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Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit

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Keine Neuorganisation ohne<br />

Betriebs- oder Dienst<strong>ver</strong>einbarung!<br />

Die betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

sollte im Blick haben, dass Umorganisationen<br />

Ausgründungen von Tochterunternehmen<br />

oder Vergabe an Fremdfirmen<br />

ermöglichen (»Blutabnahme<br />

GmbH«, »Me<strong>di</strong>kamenten-Einräum-<br />

Firma«).<br />

Wir empfehlen <strong>di</strong>e Vernetzung mit<br />

Betriebsräten, Mitarbeiter<strong>ver</strong>tretungen<br />

oder Personalräten benachbarter Krankenhäuser.<br />

Nicht jeder muss das Rad<br />

neu erfinden. Der Gesamtbetriebsrat der<br />

Asklepios Kliniken Hamburg GmbH hat<br />

<strong>di</strong>e Auswirkungen auf den Stellenplan<br />

einer 34-Betten-Station mit 11,5 Vollkraft-Stellen<br />

(VK) beschrieben.<br />

KRISTOFFER BORRMANN<br />

Wenn zwei Pflegestellen umgewandelt<br />

werden (1,5 VK Hilfskräfte; 0,5 VK Arzthelferin),<br />

sinkt <strong>di</strong>e durchschnittliche<br />

Stationsbesetzung mit dreijährig Examinierten<br />

von 3,5 VK auf 2 VK. Die dreijährig<br />

Examinierten betreuen gleich viele<br />

Auszubildende wie vorher und müssen<br />

pro Monat mit zwei zusätzlichen Spätschichten<br />

und einer zusätzlichen Nachtschicht<br />

rechnen. Sind auf einer solchen<br />

Station besonders viele Schwerpflegebedürftige,<br />

steigt auch <strong>di</strong>e körperliche Belastung<br />

deutlich, weil leichtere Tätigkeiten<br />

zu den neuen Beschäftigtengruppen<br />

<strong>ver</strong>lagert sind. ■<br />

Weiterführende Hinweise<br />

■ Gesamtbetriebsrat der Asklepios Kliniken<br />

Hamburg GmbH, Stellungnahme<br />

zur Übertragung von Pflegetätigkeiten<br />

an Service- und Hilfskräfte,<br />

Hamburg 2009, 14 Seiten. Infos<br />

beim Gesamtbetriebsrat unter<br />

gbr.hamburg@asklepios.com<br />

■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-<strong>Broschüre</strong>: Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

im Gesundheitswesen. Gewerkschaftliche<br />

Positionsbestimmung zu aktuellen<br />

Fragen der <strong>Arbeit</strong>steilung und Berufsbildung<br />

der Gesundheitsberufe,<br />

Berlin, Juni 2009<br />

■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-Seminare zur neuen <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

■ <strong>ver</strong>.<strong>di</strong>-Mitgliedernetz: weiterführendes<br />

Material, darunter auch abgeschlossene<br />

Betriebs- und Dienst<strong>ver</strong>einbarungen<br />

»Übernahme ärztlicher Tätigkeiten?<br />

Kein Problem, wenn ...« – Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

Die Ausübung der Heilkunde ist nach<br />

deutschem Recht grundsätzlich dem<br />

ärztlichen Berufsstand vorbehalten. Regionaler<br />

Ärztemangel und der auf den<br />

Krankenhäusern lastende Kostendruck<br />

führen jedoch dazu, dass <strong>ver</strong>stärkt ärztliche<br />

Tätigkeiten von Pflege- und Assistenzpersonal<br />

übernommen werden sollen.<br />

Die <strong>Arbeit</strong>sbelastung in der Pflege<br />

ist jetzt schon hoch und <strong>di</strong>e Befürchtungen<br />

sind groß, dass sie sich durch <strong>di</strong>e<br />

Übernahme berufsfremder Tätigkeiten<br />

noch <strong>ver</strong>stärkt. Doch <strong>di</strong>e Übertragung<br />

kann auch attraktiv sein, weil sie dem<br />

Wunsch von Pflegekräften nach mehr<br />

Kompetenz und Verantwortung entgegen<br />

kommt.<br />

<strong>ver</strong>.<strong>di</strong> sieht in der Übertragung ärztlicher<br />

Tätigkeiten kein grundsätzliches<br />

Problem, wenn nicht nur ökonomische<br />

Gründe im Vordergrund stehen, sondern<br />

<strong>di</strong>e Qualität der Patienten<strong>ver</strong>sorgung<br />

und <strong>di</strong>e <strong>Arbeit</strong>sbe<strong>di</strong>ngungen der übernehmenden<br />

Beschäftigten beachtet<br />

werden.<br />

Für <strong>di</strong>e Delegation ärztlicher Tätigkeiten<br />

an Pflegepersonal (auch Me<strong>di</strong>zinisch-Technische<br />

Assistent/innen und<br />

Me<strong>di</strong>zinische Fachangestellte) sind in<br />

langjähriger Rechtsprechung Grundsätze<br />

entwickelt worden, <strong>di</strong>e zu beachten<br />

sind:<br />

■ der Patient/<strong>di</strong>e Patientin muss einwilligen,<br />

■ <strong>di</strong>e Art des Eingriffs erfordert<br />

nicht das persönliche Handeln des<br />

Arztes/der Ärztin,<br />

■ der Arzt/<strong>di</strong>e Ärztin ordnet <strong>di</strong>e konkrete<br />

Maßnahme schriftlich an,<br />

■ <strong>di</strong>e ausführende Pflegeperson ist zur<br />

Durchführung befähigt und <strong>di</strong>e Ausführung<br />

muss zumutbar sein,<br />

■ <strong>di</strong>e angewiesene Pflegeperson ist zur<br />

Ausführung der ärztlichen Tätigkeit<br />

bereit, <strong>ver</strong>pflichtet ist sie nur in Notfällen.<br />

■ 26<br />

Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

Neue <strong>Arbeit</strong>steilung<br />

■ 27

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