Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel
Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel
Allgemeine Hausordnung - Universitätsspital Basel
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Datum: 01.06.2008<br />
ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />
Seite: 1 von 2<br />
Version: V1<br />
Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
1. Zweck<br />
Die folgenden Verhaltensregeln sollen dazu dienen, das Zusammenwirken vieler Menschen<br />
unter den besonderen Bedingungen eines Grossbetriebs für alle Beteiligten so angenehm und<br />
sinnvoll wie möglich zu gestalten. Insbesondere ist mit Rücksicht auf die Patientinnen und<br />
Patienten auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu achten.<br />
Die Mitarbeitenden des <strong>Universitätsspital</strong>s <strong>Basel</strong> (USB) sollen die ihnen übertragenen Aufgaben<br />
ungestört und ungehindert erfüllen können. Deshalb sind sämtliche Handlungen zu vermeiden,<br />
die einen geordneten Ablauf stören könnten.<br />
2. Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Hausordnung</strong> gilt für alle Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> aufhalten und für<br />
das gesamte Spitalareal. Zudem sind die offiziellen Weisungen und die Anordnungen des Personals<br />
zu befolgen. Für Patienten/innen gelten zusätzlich die in der Broschüre «Informationen<br />
für Patientinnen und Patienten» publizierten Regelungen.<br />
3. Zutritt<br />
Zutritt zu Stationen, Behandlungs- und Untersuchungsräumen ist auf folgende Personen<br />
beschränkt:<br />
• Stationäre und ambulante Patienten/innen<br />
• Personal, einschliesslich beigezogene Personen<br />
• Besucher/innen und Begleitende von Patienten/innen<br />
• Dozenten/innen, Studierende und Lernende der Berufsschulen im Gesundheitswesen<br />
• Personen, die Aufträge im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> zu erfüllen haben.<br />
4. Besuchszeiten<br />
Besucherinnen und Besucher haben sich an die offiziellen Besuchszeiten zu halten. Ausnahmen<br />
können von der/dem zuständigen Ärztin/Arzt und/oder der verantwortlichen Pflegeperson<br />
geregelt werden.<br />
5. Unerlaubte Tätigkeiten<br />
• Eindringen ins Areal und Aufenthalt auf dem Areal zwischen 20.00 und 06.00 Uhr<br />
• Durchführen von Veranstaltungen und Werben für politische Zwecke<br />
• Konsum von illegalen Suchtmitteln und deren Handel<br />
• Rauchen (die Gebäude des <strong>Universitätsspital</strong>s <strong>Basel</strong> sind rauchfrei)<br />
• Mitbringen bzw. Halten von Tieren (Ausnahmen bilden Therapie- und Blindenhunde)<br />
• Sämtliche Aktivitäten, welche die Sicherheit, Ruhe und Ordnung stören (u.a. Rollbrett fahren,<br />
Inline-Skating, etc.)
Datum: 01.06.2008<br />
ErstellerIn: G. Hillbert / Arbeitsgruppe<br />
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Version: V1<br />
Datei: <strong>Hausordnung</strong> 01 06 2008.doc<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
6. Bewilligungspflichtige Tätigkeiten<br />
Folgende Aktivitäten benötigen die ausdrückliche Bewilligung der Spitaldirektion. Anfragen sind<br />
an den Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit zu richten:<br />
• Durchführen von Veranstaltungen oder Ausstellungen<br />
• Führungen und Besichtigungen<br />
• Fotografieren<br />
• Aufnehmen von Bild/Ton und Recherchieren für Presse, Radio und Fernsehen<br />
• Werben oder Sammeln für gewerbliche bzw. ideelle Zwecke<br />
• Verkaufen von Waren oder andere gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Stände unterhalten)<br />
• Aushängen von Plakaten<br />
7. Einhaltung/Durchsetzung<br />
Personen, die sich im <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong> und dessen Areal aufhalten, sind aufgefordert,<br />
sich gegenüber der Institution, dem Personal, den Patientinnen und Patienten sowie Einrichtungen<br />
achtsam zu verhalten und die <strong>Hausordnung</strong> einzuhalten.<br />
Für die Durchsetzung der <strong>Hausordnung</strong> ist primär der Sicherheitsdienst (Abteilung Sicherheit &<br />
Umwelt) zuständig bzw. das Spitalpersonal mit entsprechender Befugnis.<br />
Eine Zuwiderhandlung hat Folgen:<br />
Wird die Bewilligungspflicht (Punkt 6 der <strong>Hausordnung</strong>) nicht eingehalten oder werden unerlaubte<br />
Tätigkeiten (Punkt 5 der <strong>Hausordnung</strong>) ausgeübt, kann das USB mit entsprechenden<br />
Massnahmen eingreifen. Daraus entstehende Kosten können den Verursachenden in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Das Aussprechen eines Hausverbots resp. die strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs<br />
sowie bei Sachbeschädigungen bleiben vorbehalten.<br />
Diese <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> wurde am 21. Februar 2005 durch die Spitalleitung genehmigt.<br />
Sie ersetzt die <strong>Allgemeine</strong> <strong>Hausordnung</strong> vom 31. August 1981. Diese <strong>Hausordnung</strong> wurde mit<br />
dem Passus „Rauchen“ unter Punkt 5 am 01. Juni 2008 ergänzt und tritt ab sofort in Kraft.<br />
Für die Spitalleitung:<br />
sig. Werner Kübler 02.06.2008<br />
............................................................................ ..................................................................<br />
Dr. med. Werner Kübler, MBA<br />
Datum<br />
Direktor <strong>Universitätsspital</strong> <strong>Basel</strong><br />
Die allgemeine <strong>Hausordnung</strong> stützt sich auf § 11, Abs. 7 des Spitalgesetzes, resp. § 20, Abs. 2 / 4 der Verordnung zum Spitalgesetz.