Beiträge zur Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz e. V ...
Beiträge zur Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz e. V ... Beiträge zur Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz e. V ...
Herausgeber: Arbeitskreis für Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz (AFO) Hoppestraße 6 93049 Regensburg Juni 2002 2
Vorbemerkung zum Gesamtregister für BFO, Jahrgang 1 (1978) - Jahrgang 25 (2002) Das Register (ab Seie 34) ist in 7 Spalten gegliedert: (1) politische Gemeinde (nach Maßgabe des amtlichen Ortsverzeichnisses für Bayern (1987) [Gemeinde] (2) Landkreis bzw. Regierungsbezirk oder Land [Lkr./Land] (3) Standort des Denkmals [Ort] (4) Art des Denkmals (Grobraster) [Gattung] (5) weitere Angaben zum Denkmal [Weitere Angaben] (6) Erscheinungsjahr [BFO] (7) Seite(n) [Seite] Um Enttäuschungen der Benutzer zu vermeiden und diesbezüglicher Kritik zuvorzukommen, sei klargestellt: Die Angaben in diesem Register können selbstverständlich nicht korrekter sein als diejenigen an der Fundstelle, auf die sich die Eintragungen beziehen. Zu Spalte (1) Wir haben uns dafür entschieden, als Ordnungskriterium ersten Ranges die Gemeinde zu wählen, wenngleich dadurch zwangsläufig Mehrfachnennungen auftreten. Besondere Schwierigkeiten bereitet nämlich die Zuordnung von Denkmälern, die nicht in einer Ortschaft stehen, sondern auf einem Flur- oder Waldstück, dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemarkung fraglich bleibt, wenn man diese nicht an Ort und Stelle verifizieren kann. In den BFO-Artikeln finden sich bei nicht wenigen Objekten Angaben wie etwa „Am alten Gangsteig von A nach B“. In solchen Fällen sind in Spalte (3) beide erwähnten Ortsnamen, also sowohl A als auch B, ins Register aufgenommen worden. Wenn nun die Orte A und B derselben politischen Gemeinde zugehören, erscheint unter dieser ein und dasselbe Objekt zweimal aufgeführt, einmal unter A, einmal unter B. Zu Spalte (2) Für Orte in Ostbayern folgt der Landkreis: AM = kreisfreie Stadt Amberg (Oberpfalz) AS = Landkreis Amberg-Sulzbach (Oberpfalz) BT = Landkreis Bayreuth (Oberfranken) CHA = Landkreis Cham (Oberpfalz) NEW = Landkreis Neustadt an der Waldnaab (Oberpfalz) NM = Landkreis Neumarkt (Oberpfalz) R = kreisfreie Stadt und Landkreis Regensburg (Oberpfalz) SAD = Landkreis Schwandorf (Oberpfalz) 3 SR = Landkreis Straubing-Bogen (Niederbayern) TIR = Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz) WEN = kreisfreie Stadt Weiden (Oberpfalz) WUN = Landkreis Wunsiedel (Oberfranken) Für in den BFO-Bänden erwähnte Objekte außerhalb dieser Region stehen Kürzel für andere Regierungsbezirke, die allgemein bekannten Kfz-Kennzeichen für deutsche Landkreise und Länder außerhalb Deutschlands: A = Österreich [-A-] B = Belgien [-B-] CH = Schweiz [-CH-] CZ = Tschechische Republik [-CZ-] D = Deutschland [-D-] F = Frankreich [-F-] Opf = Oberpfalz S = Schweden [-S-] Zu Spalte (3) Hier erscheint der Standort des Denkmals, soweit er sich in einem Ortsnamen fassen lässt: amtlich benannte Gemeindeteile, Dörfer, Weiler, Siedlungen, Einöden, Wüstungen, Flur- und Waldstücke. Zu den Spalten (4) und (5): Die Problematik der in diesen Spalten verwendeten Begriffe sei nicht verschwiegen. Begriffliche Präzision war nicht zu erziehen, und zwar einfach aus dem Grund, weil eine einheitliche und verbindliche Nomenklatur für Flur- und Kleindenkmäler nicht existiert. Und selbst wenn es eine solche gäbe, kann nicht erwartet werden, dass sie von den Verfassern der Beiträge, zumal in den Pressenotizen, stimmig angewandt würde. Als besonders problematisch erweist sich die Bezeichnung Marterl. Damit ist meist ein Hof-, Dorf-, Flur- oder Wegkreuz gemeint, das aus einem Steinpfeiler mit aufgesetztem Eisenkreuz besteht, ebenso kann aber ein Bildstock oder eine Bildsäule im Volk so heißen. Im Register steht Marterl, wenn ein religiöses Denkmal vom Verfasser des entsprechenden Beitrag so genannt wurde, auch dann, wenn es sich um ein Denkmal von ansehnlicher Größe handelt, für welches die verniedlichende Wortform auf -erl eigentlich unpassend erscheint. Wir müssen vorliebnehmen mit dem Terminus Marterl, auch wenn es sich um einen recht fragwürdigen Gattungsbegriff innerhalb der Gruppe der religiösen Flur- und Kleindenkmäler handelt. Unanfechtar ist die Bezeichnung Marter, die vor allem in der nördlichen Oberpfalz und im angrenzenden Oberfranken üblich ist. Alle Säulenbildstöcke, für die häufig die Bezeichnung „Stiftlandsäulen“ auftaucht, sind unter dem Oberbegriff Marter subsummiert. Manche Denkmäler ähnlicher Art werden als Säule bezeichnet.
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Vorbemerkung zum Gesamtregister für BFO,<br />
Jahrgang 1 (1978) - Jahrgang 25 (2002)<br />
Das Register (ab Seie 34) ist <strong>in</strong> 7 Spalten geglie<strong>der</strong>t:<br />
(1) politische Geme<strong>in</strong>de (nach Maßgabe des amtlichen Ortsverzeichnisses für<br />
Bayern (1987) [Geme<strong>in</strong>de]<br />
(2) Landkreis bzw. Regierungsbezirk o<strong>der</strong> Land [Lkr./Land]<br />
(3) Standort des Denkmals [Ort]<br />
(4) Art des Denkmals (Grobraster) [Gattung]<br />
(5) weitere Angaben zum Denkmal [Weitere Angaben]<br />
(6) Ersche<strong>in</strong>ungsjahr [BFO]<br />
(7) Seite(n) [Seite]<br />
Um Enttäuschungen <strong>der</strong> Benutzer zu vermeiden <strong>und</strong> diesbezüglicher Kritik zuvorzukommen,<br />
sei klargestellt: Die Angaben <strong>in</strong> diesem Register können selbstverständlich nicht korrekter se<strong>in</strong><br />
als diejenigen an <strong>der</strong> F<strong>und</strong>stelle, auf die sich die E<strong>in</strong>tragungen beziehen.<br />
Zu Spalte (1)<br />
Wir haben uns dafür entschieden, als Ordnungskriterium ersten Ranges die Geme<strong>in</strong>de zu wählen,<br />
wenngleich dadurch zwangsläufig Mehrfachnennungen auftreten. Beson<strong>der</strong>e Schwierigkeiten<br />
bereitet nämlich die Zuordnung von Denkmälern, die nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ortschaft stehen, son<strong>der</strong>n<br />
auf e<strong>in</strong>em <strong>Flur</strong>- o<strong>der</strong> Waldstück, dessen Zugehörigkeit zu e<strong>in</strong>er bestimmten Gemarkung<br />
fraglich bleibt, wenn man diese nicht an Ort <strong>und</strong> Stelle verifizieren kann. In den BFO-Artikeln<br />
f<strong>in</strong>den sich bei nicht wenigen Objekten Angaben wie etwa „Am alten Gangsteig von A nach B“.<br />
In solchen Fällen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Spalte (3) beide erwähnten Ortsnamen, also sowohl A als auch B, <strong>in</strong>s<br />
Register aufgenommen worden. Wenn nun die Orte A <strong>und</strong> B <strong>der</strong>selben politischen Geme<strong>in</strong>de<br />
zugehören, ersche<strong>in</strong>t unter dieser e<strong>in</strong> <strong>und</strong> dasselbe Objekt zweimal aufgeführt, e<strong>in</strong>mal unter A,<br />
e<strong>in</strong>mal unter B.<br />
Zu Spalte (2)<br />
Für Orte <strong>in</strong> Ostbayern folgt <strong>der</strong> Landkreis:<br />
AM = kreisfreie Stadt Amberg (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
AS = Landkreis Amberg-Sulzbach (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
BT = Landkreis Bayreuth (Oberfranken)<br />
CHA = Landkreis Cham (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
NEW = Landkreis Neustadt an <strong>der</strong> Waldnaab (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
NM = Landkreis Neumarkt (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
R = kreisfreie Stadt <strong>und</strong> Landkreis Regensburg (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
SAD = Landkreis Schwandorf (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
3<br />
SR = Landkreis Straub<strong>in</strong>g-Bogen (Nie<strong>der</strong>bayern)<br />
TIR = Landkreis Tirschenreuth (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
WEN = kreisfreie Stadt Weiden (<strong>Oberpfalz</strong>)<br />
WUN = Landkreis Wunsiedel (Oberfranken)<br />
Für <strong>in</strong> den BFO-Bänden erwähnte Objekte außerhalb dieser Region stehen Kürzel für an<strong>der</strong>e<br />
Regierungsbezirke, die allgeme<strong>in</strong> bekannten Kfz-Kennzeichen für deutsche Landkreise <strong>und</strong> Län<strong>der</strong><br />
außerhalb Deutschlands:<br />
A = Österreich [-A-]<br />
B = Belgien [-B-]<br />
CH = Schweiz [-CH-]<br />
CZ = Tschechische Republik [-CZ-]<br />
D = Deutschland [-D-]<br />
F = Frankreich [-F-]<br />
Opf = <strong>Oberpfalz</strong><br />
S = Schweden [-S-]<br />
Zu Spalte (3)<br />
Hier ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> Standort des Denkmals, soweit er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ortsnamen fassen lässt: amtlich<br />
benannte Geme<strong>in</strong>deteile, Dörfer, Weiler, Siedlungen, E<strong>in</strong>öden, Wüstungen, <strong>Flur</strong>- <strong>und</strong> Waldstücke.<br />
Zu den Spalten (4) <strong>und</strong> (5):<br />
Die Problematik <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesen Spalten verwendeten Begriffe sei nicht verschwiegen. Begriffliche<br />
Präzision war nicht zu erziehen, <strong>und</strong> zwar e<strong>in</strong>fach aus dem Gr<strong>und</strong>, weil e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche <strong>und</strong><br />
verb<strong>in</strong>dliche Nomenklatur für <strong>Flur</strong>- <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>denkmäler nicht existiert. Und selbst wenn es e<strong>in</strong>e<br />
solche gäbe, kann nicht erwartet werden, dass sie von den Verfassern <strong>der</strong> <strong>Beiträge</strong>, zumal <strong>in</strong> den<br />
Pressenotizen, stimmig angewandt würde.<br />
Als beson<strong>der</strong>s problematisch erweist sich die Bezeichnung Marterl. Damit ist meist e<strong>in</strong> Hof-,<br />
Dorf-, <strong>Flur</strong>- o<strong>der</strong> Wegkreuz geme<strong>in</strong>t, das aus e<strong>in</strong>em Ste<strong>in</strong>pfeiler mit aufgesetztem Eisenkreuz<br />
besteht, ebenso kann aber e<strong>in</strong> Bildstock o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Bildsäule im Volk so heißen. Im Register steht<br />
Marterl, wenn e<strong>in</strong> religiöses Denkmal vom Verfasser des entsprechenden Beitrag so genannt<br />
wurde, auch dann, wenn es sich um e<strong>in</strong> Denkmal von ansehnlicher Größe handelt, für welches<br />
die verniedlichende Wortform auf -erl eigentlich unpassend ersche<strong>in</strong>t. Wir müssen vorliebnehmen<br />
mit dem Term<strong>in</strong>us Marterl, auch wenn es sich um e<strong>in</strong>en recht fragwürdigen Gattungsbegriff<br />
<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> religiösen <strong>Flur</strong>- <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>denkmäler handelt. Unanfechtar ist die<br />
Bezeichnung Marter, die vor allem <strong>in</strong> <strong>der</strong> nördlichen <strong>Oberpfalz</strong> <strong>und</strong> im angrenzenden Oberfranken<br />
üblich ist. Alle Säulenbildstöcke, für die häufig die Bezeichnung „Stiftlandsäulen“ auftaucht,<br />
s<strong>in</strong>d unter dem Oberbegriff Marter subsummiert. Manche Denkmäler ähnlicher Art werden als<br />
Säule bezeichnet.