Qs 10 Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit - Univation
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Herbert Rijntjes<br />
QS <strong>10</strong><br />
weise der Jugendhäuser, so sehr, daß sie sich die „Kundschaft“ gegenseitig<br />
entziehen. Oftmals begründet in der Notwendigkeit, die einmal angeschafften<br />
und teuer bezahlten Gerätschaften wie den Tonofen oder die Holzwerkstatt<br />
nun auch nutzen zu müssen, werden die Gruppen trotz deutlicher „Unterbelegung“<br />
aufrechterhalten. Die wechselseitige Nutzung dieser Anlagen<br />
von verschiedenen Einrichtungen und Trägern käme sowohl den interessierten<br />
Jugendlichen wie den Einrichtungen zugute.<br />
Der „begleitete Besuch“ einer anderen Einrichtung mit dem Ziel, dort ein bestimmtes<br />
Hobby ausüben zu können oder ein interessantes Angebot (von<br />
Musik bis Diskussion) annehmen zu können, trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen<br />
und Toleranz gegenüber anderen Jugendlichen zu entwickeln.<br />
Ergebnisse für die Fachkräfte in den Einrichtungen<br />
Das Anforderungsprofil an Erzieher/-innen und Sozialpädagogen und<br />
-pädagoginnen gleicht dem eines „Allroundspielers“. Es wird erwartet, daß<br />
sie auf der Grundlage von Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit die Einrichtung<br />
im Stadtteil oder im Nahbereich „unter Dampf“ halten. Diese Erwartung<br />
richtet sich sowohl darauf, das jeweilige Standardprogramm aufrechtzuerhalten,<br />
als auch auf die Entwicklung und Durchführung von Projekten<br />
zu aktuellen Themen, wie z.B. zur AIDS-Problematik Mitte der achtziger<br />
Jahre. Wird diese Aufgabe in vielen Einrichtungen auch oftmals in bewundernswerter<br />
Weise gelöst, so werden doch die besonderen Interessen<br />
und Fähigkeiten der Mitarbeiter/-innen nicht immer genutzt.<br />
Kompetenzen<br />
besser nutzen<br />
Im Rahmen von horizontalen Netzwerken entstehen den Fachkräften Chancen,<br />
das eigene Profil weiterzuentwickeln. Die besonderen Interessen und<br />
Fähigkeiten, oftmals <strong>durch</strong> Aus- und Weiterbildung zusätzlich qualifiziert,<br />
können in der pädagogischen Praxis verfeinert und dienstbar gemacht werden.<br />
Vorraussetzung hierzu ist jedoch, daß Mitarbeiter/-innen innnerhalb eines<br />
Netzwerkes sowohl von ihren Anstellungsträgern als auch von den Aufsichtsbehörden<br />
zuerkannt wird, zeitweise auch in anderen Mitgliedseinrichtungen<br />
zu arbeiten. Da dies letztlich ein „Tauschhandel“ ist, der nur funktioniert,<br />
wenn die Rechnung des „Gebens und Nehmens“ aufgeht, ist er mit<br />
keinerlei finanziellen Risiken verbunden.<br />
Auf diesem Wege ist jedoch die Attraktivität der Einrichtung <strong>durch</strong> eine Programmerweiterung<br />
deutlich zu steigern, die Einrichtung öffnet sich gegenüber<br />
Anregungen von außen, und ein palettenreiches Programmangebot<br />
kann effizient sichergestellt werden.<br />
Ergebnisse für die Arbeitsfelder<br />
An mehreren Stellen fordert das Sozialgesetzbuch eine <strong>Zusammenarbeit</strong> der<br />
Träger der Jugendhilfe. Aus der Arbeitsanforderung der einzelnen Bereiche<br />
kann dieser Forderung nur allzu gerne nachgekommen werden.<br />
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