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Zur Broschüre - ver.di Gute Arbeit

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VER.DI NIEDERSACHSEN-BREMEN<br />

FREESTYLE<br />

GERD DIELMANN<br />

RENATE STIEBITZ<br />

In Betracht kommen unter anderem<br />

Verfahrensregelungen zwischen <strong>Arbeit</strong>geber<br />

und Interessen<strong>ver</strong>tretung über<br />

■ <strong>di</strong>e Beteiligung der Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

bei der Beantragung von Fortbildung,<br />

■ <strong>di</strong>e Information über genehmigte<br />

und abgelehnte Fortbildungen sowie<br />

genehmigte, aber nicht angetretene<br />

Fortbildungen,<br />

■ <strong>di</strong>e Einrichtung einer gemeinsamen<br />

Kommission von <strong>Arbeit</strong>geber und<br />

Interessen<strong>ver</strong>tretung,<br />

■ objektive Entscheidungskriterien,<br />

■ <strong>di</strong>e Dienstplangestaltung und Mitbestimmung<br />

bei Dienstplan-Änderungen,<br />

■ den Personalersatz bei Ausfällen<br />

(siehe Kapitel 1),<br />

■ ein Fortbildungsbudget oder Kosten<br />

(hier sollte auch der Wirtschaftsausschuss<br />

eingebunden werden – er kann<br />

beispielsweise Auskunft über Bereitstellung<br />

und <strong>di</strong>e Ausschöpfung von<br />

Fortbildungsmitteln <strong>ver</strong>langen),<br />

■ 18<br />

■ Benennung und Qualifizierung<br />

von betrieblichen Weiterbildungsbeauftragten.<br />

Wenn Überzeugungs<strong>ver</strong>suche nicht<br />

ausreichen, wird es erforderlich sein,<br />

den Druck zu erhöhen:<br />

■ Überprüfung der Personalausstattung<br />

(u.a. mit dem 24-365-Test, siehe<br />

Kapitel 5),<br />

■ Widerspruch gegen eine beantragte<br />

Versetzung aus einem Bereich, weil<br />

dort Beschäftigten <strong>di</strong>e Teilnahme an<br />

Fortbildung <strong>ver</strong>wehrt wurde,<br />

■ Kontrolle der Überstundenkonten,<br />

■ Ablehnung von zu leistenden Überstunden,<br />

■ Überprüfung der Einhaltung von<br />

Pausen,<br />

■ der Hinweis auf gefährdende Situationen<br />

mittels Gefährdungs-/Überlastungsanzeigen<br />

(siehe Kapitel 3),<br />

■ Ahndung von Verstößen des <strong>Arbeit</strong>gebers<br />

gegen Gesetze, Tarif<strong>ver</strong>träge<br />

oder Betriebs<strong>ver</strong>einbarungen und ggf.<br />

■ Einschaltung der Aufsichtsbehörden.<br />

Je nach Themenbereich gibt es hier<br />

Mitbestimmungsrechte, <strong>di</strong>e etwa <strong>di</strong>e<br />

Einsetzung einer Einigungsstelle ermöglichen.<br />

Wichtig ist, dass <strong>di</strong>e Interessen<strong>ver</strong>tretung<br />

ihr Vorgehen transparent und<br />

(betriebsintern) öffentlich macht – etwa<br />

durch eine gut vorbereitete Betriebskampagne.<br />

Denn welche Krankenhausleitung<br />

traut sich zu erklären: Bei uns wird<br />

wegen Personalknappheit nicht fortgebildet?<br />

Betriebliche Interessen<strong>ver</strong>tretungen<br />

sollten ihr Vorgehen mit langem Atem<br />

planen, wenn sie das Thema Fortbildung<br />

aufgreifen. ■<br />

Weiterführende Hinweise<br />

■ Pahde, Klaus: Qualifizierung der betrieblichen<br />

Weiterbildungsbeauftragten.<br />

http://optinet-owl.de/145.0.html<br />

■ Reichold, Hermann: Mitbestimmung<br />

in allg. pers. Angelegenheiten/<br />

bei Berufsbildung.<br />

http://www.jura.uni-tuebingen.de/<br />

■ Hamm, Ingo: Mitbestimmung und<br />

Berufsbildung. www.ju<strong>di</strong>x.de/<br />

themen/pdf/Berufsbildung.pdf<br />

Fortbildung<br />

Fortbildung<br />

■ 19

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