Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel
Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel
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Datum: 01.06.2008<br />
ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />
Seite: 2 von 2<br />
Version: V1<br />
Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
6. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten<br />
Folgende Aktivitäten benötigen die ausdrückliche Bewilligung der Spitaldirektion. Anfragen sind<br />
an den Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit zu richten:<br />
• Durchführen von Veranstaltungen oder Ausstellungen<br />
• Führungen und Besichtigungen<br />
• Fotografieren<br />
• Aufnehmen von Bild/Ton und Recherchieren für Presse, Radio und Fernsehen<br />
• Werben oder Sammeln für gewerbliche bzw. ideelle Zwecke<br />
• Verkaufen von Waren oder andere gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Stände unterhalten)<br />
• Aushängen von Plakaten<br />
7. Einhaltung/Durchsetzung<br />
Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> und dessen Areal aufhalten, sind aufgefordert,<br />
sich gegenüber der Institution, dem Personal, den Patientinnen und Patienten sowie Einrichtungen<br />
achtsam zu verhalten und die <strong>Hausordnung</strong> einzuhalten.<br />
Für die Durchsetzung der <strong>Hausordnung</strong> ist primär der Sicherheitsdienst (Abteilung Sicherheit &<br />
Umwelt) zuständig bzw. das Spitalpersonal mit entsprechender Befugnis.<br />
Eine Zuwiderhandlung hat Folgen:<br />
Wird die Bewilligungspflicht (Punkt 6 der <strong>Hausordnung</strong>) nicht eingehalten oder werden unerlaubte<br />
Tätigkeiten (Punkt 5 der <strong>Hausordnung</strong>) ausgeübt, kann das USB mit entsprechenden<br />
Massnahmen eingreifen. Daraus entstehende Kosten können den Verursachenden in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Das Aussprechen eines Hausverbots resp. die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs<br />
sowie bei Sachbeschädigungen bleiben vorbehalten.<br />
Diese <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> wurde am 21. Februar 2005 durch die Spitalleitung genehmigt.<br />
Sie ersetzt die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> vom 31. August 1981. Diese <strong>Hausordnung</strong> wurde mit<br />
dem Passus „Rauchen“ unter Punkt 5 am 01. Juni 2008 ergänzt und tritt ab sofort in Kraft.<br />
Für die Spitalleitung:<br />
sig. Werner Kübler 02.06.2008<br />
............................................................................ ..................................................................<br />
Dr. med. Werner Kübler, MBA<br />
Datum<br />
Direktor <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong><br />
Die allgemeine <strong>Hausordnung</strong> stützt sich auf § 11, Abs. 7 des Spitalgesetzes, resp. § 20, Abs. 2 / 4 der Verordnung zum Spitalgesetz.