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unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum ... - Vbh-hoy.de

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Was kostet <strong>de</strong>r Zählerwechsel?<br />

Wird ein Zähler <strong>de</strong>r VBH bei Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Eichfrist turnusgemäß gewechselt, gehen<br />

<strong>die</strong> anfallen<strong>de</strong>n Kosten auch zu Lasten <strong>de</strong>r VBH.<br />

Lediglich <strong>de</strong>r Zugang <strong>zum</strong> Zähler ist durch <strong>de</strong>n Grundstückseigentümer o<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n<br />

<strong>zum</strong> vereinbarten Termin zu ermöglichen. Bitte sorgen Sie dafür, dass <strong>de</strong>r Zählerplatz<br />

für <strong>unsere</strong>n Monteur frei zugänglich und nicht durch Gegenstän<strong>de</strong> verstellt ist.<br />

Was muss ich unternehmen, wenn ich einen Defekt am Zähler<br />

vermute?<br />

Sie können je<strong>de</strong>rzeit unabhängig von <strong>de</strong>n Eichfristen eine Befundprüfung <strong>de</strong>s Zählers in<br />

<strong>unsere</strong>m Kun<strong>de</strong>ncenter in Auftrag geben. Der Zähler wird durch uns ausgebaut und in einer<br />

amtlich zugelassenen Zähler-Prüfstelle <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Fehlergrenze<br />

überprüft.<br />

Arbeitet <strong>de</strong>r VBH-Zähler nicht exakt, tragen <strong>die</strong> VBH <strong>die</strong> Kosten.<br />

Ergibt <strong>die</strong> Prüfung, dass <strong>de</strong>r Zähler ordnungsgemäß entsprechend <strong>de</strong>m Eichgesetz <strong>de</strong>n<br />

Verbrauch erfasst, müssen Sie <strong>die</strong> Rechnung selbst übernehmen.<br />

Was muss ich bei meinem "Gartenwasserzähler" (Abzugszähler)<br />

beachten?<br />

Die Eichvorschriften gelten auch für <strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Grundstück vorhan<strong>de</strong>ne Unterzähler, <strong>die</strong> sich<br />

in <strong>de</strong>r Regel im Eigentum <strong>de</strong>s Grundstückseigentümers befin<strong>de</strong>n und für Verrechnungszwecke<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Solche Unterzähler sind z.B. Wasserzähler, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n separaten Verbrauch von "Gartenwasser"<br />

messen und <strong>de</strong>ren Verbrauch dann von <strong>de</strong>r Abwassereinleitmenge abgezogen wird.<br />

Hier ist natürlich <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer selbst verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r<br />

6-jährigen Eichfrist.<br />

Vor Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Eichfrist informieren Sie <strong>die</strong> VBH jedoch schriftlich zu <strong>de</strong>m notwendigen<br />

Wechsel <strong>de</strong>s Unterzählers und <strong>de</strong>n notwendigen Aktivitäten, damit Sie <strong>de</strong>n Wechseltermin<br />

nicht verpassen. Der Wechsel Ihres Unterzählers für Gartenwasser ist durch Sie über eine<br />

im Installateurverzeichnis <strong>de</strong>r VBH <strong>auf</strong>geführte Installateurfirma zu be<strong>auf</strong>tragen und<br />

<strong>die</strong> Kosten für <strong>de</strong>n geeichten Wasserzähler und <strong>de</strong>ssen Montage sind durch Sie zu<br />

übernehmen. Das Installateurverzeichnis <strong>de</strong>r VBH wird Ihnen mit <strong>de</strong>m Informationsschreiben<br />

<strong>zum</strong> Zählerwechsel beigefügt bzw. ist unter www.vbh-<strong>hoy</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.<br />

Nach <strong>de</strong>m Wechsel <strong>de</strong>s Unterzählers muss <strong>die</strong>ser durch <strong>die</strong> VBH wie<strong>de</strong>r verplombt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu ist ein entsprechen<strong>de</strong>r Termin mit <strong>de</strong>n VBH abzustimmen.<br />

Die anschließend notwendige Abnahme und Verplombung <strong>de</strong>s Unterzählers erfolgt durch<br />

einen Mitarbeiter <strong>de</strong>r VBH. Für <strong>die</strong>se Leistungen <strong>de</strong>r VBH wird eine Aufwandspauschale von<br />

30,00 Euro (Netto) berechnet.<br />

Haben Sie noch weitere <strong>Fragen</strong>, dann wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>unsere</strong>n<br />

Mitarbeiter Netz- und Hausanschlusswesen<br />

Herrn Peter Zöh<br />

unter <strong>de</strong>r Tel.-Nr. 03571 - 469 138

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