PDF Download - Kalksandstein
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V 01/2009<br />
KALKSANDSTEIN – Wärmeschutz<br />
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
beinhaltet einen Zuschlag zur Berücksichtigung<br />
des baupraktischen Feuchtegehalts<br />
des Materials, sowie den Einfluss<br />
aus Alterung etc. Bemessungswerte werden<br />
offiziell festgelegt und veröffentlicht.<br />
Die Bemessungswerte für die Anwendung<br />
in Deutschland (Tafel 3) finden<br />
sich tabelliert in DIN V 4108-4 und<br />
in DIN EN 12524 sowie in allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassungen<br />
(abZ).<br />
Die Verwendung von Mess- oder Nennwerten<br />
stellt einen Planungsfehler dar.<br />
Tafel 3 listet eine Auswahl von Bemessungswerten<br />
der Wärmeleitfähigkeit verschiedener<br />
Stoffe auf, zusammen mit<br />
Richtwerten der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl<br />
der Stoffe.<br />
3.3 Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk<br />
nach harmonisierten europäischen<br />
Normen<br />
Seit Frühjahr 2006 werden Mauersteine<br />
zum Handel in Europa mit dem CE-Zeichen<br />
und einem Nennwert der Wärmeleitfähigkeit<br />
versehen. Der Nennwert wird entweder<br />
für einen einzelnen Stein oder für Mauerwerk<br />
aus diesen Steinen inklusive Mörtelfugen<br />
angegeben. Für die Anwendung in<br />
Deutschland regelt DIN V 4108-4:2007-06<br />
erstmalig die Umrechnung des im CE-Zeichen<br />
deklarierten Nennwerts der Wärmeleitfähigkeit<br />
in einen Bemessungswert der<br />
Wärmeleitfähigkeit. Sobald DIN 4108-4<br />
in die Liste der eingeführten technischen<br />
Baubestimmungen (ETB-Liste) aufgenommen<br />
ist, muss das im Anhang A der Norm<br />
angegebene Verfahren angewendet werden,<br />
um den Nenn- in einen Bemessungswert<br />
umzurechnen, wenn der Bemessungswert<br />
der Wärmeleitfähigkeit nicht nach<br />
Tabelle 1 der Norm vereinfacht anhand der<br />
Rohdichte ermittelt werden kann.<br />
Die Deklaration der Nennwerte der Wärmeleitfähigkeit<br />
von Mauerwerk für das CE-<br />
Zeichen erfolgt nach DIN EN 771 in Verbindung<br />
mit DIN EN 1745. Die deklarierten<br />
Werte gelten für den trockenen Zustand<br />
des Materials und enthalten meistens den<br />
Einfluss des Fugenmörtels. Ist kein Fugenmaterial<br />
aus der Deklaration ersichtlich, ist<br />
davon auszugehen, dass es sich um den<br />
Nennwert des Steins ohne Mörteleinfluss<br />
handelt. Die Umrechnung vom Nennwert<br />
des Steins auf den Nennwert des Mauerwerks<br />
mit einem konkreten Fugenmaterial<br />
und weiter zum Bemessungswert ist in Anhang<br />
A.3 von DIN V 4108-4 geregelt.<br />
Alle in Deutschland verwendeten Mauersteine<br />
müssen nach den europäischen Verfahren<br />
gekennzeichnet sein. Sie entsprechen<br />
entweder den jeweiligen deutschen<br />
Mauersteinnormen (bei diesen Steinen<br />
kann der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
des Mauerwerks direkt aus<br />
Tabelle 1 der DIN V 4108-4 entnommen<br />
werden, je nach Rohdichteklasse des Mauerwerks)<br />
oder sind allgemein bauaufsichtlich<br />
zugelassen (in diesem Fall legt die allgemeine<br />
bauaufsichtliche Zulassung den<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
des Mauerwerks fest). Diese Bemessungswerte<br />
können ohne weitere Umrechnung<br />
verwendet werden.<br />
3.4 Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen<br />
nach den harmonisierten europäischen<br />
Normen DIN EN 13162 bis DIN EN<br />
13171<br />
In DIN V 4108-4 ab der Ausgabe 2002-03<br />
ist beschrieben, wie bei Dämmstoffen<br />
für den Hochbau nach den harmonisierten<br />
europäischen Normen DIN EN 13162<br />
bis 13171 der Bemessungswert der<br />
Wärmeleitfähigkeit für die Anwendung in<br />
Deutschland festgelegt wird. Dies betrifft<br />
praktisch alle „klassischen“ werksgefertigten<br />
Dämmstoffe (Mineralwolle MW,<br />
expandiertes Polystyrol EPS, extrudiertes<br />
Polystyrol XPS, Polyurethan-Hartschaum<br />
PUR, Phenolharzschaum PF, Schaumglas<br />
CG, Holzwolle WW, Blähperlit EPB, expandierter<br />
Kork ICB, Holzfasern WF). Die Bemessungswerte<br />
der Wärmeleitfähigkeit<br />
für andere Dämmstoffe, für nicht genormte<br />
Einsatzbereiche (zu denen z.B. WDVS<br />
und Perimeterdämmung im Grundwasser<br />
gehören) oder für Eigenschaftsprofile von<br />
Dämmstoffen außerhalb der Normen (z.B.<br />
erhöhte Druckfestigkeit) werden in einer eigenen<br />
Tabelle in DIN V 4108-4, in allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ)<br />
oder in bauaufsichtlichen Zustimmungen<br />
im Einzelfall (ZiE) geregelt. Dämmstoffe<br />
mit einer Europäischen Technischen Zulassung<br />
(ETA) brauchen noch eine (deutsche)<br />
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,<br />
weil nicht alle Anforderungen in der ETA<br />
abgedeckt sind.<br />
Bei Dämmstoffen, die den harmonisierten<br />
europäischen Normen entsprechen, deklariert<br />
der Hersteller diese Übereinstimmung<br />
und kennzeichnet seine Produkte<br />
mit dem CE-Zeichen. Das CE-Zeichen ist<br />
kein Qualitätssiegel, sondern Zeichen der<br />
Übereinstimmung mit den harmonisierten<br />
europäischen Normen. Produkte mit dem<br />
CE-Zeichen dürfen in Europa gehandelt<br />
werden; die Verwendung wird national<br />
geregelt.<br />
Da die europäischen Dämmstoffnormen<br />
keine Fremdüberwachung durch eine unabhängige,<br />
dritte Stelle vorschreiben,<br />
unterscheidet die DIN V 4108-4 bei den<br />
Dämmstoffen nach harmonisierten Normen<br />
zwei Kategorien:<br />
Kategorie 1<br />
Dämmstoffe, die nicht fremdüberwacht<br />
sind, und nur mit einem (europäischen)<br />
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit deklariert<br />
sind. Dieser Nennwert l D („declared<br />
value“, zu erkennen am Index D) ist der<br />
für den Handel mit harmonisierten Bauprodukten<br />
in Europa maßgebende Wert<br />
der Wärmeleitfähigkeit. Er wird aus den<br />
Ergebnissen einer Erstprüfung („initial<br />
type test“, ITT) durch eine unabhängige,<br />
dritte Stelle ermittelt und vom Hersteller<br />
deklariert. Der Nennwert enthält einen<br />
statistischen Zuschlag entsprechend der<br />
Streubreite der Ergebnisse der Erstprüfung<br />
und der werkseigenen Produktionskontrolle.<br />
Er berücksichtigt jedoch nicht<br />
den Einfluss des baupraktischen Feuchtegehalts<br />
und zum Teil auch keine Alterung.<br />
Der Nennwert wird durch die Multiplikation<br />
mit dem Faktor 1,2 (d.h., Zuschlag 20 %)<br />
zu einem Bemessungswert umgerechnet,<br />
der dann in Deutschland angewendet werden<br />
darf.<br />
Kategorie 2<br />
Dämmstoffe, die zusätzlich eine (deutsche)<br />
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung<br />
haben, in der immer eine regelmäßige<br />
Fremdüberwachung durch eine<br />
unabhängige, dritte Stelle vorgeschrieben<br />
wird. Hier wird statt auf den deklarierten<br />
Nennwert auf einen oberen Grenzwert<br />
l grenz der Wärmeleitfähigkeit abgestellt.<br />
Alle Messwerte der Wärmeleitfähigkeit in<br />
der Eigen- und Fremdüberwachung müssen<br />
unter diesem Grenzwert liegen (Grenzwertkonzept).<br />
Die regelmäßige Fremdüberwachung<br />
wird durch eine bauaufsichtlich<br />
anerkannte Stelle durchgeführt, die auch<br />
den einzuhaltenen Grenzwert festlegt. Der<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit<br />
berechnet sich aus dem Grenzwert, multipliziert<br />
mit einem Zuschlagsfaktor von<br />
1,05 (d.h., nur 5 % Zuschlag). Vorteil für<br />
den Hersteller ist der signifikant niedrigere<br />
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit,<br />
der für sein so zugelassenes Produkt angesetzt<br />
werden darf.<br />
Praktisch alle in Deutschland in nennenswertem<br />
Umfang verkauften Dämmstoffe<br />
fallen in die Kategorie 2. Produkte mit einer<br />
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung<br />
erkennt man am aufgedruckten oder<br />
auf dem beigelegten Etikett angebrachten<br />
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