Qs 10 Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit - Univation
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QS <strong>10</strong><br />
Hans Langnickel<br />
beit von Fachkräften, <strong>Zusammenarbeit</strong> mit anderen Stellen - und im Jugendhilfeausschuß<br />
sollen Vertreter verschiedener Institutionen und gesellschaftlichen<br />
Kräfte mit dem Ziel einer lebendigen Jugendhilfe zusammenwirken.<br />
Was allgemein für Rechtsnormen gilt, trifft allerdings auch hier zu:<br />
Wie Kooperation, Koordination oder Vernetzung konkret aussehen, ist weitgehend<br />
der Praxis selbst überlassen. Das Gesetz legt keine genauen Kooperations-,<br />
Koordinations- oder gar Vernetzungsstandards fest. Auch ist nicht<br />
geregelt, wer faktisch für die Gestaltung oder das Management von Kooperationsbeziehungen<br />
die Verantwortung trägt.<br />
Wenn man Rechtsnormen und die guten Absichten aller Beteiligten, miteinander<br />
zu kooperieren, beiseite läßt, überrascht es dann auch nicht, daß in<br />
der sozialen Praxis selber im großen und ganzen ein oft recht bescheidenes<br />
Niveau an Kooperation und Vernetzung vorzufinden ist. Zum Alltag der Sozialarbeit<br />
und Sozialpädagogik gehören nicht nur eine Vielzahl und Vielfalt<br />
sehr gelungener Kooperationen zwischen unterschiedlichsten Trägern - etwa,<br />
um nur wenige Bereiche zu benennen, zwischen Jugendhilfe und Schule,<br />
im Bereich der Suchtprävention, im Rahmen von Aktionsgemeinschaften<br />
gegen Gewalt, seit Jahrzehnten in der GWA und Stadtteilarbeit -, sondern<br />
auch viel Berührungsangst, Abgrenzung, Mißtrauen, Aneinandervorbeiarbeiten,<br />
ja sogar Gegeneinanderarbeiten. Dies gilt im übrigen nicht nur für<br />
die Kooperation zwischen Trägern und Organisationen und deren Mitarbeitern,<br />
sondern manchmal sogar für die <strong>Zusammenarbeit</strong> verschiedener Abteilungen<br />
beim gleichen Träger.<br />
Damit verbunden ist eine ungeheure Verschwendung von Ressourcen, vertane<br />
Hilfsmöglichkeiten und Lebenschancen für Klienten, Bewohner, Kinder,<br />
Jugendliche.<br />
Für diesen eher unbefriedigenden Zustand gibt es eine Reihe Erklärungen:<br />
Die starke Abgrenzung verschiedener Träger voneinander ist objektiv in der<br />
Trägerpluralität selber begründet. Als spiegelbildliche Entsprechung zur Trägerpluralität<br />
wird auf seiten der Hilfeempfänger deren – allerdings begrenztes<br />
– Wahlrecht geltend gemacht.<br />
8<br />
Fehlende oder mangelnde Kooperation findet oft aber eine ganz einfache Erklärung<br />
im fehlenden Know-how in bezug auf das Management von Beziehungen,<br />
die die eigenen Organisationsgrenzen überschreiten. Ohne Übertreibung<br />
kann man hier zuweilen von einem regelrechten Kooperationsdilettantismus<br />
sprechen. Jeder, der in diesem Feld tätig ist, kann neben vielen<br />
positiven Erfahrungen von unzähligen frustrierenden, ergebnislosen Sitzungen<br />
berichten, die einem die Lust auf Kooperation mit anderen Trägern<br />
gründlich ein für allemal verdorben haben, von unklaren Vereinbarungen<br />
über das, worum es eigentlich gemeinsam geht, und vielfältigen nie aufgearbeiteten<br />
persönlichen Konflikten, die jede weitere Kooperation unmöglich<br />
gemacht haben.<br />
Und dann gibt es Kooperationen und Vernetzungen, die eines Tages einfach<br />
so einschlafen – aus nie hinterfragten und nie besprochenen Gründen. Offensichtlich<br />
vermißt sie auch niemand mehr.