biomassevergasung wiese tuhh (6.377 KB)
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KAPITEL 9. MESSUNGEN AN VHKW<br />
dass die Teerkonzentration im Reingas deutlich unter 100 mg/m 3 (i.N.) liegt. [13]<br />
Beim Gegenstrom-VHKW wurden mit dem Teermessgerät TA 120-3 Kohlenwasserstoffmessungen<br />
im Roh- und Reingas bei einer Filtertemperatur des Messgerätes von 293 K und 353 K<br />
durchgeführt. Entsprechend dieser Filtertemperatur kondensieren die in der gezogenen Gasprobe<br />
vorhandenen Kohlenwasserstoffe. In Tabelle 9.4 sind die Messwerte für eine Filtertemperatur von<br />
353 K aufgeführt. Bei einer Filtertemperatur von 293 K steigt der gemessene Kohlenwasserstoffgehalt<br />
im Rohgas auf 5000-8000 mg/m 3 (i.N.) und im Reingas auf 1000-2000 mg/m 3 (i.N.) an. Nach der<br />
Abkühlung des Rohgases im WT1 und der Abscheidung aller kondensierten Gaskomponenten im<br />
Elektrofilter kommt es zu keiner weiteren Abkühlung des Reingases. Durch die Reingasverdichtung<br />
vor den BHKW steigt die Reingastemperatur sogar von 308 K auf 318 K an. Daher wird eine<br />
Kondensation von Kohlenwasserstoffverbindungen nach der Gasaufbereitung sicher vermieden.<br />
Aufgrund der Prozessführung im Gegenstrom-Vergasungsreaktor sind die im Rohgas vorhandenen<br />
Teere auch bei Umgebungstemperatur noch flüssig (Kapitel 4.2.2). Daher wächst weder der<br />
Rohrbündelwärmetauscher WT1 noch das Elektrofilter zu, sodass die Gasaufbereitung trotz des<br />
hohen Teergehaltes im Rohgas dauerhaft und stabil betrieben werden kann.<br />
Die durchgeführten Messungen belegen, dass mit einer auf den Vergasungsreaktor angepassten<br />
Gasaufbereitung ein Teergehalt im Reingas von weniger als 100 mg/m 3 (i.N.) eingehalten und bei<br />
geeigneter Prozessführung (Kapitel 5.2.1) eine Kondensation von Teeren im BHKW sicher<br />
vermieden werden können.<br />
9.2.5 Emissionen<br />
Um ein Biomassevergasungsheizkraftwerk in Deutschland dauerhaft zu betreiben, müssen<br />
die zulässigen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Diese sind in der TA-Luft festgelegt<br />
und in Tabelle 9.5 aufgeführt [8]. Es ist zu beachten, dass beim Betrieb eines Gasmotors mit<br />
Biogas, Klärgas oder Grubengas der zulässige CO Grenzwert von 300 mg/m 3 (i.N.)5 %O2 auf<br />
650 mg/m 3 (i.N.)5 %O2 steigt. Der SO2-Grenzwert erhöht sich beim Einsatz von Biogas oder<br />
Klärgas von 10 mg/m 3 (i.N.)5 %O2 auf 350 mg/m 3 (i.N.)5 %O2. Vergasungsheizkraftwerke werden in<br />
der TA-Luft nicht gesondert aufgeführt. Da die Gasqualität des in VHKW erzeugten Reingases<br />
eher mit Biogas oder Klärgas als mit Erdgas verglichen werden kann, wird im Folgenden davon<br />
ausgegangen, dass die oben aufgeführten erhöhten Grenzwerte auch für mit Biomasse betriebene<br />
Vergasungsheizkraftwerke mit integriertem Gasmotor gelten.<br />
In Anhang 47 der „Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer“<br />
(AbwV) wird ein maximaler TOC-Gehalt von 50 mg/l für Abwasser aus Rauchgaswäschen<br />
gefordert [7]. Auch wenn in der AbwV für das Einleiten von Abwasser aus einer Rohgaswäsche<br />
keine Grenzwerte vorgeschrieben werden, wird in Tabelle 9.5 der im Abwasser der jeweiligen<br />
Anlage gemessene TOC-Gehalt dem Grenzwert von 50 mg/l der AbwV gegenübergestellt.<br />
Um die bei der Vergasung anfallende Asche ohne weitere Nachbehandlung zu deponieren,<br />
muss der in der „Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen“<br />
(Abfallablagerungsverordnung) aufgeführte Grenzwert für den Glühverlust von 3 Gew.-% bei<br />
Deponieklasse I bzw. 5 Gew.-% bei Deponieklasse II eingehalten werden [10].<br />
Beim Viking-VHKW wurde der Gasmotor während der Messkampagne mit einem Luft-<br />
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