleistung von 4031,4 kWel erzeugt, sodass der KWK-<br />
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