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Qs 10 Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit - Univation

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Herbert Rijntjes<br />

QS <strong>10</strong><br />

weise der Jugendhäuser, so sehr, daß sie sich die „Kundschaft“ gegenseitig<br />

entziehen. Oftmals begründet in der Notwendigkeit, die einmal angeschafften<br />

und teuer bezahlten Gerätschaften wie den Tonofen oder die Holzwerkstatt<br />

nun auch nutzen zu müssen, werden die Gruppen trotz deutlicher „Unterbelegung“<br />

aufrechterhalten. Die wechselseitige Nutzung dieser Anlagen<br />

von verschiedenen Einrichtungen und Trägern käme sowohl den interessierten<br />

Jugendlichen wie den Einrichtungen zugute.<br />

Der „begleitete Besuch“ einer anderen Einrichtung mit dem Ziel, dort ein bestimmtes<br />

Hobby ausüben zu können oder ein interessantes Angebot (von<br />

Musik bis Diskussion) annehmen zu können, trägt dazu bei, Vorurteile abzubauen<br />

und Toleranz gegenüber anderen Jugendlichen zu entwickeln.<br />

Ergebnisse für die Fachkräfte in den Einrichtungen<br />

Das Anforderungsprofil an Erzieher/-innen und Sozialpädagogen und<br />

-pädagoginnen gleicht dem eines „Allroundspielers“. Es wird erwartet, daß<br />

sie auf der Grundlage von Einzelfallhilfe und sozialer Gruppenarbeit die Einrichtung<br />

im Stadtteil oder im Nahbereich „unter Dampf“ halten. Diese Erwartung<br />

richtet sich sowohl darauf, das jeweilige Standardprogramm aufrechtzuerhalten,<br />

als auch auf die Entwicklung und Durchführung von Projekten<br />

zu aktuellen Themen, wie z.B. zur AIDS-Problematik Mitte der achtziger<br />

Jahre. Wird diese Aufgabe in vielen Einrichtungen auch oftmals in bewundernswerter<br />

Weise gelöst, so werden doch die besonderen Interessen<br />

und Fähigkeiten der Mitarbeiter/-innen nicht immer genutzt.<br />

Kompetenzen<br />

besser nutzen<br />

Im Rahmen von horizontalen Netzwerken entstehen den Fachkräften Chancen,<br />

das eigene Profil weiterzuentwickeln. Die besonderen Interessen und<br />

Fähigkeiten, oftmals <strong>durch</strong> Aus- und Weiterbildung zusätzlich qualifiziert,<br />

können in der pädagogischen Praxis verfeinert und dienstbar gemacht werden.<br />

Vorraussetzung hierzu ist jedoch, daß Mitarbeiter/-innen innnerhalb eines<br />

Netzwerkes sowohl von ihren Anstellungsträgern als auch von den Aufsichtsbehörden<br />

zuerkannt wird, zeitweise auch in anderen Mitgliedseinrichtungen<br />

zu arbeiten. Da dies letztlich ein „Tauschhandel“ ist, der nur funktioniert,<br />

wenn die Rechnung des „Gebens und Nehmens“ aufgeht, ist er mit<br />

keinerlei finanziellen Risiken verbunden.<br />

Auf diesem Wege ist jedoch die Attraktivität der Einrichtung <strong>durch</strong> eine Programmerweiterung<br />

deutlich zu steigern, die Einrichtung öffnet sich gegenüber<br />

Anregungen von außen, und ein palettenreiches Programmangebot<br />

kann effizient sichergestellt werden.<br />

Ergebnisse für die Arbeitsfelder<br />

An mehreren Stellen fordert das Sozialgesetzbuch eine <strong>Zusammenarbeit</strong> der<br />

Träger der Jugendhilfe. Aus der Arbeitsanforderung der einzelnen Bereiche<br />

kann dieser Forderung nur allzu gerne nachgekommen werden.<br />

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