School Shooting - Universität Vechta
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<strong>School</strong> <strong>Shooting</strong> - Ursachen und Hintergründe zu extremen Gewalttaten an deutschen Schulen<br />
<strong>School</strong> <strong>Shooting</strong> in Deutschland<br />
4.1.4 Waffen und Kleidung bei Robert Steinhäuser<br />
Am Tattag erschien Robert schwarz gekleidet in seiner ehemaligen Schule. 111 Er<br />
trug ein T–Shirt, ein Kapuzenshirt, eine schwarze Hose und an den Füßen<br />
schwarze Knöchelschuhe. Eine schwarze Wollmaske, schwarze Stoffhandschuhe<br />
und Ohrenstöpsel, zog er sich in der Herrentoilette im Erdgeschoss des<br />
Schulgebäudes an.<br />
Während der Tat selber trug er zwei Schusswaffen bei sich, eine Pistole Glock 14<br />
mit Magazinen und eine Pump-Gun Mossberg 580. Zusätzlich zu den Waffen<br />
führte er zwei große und zwei kleine Reservemagazine mit insgesamt mehr als<br />
110 Schuss, 19 Schrotpatronen der Marke Baschieri&Bellagri 12 und ein<br />
Oberschenkel Pistolenholster mit sich. Die mitgeführte Pump–Gun konnte er nicht<br />
einsetzen, da diese auf Grund unsachgemäßer Handhabung nicht funktionstüchtig<br />
war. Weiterhin versteckte Robert auf der Herrentoilette des Gutenberg<br />
Gymnasiums mehr Munition und Waffen, so dass er ein Reservearsenal an<br />
Waffen besaß, zu dem folgende Waffen und Munition gehörten:<br />
• 142 Schrotpatronen der Marke Baschieri&Bellagri 12<br />
• 338 Patronen für eine 9 mm Luger Waffe<br />
• ein Magazin mit 17 Patronen für eine 9 mm Luger Waffe<br />
• 1 Machete<br />
• 1 Tauchermesser<br />
Nachdem sich Robert in einem Schützenverein angemeldet hatte, stellt er einen<br />
Antrag für eine Waffenbesitzkarte, die ihm vom Ordnungsamt in Erfurt<br />
ausgestellt wurde. Die Waffenbesitzkarte erlaubte Robert offiziell den Besitz einer<br />
Sportpistole mit 9 mm und einer Flinte 12/70. 112 Allerdings erlaubte diese Karte<br />
nach der damaligen Waffengesetzgebung nur den Waffenbesitz selbst. Das<br />
wiederum beinhaltete nicht das Mitführen einer Waffe.<br />
Schon der Kauf seiner ersten Waffe, wurde vom zuständigen Ordnungsamt nur<br />
ungenügend abgeklärt. 113 Während der Verkäufer den Verkauf dem Ordnungsamt<br />
wenige Tage nach Verkaufsdatum meldete, versäumte Robert die nach damaligen<br />
111<br />
Vgl. Gasser u.a. (2004), www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/bericht_der_kommission_gutenberg_gymnasium.pdf,<br />
15.06.2007, S.59f.<br />
112<br />
Vgl. Ebenda, S.14ff.<br />
113<br />
Vgl. Thüringer Justizministerium (22/2004), www.thüringen.de/de/homepage/presse/12251/unidex.html,<br />
30.06.2007.