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Handbuch Binnenschifffahrtsfunk 2006/1 - Funkshop Tutsch Dresden

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Wasserschutzpolizeikommissariat 2 Wasserschutzpolizeikommissariat 2<br />

Außenstelle Landungsbrücken Außenstelle Alster<br />

Bei den St. Pauli Landungsbrücken 3a Harvestehuder Weg 1a<br />

20359 Hamburg 20148 Hamburg<br />

Tel.: 040/42 86-65260 Tel.: 040/42 86-65255<br />

Telefax: 040/42 86-65261 Telefax: 040/42 86-65259<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

Westufer des Reiherstiegs in nördlicher Richtung bis zum Nippoldweg (ausschl.) / Nippoldstraße (ausschl.) bis zum Ostufer des<br />

Köhlbrands / Dem Ostufer des Köhlbrands in nördlicher Richtung folgend (ausschl. der Wasserstraße) bis zum Köhlbrandhöft<br />

/ Verbindungslinie Köhlbrandhöft/ Fähranleger Altona / Der Köhlbrandbrücke mit Brückenrampe Waltershof bis zur<br />

Einmündung Altenwerder Damm/Finkenwerder Straße / Die außerhalb des Freihafens befindlichen Wasserflächen der Norderelbe<br />

mit allen direkt oder indirekt angrenzenden / Wasserflächen bis zur Verbindungslinie Ochsenwerder Elbdeich /<br />

Einmündung in den Gauerter Hauptdeich/Bunthäuser Spitze / Der Alster mit den angrenzenden Gewässern und Kanälen (einschl.<br />

der Landeanlagen und Schleusen, ausschl. Anleger Jungfernstieg / Bille und Hammerbrooker Kanäle innerhalb des<br />

Geltungsbereichs des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes Dove- Elbe, Gose-Elbe, Neuer Schleusengraben,<br />

Schleusengraben, Serrahn innerhalb des Geltungsbereichs des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes.<br />

Wasserschutzpolizeikommissariat 3 Wasserschutzpolizeikommissariat 3<br />

Harburg Außenstelle Lauenburg (WSPK 35)<br />

Am Überwinterungshafen 1 Elbstraße 2<br />

21079 Hamburg 21481 Lauenburg<br />

Tel.: 040/42 86-65310 Tel.: 04153/22 91<br />

Telefax: 040/42 86-65319 Telefax: 04153/51 37 6<br />

E-Mail: wspk3@polizei.hamburg.de E-Mail: wspk35.Lauenburg@polizei.hamburg.de<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

Nippoldstraße (einschl.) - Nippoldweg (einschl.) bis zum Westufer des Reiherstiegs / Reiherstieg Westufer bis zur Reiherstiegklappbrücke<br />

(einschl.). / Reiherstieg Klappbrücke/Reiherstieg Ostufer entlang des Ostufers bis zur Einmündung des Reiherstiegs<br />

in die Süderelbe einschl. der in den Reiherstieg einmündenden Kanäle und Häfen / Nordufer der Süderelbe bis<br />

Bunthäuser Spitze / Verbindungslinie Bunthäuser Spitze zum Nordufer der Norderelbe in Höhe Einmündung Ochsenwerder<br />

Hauptdeich in den Gauerter Hauptdeich / Nordufer der Mittelelbe bis Schnackenburg bei Elb-km 472,6 einschl. der Häfen<br />

Oortkaten, Zollenspieker, Geesthacht, der Schleuse Geesthacht mit dem Schleusenkanal, Lauenburg und Schnackenburg,<br />

einschl. der innerhalb des hamburgischen Staatsgebietes an der Elbe befindlichen Anleger, Landungsbrücken und sonstigen<br />

Landeanlagen / Bei Elb-km 472,6 quer über die Elbe zum Südufer der Elbe / Südufer der Elbe bis zur Westseite der Alten<br />

Hamburger Elbbrücke / Kreuzungsbereich Hannoversche Straße/Nartenstrape/ Hafenbezirk/Alte Harburger Elbbrücke<br />

(ausschl.) / Hannoversche Straße (ausschl.) / Seevestraße/Alte Seevestraße (einschl.) / Karnapp (einschl.) / Zugangsrampen<br />

zur Seehafenbrücke einschl. Einmündungsbereich, aber ausschl. der Seehafenbrücke. / Seehafenstraße (einschl.) /<br />

Moorburger Straße (einschl.) / Moorburger Bogen (einschl.) bis zur Einmündung Fürstenmoor-damm / Fürstenmoordamm (einschl.)<br />

/ Moorburger Hauptdeich (einschl.) / Kattwykdamm (einschl.) / Kattwykbrücke (einschl.) / unter der Kattwykbrücke zum<br />

Ostufer der Süderelbe / Dem Ostufer der Süderelbe/Köhlbrand in nördlicher Richtung folgend (ausschl. der Wasserstraße) bis<br />

in Höhe der geraden Verbindungslinie Nippoldstraße zum Ostufer des Köhlbrands<br />

Wasserschutzpolizeirevier 4 Cuxhaven<br />

Lentzkai<br />

27472 Cuxhaven<br />

Tel.: 04721/74 59 3-18<br />

Telefax: 04721/74 59 3-19<br />

E-Mail: wspr4@polizei.hamburg.de<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

Hafen Cuxhaven / Hamburgisches Staatsgebiet im Raum Neuwerk/ Scharhörn (einschl. der Wasserflächen) / Elbe von der<br />

Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen St. Margareten-Krummendeich bei Elb-km 689 bis zur Hoheitsgrenze bei Elb-km<br />

758 (einschl. des Duhner Watt) in den Grenzen und mit Ausnahmen, die im Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen<br />

Zuständigkeiten auf der Elbe vom 16.09.1974 aufgeführt sind / Küstengewässer des in Artikel 1 Abs. 1a beschriebenen<br />

Vertragsgebietes des Abkommens zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg,<br />

Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstengewässer<br />

VII.<br />

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