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ETH-UNS - ETH Zürich

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98 <strong>ETH</strong>-<strong>UNS</strong> Fallstudie 2006 «Entscheidungsprozesse Wellenberg»<br />

Gruppe 1 hält die Ausgestaltung Vetorecht<br />

tendenziell für zwingend erforderlich,<br />

Gruppe 2 hält sie eher für inakzeptabel [*].<br />

Zwei andere Beurteilungen stützen diese<br />

Beobachtung: Die Bedeutung, welche<br />

Gruppe 1 dem Einbezug der Bevölkerung zumisst,<br />

wird durch die sehr tiefe Bewertung<br />

des Einbezugs via Information begleitet<br />

(Abbildung 4.8). Gruppe 2 hingegen vergibt<br />

für diese Ausgestaltung einen deutlich höheren<br />

Wert [*]. Andererseits ist Gruppe 2 –<br />

analog zur ablehnenden Beurteilung des<br />

Vetorechts – gegen eine Zuständigkeit der<br />

potentiellen Standortgemeinden für die<br />

Standortauswahl. Gruppe 1 hingegen vergibt<br />

hier einen deutlich höheren Wert [*]. In<br />

dem aufgezeigten Unterschied widerspiegeln<br />

sich also deutlich unterschiedliche Auffassungen<br />

von der Gestaltung komplexer<br />

Entscheidungsprozesse. Vermutlich spielen<br />

dabei Grundverständnisse von Demokratie<br />

wie auch Kriterien von Effektivität und Effizienz<br />

eine grosse Rolle.<br />

Weniger ausgeprägter Dissens besteht<br />

hinsichtlich der Grösse des Tiefenlagers, der<br />

Art der Abgeltung sowie, wie oben erwähnt,<br />

bei der Zuständigkeit für die Standortauswahl.<br />

Bei der Grösse des Tiefenlagers lehnt<br />

Gruppe 1 deutlich ein unbeschränktes Volumen<br />

ab. Gruppe 2 beurteilt diese Option<br />

deutlich positiver [*]. Schliesslich bestehen<br />

zwei Unterschiede bezüglich der Ausgestaltung<br />

der Abgeltung. Gruppe 2 lehnt die Option<br />

keine Abgeltung ab und vergibt für<br />

Sachleistungen eine moderat hohe Bewertung<br />

(über 6). Gruppe 1 ist für die Option<br />

keine Abgeltung offen [*], spricht sich aber<br />

deutlich gegen Sachleistungen [*] aus.<br />

Einbezug der Bevölkerung: starker Dissens hinsichtlich des Vetorechts<br />

Information<br />

[*]<br />

Mitsprache und<br />

Einspracherecht<br />

[n.s.]<br />

Mitgestaltung<br />

des Prozesses<br />

[n.s.]<br />

Vetorecht und<br />

Mitgestaltung<br />

[*]<br />

Gruppe 1<br />

Gruppe 2<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

geht nicht<br />

muss s0 sein<br />

Abbildung 4.8

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