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Qs 10 Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit - Univation

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QS <strong>10</strong><br />

Hans Langnickel<br />

beit von Fachkräften, <strong>Zusammenarbeit</strong> mit anderen Stellen - und im Jugendhilfeausschuß<br />

sollen Vertreter verschiedener Institutionen und gesellschaftlichen<br />

Kräfte mit dem Ziel einer lebendigen Jugendhilfe zusammenwirken.<br />

Was allgemein für Rechtsnormen gilt, trifft allerdings auch hier zu:<br />

Wie Kooperation, Koordination oder Vernetzung konkret aussehen, ist weitgehend<br />

der Praxis selbst überlassen. Das Gesetz legt keine genauen Kooperations-,<br />

Koordinations- oder gar Vernetzungsstandards fest. Auch ist nicht<br />

geregelt, wer faktisch für die Gestaltung oder das Management von Kooperationsbeziehungen<br />

die Verantwortung trägt.<br />

Wenn man Rechtsnormen und die guten Absichten aller Beteiligten, miteinander<br />

zu kooperieren, beiseite läßt, überrascht es dann auch nicht, daß in<br />

der sozialen Praxis selber im großen und ganzen ein oft recht bescheidenes<br />

Niveau an Kooperation und Vernetzung vorzufinden ist. Zum Alltag der Sozialarbeit<br />

und Sozialpädagogik gehören nicht nur eine Vielzahl und Vielfalt<br />

sehr gelungener Kooperationen zwischen unterschiedlichsten Trägern - etwa,<br />

um nur wenige Bereiche zu benennen, zwischen Jugendhilfe und Schule,<br />

im Bereich der Suchtprävention, im Rahmen von Aktionsgemeinschaften<br />

gegen Gewalt, seit Jahrzehnten in der GWA und Stadtteilarbeit -, sondern<br />

auch viel Berührungsangst, Abgrenzung, Mißtrauen, Aneinandervorbeiarbeiten,<br />

ja sogar Gegeneinanderarbeiten. Dies gilt im übrigen nicht nur für<br />

die Kooperation zwischen Trägern und Organisationen und deren Mitarbeitern,<br />

sondern manchmal sogar für die <strong>Zusammenarbeit</strong> verschiedener Abteilungen<br />

beim gleichen Träger.<br />

Damit verbunden ist eine ungeheure Verschwendung von Ressourcen, vertane<br />

Hilfsmöglichkeiten und Lebenschancen für Klienten, Bewohner, Kinder,<br />

Jugendliche.<br />

Für diesen eher unbefriedigenden Zustand gibt es eine Reihe Erklärungen:<br />

Die starke Abgrenzung verschiedener Träger voneinander ist objektiv in der<br />

Trägerpluralität selber begründet. Als spiegelbildliche Entsprechung zur Trägerpluralität<br />

wird auf seiten der Hilfeempfänger deren – allerdings begrenztes<br />

– Wahlrecht geltend gemacht.<br />

8<br />

Fehlende oder mangelnde Kooperation findet oft aber eine ganz einfache Erklärung<br />

im fehlenden Know-how in bezug auf das Management von Beziehungen,<br />

die die eigenen Organisationsgrenzen überschreiten. Ohne Übertreibung<br />

kann man hier zuweilen von einem regelrechten Kooperationsdilettantismus<br />

sprechen. Jeder, der in diesem Feld tätig ist, kann neben vielen<br />

positiven Erfahrungen von unzähligen frustrierenden, ergebnislosen Sitzungen<br />

berichten, die einem die Lust auf Kooperation mit anderen Trägern<br />

gründlich ein für allemal verdorben haben, von unklaren Vereinbarungen<br />

über das, worum es eigentlich gemeinsam geht, und vielfältigen nie aufgearbeiteten<br />

persönlichen Konflikten, die jede weitere Kooperation unmöglich<br />

gemacht haben.<br />

Und dann gibt es Kooperationen und Vernetzungen, die eines Tages einfach<br />

so einschlafen – aus nie hinterfragten und nie besprochenen Gründen. Offensichtlich<br />

vermißt sie auch niemand mehr.

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