23.10.2014 Aufrufe

ETH-UNS - ETH Zürich

ETH-UNS - ETH Zürich

ETH-UNS - ETH Zürich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einigkeit über Verfahren möglich? 93<br />

Die Gruppe 1, welche ausschliesslich von<br />

Kernenergie-Ablehnenden vertreten wird,<br />

äussert sich in ihren Antworten deutlicher<br />

und einheitlicher als die gemischte Gruppe<br />

2. Von der Gruppe 1 (Abbildung 4.5) wird bei<br />

neun von zehn Aspekten mindestens eine<br />

Ausgestaltung klar bevorzugt und mindestens<br />

eine Ausgestaltung klar abgelehnt. Die<br />

Gruppe 2 (Abbildung 4.6) zeigt deutlich weniger<br />

Beurteilungen im eher inakzeptablen<br />

Bereich und stattdessen mehr Beurteilungen<br />

im mittleren Bereich (eher unerwünscht<br />

bis eher erwünscht).<br />

In der Gruppe 1 dominieren bei der Energieversorgung<br />

die Bevorzugung eines sofortigen<br />

Ausstieges aus der Kernenergie<br />

und die Ablehnung der Ausrichtung der<br />

Energieversorgung auf Kernkraftwerke (Abbildung<br />

4.5). Dies ist bei Kernenergie-Ablehnenden<br />

so zu erwarten. Bevorzugung<br />

und Ablehnung hinsichtlich der Lage des<br />

Standortes stimmen mit den gesetzlichen<br />

Vorgaben überein (Standort nicht im Aus-<br />

land, sondern in der Schweiz). Bei der Prozessgestaltung<br />

wird von dieser Gruppe der<br />

intensive Einbezug der Bevölkerung, eine<br />

klare Verbindlichkeit des Prozesses, ein breites<br />

Spektrum an Auswahlkriterien (auch<br />

planerische und sozioökonomische) und die<br />

letztendliche Zuständigkeit bei Bund und<br />

Kantonen bevorzugt. Die meisten der dazu<br />

entgegengesetzten Ausgestaltungen (nur<br />

Information der Bevölkerung, nur technische<br />

Auswahlkriterien, Zuständigkeit bei<br />

der Nagra) werden klar abgelehnt. Das Tiefenlager<br />

soll so ausgestaltet werden,dass es<br />

sicherheitstechnisch die ewige Rückholbarkeit<br />

der Abfälle erlaubt und nicht mehr als<br />

die aus dem Betrieb und Rückbau der heutigen<br />

Kernkraftwerke resultierenden Abfälle<br />

umfasst (kein unbeschränktes Volumen).<br />

Das Lager soll vom Bund und/oder von einer<br />

internationalen Behörde, nicht aber von der<br />

Nagra überwacht werden. Bei der Art der<br />

Abgeltung gibt es keine klare Bevorzugung,<br />

einmalige finanzielle Leistungen oder Sachleistungen<br />

werden abgelehnt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!