biomassevergasung wiese tuhh (6.377 KB)
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KAPITEL 10. OPTIMIERTE VHKW<br />
Tabelle 10.6: Annahmen zur Berechnung der spezifischen Stromgestehungskosten [28, 9, 34]<br />
Wert Annahme<br />
Kapitalkosten J 20 a<br />
tBh 7600 h<br />
<strong>KB</strong>io 60e/t<br />
weitere Hu 9500 kJ/kg<br />
variable Asche, Deponieklasse I + II 30e/t<br />
Betriebs Asche, mehr als 5 % Glühverlust 90e/t<br />
kosten Strombezugspreis 100e/MWh<br />
Erdgaspreis 32e/MWh<br />
RME-Preis 55e/MWh<br />
Personalkosten p. P. 50000e/a<br />
fixe Wartung und Instandhaltung 2,5 % des Investitionsaufwandes/a<br />
Betriebs- Gebühren, Prüfkosten 0,75 % des Investitionsaufwandes/a<br />
kosten Verwaltung 1 % des Investitionsaufwandes/a<br />
Versicherung 1 % des Investitionsaufwandes/a<br />
sonstiges 0,75 % des Investitionsaufwandes/a<br />
Wärmeerlöse w 15e/MWh<br />
75e/t [9]. Daher wird in dieser Arbeit von einem mittleren Biomassepreis von 60e/t ausgegangen.<br />
Da Asche mit einem Glühverlust von mehr als 5 % vor einer Deponierung thermisch<br />
nachbehandelt werden muss, werden für die Entsorgung entsprechend höhere Kosten anfallen als<br />
für Asche, welche die Kriterien der Deponieklasse I oder II erfüllt.<br />
Auch wenn für die Wartungs- und Instandhaltungskosten von Vergasungsheizkraftwerken noch<br />
keine Erfahrungswerte vorliegen, werden diese Kosten mit jährlich 2,5 % des Investitionsaufwandes<br />
abgeschätzt. Sowohl für die Verwaltung, die kaufmännische Betriebsführung und<br />
übergeordnete Koordinationsaufgaben als auch für die jährlich zu zahlenden Versicherungsprämien<br />
für die Betriebshaftpflicht-, Gebäude- und Feuerversicherung werden Kosten in Höhe von je<br />
1 % des Investitionsaufwandes veranschlagt. Unter „Sonstiges“ werden Ausgaben für regelmäßig<br />
anfallende Gebühren, Abgaben und Prüfkosten zusammengefasst [28].<br />
10.5.2 Investitionsaufwand<br />
Die für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen entstehenden Kosten wurden in Absprache<br />
mit den Anlagenentwicklern abgeschätzt und berechnet. Bei der Verwendung gleicher Aggregate<br />
wie beispielsweise einem BHKW oder Gewebefilter werden bei den unterschiedlichen Anlagen<br />
gleiche spezifische Kosten zugrunde gelegt. Im Gegensatz dazu wird der Investitionsaufwand<br />
diverser Sonderbauteile wie Vergasungsreaktor oder Abwasseraufbereitung bei jeder Anlage<br />
separat bestimmt. In Tabelle 10.7 werden sowohl der Investitionsaufwand des gesamten VHKW<br />
als auch der spezifische Investitionsaufwand der einzelnen Funktionsgruppen aufgetragen. In<br />
Anhang C ist eine detaillierte Auflistung des Investitionsaufwandes der einzelnen Aggregate<br />
aufgeführt.<br />
Der spezifische Investitionsaufwand sinkt mit steigender Leistung. Daher liegt dieser trotz<br />
aufwändiger Anlagentechnik beim Carbo-V- und beim FICFB-VHKW mit 2867,0e/kWel bzw.<br />
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