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Überwachung am Arbeitsplatz - Profiler24

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Kommentar/Impressum<br />

Richtlinie<br />

1999/44/EG<br />

Vier Jahre neue Gewährleistungsfristen<br />

Im Jahr 2002 trat die aktuelle Schuldrechtsreform in Kraft. Ziel war die Stärkung der<br />

Verbraucherrechte. Doch, wie hat sich das Gesetz etabliert und was hat sich für den Handel<br />

verändert? Zeit für eine Zwischenbilanz.<br />

Stephan Schmidt, Redakteur<br />

und Experte für die Bereiche<br />

IT, TK und CE<br />

Die Novelle brachte tief greifende Veränderungen für die Vertragsparteien.<br />

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit dem 1.1.2002<br />

24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich<br />

auf 12 Monate verkürzt werden. Bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden,<br />

bei denen die Produkte für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann die<br />

Frist für Neuwaren auf 12 Monate eingeschränkt und bei Gebrauchtwaren<br />

sogar gänzlich ausgeschlossen werden. Anfänglich sorgten die Rechtsbegriffe<br />

Garantie und Gewährleistung zum Teil noch für etwas Verwirrung.<br />

Die Unterscheidung und Handhabung der freiwilligen Garantie oder Herstellergarantie<br />

und der verbindlichen Gewährleistung werden heute jedoch<br />

von den meisten Unternehmen beherrscht.<br />

Hinzulernen musste man allerdings auch, dass z.B. falsche oder nur fehlerhafte<br />

Bedienungsanleitungen als Produktfehler vom Gesetzgeber angesehen<br />

werden.<br />

Der Kunde ist in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf in einer guten<br />

Position, was die Rekl<strong>am</strong>ation eines Mangels betrifft, der schon bei Auslieferung<br />

vorhanden gewesen sein könnte. Die Beweislast für das vorhanden<br />

sein des Defekts liegt dabei zwar beim Kunden, die Beweislast für die Fehlerfreiheit bei Auslieferung allerdings<br />

beim Händler.<br />

In der Praxis findet das verbraucherfreundliche Gesetz jedoch nicht immer die Anwendung die vom Gesetzgeber<br />

beabsichtigt war, und leider zeigen sich nicht alle Händler als unkomplizierte und kulante Vertragspartner. So<br />

erheben einige Versandhäuser im Rekl<strong>am</strong>ationsfall ein Nutzungsentgelt vom Kunden, wenn defekte Geräte ausgetauscht<br />

werden müssen oder geben die Herstellergarantie nicht weiter. Auch werden Rücksendungen des<br />

Kunden nicht angenommen, stattdessen auf eine hauseigene Retouren- und Garantieregelungen verwiesen. Rückgabe-(Rücksende-)<br />

Fristen werden hinausgezögert, z.B. durch unnötige oder komplizierte E-Mail-Kommunikation.<br />

Das 14 Tage Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz, verwäscht sich dann teilweise zur Nachbesserungsmöglichkeit<br />

für den Händler oder Hersteller. Das „Gehäusesiegeln“ von PCs wird von einigen Herstellern betrieben,<br />

um den Kunden zu suggerieren, er verlöre in jedem Falle die Gewährleistung im Falle der Siegelbeschädigung.<br />

Des Weiteren werden großzügige Garantieverlautbarungen kommuniziert, die bei genauerem Nachlesen lediglich<br />

stark an die gesetzliche Gewährleistung erinnern und nicht wirklich ein Plus für den Käufer bedeuten. Dieses sind<br />

Versuche das geltende Gewährleistungsrecht zu umgehen oder „anzupassen“. Leider gelingt das in vielen Fällen<br />

auch, nur müssen die Hersteller oder Händler mit dem Unmut der Kundschaft rechnen, die von den Unwirks<strong>am</strong>keiten<br />

solcher Maßnahmen später Kenntnis erlangen.<br />

Natürlich ist es profitabler den Kunden dauerhaft an sich binden zu wollen, nur könnte das mehr mit Offenheit<br />

und Kulanz stattfinden und sollte sich im Rahmen geltenden Rechts bewegen. Wir sind alle Konsumenten und die<br />

wenigsten sind wohl darauf aus, den Handel mit aussichtslosen Gewährleistungsansprüchen zu ärgern, sondern<br />

erwarten unkomplizierte Hilfeleistung für gerechtfertigte Mängel. Für Unbelehrbare sollte im Falle die geltende<br />

Rechtsprechung zur Klärung mehr als ausreichend sein.<br />

Der Kunde ist, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, der Gewinner der Reform. Er kann bis zu zwei Jahre nach<br />

Übernahme des Produktes den Kaufvertrag aufgrund eines Mangels an der Sache oder wegen einer Falschlieferung<br />

rückgängig machen oder den Kaufpreis mindern, allerdings muss er das nach Ablauf der ersten sechs<br />

Monate selbst nachweisen können, was im Einzelfall sehr schwierig bis unmöglich werden könnte. Für die Zukunft<br />

bleibt zu hoffen, dass vor allem bei Geschäften auf die das Fernabsatzgesetz Anwendung findet, mehr<br />

Fairness zum Zuge kommt und die gleichen Maßstäbe wie beim direkten Geschäft angelegt werden.<br />

Die überwiegende Zahl der Händler und Hersteller haben sich aber mit dem Status Quo gut arrangiert und setzen<br />

die gesetzlichen Bestimmungen erwartungsgemäß kundenfreundlich um.<br />

Profiler<br />

Herausgeber, Verlag und Redaktion:<br />

Profiler Verlag GmbH<br />

Rudolf-Diesel-Str. 14; 53859 Niederkassel;<br />

Telefon: (0228) 4595-400; Telefax: (0228) 4595-499<br />

E-Mail: redaktion@profiler.de;<br />

Internet: www.profiler24.de<br />

Verlagsleitung:<br />

Bernd Franke, Dipl.-Kfm.<br />

Chefredakteur:<br />

Ralph Wuttke (V.i.S.d.P.);<br />

E-Mail: rwuttke@profiler24.de<br />

Redaktion:<br />

Edigna Menhard, Daniela Fischer, Zeno Alberti, Ulrike<br />

Stottmeister, Christian Löffler, Gregor Wisniewski, Lisa<br />

Görner (Korrektorat);<br />

E-Mail: redaktion@profiler24.de<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe:<br />

Tobias Buhmann, Patrick Broich<br />

Anzeigen:<br />

Ilona Melo (Anzeigeleitung)<br />

Telefon: (0228) 4595-412;<br />

E-Mail: imelo@profiler24.de<br />

Layout, Grafik und Titelgestaltung:<br />

Lisa Görner, E-Mail: druckunterlagen@profiler 24.de<br />

Leserservice:<br />

Daniela Fischer<br />

Telefon: (0228) 4595-414;<br />

E-Mail: dfischer@profiler24.de<br />

Auflagenkontrolle:<br />

3. Quartal 2006:<br />

Druckauflage: 40.000 Exemplare<br />

Tatsächlich verbreitete Auflage:<br />

39.731 Exemplare (TvA)<br />

Erscheinunngsweise: 11x jährlich<br />

Bezugspreise 2007: Einzelheft 2,50 EUR<br />

Inlandsabo jährlich: 21,00 EUR<br />

Auslandsabopreise: auf Anfrage<br />

Impressum<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos<br />

wird keine Haftung übernommen und sie werden nur<br />

zurückversandt, wenn Porto beigefügt ist. Beiträge,<br />

die mit N<strong>am</strong>en gekennzeichnet sind, stellen nicht<br />

unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Alle Rechte,<br />

soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen beim Verlag.<br />

Eine Verwertung ist nur im Rahmen der gesetzlich<br />

zugelassenen Fälle möglich, eine weitere Verwertung<br />

ohne Einwilligung ist strafbar.<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

© by Profiler Verlag GmbH, Niederkassel<br />

Gerichtsstand ist Bonn

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