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Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel

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Datum: 01.06.2008<br />

ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />

Seite: 1 von 2<br />

Version: V1<br />

Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

1. Zweck<br />

Die folgenden Verhaltensregeln sollen dazu dienen, das Zusammenwirken vieler Menschen<br />

unter den besonderen Bedingungen eines Grossbetriebs für alle Beteiligten so angenehm und<br />

sinnvoll wie möglich zu gestalten. Insbesondere ist mit Rücksicht auf die Patientinnen und<br />

Patienten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu achten.<br />

Die Mitarbeitenden des <strong>Universitätsspital</strong>s <strong>Basel</strong> (USB) sollen die ihnen übertragenen Aufgaben<br />

ungestört und ungehindert erfüllen können. Deshalb sind sämtliche Handlungen zu vermeiden,<br />

die einen geordneten Ablauf stören könnten.<br />

2. Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Hausordnung</strong> gilt für alle Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> aufhalten und für<br />

das gesamte Spitalareal. Zudem sind die offiziellen Weisungen und die Anordnungen des Personals<br />

zu befolgen. Für Patienten/innen gelten zusätzlich die in der Broschüre «Informationen<br />

für Patientinnen und Patienten» publizierten Regelungen.<br />

3. Zutritt<br />

Zutritt zu Stationen, Behandlungs- und Untersuchungsräumen ist auf folgende Personen<br />

beschränkt:<br />

• Stationäre und ambulante Patienten/innen<br />

• Personal, einschliesslich beigezogene Personen<br />

• Besucher/innen und Begleitende von Patienten/innen<br />

• Dozenten/innen, Studierende und Lernende der Berufsschulen im Gesundheitswesen<br />

• Personen, die Aufträge im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> zu erfüllen haben.<br />

4. Besuchszeiten<br />

Besucherinnen und Besucher haben sich an die offiziellen Besuchszeiten zu halten. Ausnahmen<br />

können von der/dem zuständigen Ärztin/Arzt und/oder der verantwortlichen Pflegeperson<br />

geregelt werden.<br />

5. Unerlaubte Tätigkeiten<br />

• Eindringen ins Areal und Aufenthalt auf dem Areal zwischen 20.00 und 06.00 Uhr<br />

• Durchführen von Veranstaltungen und Werben für politische Zwecke<br />

• Konsum von illegalen Suchtmitteln und deren Handel<br />

• Rauchen (die Gebäude des <strong>Universitätsspital</strong>s <strong>Basel</strong> sind rauchfrei)<br />

• Mitbringen bzw. Halten von Tieren (Ausnahmen bilden Therapie- und Blindenhunde)<br />

• Sämtliche Aktivitäten, welche die Sicherheit, Ruhe und Ordnung stören (u.a. Rollbrett fahren,<br />

Inline-Skating, etc.)


Datum: 01.06.2008<br />

ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />

Seite: 2 von 2<br />

Version: V1<br />

Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />

6. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten<br />

Folgende Aktivitäten benötigen die ausdrückliche Bewilligung der Spitaldirektion. Anfragen sind<br />

an den Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit zu richten:<br />

• Durchführen von Veranstaltungen oder Ausstellungen<br />

• Führungen und Besichtigungen<br />

• Fotografieren<br />

• Aufnehmen von Bild/Ton und Recherchieren für Presse, Radio und Fernsehen<br />

• Werben oder Sammeln für gewerbliche bzw. ideelle Zwecke<br />

• Verkaufen von Waren oder andere gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Stände unterhalten)<br />

• Aushängen von Plakaten<br />

7. Einhaltung/Durchsetzung<br />

Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> und dessen Areal aufhalten, sind aufgefordert,<br />

sich gegenüber der Institution, dem Personal, den Patientinnen und Patienten sowie Einrichtungen<br />

achtsam zu verhalten und die <strong>Hausordnung</strong> einzuhalten.<br />

Für die Durchsetzung der <strong>Hausordnung</strong> ist primär der Sicherheitsdienst (Abteilung Sicherheit &<br />

Umwelt) zuständig bzw. das Spitalpersonal mit entsprechender Befugnis.<br />

Eine Zuwiderhandlung hat Folgen:<br />

Wird die Bewilligungspflicht (Punkt 6 der <strong>Hausordnung</strong>) nicht eingehalten oder werden unerlaubte<br />

Tätigkeiten (Punkt 5 der <strong>Hausordnung</strong>) ausgeübt, kann das USB mit entsprechenden<br />

Massnahmen eingreifen. Daraus entstehende Kosten können den Verursachenden in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

Das Aussprechen eines Hausverbots resp. die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs<br />

sowie bei Sachbeschädigungen bleiben vorbehalten.<br />

Diese <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> wurde am 21. Februar 2005 durch die Spitalleitung genehmigt.<br />

Sie ersetzt die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> vom 31. August 1981. Diese <strong>Hausordnung</strong> wurde mit<br />

dem Passus „Rauchen“ unter Punkt 5 am 01. Juni 2008 ergänzt und tritt ab sofort in Kraft.<br />

Für die Spitalleitung:<br />

sig. Werner Kübler 02.06.2008<br />

............................................................................ ..................................................................<br />

Dr. med. Werner Kübler, MBA<br />

Datum<br />

Direktor <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong><br />

Die allgemeine <strong>Hausordnung</strong> stützt sich auf § 11, Abs. 7 des Spitalgesetzes, resp. § 20, Abs. 2 / 4 der Verordnung zum Spitalgesetz.

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