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ETH-UNS - ETH Zürich

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Einigkeit über Verfahren möglich? 99<br />

… aber auch<br />

Konsensbereiche<br />

Ausgeprägter Konsens besteht für diejenigen<br />

Ausgestaltungen, welche von beiden<br />

Gruppe klar bevorzugt bzw. klar abgelehnt<br />

werden.Die Kontextaspekte ausgenommen<br />

bestehen interessanterweise nur hinsichtlich<br />

bestimmter Bevorzugungen Konsensfälle,<br />

nicht aber bei Ablehnungen.<br />

Während hinsichtlich der Ausgestaltung<br />

der Energieversorgung ein ausgeprägter<br />

Dissens besteht, sind sich die beiden Gruppen<br />

bezüglich der Lage des Standortes weitgehend<br />

einig (Abbildung 4.9). Beide Gruppen<br />

sprechen sich – in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorgaben – für einen<br />

inländischen Standort [n.s.] aus und lehnen<br />

die Aussage ab, es gebe keinen geeigneten<br />

Standort [n.s.].<br />

Es besteht weitgehender<br />

Konsens darüber, dass die<br />

Standortauswahl und die<br />

Überwachung durch den<br />

Bund und die Kantone<br />

vorgenommen werden<br />

sollen und dass neben<br />

technischen auch raumplanerische<br />

und sozioökonomische<br />

Auswahlkriterien<br />

zur Anwendung<br />

kommen sollen.<br />

Starker Konsens zwischen den zwei Gruppen besteht bei einigen wichtigen Aspekten<br />

und Ausprägungen<br />

Aspekte<br />

Starker Konsens<br />

(Differenz

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