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Überwachung am Arbeitsplatz - Profiler24

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Big brother<br />

IS WATCHING YOU<br />

Unternehmen werden ihren eigenen Mitarbeitern gegenüber immer misstrauischer:<br />

Gab im September 2003 noch jeder dritte deutsche Arbeitnehmer an,<br />

sein Computer werde vom Chef überwacht, sind es im Jahr 2005 fast zwei von<br />

fünf, so zitiert die Seite www.onlinerechtefuerbeschäftigte.de das Ergebnis einer<br />

Studie der Unternehmensgruppe Steria Mummert Consulting. Grund hierfür<br />

sei, dass die Unternehmen aufgrund der schwerwiegenden Angriffe der<br />

vergangenen Jahre durch Viren, Würmer und kriminelle Mitarbeiter sensibler<br />

geworden seien. Hinter mehr als jedem vierten Sicherheitsverstoß vermuten<br />

sie mittlerweile die eigenen Mitarbeiter. Die Absicherung gegen Datenklau und<br />

-missbrauch hat an Priorität gewonnen. Hatte 2003 nur jeder dritte befragte<br />

Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die private Nutzung des Internets mit<br />

seinem Arbeitgeber, sind es im Jahr 2005 mehr als die Hälfte. Jeder fünfte weiß<br />

nicht, ob er eine derartige Vereinbarung unterschrieben hat. Nur jeder vierte<br />

Befragte hat keinen Vertrag, der das private Surfen regelt.<br />

Vielen Unternehmen reicht eine Vereinbarung zudem nicht aus. Getreu der Devise<br />

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gaben 38 Prozent der Umfrageteilnehmer<br />

an, ihr Computer-<strong>Arbeitsplatz</strong> werde überwacht. Nur jeder vierte ist<br />

sich sicher, dass keine <strong>Überwachung</strong> von Festplatte, Internetseiten oder E-Mails<br />

stattfindet. 2003 waren es noch fast zwei Drittel der Befragten. Die Unternehmen<br />

sind jedoch beim Datenschutz vorsichtig: Steckt ein Spion im Rechner,<br />

werden auch in fast 75 Prozent der <strong>Überwachung</strong>sfälle die Mitarbeiter informiert.<br />

Bei den Arbeitnehmern ist die Akzeptanz der <strong>Überwachung</strong> überraschend hoch.<br />

Die Mehrheit der Befragten (56 Prozent) hat Verständnis dafür, dass ihr Arbeitgeber<br />

mit <strong>Überwachung</strong>sprogr<strong>am</strong>men arbeitet. D<strong>am</strong>it hat sich das Verhältnis<br />

von Befürwortern und Gegnern der <strong>Überwachung</strong> fast umgekehrt. Bei der Erhe-<br />

Recht<br />

bung im Jahr 2003 gaben 44 Prozent der Befragten an, für die <strong>Überwachung</strong><br />

Verständnis zu haben.<br />

Hohe Schäden durch privates Surfen <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

Mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten mit einem vernetzten <strong>Arbeitsplatz</strong> surfen<br />

und mailen privat im Unternehmen. Fast die Hälfte davon verbringt dabei<br />

wöchentlich über drei Stunden ihrer Arbeitszeit, wie der Bonner Informationsdienst<br />

„Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ 2003 nach der Auswertung verschiedener<br />

Studien berichtet. Der deutschen Wirtschaft entstehe dadurch ein<br />

jährlicher Schaden von rund 54 Milliarden Euro.<br />

Bei der <strong>Überwachung</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> gibt es verschiedene<br />

Möglichkeiten:<br />

Zeiterfassungsystem – Die wohl älteste Form der Kontrolle ist die durch Zeiterfassungssysteme,<br />

die sogenannte „Stechuhr“. D<strong>am</strong>it soll erreicht werden, dass<br />

der Mitarbeiter auch die Zeit anwesend ist für die er bezahlt wird. Hierdurch<br />

wird jedoch allein die körperliche Anwesenheit überprüft, nicht aber ob auch<br />

die Arbeit erledigt wird. Derart einfache Zeiterfassungssystem sind rechtlich<br />

unproblematisch und die Beschäftigten können sich hiergegen kaum wehren.<br />

Telefonüberwachung<br />

Hier gibt es verschiedene Varianten. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die private<br />

Nutzung des Geschäftsapparates ganz oder teilweise zu untersagen bzw. hierfür<br />

Gebühren zu verlangen. In der Praxis geschieht dies beispielsweise, indem bei<br />

privaten Gesprächen eine andere Amtskennzahl vorgewählt werden muss als<br />

bei Dienstgesprächen.<br />

Da praktisch jede Telefonanlage entsprechende Einzelgesprächsnachweise mit<br />

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