Überwachung am Arbeitsplatz - Profiler24
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Kommentar/Impressum<br />
Richtlinie<br />
1999/44/EG<br />
Vier Jahre neue Gewährleistungsfristen<br />
Im Jahr 2002 trat die aktuelle Schuldrechtsreform in Kraft. Ziel war die Stärkung der<br />
Verbraucherrechte. Doch, wie hat sich das Gesetz etabliert und was hat sich für den Handel<br />
verändert? Zeit für eine Zwischenbilanz.<br />
Stephan Schmidt, Redakteur<br />
und Experte für die Bereiche<br />
IT, TK und CE<br />
Die Novelle brachte tief greifende Veränderungen für die Vertragsparteien.<br />
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit dem 1.1.2002<br />
24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich<br />
auf 12 Monate verkürzt werden. Bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden,<br />
bei denen die Produkte für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann die<br />
Frist für Neuwaren auf 12 Monate eingeschränkt und bei Gebrauchtwaren<br />
sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Anfänglich sorgten die Rechtsbegriffe<br />
Garantie und Gewährleistung zum Teil noch für etwas Verwirrung.<br />
Die Unterscheidung und Handhabung der freiwilligen Garantie oder Herstellergarantie<br />
und der verbindlichen Gewährleistung werden heute jedoch<br />
von den meisten Unternehmen beherrscht.<br />
Hinzulernen musste man allerdings auch, dass z.B. falsche oder nur fehlerhafte<br />
Bedienungsanleitungen als Produktfehler vom Gesetzgeber angesehen<br />
werden.<br />
Der Kunde ist in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf in einer guten<br />
Position, was die Rekl<strong>am</strong>ation eines Mangels betrifft, der schon bei Auslieferung<br />
vorhanden gewesen sein könnte. Die Beweislast für das vorhanden<br />
sein des Defekts liegt dabei zwar beim Kunden, die Beweislast für die Fehlerfreiheit bei Auslieferung allerdings<br />
beim Händler.<br />
In der Praxis findet das verbraucherfreundliche Gesetz jedoch nicht immer die Anwendung die vom Gesetzgeber<br />
beabsichtigt war, und leider zeigen sich nicht alle Händler als unkomplizierte und kulante Vertragspartner. So<br />
erheben einige Versandhäuser im Rekl<strong>am</strong>ationsfall ein Nutzungsentgelt vom Kunden, wenn defekte Geräte ausgetauscht<br />
werden müssen oder geben die Herstellergarantie nicht weiter. Auch werden Rücksendungen des<br />
Kunden nicht angenommen, stattdessen auf eine hauseigene Retouren- und Garantieregelungen verwiesen. Rückgabe-(Rücksende-)<br />
Fristen werden hinausgezögert, z.B. durch unnötige oder komplizierte E-Mail-Kommunikation.<br />
Das 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz, verwäscht sich dann teilweise zur Nachbesserungsmöglichkeit<br />
für den Händler oder Hersteller. Das „Gehäusesiegeln“ von PCs wird von einigen Herstellern betrieben,<br />
um den Kunden zu suggerieren, er verlöre in jedem Falle die Gewährleistung im Falle der Siegelbeschädigung.<br />
Des Weiteren werden großzügige Garantieverlautbarungen kommuniziert, die bei genauerem Nachlesen lediglich<br />
stark an die gesetzliche Gewährleistung erinnern und nicht wirklich ein Plus für den Käufer bedeuten. Dieses sind<br />
Versuche das geltende Gewährleistungsrecht zu umgehen oder „anzupassen“. Leider gelingt das in vielen Fällen<br />
auch, nur müssen die Hersteller oder Händler mit dem Unmut der Kundschaft rechnen, die von den Unwirks<strong>am</strong>keiten<br />
solcher Maßnahmen später Kenntnis erlangen.<br />
Natürlich ist es profitabler den Kunden dauerhaft an sich binden zu wollen, nur könnte das mehr mit Offenheit<br />
und Kulanz stattfinden und sollte sich im Rahmen geltenden Rechts bewegen. Wir sind alle Konsumenten und die<br />
wenigsten sind wohl darauf aus, den Handel mit aussichtslosen Gewährleistungsansprüchen zu ärgern, sondern<br />
erwarten unkomplizierte Hilfeleistung für gerechtfertigte Mängel. Für Unbelehrbare sollte im Falle die geltende<br />
Rechtsprechung zur Klärung mehr als ausreichend sein.<br />
Der Kunde ist, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, der Gewinner der Reform. Er kann bis zu zwei Jahre nach<br />
Übernahme des Produktes den Kaufvertrag aufgrund eines Mangels an der Sache oder wegen einer Falschlieferung<br />
rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern, allerdings muss er das nach Ablauf der ersten sechs<br />
Monate selbst nachweisen können, was im Einzelfall sehr schwierig bis unmöglich werden könnte. Für die Zukunft<br />
bleibt zu hoffen, dass vor allem bei Geschäften auf die das Fernabsatzgesetz Anwendung findet, mehr<br />
Fairness zum Zuge kommt und die gleichen Maßstäbe wie beim direkten Geschäft angelegt werden.<br />
Die überwiegende Zahl der Händler und Hersteller haben sich aber mit dem Status Quo gut arrangiert und setzen<br />
die gesetzlichen Bestimmungen erwartungsgemäß kundenfreundlich um.<br />
Profiler<br />
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3. Quartal 2006:<br />
Druckauflage: 40.000 Exemplare<br />
Tatsächlich verbreitete Auflage:<br />
39.731 Exemplare (TvA)<br />
Erscheinunngsweise: 11x jährlich<br />
Bezugspreise 2007: Einzelheft 2,50 EUR<br />
Inlandsabo jährlich: 21,00 EUR<br />
Auslandsabopreise: auf Anfrage<br />
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