Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit
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»Ich will gute <strong>Arbeit</strong> leisten« – Fortbildung<br />
Beste Kranken<strong>ver</strong>sorgung erfordert<br />
qualifiziertes Personal. Deshalb ist Fortbildung<br />
notwen<strong>di</strong>g. Doch meist fehlt<br />
nicht das Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten,<br />
sondern <strong>di</strong>e Möglichkeit<br />
teilzunehmen. In vielen Abteilungen ist<br />
Personal so knapp, dass schon ungeplante<br />
Abwesenheit, etwa bei Krankheit,<br />
den Dienstplan aus den Fugen geraten<br />
lässt. Fortbildungen zu planen,<br />
erscheint da aussichtslos. Häufig wird<br />
sogar eine bereits genehmigte Fortbildung<br />
wieder abgesagt.<br />
Wer als betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
schon einmal <strong>ver</strong>sucht hat, kurzfristig<br />
einer Kolleg/in <strong>di</strong>e Teilnahme an<br />
einer Fortbildung oder einem Kongress<br />
doch noch zu ermöglichen, hat festgestellt:<br />
Ein Recht auf Ersatzpersonal<br />
für Fortbildung gibt es nicht, ein Mitbestimmungsrecht<br />
besteht le<strong>di</strong>glich bei<br />
betrieblichen Bildungsmaßnahmen.<br />
Bei außerbetrieblichen Maßnahmen<br />
Herzlich<br />
willkommen!<br />
Deshalb muss <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
andere Wege finden, um hier etwas<br />
zu erreichen. Zunächst sollten folgende<br />
Aspekte geprüft werden:<br />
■ Ist der <strong>Arbeit</strong>geber/Vorgesetzte daran<br />
interessiert, dass der/<strong>di</strong>e Mitarbeiter/in<br />
<strong>di</strong>e Fortbildung besucht (<strong>di</strong>enstliches<br />
Interesse)?<br />
■ Welche Themen sind hierbei für wen<br />
interessant?<br />
■ Was für Kosten entstehen und wer<br />
soll sie tragen?<br />
■ Gibt es im Betrieb ein Fortbildungsbudget?<br />
■ Ist <strong>di</strong>e Fortbildung bildungsurlaubsfähig?<br />
Entsprechende gesetzliche<br />
Regelungen hierzu gibt es in allen<br />
Bundesländern außer Bayern, Baden-<br />
Württemberg, Sachsen und Thüringen.<br />
■ Gibt es Regelungen bei Personalausfall?<br />
■ Gibt es Regelungen zur Dienstplan-<br />
Auch aus Sicht der Interessen<strong>ver</strong>tretungen<br />
darf der Dienstplan nicht gefährdet<br />
werden. Schließlich hat ihm <strong>di</strong>e<br />
betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung zugestimmt<br />
und er ist mit seiner Bekanntgabe<br />
<strong>ver</strong>bindlich. Änderungen bedürfen<br />
der Mitbestimmung durch <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretung.<br />
Dies gilt auch für im<br />
Dienstplan geplante und genehmigte<br />
Fortbildungen.<br />
Wird Fortbildung rechtzeitig geplant,<br />
kann sie bereits bei der Dienstplangestaltung<br />
berücksichtigt werden und<br />
führt so nicht zu überraschenden Personalausfällen.<br />
Damit erreicht auch der<br />
<strong>Arbeit</strong>geber größere Planungssicherheit.<br />
Wenn möglich sollten Fortbildungen<br />
genau so wie Urlaub zu Beginn des Jahres<br />
geplant werden. Hierbei kann sowohl<br />
das Interesse des <strong>Arbeit</strong>gebers<br />
berücksichtigt werden, zu welchen Themen<br />
er das Personal gerne fortbilden<br />
möchte, wie auch <strong>di</strong>e Wünsche und<br />
Interessen der Beschäftigten und der jeweiligen<br />
<strong>Arbeit</strong>sbereiche. Und: Geplante<br />
und genehmigte Fortbildung ist <strong>ver</strong>bindlich!<br />
Manches hiervon wird zu erreichen<br />
sein, wenn es gelingt, den <strong>Arbeit</strong>geber<br />
von den Vorteilen qualifizierter Mitarbeiter/innen<br />
zu überzeugen. Profitiert<br />
er doch zweifach: kompetentere und<br />
somit auch zufriedenere und motivierte<br />
Beschäftigte, zufriedene und kompetent<br />
<strong>ver</strong>sorgte Patient/innen und beruhigte<br />
Angehörige.<br />
Mit Fortbildung kann auch das Image<br />
<strong>ver</strong>bessert werden – etwa durch einen<br />
aktuellen Vermerk am schwarzen Brett:<br />
In <strong>di</strong>esem Jahr haben bereits ... Mitarbeiter/innen<br />
an ... Stunden Fortbildung<br />
teilgenommen.<br />
Handlungsmöglichkeiten<br />
Um den Beschäftigten mittel- bis langfristig<br />
einen durchsetzbaren Anspruch<br />
zu <strong>ver</strong>schaffen, wird <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
in <strong>ver</strong>schiedenen Regelungsbereichen<br />
tätig werden müssen – auch<br />
wenn <strong>di</strong>ese mit dem eigentlichen Thema<br />
Fortbildung zunächst scheinbar nichts<br />
zu tun haben.<br />
existiert nur ein Vorschlagsrecht.<br />
gestaltung?<br />
■16 Fortbildung<br />
Fortbildung<br />
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MIRKO ZANDER / WWW.BILDMITTE.DE (4)