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WARNSTREIK - bei der ver.di-Betriebsgruppe am UKA!

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Wir wollen ein <strong>ver</strong>handlungsfähiges Angebot!<br />

<strong>WARNSTREIK</strong><br />

Ein <strong>ver</strong>handlungsfähiges Angebot zu unterbreiten, ist nicht zu viel<br />

<strong>ver</strong>langt. Es wäre zudem endlich ein Zeichen von Anerkennung und<br />

Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

Und dennoch: Bis jetzt haben <strong>di</strong>e Ar<strong>bei</strong>tgeber kein Angebot vorgelegt und<br />

waren nicht bereit, auf unsere berechtigten For<strong>der</strong>ungen einzugehen!<br />

WIR FORDERN:<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Entgelte um 6,5% mit einer sozialen Komponente<br />

100€ mehr Vergütung für Auszubildende und Praktikanten/innen<br />

<strong>ver</strong>bindliche Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung<br />

keine Verschlechterung des Erholungsurlaubs<br />

Einschränkung befristeter Verträge<br />

Am 07./08. März 2013 werden <strong>di</strong>e Verhandlungen in Potsd<strong>am</strong> fortgesetzt.<br />

Bedenkzeit hatten <strong>di</strong>e Ar<strong>bei</strong>tgeber genug! Wir erwarten, dass sie zum<br />

nächsten Termin ein <strong>ver</strong>handlungsfähiges Angebot vorlegen. Dies müssen wir<br />

den Ar<strong>bei</strong>tgebern nochmals deutlich machen und auch öffentlich zeigen!<br />

DESWEGEN:<br />

<strong>WARNSTREIK</strong>!<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> ruft alle Beschäftigten, Auszubildenden und<br />

Praktikanten/innen zum Warnstreik auf!<br />

Mittwoch, 06.03.2013<br />

Kundgebung in Düsseldorf<br />

08.00 Uhr Treffen <strong>UKA</strong>-Vorplatz<br />

08.30 Uhr Abfahrt nach Düsseldorf<br />

10.00 Uhr Treffen UKs NRW <strong>bei</strong>m <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-Landesbezirk<br />

15.00/15.30 Uhr geplante Rückfahrt nach Aachen


Warnstreiks sind zulässig!<br />

Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung<br />

unserer For<strong>der</strong>ungen (Art. 9 Abs. 3 des<br />

Grundgesetzes).<br />

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik<br />

stellt keine Verletzung des Ar<strong>bei</strong>ts<strong>ver</strong>trags<br />

dar. Maßregelungen durch den Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

wegen <strong>der</strong> Teilnahme an einem Streik sind<br />

<strong>ver</strong>boten! Der bestreikte Ar<strong>bei</strong>tgeber darf<br />

streikende Ar<strong>bei</strong>tnehmer/innen nicht abmahnen<br />

o<strong>der</strong> sogar kün<strong>di</strong>gen!<br />

Während des Streiks ruht das Ar<strong>bei</strong>ts<strong>ver</strong>hältnis.<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer/innen brauchen in <strong>di</strong>eser<br />

Zeit keine Ar<strong>bei</strong>tsleistung zu erbringen und<br />

unterliegen nicht dem Direktionsrecht des<br />

Ar<strong>bei</strong>tgebers. Ein Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tsentgelt<br />

besteht für <strong>di</strong>e Dauer des Streiks nicht.<br />

Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> erhalten Streikunterstützung.<br />

Die Anordnung von Überstunden aus<br />

Anlass <strong>der</strong> Teilnahme <strong>am</strong> Streik ist rechtswidrig<br />

und unwirks<strong>am</strong>. Eine Verpflichtung<br />

zur Nachar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong> durch den Streik ausgefallenen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsstunden besteht nicht.<br />

In Ar<strong>bei</strong>tskämpfen darf <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber<br />

sogenannte „Not<strong>di</strong>enstar<strong>bei</strong>ten“ nicht<br />

einseitig organisieren und einzelne Ar<strong>bei</strong>tnehmerinnen<br />

und Ar<strong>bei</strong>tnehmer hierauf<br />

<strong>ver</strong>pflichten Not<strong>di</strong>enstar<strong>bei</strong>ten dürfen im<br />

Übrigen nur zur Erhaltung <strong>der</strong> Substanz des<br />

Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung<br />

des Geschäftsbetriebes <strong>ver</strong>langt<br />

werden.<br />

Die Ablehnung <strong>di</strong>rekter Streikar<strong>bei</strong>t ist<br />

keine unberechtigte Ar<strong>bei</strong>ts<strong>ver</strong>weigerung!<br />

Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen<br />

und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten,<br />

haben sich alle Kolleginnen und<br />

Kollegen an <strong>di</strong>e Anweisungen <strong>der</strong> Streikleitung<br />

zu halten.<br />

Jetzt streikende Kolleginnen<br />

und Kollegen unterstützen!

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