unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum ... - Vbh-hoy.de
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Wir tauschen Zähler aus -<br />
Unsere <strong>Antworten</strong> <strong>auf</strong> Ihre häufigsten <strong>Fragen</strong><br />
Wo befin<strong>de</strong>t sich mein Strom-, Gas-, Wärmemengen- o<strong>de</strong>r Wasserzähler?<br />
Ihre Zähler fin<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Regel in einem separaten Hausanschlussraum im Keller- o<strong>de</strong>r<br />
Erdgeschoss Ihres Hauses o<strong>de</strong>r z. B. in einem vom Hauseigentümer vorgesehenen<br />
Versorgungsschacht. Wärmemengenzähler befin<strong>de</strong>n sich unmittelbar an <strong>de</strong>r Hausanschlussstation.<br />
Warum wer<strong>de</strong>n meine Zähler ausgetauscht?<br />
Die Zähler <strong>unsere</strong>r Kun<strong>de</strong>n unterliegen <strong>de</strong>m Eichgesetz.<br />
Das Eichgesetz gilt für alle Zähler und Messgeräte, <strong>die</strong> einen Verbrauch messen und <strong>die</strong>sen<br />
in einer physikalischen Einheit (z. B. Kilowattstun<strong>de</strong>n = kWh o<strong>de</strong>r Kubikmeter = m³) anzeigen.<br />
Entsprechend Eichgesetz ist <strong>die</strong> Eichung eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Messgeräten<br />
<strong>auf</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n rechtlichen Vorschriften, insbeson<strong>de</strong>re was<br />
Eichfehlergrenzen, also <strong>de</strong>r maximal zulässige Fehlerwert eines geeichten Messgeräts, angeht.<br />
Das Eichgesetz und <strong>die</strong> Eichung schützen somit <strong>de</strong>n Verbraucher.<br />
Die VBH müssen <strong>de</strong>shalb gesetzlich vorgegebene Fristen, man spricht von eichrechtlicher<br />
Gültigkeitdauer, einhalten und geeichte Messeinrichtungen in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Typs turnusmäßig<br />
austauschen.<br />
Wann muss ein Zähler gewechselt wer<strong>de</strong>n, woran erkenne ich einen<br />
geeichten Zähler?<br />
Entsprechend <strong>de</strong>m Eichgesetz besitzt je<strong>de</strong>r Zähler eine eichrechtliche Gültigkeitsdauer.<br />
Diese Eichgültigkeitsdauer beträgt für:<br />
Stromzähler (mechanisch)<br />
16 Jahre<br />
Stromzähler (Wandlerzähler)<br />
12 Jahre<br />
Stromzähler (elektronisch) 8 Jahre<br />
Gaszähler bis Größe G 6 8 Jahre<br />
Wasserzähler 6 Jahre<br />
Wärmemengenzähler 5 Jahre<br />
Die Eichgültigkeitsdauer kann darüber hinaus unter Anwendung <strong>de</strong>s so genannten "Stichprobenverfahrens"<br />
z.B. für Stromzähler um jeweils 5 Jahre verlängert wer<strong>de</strong>n.<br />
Maßgebend zur Bestimmung <strong>de</strong>r Eichgültigkeit ist das Datum, das sich <strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Eich- o<strong>de</strong>r<br />
Beglaubigungsmarke <strong>de</strong>s Zählers gut ablesen lässt.<br />
Wie wer<strong>de</strong> ich über <strong>de</strong>n Zählerwechsel informiert und wer führt<br />
<strong>die</strong>sen durch?<br />
Wenn <strong>de</strong>r Austausch eines Zählers ansteht, mel<strong>de</strong>n wir uns automatisch bei Ihnen,<br />
min<strong>de</strong>stens 1 Woche vorher, per Aushang o<strong>de</strong>r Informationsblatt.<br />
Den Zählerwechsel führen Mitarbeiter <strong>de</strong>r VBH o<strong>de</strong>r eine von <strong>de</strong>n VBH be<strong>auf</strong>tragte Firma<br />
durch. Lassen Sie sich vor Betreten Ihrer Wohnung vom Monteur <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Dienstausweis <strong>de</strong>r VBH zeigen.
Was kostet <strong>de</strong>r Zählerwechsel?<br />
Wird ein Zähler <strong>de</strong>r VBH bei Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Eichfrist turnusgemäß gewechselt, gehen<br />
<strong>die</strong> anfallen<strong>de</strong>n Kosten auch zu Lasten <strong>de</strong>r VBH.<br />
Lediglich <strong>de</strong>r Zugang <strong>zum</strong> Zähler ist durch <strong>de</strong>n Grundstückseigentümer o<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n<br />
<strong>zum</strong> vereinbarten Termin zu ermöglichen. Bitte sorgen Sie dafür, dass <strong>de</strong>r Zählerplatz<br />
für <strong>unsere</strong>n Monteur frei zugänglich und nicht durch Gegenstän<strong>de</strong> verstellt ist.<br />
Was muss ich unternehmen, wenn ich einen Defekt am Zähler<br />
vermute?<br />
Sie können je<strong>de</strong>rzeit unabhängig von <strong>de</strong>n Eichfristen eine Befundprüfung <strong>de</strong>s Zählers in<br />
<strong>unsere</strong>m Kun<strong>de</strong>ncenter in Auftrag geben. Der Zähler wird durch uns ausgebaut und in einer<br />
amtlich zugelassenen Zähler-Prüfstelle <strong>auf</strong> <strong>die</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Fehlergrenze<br />
überprüft.<br />
Arbeitet <strong>de</strong>r VBH-Zähler nicht exakt, tragen <strong>die</strong> VBH <strong>die</strong> Kosten.<br />
Ergibt <strong>die</strong> Prüfung, dass <strong>de</strong>r Zähler ordnungsgemäß entsprechend <strong>de</strong>m Eichgesetz <strong>de</strong>n<br />
Verbrauch erfasst, müssen Sie <strong>die</strong> Rechnung selbst übernehmen.<br />
Was muss ich bei meinem "Gartenwasserzähler" (Abzugszähler)<br />
beachten?<br />
Die Eichvorschriften gelten auch für <strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Grundstück vorhan<strong>de</strong>ne Unterzähler, <strong>die</strong> sich<br />
in <strong>de</strong>r Regel im Eigentum <strong>de</strong>s Grundstückseigentümers befin<strong>de</strong>n und für Verrechnungszwecke<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Solche Unterzähler sind z.B. Wasserzähler, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n separaten Verbrauch von "Gartenwasser"<br />
messen und <strong>de</strong>ren Verbrauch dann von <strong>de</strong>r Abwassereinleitmenge abgezogen wird.<br />
Hier ist natürlich <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer selbst verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r<br />
6-jährigen Eichfrist.<br />
Vor Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Eichfrist informieren Sie <strong>die</strong> VBH jedoch schriftlich zu <strong>de</strong>m notwendigen<br />
Wechsel <strong>de</strong>s Unterzählers und <strong>de</strong>n notwendigen Aktivitäten, damit Sie <strong>de</strong>n Wechseltermin<br />
nicht verpassen. Der Wechsel Ihres Unterzählers für Gartenwasser ist durch Sie über eine<br />
im Installateurverzeichnis <strong>de</strong>r VBH <strong>auf</strong>geführte Installateurfirma zu be<strong>auf</strong>tragen und<br />
<strong>die</strong> Kosten für <strong>de</strong>n geeichten Wasserzähler und <strong>de</strong>ssen Montage sind durch Sie zu<br />
übernehmen. Das Installateurverzeichnis <strong>de</strong>r VBH wird Ihnen mit <strong>de</strong>m Informationsschreiben<br />
<strong>zum</strong> Zählerwechsel beigefügt bzw. ist unter www.vbh-<strong>hoy</strong>.<strong>de</strong> abrufbar.<br />
Nach <strong>de</strong>m Wechsel <strong>de</strong>s Unterzählers muss <strong>die</strong>ser durch <strong>die</strong> VBH wie<strong>de</strong>r verplombt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dazu ist ein entsprechen<strong>de</strong>r Termin mit <strong>de</strong>n VBH abzustimmen.<br />
Die anschließend notwendige Abnahme und Verplombung <strong>de</strong>s Unterzählers erfolgt durch<br />
einen Mitarbeiter <strong>de</strong>r VBH. Für <strong>die</strong>se Leistungen <strong>de</strong>r VBH wird eine Aufwandspauschale von<br />
30,00 Euro (Netto) berechnet.<br />
Haben Sie noch weitere <strong>Fragen</strong>, dann wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an <strong>unsere</strong>n<br />
Mitarbeiter Netz- und Hausanschlusswesen<br />
Herrn Peter Zöh<br />
unter <strong>de</strong>r Tel.-Nr. 03571 - 469 138