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biomassevergasung wiese tuhh (6.377 KB)

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KAPITEL 10. OPTIMIERTE VHKW<br />

Tabelle 10.10: EEG-Vergütung der optimierten Vergasungsheizkraftwerke<br />

Carbo-V- Viking- FICFB- Gegenstrom-<br />

Vergasungsheizkraftwerk<br />

Pel, EEG e/MWhel, Brutto 9256,6 1797,1 4343,3 2174,6<br />

Grundvergütung e/MWhel, Brutto 84,9 90,4 88,1 89,7<br />

Zuschlag Waldrestholz e/MWhel, Brutto 22,7 45,6 42,3 44,6<br />

KWK-Stromanteil % 27,2 91,0 80,5 81,5<br />

Zuschlag KWK e/MWhel, Brutto 5,5 18,2 16,1 16,3<br />

Zuschlag Vergasung e/MWhel, Brutto 20,0 20,0 20,0 20,0<br />

EEG-Vergütung e/MWhel, Brutto 123,9 174,2 166,5 170,6<br />

Gleichung 7.15 (ohne die Zuschläge) die Grundvergütungen berechnet.<br />

Da mit steigender Leistung die Grundvergütung sinkt, wird die höchste Grundvergütung von<br />

90,4 e/MWh beim Viking-VHKW und die niedrigste von 84,9 e/MWh beim Carbo-V-VHKW gezahlt.<br />

Bei allen untersuchten Anlagen werden die Zuschläge für die Nutzung von Waldrestholz bis zu<br />

einer Leistung von 5000 kWel in voller Höhe gezahlt. Beim Carbo-V-VHKW ergibt sich der<br />

niedrigste Zuschlag, da für die Leistung über 5000 kWel keine Zuschläge für die Nutzung von<br />

Waldrestholz gewährt werden (Tabelle 7.3).<br />

Da bei allen vier untersuchten Vergasungsheizkraftwerken der gemittelte Brennstoffausnutzungsgrad<br />

unter ¯ω = 75 % liegt, muss der KWK-Stromanteil berechnet werden, da nur für den Strom,<br />

bei dem es sich um Strom in Sinne von §3, Absatz 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />

handelt, der KWK-Zuschlag von 20 e/MWh gezahlt wird. Daher wird der KWK-Stromanteil<br />

entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.V. (AGFW)<br />

herausgegebenen FW 308 - Zertifizierung von KWK-Anlagen - mit Gleichung 7.11 bis 7.14<br />

berechnet. In Tabelle 10.10 ist sowohl der KWK-Stromanteil als auch der daraus resultierende<br />

KWK-Zuschlag aufgeführt.<br />

Der niedrigste KWK-Zuschlag wird beim Carbo-V-VHKW gezahlt, da bei dieser Anlage die<br />

aus dem HTV und dem Rohgas ausgekoppelte Wärme und 58,8 % der Abgaswärme des BHKW<br />

einer Kondensations-Dampfkraftanlage zugeführt werden. Durch den Kondensationsbetrieb<br />

und den Verzicht auf Anzapfungen oder Entnahmen zur Nutzwärmeerzeugung wird in der<br />

Dampfkraftanlage kein KWK-Strom erzeugt. Im BHKW werden 2905,3 kWel KWK-Strom<br />

erzeugt (Gleichung 7.11 bis 7.13), sodass der KWK-Stromanteil 27,2 % beträgt.<br />

Beim Viking-VHKW wird bei maximaler Nutzwärmeauskopplung ein Brennstoffausnutzungsgrad<br />

von 85,6 % erreicht, sodass gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 100 % KWK-<br />

Strom erzeugt wird. Durch die jährlich schwankende Nutzwärmeauskopplung wird jedoch nur ein<br />

gemittelter Brennstoffausnutzungsgrad von 71,6 % erreicht. Daher beträgt der KWK-Stromanteil<br />

im Jahresmittel 91,0 %.<br />

Auch beim FICFB-VHKW wird bei maximaler Nutzwärmeauskopplung 100 % KWK-Strom<br />

erzeugt. Dies gelingt unter anderem dadurch, dass die ORC-Anlage im Gegendruck betrieben<br />

und im Kondensator Nutzwärme erzeugt wird. Bei schwankender Nutzwärmeauskopplung<br />

wird gemäß der FW 308 eine KWK-Stromleistung von 4031,4 kWel erzeugt, sodass der KWK-<br />

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