Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit
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In der Krankenhauspraxis werden<br />
<strong>di</strong>ese Grundsätze oft aufgeweicht. Die<br />
Beschäftigten, <strong>di</strong>e ärztliche Tätigkeiten<br />
übernehmen, ohne abgesichert zu sein,<br />
setzen sich jedoch haftungsrechtlichen<br />
und strafrechtlichen Risiken aus.<br />
<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> fordert daher neben der Berücksichtigung<br />
der in der Rechtsprechung<br />
entwickelten Grundsätze ausreichenden<br />
Versicherungsschutz durch den <strong>Arbeit</strong>geber<br />
(Haftpflicht), der grobe Fahrlässigkeit<br />
einschließt, eine entsprechende<br />
Aufstockung der Stellen der übernehmenden<br />
Berufe (wer Aufgaben<br />
<strong>ver</strong>lagert, muss auch Stellenanteile<br />
geben!), höhere Vergütung bei höherwertigen<br />
Tätigkeiten und Korrekturen<br />
im Berufsrecht bei dauerhafter Übertragung.<br />
Darüber hinaus sollte den Beschäftigten,<br />
<strong>di</strong>e keine ärztlichen Tätigkeiten<br />
ausüben wollen, ein Recht zur<br />
Ablehnung eingeräumt werden, dessen<br />
Inanspruchnahme nicht zu Nachteilen<br />
führen darf.<br />
Handlungsmöglichkeiten<br />
Erste Aufgabe der betrieblichen Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
ist es, Problembewusstsein<br />
bei den Beschäftigten zu wecken.<br />
Dafür eignen sich etwa Teilbetriebs-/Teilmitarbeiter-/Teilpersonal<strong>ver</strong>sammlungen.<br />
Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
sollte sich externe Beratung holen.<br />
Sowohl für Ärzt/innen als auch für das<br />
Pflegepersonal ist bei einer Neuorganisation<br />
der <strong>Arbeit</strong>steilung das berufliche<br />
Selbst<strong>ver</strong>ständnis berührt. Art und Umfang<br />
der zu delegierenden Tätigkeiten<br />
sollten unter Beteiligung aller betroffenen<br />
Berufsgruppen ein<strong>ver</strong>nehmlich festgelegt<br />
werden. Da <strong>di</strong>es von Station zu<br />
Station unterschiedlich sein kann, ist es<br />
wichtig, eine breite Beteiligung zu erreichen<br />
und gegebenenfalls erst Probeläufe<br />
auf Pilotstationen durchzuführen.<br />
Hier sind Projekte zu empfehlen, an<br />
denen alle betroffenen Berufsgruppen<br />
teilnehmen. Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />
kann dazu ihr Initiativrecht<br />
nutzen. Die Rahmenbe<strong>di</strong>ngungen eines<br />
Projekts sollten in einer Betriebs- oder<br />
Dienst<strong>ver</strong>einbarung festgelegt werden.<br />
<strong>Zur</strong> Umsetzung der Ergebnisse ist eine<br />
Betriebs- oder Dienst<strong>ver</strong>einbarung dringend<br />
zu empfehlen. Dabei sind sowohl<br />
<strong>di</strong>e Form und Dokumentation der Übertragung<br />
von Tätigkeiten, <strong>di</strong>e Personalmenge<br />
(siehe Kapitel 6), <strong>di</strong>e Tätigkeitsabgrenzungen,<br />
<strong>di</strong>e Fortbildungsbedarfe<br />
einschließlich von Fortbildungsplänen<br />
(»Wer wird wann zur Fortbildung freigestellt?«)<br />
festzuhalten.<br />
»Wenn mal was passiert«, ist sowohl<br />
aus <strong>ver</strong>sicherungsrechtlichen Aspekten<br />
als auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten<br />
entscheidend, ob vorher eine<br />
Delegation erfolgt ist. Das erfordert<br />
eine klare Beschreibung der Aufgaben:<br />
»Was darf ich? Was muss ich?«. Die betriebliche<br />
Interessen<strong>ver</strong>tretung sollte <strong>di</strong>e<br />
Versicherungspolice von der Geschäftsführung<br />
anfordern.<br />
HHS / PIXELIO.DE<br />
Haftungs- und Versicherungsfragen<br />
sind ebenfalls in der Betriebs- oder<br />
Dienst<strong>ver</strong>einbarung zu regeln. Darin<br />
sollte auch gesichert werden, dass<br />
Pflegekräfte <strong>di</strong>e Übernahme ärztlicher<br />
Tätigkeiten ohne Nachteile für <strong>di</strong>e<br />
eigene Person ablehnen können.<br />
<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> unterstützt <strong>di</strong>e betrieblichen<br />
Interessen<strong>ver</strong>tretungen durch Schulungsmaßnahmen<br />
und bei der Erarbeitung<br />
entsprechender Vereinbarungen<br />
mit den <strong>Arbeit</strong>gebern. ■<br />
Weiterführende Hinweise<br />
■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-<strong>Broschüre</strong>: Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />
im Gesundheitswesen. Gewerkschaftliche<br />
Positionsbestimmung zu aktuellen<br />
Fragen der <strong>Arbeit</strong>steilung und<br />
Berufsbildung der Gesundheitsberufe,<br />
Berlin, Juni 2009<br />
■ Robert Roßbruch: <strong>Zur</strong> Problematik<br />
der Delegation ärztlicher Tätigkeiten<br />
an das Pflegefachpersonal auf Allgemeinstationen<br />
unter besonderer<br />
Berücksichtigung zivilrechtlicher,<br />
arbeitsrechtlicher und <strong>ver</strong>sicherungsrechtlicher<br />
Aspekte – 1. Teil und 2.<br />
Teil. In: PflegeRecht Ausgabe 3-2003,<br />
S. 95-102 und Ausgabe 4-2003,<br />
S. 139-149, Luchterhand Verlag<br />
■ Eine Dienst<strong>ver</strong>einbarung gibt es z.B.<br />
beim Personalrat der Me<strong>di</strong>zinischen<br />
Hochschule Hanno<strong>ver</strong> unter<br />
http://www99.mh-hanno<strong>ver</strong>.de/<br />
■ 28<br />
Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />
Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />
■ 29