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Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel

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Datum: 01.06.2008<br />

ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />

Seite: 2 von 2<br />

Version: V1<br />

Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

6. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten<br />

Folgende Aktivitäten benötigen die ausdrückliche Bewilligung der Spitaldirektion. Anfragen sind<br />

an den Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit zu richten:<br />

• Durchführen von Veranstaltungen oder Ausstellungen<br />

• Führungen und Besichtigungen<br />

• Fotografieren<br />

• Aufnehmen von Bild/Ton und Recherchieren für Presse, Radio und Fernsehen<br />

• Werben oder Sammeln für gewerbliche bzw. ideelle Zwecke<br />

• Verkaufen von Waren oder andere gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Stände unterhalten)<br />

• Aushängen von Plakaten<br />

7. Einhaltung/Durchsetzung<br />

Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> und dessen Areal aufhalten, sind aufgefordert,<br />

sich gegenüber der Institution, dem Personal, den Patientinnen und Patienten sowie Einrichtungen<br />

achtsam zu verhalten und die <strong>Hausordnung</strong> einzuhalten.<br />

Für die Durchsetzung der <strong>Hausordnung</strong> ist primär der Sicherheitsdienst (Abteilung Sicherheit &<br />

Umwelt) zuständig bzw. das Spitalpersonal mit entsprechender Befugnis.<br />

Eine Zuwiderhandlung hat Folgen:<br />

Wird die Bewilligungspflicht (Punkt 6 der <strong>Hausordnung</strong>) nicht eingehalten oder werden unerlaubte<br />

Tätigkeiten (Punkt 5 der <strong>Hausordnung</strong>) ausgeübt, kann das USB mit entsprechenden<br />

Massnahmen eingreifen. Daraus entstehende Kosten können den Verursachenden in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

Das Aussprechen eines Hausverbots resp. die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs<br />

sowie bei Sachbeschädigungen bleiben vorbehalten.<br />

Diese <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> wurde am 21. Februar 2005 durch die Spitalleitung genehmigt.<br />

Sie ersetzt die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> vom 31. August 1981. Diese <strong>Hausordnung</strong> wurde mit<br />

dem Passus „Rauchen“ unter Punkt 5 am 01. Juni 2008 ergänzt und tritt ab sofort in Kraft.<br />

Für die Spitalleitung:<br />

sig. Werner Kübler 02.06.2008<br />

............................................................................ ..................................................................<br />

Dr. med. Werner Kübler, MBA<br />

Datum<br />

Direktor <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong><br />

Die allgemeine <strong>Hausordnung</strong> stützt sich auf § 11, Abs. 7 des Spitalgesetzes, resp. § 20, Abs. 2 / 4 der Verordnung zum Spitalgesetz.

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