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School Shooting - Universität Vechta

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<strong>School</strong> <strong>Shooting</strong> - Ursachen und Hintergründe zu extremen Gewalttaten an deutschen Schulen<br />

<strong>School</strong> <strong>Shooting</strong> in Deutschland<br />

4.1.4 Waffen und Kleidung bei Robert Steinhäuser<br />

Am Tattag erschien Robert schwarz gekleidet in seiner ehemaligen Schule. 111 Er<br />

trug ein T–Shirt, ein Kapuzenshirt, eine schwarze Hose und an den Füßen<br />

schwarze Knöchelschuhe. Eine schwarze Wollmaske, schwarze Stoffhandschuhe<br />

und Ohrenstöpsel, zog er sich in der Herrentoilette im Erdgeschoss des<br />

Schulgebäudes an.<br />

Während der Tat selber trug er zwei Schusswaffen bei sich, eine Pistole Glock 14<br />

mit Magazinen und eine Pump-Gun Mossberg 580. Zusätzlich zu den Waffen<br />

führte er zwei große und zwei kleine Reservemagazine mit insgesamt mehr als<br />

110 Schuss, 19 Schrotpatronen der Marke Baschieri&Bellagri 12 und ein<br />

Oberschenkel Pistolenholster mit sich. Die mitgeführte Pump–Gun konnte er nicht<br />

einsetzen, da diese auf Grund unsachgemäßer Handhabung nicht funktionstüchtig<br />

war. Weiterhin versteckte Robert auf der Herrentoilette des Gutenberg<br />

Gymnasiums mehr Munition und Waffen, so dass er ein Reservearsenal an<br />

Waffen besaß, zu dem folgende Waffen und Munition gehörten:<br />

• 142 Schrotpatronen der Marke Baschieri&Bellagri 12<br />

• 338 Patronen für eine 9 mm Luger Waffe<br />

• ein Magazin mit 17 Patronen für eine 9 mm Luger Waffe<br />

• 1 Machete<br />

• 1 Tauchermesser<br />

Nachdem sich Robert in einem Schützenverein angemeldet hatte, stellt er einen<br />

Antrag für eine Waffenbesitzkarte, die ihm vom Ordnungsamt in Erfurt<br />

ausgestellt wurde. Die Waffenbesitzkarte erlaubte Robert offiziell den Besitz einer<br />

Sportpistole mit 9 mm und einer Flinte 12/70. 112 Allerdings erlaubte diese Karte<br />

nach der damaligen Waffengesetzgebung nur den Waffenbesitz selbst. Das<br />

wiederum beinhaltete nicht das Mitführen einer Waffe.<br />

Schon der Kauf seiner ersten Waffe, wurde vom zuständigen Ordnungsamt nur<br />

ungenügend abgeklärt. 113 Während der Verkäufer den Verkauf dem Ordnungsamt<br />

wenige Tage nach Verkaufsdatum meldete, versäumte Robert die nach damaligen<br />

111<br />

Vgl. Gasser u.a. (2004), www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/bericht_der_kommission_gutenberg_gymnasium.pdf,<br />

15.06.2007, S.59f.<br />

112<br />

Vgl. Ebenda, S.14ff.<br />

113<br />

Vgl. Thüringer Justizministerium (22/2004), www.thüringen.de/de/homepage/presse/12251/unidex.html,<br />

30.06.2007.

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