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Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit

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In der Krankenhauspraxis werden<br />

<strong>di</strong>ese Grundsätze oft aufgeweicht. Die<br />

Beschäftigten, <strong>di</strong>e ärztliche Tätigkeiten<br />

übernehmen, ohne abgesichert zu sein,<br />

setzen sich jedoch haftungsrechtlichen<br />

und strafrechtlichen Risiken aus.<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> fordert daher neben der Berücksichtigung<br />

der in der Rechtsprechung<br />

entwickelten Grundsätze ausreichenden<br />

Versicherungsschutz durch den <strong>Arbeit</strong>geber<br />

(Haftpflicht), der grobe Fahrlässigkeit<br />

einschließt, eine entsprechende<br />

Aufstockung der Stellen der übernehmenden<br />

Berufe (wer Aufgaben<br />

<strong>ver</strong>lagert, muss auch Stellenanteile<br />

geben!), höhere Vergütung bei höherwertigen<br />

Tätigkeiten und Korrekturen<br />

im Berufsrecht bei dauerhafter Übertragung.<br />

Darüber hinaus sollte den Beschäftigten,<br />

<strong>di</strong>e keine ärztlichen Tätigkeiten<br />

ausüben wollen, ein Recht zur<br />

Ablehnung eingeräumt werden, dessen<br />

Inanspruchnahme nicht zu Nachteilen<br />

führen darf.<br />

Handlungsmöglichkeiten<br />

Erste Aufgabe der betrieblichen Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

ist es, Problembewusstsein<br />

bei den Beschäftigten zu wecken.<br />

Dafür eignen sich etwa Teilbetriebs-/Teilmitarbeiter-/Teilpersonal<strong>ver</strong>sammlungen.<br />

Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

sollte sich externe Beratung holen.<br />

Sowohl für Ärzt/innen als auch für das<br />

Pflegepersonal ist bei einer Neuorganisation<br />

der <strong>Arbeit</strong>steilung das berufliche<br />

Selbst<strong>ver</strong>ständnis berührt. Art und Umfang<br />

der zu delegierenden Tätigkeiten<br />

sollten unter Beteiligung aller betroffenen<br />

Berufsgruppen ein<strong>ver</strong>nehmlich festgelegt<br />

werden. Da <strong>di</strong>es von Station zu<br />

Station unterschiedlich sein kann, ist es<br />

wichtig, eine breite Beteiligung zu erreichen<br />

und gegebenenfalls erst Probeläufe<br />

auf Pilotstationen durchzuführen.<br />

Hier sind Projekte zu empfehlen, an<br />

denen alle betroffenen Berufsgruppen<br />

teilnehmen. Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

kann dazu ihr Initiativrecht<br />

nutzen. Die Rahmenbe<strong>di</strong>ngungen eines<br />

Projekts sollten in einer Betriebs- oder<br />

Dienst<strong>ver</strong>einbarung festgelegt werden.<br />

<strong>Zur</strong> Umsetzung der Ergebnisse ist eine<br />

Betriebs- oder Dienst<strong>ver</strong>einbarung dringend<br />

zu empfehlen. Dabei sind sowohl<br />

<strong>di</strong>e Form und Dokumentation der Übertragung<br />

von Tätigkeiten, <strong>di</strong>e Personalmenge<br />

(siehe Kapitel 6), <strong>di</strong>e Tätigkeitsabgrenzungen,<br />

<strong>di</strong>e Fortbildungsbedarfe<br />

einschließlich von Fortbildungsplänen<br />

(»Wer wird wann zur Fortbildung freigestellt?«)<br />

festzuhalten.<br />

»Wenn mal was passiert«, ist sowohl<br />

aus <strong>ver</strong>sicherungsrechtlichen Aspekten<br />

als auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten<br />

entscheidend, ob vorher eine<br />

Delegation erfolgt ist. Das erfordert<br />

eine klare Beschreibung der Aufgaben:<br />

»Was darf ich? Was muss ich?«. Die betriebliche<br />

Interessen<strong>ver</strong>tretung sollte <strong>di</strong>e<br />

Versicherungspolice von der Geschäftsführung<br />

anfordern.<br />

HHS / PIXELIO.DE<br />

Haftungs- und Versicherungsfragen<br />

sind ebenfalls in der Betriebs- oder<br />

Dienst<strong>ver</strong>einbarung zu regeln. Darin<br />

sollte auch gesichert werden, dass<br />

Pflegekräfte <strong>di</strong>e Übernahme ärztlicher<br />

Tätigkeiten ohne Nachteile für <strong>di</strong>e<br />

eigene Person ablehnen können.<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> unterstützt <strong>di</strong>e betrieblichen<br />

Interessen<strong>ver</strong>tretungen durch Schulungsmaßnahmen<br />

und bei der Erarbeitung<br />

entsprechender Vereinbarungen<br />

mit den <strong>Arbeit</strong>gebern. ■<br />

Weiterführende Hinweise<br />

■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-<strong>Broschüre</strong>: Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

im Gesundheitswesen. Gewerkschaftliche<br />

Positionsbestimmung zu aktuellen<br />

Fragen der <strong>Arbeit</strong>steilung und<br />

Berufsbildung der Gesundheitsberufe,<br />

Berlin, Juni 2009<br />

■ Robert Roßbruch: <strong>Zur</strong> Problematik<br />

der Delegation ärztlicher Tätigkeiten<br />

an das Pflegefachpersonal auf Allgemeinstationen<br />

unter besonderer<br />

Berücksichtigung zivilrechtlicher,<br />

arbeitsrechtlicher und <strong>ver</strong>sicherungsrechtlicher<br />

Aspekte – 1. Teil und 2.<br />

Teil. In: PflegeRecht Ausgabe 3-2003,<br />

S. 95-102 und Ausgabe 4-2003,<br />

S. 139-149, Luchterhand Verlag<br />

■ Eine Dienst<strong>ver</strong>einbarung gibt es z.B.<br />

beim Personalrat der Me<strong>di</strong>zinischen<br />

Hochschule Hanno<strong>ver</strong> unter<br />

http://www99.mh-hanno<strong>ver</strong>.de/<br />

■ 28<br />

Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

■ 29

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