Häufig gestellte Fragen zu Praktika im In- und Ausland - Universität ...
Häufig gestellte Fragen zu Praktika im In- und Ausland - Universität ...
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<strong>Praktika</strong> <strong>im</strong> <strong>In</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausland</strong><br />
–<br />
<strong>Häufig</strong> <strong>gestellte</strong> <strong>Fragen</strong><br />
Bei <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> diesem Dokument wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Career Service:<br />
http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
career@uni-passau.de<br />
Stand: 03.02.2014<br />
1
<strong>In</strong>haltsverzeichnis<br />
I. <strong>In</strong> welchen Studiengängen ist ein Praktikum nicht obligatorisch, aber<br />
empfohlen?<br />
II. <strong>In</strong> welchen Studiengängen ist ein Praktikum obligatorisch, wie sind <strong>In</strong>halt,<br />
Dauer <strong>und</strong> Zeitpunkt der <strong>Praktika</strong> geregelt?<br />
- Bachelorstudiengänge<br />
- Masterstudiengänge<br />
- Studiengänge mit Staatsprüfung<br />
Seite<br />
4<br />
5<br />
5<br />
8<br />
9<br />
III. Wie erfolgt die Anerkennung eines Praktikums? 12<br />
IV. Wie hilft der Career Service bei der Suche <strong>und</strong> Vorbereitung von <strong>Praktika</strong>? 16<br />
V. Gibt es für die einzelnen Studiengänge best<strong>im</strong>mte Studiengangsbetreuer oder<br />
Einrichtungen, die bei <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>Praktika</strong> weiterhelfen können?<br />
17<br />
VI.<br />
Welche Einrichtungen können bei der Vorbereitung <strong>und</strong> der Organisation<br />
eines Praktikums behilflich sein?<br />
17<br />
VII. Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für <strong>Praktika</strong> <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>? 19<br />
VIII. Was ist der europass? 20<br />
IX. Unterliegen <strong>Praktika</strong>nten auch der Steuer- <strong>und</strong> Sozialversicherungspflicht? 21<br />
X. Sind Studenten auch bei einem <strong>Ausland</strong>spraktikum versichert? 22<br />
XI.<br />
XII.<br />
Benötigt man für ein Praktikum in den USA ein Visum <strong>und</strong> wo bekommt man<br />
dieses?<br />
Welches Visum brauche ich für ein Praktikum in Kanada, Australien oder<br />
Neuseeland?<br />
23<br />
23<br />
XIII. Welche Möglichkeiten gibt es, sich Bewerbungskosten erstatten <strong>zu</strong> lassen? 24<br />
XIV. Wann beginnt man, sich für ein Praktikum <strong>zu</strong> bewerben? 27<br />
XV. Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung? 28<br />
XVI.<br />
Für manche Bewerbungen (insbesondere für Stipendien) wird ein nichttabellarischer<br />
Lebenslauf verlangt. Wie sieht ein solcher aus?<br />
29<br />
XVII. Für ein Visum <strong>im</strong> Zuge eines <strong>Ausland</strong>spraktikums benötigt man oftmals eine 29<br />
2
Bestätigung von erbrachten Sprachleistungen. Wer ist dafür <strong>zu</strong>ständig?<br />
XVIII. Was ist eine „Convention du stage“ <strong>und</strong> was muss ich tun, wenn das<br />
Unternehmen eine solche verlangt?<br />
29<br />
XIX. Wo finde ich Anschriften <strong>und</strong> <strong>In</strong>formationen über Unternehmen? 30<br />
XX. Welche Praktikums- <strong>und</strong> Firmendatenbanken gibt es? 31<br />
XXI. Welche Literatur <strong>zu</strong>m Thema Bewerben wird empfohlen? 33<br />
3
I. <strong>In</strong> welchen Studiengängen ist ein Praktikum nicht obligatorisch, aber empfohlen?<br />
Ein Praktikum ist bei folgenden Studiengängen nicht obligatorisch. Es wird aber empfohlen<br />
<strong>Praktika</strong> <strong>zu</strong> absolvieren, da diese der beruflichen Orientierung dienen. Im Laufe eines<br />
Bachelor-Studiums werden in der Regel zwei <strong>Praktika</strong> nahegelegt, in einem<br />
anschließenden Master-Studium sollte noch ein weiteres Praktikum absolviert werden.<br />
Philosophische Fakultät<br />
Wirtschaftswissenschaftliche<br />
Fakultät<br />
Studiengang<br />
MA Caritaswissenschaften <strong>und</strong> werteorientiertes<br />
Management<br />
MA European Studies<br />
MA Geschichte<br />
MA Kulturwirtschaft/ <strong>In</strong>ternational Cultural and Business<br />
Studies<br />
MA Medien <strong>und</strong> Kommunikation<br />
MA Russian and East Central European Studies<br />
MA Southeast Asian Studies<br />
MA Text- <strong>und</strong> Kultursemiotik<br />
BA Business Administration and Economics<br />
BA Wirtschaftsinformatik (Business Computing)<br />
MA Business Administration<br />
MA <strong>In</strong>ternational Economics and Business<br />
MA Wirtschaftsinformatik<br />
Fakultät für <strong>In</strong>formatik <strong>und</strong><br />
Mathematik<br />
BA <strong>In</strong>ternet Computing<br />
BA <strong>In</strong>formatik<br />
BA Mobile <strong>und</strong> Eingebettete Systeme<br />
MA <strong>In</strong>formatik<br />
Juristische Fakultät<br />
MA Deutsches Recht für ausländische Studierende<br />
MA Europäisches Wirtschafts- <strong>und</strong> Regulierungsrecht<br />
4
II.<br />
<strong>In</strong> welchen Studiengängen ist ein Praktikum obligatorisch, wie sind <strong>In</strong>halt, Dauer <strong>und</strong><br />
Zeitpunkt der <strong>Praktika</strong> geregelt?<br />
(Anmerkung: die folgenden Angaben sind nicht rechtsverbindlich, es handelt sich dabei nur um einen<br />
Überblick. Die aktuellen Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen finden Sie unter http://www.unipassau.de/560.html)<br />
Bachelorstudiengänge<br />
• UBachelor-Studiengang European StudiesU<br />
Jeder Studierende des Bachelorstudiengangs „European Studies“ hat <strong>im</strong> Verlaufe<br />
seines Studiums ein mindestens dre<strong>im</strong>onatiges <strong>Ausland</strong>spraktikum <strong>zu</strong> absolvieren.<br />
Alternativ da<strong>zu</strong> kann er ein Studium von einem Semester oder einem entsprechenden<br />
Studienabschnitt <strong>im</strong> Umfang von mindestens drei Monaten an einer ausländischen<br />
Hochschule absolvieren oder eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als<br />
pädagogischer Assistent an einer ausländischen Schule aufnehmen. Wählt der<br />
Studierende eine der beiden letztgenannten Alternativen, muss er <strong>zu</strong>sätzlich da<strong>zu</strong> ein<br />
Praktikum von mindestens zwei Monaten <strong>im</strong> <strong>In</strong>land oder <strong>Ausland</strong> absolvieren.<br />
Die Regel sollte die Absolvierung des dre<strong>im</strong>onatigen <strong>Ausland</strong>spraktikums sein. Für<br />
diejenigen Studierenden, die einen Beruf in einem wissenschaftsbezogenen <strong>und</strong>/ oder<br />
pädagogischen Bereich anstreben, sind die angeführten Alternativen gedacht.<br />
Das Praktikum soll ein berufsbezogenes Praktikum sein. Es ist außerhalb der<br />
<strong>Universität</strong> bei einem privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Arbeitgeber <strong>zu</strong> absolvieren<br />
(z.B. bei <strong>In</strong>dustrieunternehmen, Verbänden, kulturellen <strong>In</strong>stitutionen etc.) <strong>und</strong> sollte<br />
einen erkennbaren Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> der gewählten Spezialisierung <strong>im</strong> Bachelor-Studiengang<br />
aufweisen. Vor allem ein Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> den gewählten Sprachen wird nahe gelegt.<br />
Es wird empfohlen, das Praktikum zwischen dem 3. <strong>und</strong> dem 6. Semester<br />
durch<strong>zu</strong>führen. Ein kleineres Praktikum <strong>im</strong> <strong>In</strong>land <strong>zu</strong>r allgemeinen Berufsorientierung<br />
empfiehlt sich aber auch schon nach dem zweiten Semester.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bachelor-european-studies/<br />
5
• Bachelor-Studiengang European Studies Major<br />
European Studies Major-Studierende müssen <strong>im</strong> Rahmen ihres Studienganges ein<br />
mindestens dre<strong>im</strong>onatiges <strong>Ausland</strong>spraktikum mit Praktikumsbericht gemäß den<br />
Praktikumsrichtlinien absolvieren.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/european-studies-major/<br />
• UBachelor-Studiengang Governance and Public Policy – Staatswissenschaften<br />
Es sind insgesamt mindestens zwei Monate Praktikum <strong>im</strong> <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong> <strong>zu</strong><br />
absolvieren. Mögliche Bereiche für das Praktikum sind: internationale Organisationen,<br />
Verbände <strong>und</strong> Parteien, Medien <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Verwaltung, in<br />
Stiftungen <strong>und</strong> <strong>In</strong>stitutionen der Politikberatung sowie Bildungseinrichtungen. Auch<br />
privatwirtschaftliche Unternehmen eignen sich für ein Praktikum.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bachelor-governance/<br />
• Bachelor-Studiengang Historische Kulturwissenschaften<br />
Das Praktikum <strong>im</strong> Rahmen des Studiengangs „Historische Kulturwissenschaften“ soll<br />
praxisorientierte Kenntnisse <strong>im</strong> Rahmen der Historischen Kulturwissenschaften<br />
vermitteln <strong>und</strong> daher nach Möglichkeit entsprechend der genannten Berufsfelder <strong>im</strong> <strong>In</strong>oder<br />
<strong>Ausland</strong> absolviert werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, das Praktikum <strong>im</strong><br />
<strong>Ausland</strong> <strong>zu</strong> absolvieren. <strong>In</strong>sgesamt muss es mindestens einen Monat dauern <strong>und</strong><br />
schließt mit einem Praktikumsbericht ab, der mindestens 15.000 Zeichen umfasst.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bakkalaureus-historische-kultur/<br />
6
• Bachelor-Studiengang Kulturwirtschaft/ <strong>In</strong>ternational Cultural and Business Studies<br />
Vorgesehen ist:<br />
1. ein Studium von mindestens einem Semester oder einem entsprechenden<br />
Studienabschnitt <strong>im</strong> Umfang von mindestens drei Monaten an einer ausländischen<br />
Hochschule oder eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit als pädagogischer<br />
Assistent bzw. Assistentin an einer ausländischen Schule.<br />
Das <strong>Ausland</strong>sstudium kann durch ein <strong>Ausland</strong>spraktikum von mindestens zwei<br />
Monaten Dauer gemäß den Praktikumsrichtlinien ersetzt werden.<br />
2. ein Praktikum von mindestens einem Monat <strong>im</strong> <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong> mit<br />
Praktikumsbericht entsprechend den Praktikumsrichtlinien.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/studium/studienangebot/studiengaenge/bachelor/bachelor-kulturwirtschaft/<br />
• Bachelor-Studiengang Medien <strong>und</strong> Kommunikation<br />
Ein mindestens sechswöchiges Praktikum <strong>im</strong> <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong> ist verpflichtend.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bachelor-medien/<br />
• Modellstudiengang <strong>zu</strong>m Erwerb von Bildungsvorausset<strong>zu</strong>ngen für das Lehramt an<br />
Realschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education<br />
<strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong> <strong>Praktika</strong> in diesem Studiengang finden Sie auf der Webseite des<br />
Zentrum für Lehrerbildung <strong>und</strong> Fachdidaktik (ZFL): http://www.zlf.unipassau.de/studium/praktika/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bachelor-of-education/<br />
7
• Bachelor-Studiengang Sprach- <strong>und</strong> Textwissenschaften<br />
Ein Praktikum oder mehrere <strong>Praktika</strong> entsprechend den Praktikumsrichtlinien <strong>im</strong><br />
Gesamtumfang von mindestens zwei Monaten ist / sind <strong>zu</strong> absolvieren.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/bachelor-sprache-<strong>und</strong>-text/<br />
Masterstudiengänge<br />
• Master-Studiengang Geographie: Kultur, Umwelt <strong>und</strong> Tourismus<br />
Ein mindestens zwe<strong>im</strong>onatiges <strong>Ausland</strong>spraktikum oder <strong>Ausland</strong>sprojekt ist<br />
verpflichtend.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/master-geographie/<br />
• Master-Studiengang Governance and Public Policy – Staatswissenschaften<br />
<strong>In</strong> diesem Studiengang ist einem Praktikum von mindestens vier Wochen<br />
obligatorisch.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/master-governance/<br />
• Master-Studiengang Schulische Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsprozesse (Master of<br />
Education)<br />
<strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong> <strong>Praktika</strong> in diesem Studiengang finden Sie auf der Webseite des<br />
Zentrum für Lehrerbildung <strong>und</strong> Fachdidaktik (ZFL): http://www.zlf.unipassau.de/studium/praktika/<br />
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Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/master-of-education/<br />
• Master-Studiengang North and Latin American Studies (MANoLAS)<br />
Im Profilmodul dieses Studienganges muss entweder ein <strong>Ausland</strong>ssemester oder als<br />
Alternative ein mindestens fünfmonatiges studiengangspezifisches<br />
<strong>Ausland</strong>spraktikum in Lateinamerika absolviert werden, wo<strong>zu</strong> ein Praktikumsbericht<br />
erstellt werden muss. Das <strong>Ausland</strong>spraktikum zählt jedoch nicht als Prüfungsmodul.<br />
Die Praktikumsrichtlinien finden Sie unter dem Stichpunkt „Alles r<strong>und</strong> ums Praktikum“<br />
auf der Webseite des Career Services: http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong>m Studiengang finden Sie unter http://www.unipassau.de/master-north-and-latin-american-studies/<br />
Studiengänge mit Staatsprüfung<br />
• URechtswissenschaftU<br />
(Quelle: § 25 JAPO i.d.F. vom 13. Oktober 2003 GVBl S. 758)<br />
(Gz. PA - 2210 - 3993/2004 - Stand Juli 2004)<br />
Dauer:<br />
Studenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern ablegen wollen, müssen<br />
insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten teilnehmen.<br />
Zeitpunkt:<br />
Frühester Zeitpunkt für die Teilnahme ist nach Vorlesungsschluss des zweiten<br />
Semesters.<br />
Die praktischen Studienzeiten UmüssenU in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)<br />
abgeleistet werden. Dies gilt auch bei einer Ableistung der praktischen Studienzeiten <strong>im</strong><br />
<strong>Ausland</strong>. Praktische Studienzeiten sind also UkeinU Gr<strong>und</strong> für die Gewährung eines nicht<br />
auf die Studiendauer <strong>im</strong> Sinne der Freiversuchsregelung an<strong>zu</strong>rechnenden<br />
UUrlaubssemesters.U<br />
Schließt sich eine praktische Studienzeit unmittelbar an ein <strong>Ausland</strong>sstudium an, für das<br />
der Student von seiner bayerischen <strong>Universität</strong> beurlaubt worden ist, kann auf die<br />
vorlesungsfreien Zeiten der ausländischen <strong>Universität</strong> abgestellt werden.<br />
9
Aufteilung:<br />
Die praktischen Studienzeiten können in bis <strong>zu</strong> drei Abschnitten von je UmindestensU<br />
einem Monat bei einer oder mehreren Stellen, also auch <strong>zu</strong>sammenhängend bei einer<br />
Stelle, abgeleistet werden. Ein Zeitraum von vier vollen Wochen wird als ein Monat<br />
anerkannt. <strong>In</strong>sgesamt genügen also zwölf Wochen.<br />
Die praktischen Studienzeiten haben sich auf Umindestens zweiU der Bereiche Zivilrecht,<br />
Strafrecht <strong>und</strong> Öffentliches Recht <strong>zu</strong> beziehen. Dabei kann es sich sowohl um<br />
inländisches als auch um ausländisches Recht handeln.<br />
Ziel:<br />
Durch die praktischen Studienzeiten sollen die Studenten die Praxis der<br />
Rechtsprechung, Verwaltung <strong>und</strong> Rechtsberatung kennen lernen <strong>und</strong> Einblick in die<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Tätigkeiten des Juristen erhalten. Ziel ist nicht der Erwerb<br />
rechtstechnischer Fähigkeiten; die praktischen Studienzeiten sollen vielmehr<br />
Anschauung <strong>und</strong> <strong>In</strong>formation über die Rechtswirklichkeit, die sozialen Bedingungen <strong>und</strong><br />
die Auswirkungen des Rechts sowie den Zusammenhang von materiellem Recht <strong>und</strong><br />
Verfahrensrecht vermitteln.<br />
Ausbildungsstellen:<br />
Die praktischen Studienzeiten können <strong>im</strong> <strong>In</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausland</strong> bei einem Gericht, einer<br />
Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem<br />
Notariat, einem Wirtschaftsunternehmen oder bei jeder anderen Stelle, die geeignet ist,<br />
eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung <strong>zu</strong> vermitteln <strong>und</strong> bei der eine<br />
Betreuung durch einen Juristen erfolgt, abgeleistet werden.<br />
Ein Anspruch auf Ausbildung bei einer best<strong>im</strong>mten Stelle besteht nicht. Die Studenten<br />
müssen sich um die Ausbildungsstelle selbst bemühen, sich also direkt an die<br />
gewünschte Stelle wenden.<br />
Durchführung:<br />
Die praktischen Studienzeiten müssen unter Betreuung eines Juristen abgeleistet<br />
werden.<br />
Die Studenten können einzeln oder in Gruppen ausgebildet werden. Soweit begleitende<br />
Kurse angeboten werden, sind die Studenten verpflichtet, diese <strong>zu</strong> besuchen.<br />
Die Studenten müssen an der Ausbildung regelmäßig teilnehmen <strong>und</strong> über alle<br />
Angelegenheiten, die ihnen hierbei bekannt werden, die Verschwiegenheit bewahren. Zu<br />
dieser werden sie, soweit erforderlich, schriftlich verpflichtet.<br />
10
• ULehramt (Staatsexamen)<br />
<strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong> <strong>Praktika</strong> in diesem Studiengang finden Sie auf der Webseite des<br />
Zentrum für Lehrerbildung <strong>und</strong> Fachdidaktik (ZFL): http://www.zlf.unipassau.de/studium/praktika/<br />
• ULehramt an Gymnasien, Unterrichtsfach Wirtschaftswissenschaften<br />
Bei der Zulassung <strong>zu</strong>m 1. Staatsexamen ist ein kaufmännisches Praktikum von sechs<br />
Monaten Dauer nach<strong>zu</strong>weisen. Das achtwöchige Betriebspraktikum entfällt bei der<br />
Wahl des Unterrichtsfaches Wirtschaftswissenschaften (vgl. § 38, LPO I <strong>und</strong> § 89 Abs.<br />
1 Nr. 7). Das Praktikum kann in zwei dre<strong>im</strong>onatige oder in drei zwe<strong>im</strong>onatige Abschnitte<br />
oder in einen dre<strong>im</strong>onatigen, einen zwe<strong>im</strong>onatigen <strong>und</strong> einen einmonatigen Abschnitt<br />
aufgeteilt werden. Dabei können auch zwei bzw. drei verschiedenartige Betriebe<br />
gewählt werden. Auf Antrag können entsprechende berufliche Tätigkeiten in<br />
einschlägigen Betrieben oder <strong>Ausland</strong>spraktika bis <strong>zu</strong> 3 Monaten (auf vorherigen<br />
Antrag be<strong>im</strong> Kultusministerium) als Ersatz für das kaufmännische Praktikum (ganz oder<br />
teilweise) anerkannt werden. (Näheres vgl. § 89 LPO I).<br />
• ULehramt an Realschulen, Unterrichtsfach Wirtschaftswissenschaften<br />
Bei der Zulassung <strong>zu</strong>m 1. Staatsexamen ist ein kaufmännisches Praktikum von drei<br />
Monaten Dauer nach<strong>zu</strong>weisen. Das achtwöchige Betriebspraktikum entfällt bei der<br />
Wahl des Unterrichtsfaches Wirtschaftswissenschaften (vgl. § 38 <strong>und</strong> § 62 Abs. 1 Nr. 5<br />
LPO I). Das Praktikum kann in einen zwe<strong>im</strong>onatigen <strong>und</strong> in einen einmonatigen<br />
Abschnitt aufgeteilt werden. Dabei können auch zwei verschiedenartige Betriebe<br />
gewählt werden. Auf Antrag können entsprechende berufliche Tätigkeiten in<br />
einschlägigen Betrieben oder <strong>Ausland</strong>spraktika bis <strong>zu</strong> 3 Monaten (auf vorherigen<br />
Antrag be<strong>im</strong> Kultusministerium) als Ersatz für das kaufmännische Praktikum (ganz oder<br />
teilweise) anerkannt werden. (Näheres vgl. § 62 LPO I).<br />
<strong>In</strong>formationen <strong>und</strong> Ansprechpartner <strong>zu</strong> den <strong>Praktika</strong> für Lehramtsstudenten/innen<br />
finden Sie unter: http://www.zlf.uni-passau.de/aktuelles/<br />
11
III.<br />
Wie erfolgt die Anerkennung eines Praktikums?<br />
a. Allgemeine Anforderungen an einen Praktikumsbericht:<br />
<strong>In</strong> jedem für eine Anerkennung erforderlichen Praktikumsbericht ist über folgende<br />
Punkte Auskunft <strong>zu</strong> geben:<br />
i. kurze Vorstellung des Arbeitgebers<br />
ii. eigene Tätigkeit <strong>im</strong> Praktikum<br />
iii. Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> den Studienschwerpunkten bzw. –fächern<br />
iv. Würde der/die Studierende das Praktikum weiterempfehlen?<br />
Erwünscht ist außerdem noch die Beantwortung folgender <strong>Fragen</strong>:<br />
v. wie kam der/ die Studierende an das Praktikum?<br />
vi. Welche Erfahrungen wurden gemacht?<br />
Diese Gliederungspunkte müssen aus dem Bericht hervorgehen.<br />
Der Bericht ist in allgemeinverständlicher Sprache ab<strong>zu</strong>fassen. Übernahmen aus<br />
Firmenprospekten <strong>und</strong> dergleichen sind <strong>zu</strong> kennzeichnen. Berichte, die gravierende<br />
sprachliche oder formale Mängel aufweisen, können <strong>zu</strong>rückgewiesen werden. Äußere<br />
Form: 12 oder 14P., 1,5zeilig, Silbentrennung, keine Schrift mit fester Schrittweite (wie<br />
etwa Courier).<br />
- Tipp: Es empfiehlt sich, während des Praktikums täglich eine Art<br />
„Praktikumstagebuch“ <strong>zu</strong> schreiben, so dass in der letzten Woche der Bericht<br />
schon fast fertig ist <strong>und</strong> nur noch entsprechend <strong>zu</strong>sammengefasst <strong>und</strong><br />
gelayoutet werden muss. Dies vermeidet viel Nacharbeitsstress.<br />
Selbstverständlich unterliegen Praktikumsberichte der Vertraulichkeit.<br />
b. Spezielle Best<strong>im</strong>mungen für die einzelnen Studiengänge:<br />
Bachelor-Studiengang Kulturwirtschaft/ <strong>In</strong>ternational Cultural and Business Studies<br />
Für das einmonatige <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong>spraktikum ist ein Bericht von ca. 5 Seiten in<br />
deutscher Sprache <strong>zu</strong> verfassen. Der Bericht über das zwe<strong>im</strong>onatige<br />
<strong>Ausland</strong>spraktikum umfasst ca. 10 Seiten in der Geschäftssprache des<br />
Praktikumsortes.<br />
Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden Sie auf der Webseite des Career Services<br />
(http://www.uni-passau.de/careerservice/) unter folgendem Pfad: „Alles r<strong>und</strong> ums<br />
Praktikum“→„Praktikumsempfehlungen <strong>und</strong> Musterverträge“→„Praktikumsbeauftragte“.<br />
12
BBachelor-Studiengang European StudiesU<br />
Nach Abschluss des Praktikums ist ein Antrag auf Anerkennung eines Praktikums <strong>zu</strong><br />
stellen (mit Name, Matrikelnummer, E-mail, Telefon sowie Angaben <strong>zu</strong>m Studium <strong>und</strong><br />
Praktikum). Der Antrag ist <strong>zu</strong>sammen mit dem Zeugnis der Firma/ <strong>In</strong>stitution <strong>und</strong><br />
einem selbst verfassten Praktikumsbericht be<strong>im</strong> Praktikumsbeauftragten ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Die Unterlagen mit dem Anerkennungsvermerk werden vom Praktikumsbeauftragten<br />
dem Prüfungssekretariat <strong>und</strong> dem Career Service <strong>zu</strong>geleitet. Die Benachrichtigung<br />
über die Anerkennung erfolgt per E-Mail, der Praktikumsbericht liegt be<strong>im</strong> Career<br />
Service <strong>zu</strong>r Abholung bereit.<br />
Das Zeugnis soll die Dauer des Praktikums <strong>und</strong> die Art der Tätigkeiten während des<br />
Praktikums präzisieren.<br />
Der Bericht für das dre<strong>im</strong>onatige <strong>Ausland</strong>spraktikum soll ca. 15 Seiten umfassen, in der<br />
Geschäftssprache des Praktikumsortes verfasst <strong>und</strong> mit einer deutschen Überset<strong>zu</strong>ng<br />
versehen werden.<br />
Wird das dre<strong>im</strong>onatige <strong>Ausland</strong>spraktikum durch ein <strong>Ausland</strong>ssemester/ pädagogische<br />
Assistenz <strong>und</strong> ein zwe<strong>im</strong>onatiges Praktikum <strong>im</strong> <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong> ersetzt, so umfasst der<br />
deutschsprachige Praktikumsbericht ca. 10 Seiten. Ansonsten gelten dieselben<br />
Modalitäten wie für das dre<strong>im</strong>onatige <strong>Ausland</strong>spraktikum.<br />
Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden Sie auf der Webseite des Career Services<br />
(http://www.uni-passau.de/careerservice/) unter folgendem Pfad: „Alles r<strong>und</strong> ums<br />
Praktikum“→„Praktikumsempfehlungen <strong>und</strong> Musterverträge“→„Praktikumsbeauftragte“.<br />
Bachelor-Studiengang Medien <strong>und</strong> Kommunikation<br />
Nach Abschluss des Praktikums ist ein Antrag auf Anerkennung eines Praktikums <strong>zu</strong><br />
stellen (mit Name, Matrikelnummer, E-mail, Telefon sowie Angaben <strong>zu</strong>m Studium <strong>und</strong><br />
Praktikum). Der Antrag ist <strong>zu</strong>sammen mit dem Zeugnis der Firma/ <strong>In</strong>stitution <strong>und</strong><br />
einem selbst verfassten Praktikumsbericht be<strong>im</strong> Praktikumsbeauftragten ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Die Unterlagen mit dem Anerkennungsvermerk werden vom Praktikumsbeauftragten<br />
dem Prüfungssekretariat <strong>und</strong> dem Career Service <strong>zu</strong>geleitet. Die Benachrichtigung<br />
über die Anerkennung erfolgt per E-Mail, der Praktikumsbericht liegt be<strong>im</strong> Career<br />
Service <strong>zu</strong>r Abholung bereit.<br />
Das Zeugnis soll die Dauer des Praktikums <strong>und</strong> die Art der Tätigkeiten während des<br />
Praktikums präzisieren.<br />
13
U<br />
Der Praktikumsbericht soll ca. 10 Seiten umfassen <strong>und</strong> auch be<strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>spraktikum<br />
in deutscher Sprache verfasst werden.<br />
Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden Sie auf der Webseite des Career Services<br />
(http://www.uni-passau.de/careerservice/) unter folgendem Pfad: „Alles r<strong>und</strong> ums<br />
Praktikum“→„Praktikumsempfehlungen <strong>und</strong> Musterverträge“→„Praktikumsbeauftragte“.<br />
Bachelor-Studiengang Governance and Public Policy - StaatswissenschaftenU<br />
Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden Sie auf der Webseite des Career Services<br />
(http://www.uni-passau.de/careerservice/) unter folgendem Pfad: „Alles r<strong>und</strong> ums<br />
Praktikum“→„Praktikumsempfehlungen <strong>und</strong> Musterverträge“→„Praktikumsbeauftragte“.<br />
Rechtswissenschaft<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
Nach Abschluss der Ausbildung erteilt die Ausbildungsstelle den Studenten eine<br />
Teilnahmebescheinigung, die die Bezeichnung der Ausbildungsstelle, den Zeitraum der<br />
Ausbildung <strong>und</strong> das gewählte Rechtsgebiet enthält. Soweit dies nicht aus der<br />
Bezeichnung der Ausbildungsstelle ersichtlich ist, muss die Teilnahmebescheinigung<br />
eine Erklärung enthalten, dass die Ausbildung unter Betreuung durch einen Juristen<br />
erfolgt ist.<br />
Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung <strong>zu</strong>r Ersten Juristischen Staatsprüfung<br />
vor<strong>zu</strong>legen. Eine vorherige Vorlage be<strong>im</strong> Landesjustizprüfungsamt ist nur in<br />
Zweifelsfällen angezeigt.<br />
Sofern die Teilnahmebescheinigung bei praktischen Studienzeiten, die <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong><br />
absolviert wurden, nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist, muss eine Überset<strong>zu</strong>ng<br />
beigefügt werden, die von den Studenten selbst gefertigt werden darf.<br />
Geltungsbereich<br />
Studenten, die die Erste Juristische Staatsprüfung nicht in Bayern, sondern in einem<br />
anderen Land der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ablegen wollen, wird empfohlen, sich<br />
anhand der dortigen Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung <strong>zu</strong> informieren, welche<br />
praktischen Studienzeiten dort als Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ngen erforderlich sind.<br />
Praktische Studienzeiten während eines juristischen Studiums in einem anderen Land<br />
der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland werden nach einem Studienortwechsel als<br />
Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ng für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern anerkannt,<br />
14
wenn sie entweder den in Bayern oder den an dem früheren Studienort geltenden<br />
Best<strong>im</strong>mungen entsprechen.<br />
Anrechnung bisheriger Ausbildungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung für den gehobenen Justizdienst<br />
oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst kann das<br />
Landesjustizprüfungsamt auf Antrag zwei Monate der praktischen Studienzeit erlassen.<br />
Andere Ausbildungen wie z.B. <strong>im</strong> mittleren Dienst, als Bank- oder<br />
Versicherungskaufmann oder -kauffrau, als Rechtsanwaltsgehilfin oder -gehilfe, oder ein<br />
Praktikum <strong>im</strong> Rahmen eines Fachhochschulstudiums können nicht auf die praktischen<br />
Studienzeiten angerechnet werden.<br />
15
IV.<br />
Wie hilft der Career Service bei der Suche <strong>und</strong> Vorbereitung von <strong>Praktika</strong>?<br />
Der Career Service leistet Studierenden Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der schriftlichen Bewerbung <strong>und</strong><br />
be<strong>im</strong> Berufseinstieg nach Abschluss des Studiums. Ferner hilft sie bei der Suche nach<br />
geeigneten Firmen, <strong>In</strong>stitutionen, Rechtsanwaltskanzleien <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>im</strong> Non-Profit<br />
Sektor (Kultur, Soziales). Literatur <strong>zu</strong>m Thema Bewerben <strong>und</strong> <strong>Praktika</strong>/ Jobs <strong>im</strong> <strong>In</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Ausland</strong> ist <strong>im</strong> Career Service ausleihbar bzw. in Form von Kopiervorlagen vorhanden. Im<br />
<strong>In</strong>foraum des Career Service (Erdgeschoss der Verwaltung, Zi. 018) finden sich <strong>zu</strong>dem<br />
Aushänge <strong>zu</strong> aktuellen Praktikums- <strong>und</strong> Stellenangeboten. <strong>In</strong>teressenten können<br />
außerdem den wöchentlich erscheinenden elektronischen Newsletter des Career Service<br />
mit Praktikums- <strong>und</strong> Stellenangeboten <strong>und</strong> weiteren wichtigen <strong>In</strong>formationen abonnieren<br />
(http://www.uni-passau.de/studium/service-<strong>und</strong>beratung/careerservice/newsletter/newsletteranmeldung/).<br />
Ferner werden regelmäßig<br />
praxisbezogene Veranstaltungsreihen angeboten, die den Studierenden die<br />
Vorbereitungen für <strong>Praktika</strong> oder den Berufseinstieg <strong>im</strong> <strong>In</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausland</strong> erleichtern. Da<strong>zu</strong><br />
gehören landessprachliche Veranstaltungen <strong>zu</strong>m Thema „Bewerben <strong>im</strong> <strong>In</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ausland</strong>“,<br />
regelmäßige Firmenpräsentationen unter der Reihe „Career Talk – Firmenpräsentationen<br />
auf dem Campus“, Vorträge <strong>und</strong> Seminare <strong>zu</strong>m Thema „Soft Skills <strong>und</strong><br />
Bewerbungstrainings“. Jährlich findet am letzten Montag <strong>im</strong> November die<br />
Firmenkontaktmesse „ Campus meets Company“ an der <strong>Universität</strong> statt.<br />
Weiterführende <strong>In</strong>formationen können unter http://www.uni-passau.de/careerservice/<br />
abgerufen <strong>und</strong> der semesterweise erscheinenden Broschüre „careerUP!“ entnommen<br />
werden.<br />
Offene Sprechst<strong>und</strong>e für Kurzanfragen:<br />
Montag 13:00 – 16:00 Uhr<br />
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr<br />
Termine für Einzelberatungen <strong>und</strong> Bewerbungschecks gibt es nach Vereinbarung <strong>im</strong><br />
Sekretariat.<br />
<strong>In</strong>nstr. 41, Zi. 104<br />
Tel. 0851/ 509-1012<br />
career@uni-passau.de<br />
careerH<br />
http://www.uni-passau.de/careerservice<br />
16
T<br />
V. Gibt es für die einzelnen Studiengänge best<strong>im</strong>mte Studiengangbetreuer oder<br />
Einrichtungen, die bei <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> <strong>Praktika</strong> weiterhelfen können?<br />
Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden Sie auf der Webseite des Career Services<br />
(http://www.uni-passau.de/careerservice/) unter folgendem Pfad: „Alles r<strong>und</strong> ums<br />
Praktikum“→„Praktikumsempfehlungen <strong>und</strong> Musterverträge“→„Praktikumsbeauftragte“.<br />
VI.<br />
Welche Einrichtungen können bei der Vorbereitung <strong>und</strong> der Organisation eines<br />
Praktikums behilflich sein?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die Studierenden selbst verantwortlich für Vorbereitung <strong>und</strong><br />
Organisation eines Praktikums. Bezüglich eines <strong>Ausland</strong>spraktikums können neben<br />
dem Career Service folgende Einrichtungen weiterhelfen:<br />
- Die Organisation AIESEC ist eine internationale Vereinigung von Studenten <strong>und</strong><br />
Studentinnen der Wirtschaftswissenschaften <strong>und</strong> hilft bei <strong>Fragen</strong> <strong>zu</strong> internationalen<br />
<strong>Praktika</strong>. Das AIESEC-Lokalkommitee befindet sich in der Dr. Hans Kapfinger-<br />
Straße 14 / Raum 002a, Tel. 0851 509 1980.<br />
E-mail: passau@aiesec.de<br />
http://www.aiesec.de/pa<br />
- Weiterführende <strong>In</strong>formationen erhalten interessierte Studierende auch bei den<br />
<strong>Ausland</strong>stutoren:<br />
<strong>In</strong>nstraße 41, Zi. 002<br />
E-mail: auslandstutoren@uni-passau.de<br />
http://www.phil.uni-passau.de/auslandstutoren<br />
- Das kuwi netzwerk international e.V. (Kulturwirt Praktikumsbüro), <strong>In</strong>nstraße 40<br />
(NK), Zi. 213, Tel. 0851 509 2894, E-mail: praktikumsbuero@kuwi.de ist bei der<br />
Suche nach einem Praktikumsplatz gerne beratend <strong>und</strong> unterstützend tätig.<br />
Außerdem sind aktuelle Praktikumsangebote für Mitglieder des Netzwerkes mit<br />
einer persönlichen Kennung auch <strong>im</strong> <strong>In</strong>ternet unter www.kuwi.deTH <strong>zu</strong> finden.<br />
17
- Studierende der Rechtswissenschaften können sich für Hilfe bei der<br />
Praktikumssuche an „Elsa“ (the European Law Students’ Association in Passau)<br />
wenden: www.elsa-passau.de<br />
- IEEE ist eine <strong>In</strong>ternationale Organisation für Studierende der<br />
<strong>In</strong>formationstechnologie/ <strong>In</strong>formatik. Die Lokalgruppe in Passau stellt Kontakte <strong>zu</strong>r<br />
Wirtschaft über Exkursionen <strong>und</strong> Firmenvorstellungen her <strong>und</strong> kann daher auch<br />
Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der Suche nach geeigneten Firmen bieten:<br />
IEEE Student Branch<br />
<strong>Universität</strong> Passau<br />
94030Passau<br />
sb.passau@ieee.org<br />
http://ieee.students.uni-passau.de/<br />
- Ferner können sich Studierende der <strong>In</strong>formatik für Hilfe bei der Praktikumssuche<br />
an das Deutsche Komitee der <strong>In</strong>ternational Association for the Exchange of<br />
Students for Technical Experience (IAESTE) wenden:<br />
Deutsches Komitee der IAESTE<br />
Im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)<br />
Postfach 200404<br />
53134 Bonn<br />
Tel. 0228 882 231<br />
E-mail: iaeste@daad.de<br />
http://www.iaeste.de<br />
- Lehramtsstudierende können sich <strong>zu</strong>sätzlich be<strong>im</strong> Zentrum für Lehrerbildung <strong>und</strong><br />
Fachdidaktik (ZFL) informieren: http://www.zlf.uni-passau.de/<br />
18
VII.<br />
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für <strong>Praktika</strong> <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>?<br />
<strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong> Fördermöglichkeiten für <strong>Praktika</strong> <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong> finden Sie auf folgender<br />
Seite des Career Service: http://www.uni-passau.de/studium/service-<strong>und</strong>beratung/careerservice/stipendien/<br />
Für alle Förderungsmöglichkeiten gilt: Nachträglich lässt sich nichts mehr<br />
beantragen!<br />
Der vom DAAD publizierte Stipendienführer „Förderungsmöglichkeiten für Deutsche <strong>im</strong><br />
<strong>Ausland</strong>“ ist be<strong>im</strong> Akademischen <strong>Ausland</strong>samt erhältlich oder <strong>im</strong> <strong>In</strong>ternet unter<br />
http://www.daad.de<br />
Eine Stipendien-Datenbank für weitere Förderungsmöglichkeiten für <strong>Praktika</strong><br />
verschiedener Fachrichtungen finden Sie unter http://www.efellows.net/show/detail.php/5789<br />
19
VIII.<br />
Was ist der europass?<br />
Der vom DAAD herausgegebene „europass“ dient <strong>zu</strong>r europaweit einheitlichen<br />
Dokumentation von Studien- <strong>und</strong> Praxisaufenthalten. Er soll dem Einzelnen helfen, die<br />
eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen <strong>und</strong> Qualifikationen in klar verständlicher <strong>und</strong> allgemein<br />
nachvollziehbarer Form aus<strong>zu</strong>weisen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> präsentieren. Seit Anfang 2005 gibt es den<br />
neuen „europass Mobilität“. Das neue Dokument ersetzt den bisherigen europass<br />
Berufsbildung <strong>und</strong> dokumentiert nicht nur Praxisaufenthalte, sondern auch<br />
Studienaufenthalte sowie weitere Lernabschnitte <strong>im</strong> europäischen <strong>Ausland</strong>.<br />
Als Rahmendokument enthält der neue europass bislang fünf Dokumente. Zwei davon<br />
können Sie selbst ausfüllen (den European Curriculum Vitae/ europass Lebenslauf <strong>und</strong> den<br />
europass Sprachenpass). Drei weitere Dokumente werden von den jeweils <strong>zu</strong>ständigen<br />
Organisationen ausgefüllt <strong>und</strong> ausgestellt (die europass Zeugniserläuterung, den europass<br />
Diplom<strong>zu</strong>satz <strong>und</strong> den europass-Mobilitätsnachweis).<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>und</strong> Vorlagen <strong>zu</strong>m downloaden finden Sie unter:<br />
https://eu.daad.de/portrait/daad/links/de/11815-europass/<br />
- europass Lebenslauf:U<br />
Diese auf europäischer Ebene entwickelte Vorlage <strong>zu</strong>r Erstellung eines Lebenslaufs<br />
gibt einen umfassenden Überblick über den Bildungsstand <strong>und</strong> die bisherige Arbeitsbzw.<br />
Praxiserfahrung des Einzelnen in standardisierter Form. Den europass Lebenslauf<br />
könne Sie unter dem oben genannten Link downloaden.<br />
- europass Sprachenpass:U<br />
Darstellung der Sprachenkenntnisse des <strong>In</strong>habers (Selbsteinschät<strong>zu</strong>ng). Den europass<br />
Sprachenpass können Sie unter dem oben genannten Link downloaden.<br />
- europass Mobilität:U<br />
Der europass Mobilität ist ein europäisch standardisierter Nachweis von<br />
Lernabschnitten <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>. Diese umfassen Studien- oder Praxisaufenthalte in einem<br />
europäischen Land. <strong>In</strong>formationen sowie Adressen der Ausgabestellen für den<br />
europass gibt es unter<br />
20
- europass Diploma Supplement<br />
Der Diplom<strong>zu</strong>satz ist ein Teil mit einheitlichen Angaben <strong>zu</strong>r Beschreibung von<br />
Hochschulabschlüssen (Grade, Zertifikate, Prüfungen) <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Qualifikationen, der offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse wie<br />
Prüfungszeugnissen als ergänzende <strong>In</strong>formationen beigefügt werden soll. Der europass<br />
Diplom<strong>zu</strong>satz wird an der <strong>Universität</strong> Passau vom Zentralen Prüfungssekretariat<br />
ausgestellt.<br />
Für Studierende, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, empfiehlt sich die<br />
Europass-Zeugniserläuterung:<br />
- europass Zeugniserläuterung<br />
Die Zeugniserläuterung beschreibt Kompetenzen, die <strong>im</strong> Rahmen eines<br />
Berufsabschlusszeugnisses vermerkt sind. Die europass Zeugniserläuterung wird von<br />
den Behörden ausgestellt, die auch das eigentliche berufliche Abschlusszeugnis<br />
ausstellen.<br />
IX.<br />
Unterliegen <strong>Praktika</strong>nten auch der Steuer- <strong>und</strong> Sozialversicherungspflicht?<br />
Zu diesem Thema liegt be<strong>im</strong> Career Service die Broschüre „<strong>Praktika</strong> – Nutzen für<br />
<strong>Praktika</strong>nten <strong>und</strong> Unternehmen“ aus, die Sie sich gerne dort abholen können, wenn Sie<br />
sich genauer darüber informieren möchten.<br />
21
X. Sind Studenten auch bei einem <strong>Ausland</strong>spraktikum versichert?<br />
(Quellen: www.jura-lotse.de, www.MDR.de)<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bleibt die Pflichtmitgliedschaft deutscher Studierender in einer<br />
Krankenversicherung auch bei einem <strong>Ausland</strong>saufenthalt erhalten, solange diese an einer<br />
deutschen Hochschule <strong>im</strong>matrikuliert sind. Gesetzlich krankenversicherte Studierende<br />
können ihren Versicherungsschutz bei einem <strong>Ausland</strong>saufenthalt in all diejenigen Länder<br />
mitnehmen, mit denen die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen<br />
geschlossen hat (Liste bei jeder gesetzlichen Krankenkasse erhältlich). Zu diesen zählen<br />
vor allem die EU-Mitgliedsstaaten. Um Versicherungsleistungen <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong> in Anspruch <strong>zu</strong><br />
nehmen, müssen Sie sich vor der Abreise ein entsprechendes Formular<br />
(<strong>Ausland</strong>skrankenschein) geben lassen. Doch nicht alle Ärzte <strong>im</strong> EU-<strong>Ausland</strong> akzeptieren<br />
fremdländische Krankenscheine. <strong>In</strong> solchen Fällen müssen Sie die Behandlung <strong>zu</strong>nächst<br />
selbst bar zahlen. Die geforderten Beträge liegen häufig über den he<strong>im</strong>ischen<br />
Kostenerstattungssätzen. Von der he<strong>im</strong>ischen Kasse werden aber nur die Sätze erstattet,<br />
die bei der Behandlung <strong>im</strong> <strong>In</strong>land fällig gewesen wären. Hin<strong>zu</strong> kommt, dass die<br />
gesetzlichen Krankenkassen einen Krankentransport nach Deutschland nicht übernehmen.<br />
Daher sollten Sie sich überlegen, eine <strong>zu</strong>sätzliche private Krankenversicherung<br />
ab<strong>zu</strong>schließen, auch wenn Sie in ein Land reisen, mit dem ein<br />
Sozialversicherungsabkommen besteht.<br />
Studierende, die ein Praktikum in Ländern planen, mit denen kein<br />
Sozialversicherungsabkommen besteht, bleiben, soweit sie weiterhin in Deutschland<br />
<strong>im</strong>matrikuliert sind, ebenfalls Pflichtmitglied in der gesetzlichen studentischen<br />
Krankenversicherung. Diese sichert sie aber <strong>im</strong> Gastland nicht ab. Deshalb sollte in diesem<br />
Fall unbedingt eine private <strong>Ausland</strong>skrankenversicherung abgeschlossen werden.<br />
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich sehr eng auf den<br />
Zuständigkeitsbereich der deutschen Hochschulen. Deshalb ist er bei einem nicht<br />
unmittelbar durch das Studium bedingten <strong>Ausland</strong>saufenthalt nicht gewährleistet. Es<br />
empfiehlt sich also, für die Dauer des Praktikums eine private Unfallversicherung<br />
ab<strong>zu</strong>schließen.<br />
22
XI.<br />
Benötigt man für ein Praktikum in den USA ein Visum <strong>und</strong> wo bekommt man dieses?<br />
Für ein Praktikum in den USA benötigen Sie ein sogenanntes J1-Visum, das sie nur<br />
kostenpflichtig über eine Mittlerorganisation bekommen. Die <strong>Universität</strong> kann Ihnen das<br />
hierfür nötige Formblatt DS-2019 nicht ausstellen. Dafür ist eine speziell von der<br />
amerikanischen Regierung autorisierte Austauschorganisation <strong>zu</strong>ständig, die mit der<br />
deutschen Mittlerorganisation <strong>zu</strong>sammenarbeitet <strong>und</strong> das Dokument DS-2019 als<br />
Unterlage für die Beantragung des J1-Visums be<strong>im</strong> US-Konsulat ausstellt.<br />
Weitere <strong>In</strong>formationen <strong>zu</strong> diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Amerika Hauses:<br />
http://www.amerikahaus.de/aufenthalte-in-nordamerika/programme/internshiptraineeship/#.Uu62t_uynk0<br />
<strong>und</strong> in dem dort abrufbaren „<strong>In</strong>foblatt <strong>zu</strong> <strong>In</strong>ternships,<br />
Traineeships <strong>und</strong> Work & Travel“.<br />
XII.<br />
Welches Visum brauche ich für ein Praktikum in Kanada, Australien oder<br />
Neuseeland?<br />
Auch für ein Praktikum in Kanada, Australien <strong>und</strong> Neuseeland benötigen Sie in jedem Fall<br />
eine Arbeitserlaubnis. Dafür stehen Ihnen gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Möglichkeiten <strong>zu</strong>r Verfügung:<br />
Entweder Sie versuchen, über das jeweilige Konsulat ein sogenanntes „Working Holiday<br />
Maker“ Visum <strong>zu</strong> bekommen. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „Once-in-alifet<strong>im</strong>e“<br />
Visum, das deutschen Staatsbürgern einmalig die Möglichkeit <strong>zu</strong> einem 12 Monate<br />
langen Arbeits- <strong>und</strong> Reiseaufenthalt ermöglicht. Sie brauchen hierfür keine<br />
Mittlerorganisation <strong>und</strong> beantragen es direkt bei der Botschaft in Deutschland; für<br />
Australien erfolgt dies elektronisch per <strong>In</strong>ternet über die Homepage der Botschaft<br />
(http://www.australian-embassy.de/). Da das Kontingent für die Arbeitserlaubnisse in der<br />
Regel jedoch sehr klein ist, sind die Chancen, über diesen Weg ein Visum <strong>zu</strong> bekommen,<br />
begrenzt. Außerdem müssen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. einem Jahr in Ihre<br />
Planungen einkalkulieren. Die „Working Holiday Maker“ Visa sind an unterschiedliche<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen wie Nationalität, Alter <strong>und</strong> finanzielle Vorausset<strong>zu</strong>ngen geknüpft:<br />
Bewerber müssen zwischen 18 <strong>und</strong> 30 Jahre alt sein, die Staatsangehörigkeit eines<br />
sogenannten „preferred country“ haben (da<strong>zu</strong> gehört <strong>zu</strong>m Beispiel Deutschland) <strong>und</strong><br />
finanziell abgesichert sein. Bei der Antragstellung muss bereits ein Arbeitgeber<br />
vorgewiesen werden können. Problematisch in Neuseeland <strong>und</strong> Australien ist dabei, dass<br />
23
der Arbeitgeber bei längeren Aufenthalten alle drei Monate gewechselt werden muss, da<br />
das Programm ursprünglich dafür konzipiert wurde, R<strong>und</strong>reisen mit Gelegenheitsjobs <strong>zu</strong><br />
ermöglichen. <strong>In</strong> Kanada gilt diese Regelung nicht.<br />
Alternativ können Sie auch für <strong>Praktika</strong> in Kanada, Australien <strong>und</strong> Neuseeland über eine<br />
Mittlerorganisation wie „CollegeCouncil“ oder „Travelworks“ ein reguläres Visum<br />
beantragen. Für Australien benötigen Sie das 416-Visum (wenn Sie in Deutschland leben<br />
<strong>und</strong> zwischen 18 <strong>und</strong> 30 Jahre alt sind) oder das Occupational Training Visum (keine<br />
Altersbeschränkung; gilt auch für Bewerber anderer Nationalitäten; bei diesem Visum muss<br />
jedoch nachgewiesen werden, dass kein gleichqualifizierter australischer Staatsbürger für<br />
die jeweilige Arbeitsposition <strong>zu</strong>r Verfügung steht). Für Neuseeland gilt das NZIS 1015 <strong>und</strong><br />
für Kanada wird Ihnen die sogenannte „Open Employment Authorization“ ausgestellt. Im<br />
Vergleich <strong>zu</strong> einem „Working Holiday Maker“ Visum ist dieser Weg zwar insgesamt teurer,<br />
dafür sind die Bearbeitungszeiten aber wesentlich kürzer (ca. 8 Wochen).<br />
XIII.<br />
Welche Möglichkeiten gibt es, sich Bewerbungskosten erstatten <strong>zu</strong> lassen?<br />
1. Erstattung von Vorstellungskosten durch das Unternehmen<br />
Der Arbeitgeber ist in entsprechender Anwendung von § 670 BGB verpflichtet, dem<br />
Bewerber entstandene Vorstellungskosten <strong>zu</strong> erstatten, wenn er ihn <strong>zu</strong> einem<br />
Vorstellungsgespräch einlädt. Er kann aber mit dem Bewerber einen Ausschluss der<br />
Erstattungspflicht vereinbaren, was auf konkludentem Weg dadurch geschieht, dass er<br />
bereits vorab mitteilt, die Kosten der Anreise etc. seien von diesem selbst <strong>zu</strong> tragen. Der<br />
Erstattungsumfang beinhaltet die angemessenen <strong>und</strong> erforderlichen Kosten des konkreten<br />
Vorstellungstermins. Diese lassen sich nicht verallgemeinern, sondern hängen stets vom<br />
Einzelfall ab. <strong>In</strong> der Regel sind die üblichen Kosten der Anfahrt (in Abhängigkeit von der<br />
künftigen Position meist eine Bahnfahrt 1. oder 2. Klasse bzw. bei einer un<strong>zu</strong>mutbaren<br />
Bahnverbindung höhere PKW-Kosten) sowie Übernachtungskosten <strong>zu</strong> tragen, soweit eine<br />
Übernachtung <strong>im</strong> Hinblick auf die Entfernung <strong>und</strong> die Uhrzeit des Vorstellungsgesprächs<br />
erforderlich war. Eine weitere Ersatzpflicht besteht in aller Regel nicht.<br />
24
2. Erstattung der Bewerbungskosten durch das Arbeitsamt<br />
Diese Leistungen umfassen Unterstüt<strong>zu</strong>ngen bei Bewerbungen oder<br />
Vorstellungsgesprächen. Die Antragstellung hat be<strong>im</strong> <strong>zu</strong>ständigen Arbeitsamt <strong>zu</strong> erfolgen.<br />
Dabei ist <strong>zu</strong> berücksichtigen, dass die Antragstellung noch vor dem jeweiligen Ereignis <strong>zu</strong><br />
erfolgen hat. Das Ereignis ist hier der Tag der Rechnung bzw. Kauf der<br />
Bewerbungsunterlagen oder der Tag des Bewerbungsgespräches. Als Antragstellung gilt<br />
jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass die<br />
Leistungen begehrt werden. Kosten für Bewerbungen oder Vorstellungsgespräche die vor<br />
der Antragstellung angefallen sind, werden somit nicht erstattet. Die<br />
Anspruchsvorausset<strong>zu</strong>ngen auf Übernahme der Kosten erfüllen alle Arbeitslose,<br />
Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte <strong>und</strong> Ausbildungssuchende. Der<br />
Antragsteller hat aber in jedem Fall be<strong>im</strong> Arbeitsamt gemeldet <strong>zu</strong> sein.<br />
Für Bewerbungskosten <strong>und</strong> Reisekosten <strong>zu</strong>m Vorstellungsgespräch gilt, dass hierfür durch<br />
die einzelnen Ämter sogenannte ermessenslegende Weisungen erlassen wurden, d.h. die<br />
Bewilligung der Leistungen kann von Amt <strong>zu</strong> Amt unterschiedlich sein. Die Leistungen sind<br />
laut Gesetz sogenannte Kannbest<strong>im</strong>mungen. Der Arbeitslose hat damit keinen<br />
Rechtsanspruch auf die Zahlung der Leistungen. Jedes Arbeitsamt hat für seinen Haushalt<br />
nur begrenzt Mittel für die Zahlung <strong>zu</strong>r Verfügung. Sollten die Haushaltsmittel für diese<br />
Leistungen erschöpft sein, müssen diese nicht erstattet werden. Um die Mittel gleichmäßig<br />
über das gesamte Haushaltsjahr anbieten <strong>zu</strong> können, haben die Ämter interne<br />
Anweisungen über die Höhe der Leistungen geschaffen. Selbst in einem<br />
Widerspruchsverfahren hat auf Gr<strong>und</strong> der Kannbest<strong>im</strong>mungen der Arbeitslose kaum<br />
Möglichkeiten, vom Gesetz abweichende Entscheidungen des Arbeitsamtes an<strong>zu</strong>fechten.<br />
a) Bewerbungskosten<br />
Bewerbungskosten für Fotos, Kopien, Mappen etc. werden nach Antragstellung auf<br />
Nachweis in Höhe der tatsächlichen Kosten durch Vorlage der Rechnungen oder in einigen<br />
Ämtern pauschal mit 5,00 € für jede nachgewiesene Bewerbung erstattet. Die<br />
Verfahrensweise ist in dem jeweiligen <strong>zu</strong>ständigen Arbeitsamt <strong>zu</strong> hinterfragen. Max<strong>im</strong>al<br />
kann der Arbeitslose 260,00 € pro Jahr an Bewerbungskosten beanspruchen. Die Abgabe<br />
25
des Antrages ist an keine Frist geb<strong>und</strong>en. Für die Kosten sind gr<strong>und</strong>sätzlich die Kaufbelege<br />
bzw. Quittungen auf<strong>zu</strong>heben <strong>und</strong> auf Verlangen dem Antrag bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
b) Reisekosten <strong>zu</strong>m Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch<br />
Für die Fahrt <strong>zu</strong> einem Vorstellungsgespräch können Reisekosten beantragt werden. Eine<br />
Fahrt mit dem PKW wird mit max<strong>im</strong>al 0,22 € je gefahrenen Kilometer erstattet. Für eine<br />
Fahrt mit der Bahn werden in den überwiegenden Fällen Gutscheine für Fahrkarten durch<br />
die Ämter ausgegeben. Eine Abrechnung über <strong>zu</strong>sätzliche Kosten mit Bus o.a., hat <strong>im</strong><br />
Nachhinein <strong>zu</strong> erfolgen. Für die Erstattung der Reisekosten <strong>zu</strong> Vorstellungsgesprächen<br />
sind <strong>im</strong>mer Nachweise <strong>zu</strong> erbringen. Bei der Antragstellung werden Formulare<br />
ausgegeben, auf denen der Arbeitgeber die Vorsprache in seinem Unternehmen <strong>zu</strong><br />
bestätigen hat. Der Arbeitgeber hat darauf auch <strong>zu</strong> bescheinigen, dass die Kosten durch<br />
ihn nicht erstattet werden. Nur wenn keine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber sicher<br />
gestellt ist, werden die Reisekosten durch das Arbeitsamt erstattet. Bei den Reisekosten<br />
werden auch notwendig anfallende Übernachtungskosten übernommen. Als notwendig<br />
werden nur Kosten angesehen, wenn die Fahrt zwischen Wohnung <strong>und</strong> dem<br />
Bewerbungsort an einem Tag nicht möglich ist oder nicht <strong>zu</strong>mutbar wäre. Anfallende<br />
Kosten unter 6,00 € werden aufgr<strong>und</strong> des Nutzens <strong>und</strong> des Verwaltungsaufwandes nicht<br />
erstattet.<br />
3. Absetzbare Werbungskosten bei der Lohnsteuererklärung<br />
Folgende Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht<br />
werden:<br />
- Kosten für Bewerbungsunterlagen wie Bewerbungsmappen, Fotos, Briefpapier,<br />
Kopien, Umschläge, Zeugnisabschriften, Beglaubigungen, Druckkosten<br />
- Porto- <strong>und</strong> Versandkosten<br />
- Ausgaben für Stellenanzeigen<br />
- Fahrtkosten (soweit sie nicht ersetzt wurden), Übernachtungs- <strong>und</strong><br />
Verpflegungskosten<br />
26
- Telefonkosten (Einzelnachweis aus der Telefonrechnung oder Liste mit<br />
Gesprächspartner, Gr<strong>und</strong> des Gesprächs, Zeitpunkt, Dauer, Kosten)<br />
- Urk<strong>und</strong>en, Überset<strong>zu</strong>ngen<br />
- Sonstige Kosten (Stadtplan, Bewerbungsratgeber...)<br />
Damit Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, müssen Sie diese gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
durch Belege nachweisen. Wenn die Belege für die einzelnen Kosten nicht mehr genau<br />
auf<strong>zu</strong>weisen sind, kann eine Schät<strong>zu</strong>ngspauschale für Bewerbungen mit Mappe in Höhe<br />
von 8,70 Euro <strong>und</strong> eine Bewerbung ohne Mappe (E-mail oder Kurzbewerbung) in Höhe von<br />
2,55 Euro angesetzt werden.<br />
Werbungskosten können auch dann berücksichtigt werden, wenn jemand wegen<br />
Arbeitslosigkeit in dem betreffenden Kalenderjahr, in dem die Kosten anfallen, nicht <strong>zu</strong>r<br />
Steuer herangezogen wird. Die Aufwendungen können in solchen Fällen in einem anderen<br />
Kalenderjahr rückwirkend verrechnet werden.<br />
XIV.<br />
Wann beginnt man sich für ein Praktikum <strong>zu</strong> bewerben?<br />
Die Fristen, die bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz empfehlenswerter Weise<br />
eingehalten werden sollten, differieren je nachdem, ob ein allgemeines<br />
berufsfeldorientiertes Praktikum oder ein qualifiziertes Praktikum in einem speziellen<br />
Fachbereich angestrebt wird <strong>und</strong> ob die Bewerbung <strong>im</strong> <strong>In</strong>- oder <strong>Ausland</strong> erfolgt:<br />
Praktikum <strong>im</strong> <strong>In</strong>land: ca. 3 – 6 Monate <strong>im</strong> Voraus<br />
Praktikum <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>: 8 – 12 Monate <strong>im</strong> Voraus<br />
Für einen Praktikumsplatz <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong> müssen Sie sich zeitig genug bewerben, um alle<br />
Formalitäten wie Visum, Beschaffung einer Unterkunft, eventuelle Schutz<strong>im</strong>pfungen etc.<br />
erledigen <strong>zu</strong> können. Bitte bedenken Sie, dass Sie ein Visum in der Regel nur gegen<br />
Vorlage der Praktikumsbestätigung des Unternehmens erhalten.<br />
27
XV.<br />
Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?<br />
Es hat sich bezüglich der Unterlagen für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz ein<br />
Standard durchgesetzt, der sich von der Bewerbung um eine feste Stellung kaum noch<br />
unterscheidet. Wie viel Aufwand Sie in die Gestaltung Ihrer Bewerbungsmappe investieren,<br />
dürfte davon abhängen, um welche Art von Praktikum Sie sich bewerben möchten – ein<br />
allgemeines orientierendes oder ein qualifiziertes Praktikum. Für ein allgemeines Praktikum<br />
vor Abschluss des Gr<strong>und</strong>studiums genügt sicherlich eine einfache Ausführung, während die<br />
Mappe für die Bewerbung um einen der begehrten Plätze in der Fachabteilung eines<br />
Großunternehmens schon etwas umfangreicher ausfallen sollte.<br />
Umfassende <strong>In</strong>formationen erhalten Sie in dem Vortag „Bewerben in Deutschland“, der von<br />
Frau Mayer mehrmals <strong>im</strong> Semester angeboten wird.<br />
UBestandteile einer Bewerbung:<br />
a. Anschreiben<br />
b. Tabellarischer Lebenslauf mit Photo<br />
c. Zeugnisse in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit dem Aktuellsten<br />
d. Zeugnisse von früheren <strong>Praktika</strong><br />
e. Sprachzeugnis(se) <strong>und</strong> sonstige Befähigungsnachweise<br />
Das Anschreiben sollte nicht mehr als eine Seite umfassen <strong>und</strong> <strong>zu</strong>m Ausdruck bringen,<br />
warum Sie sich gerade bei diesem Unternehmen bewerben. Es muss Ihnen gelingen, in<br />
kurzer <strong>und</strong> präziser Form Ihr <strong>In</strong>teresse an dem von Ihnen angestrebten Tätigkeitsbereich <strong>zu</strong><br />
verdeutlichen. Das können Sie tun, indem Sie darstellen, wie Sie auf das betreffende<br />
Unternehmen gekommen sind, auf bisherige Aktivitäten auf diesem Gebiet <strong>und</strong><br />
entsprechende Vertiefungsfächer verweisen sowie Ihre beruflichen Zukunftspläne<br />
schildern.<br />
Der Lebenslauf sollte max<strong>im</strong>al zwei Seiten umfassen <strong>und</strong> in tabellarischer Form abgefasst<br />
sein. Die Photographie sollte etwas mehr als die übliche Passbildgröße haben <strong>und</strong> von<br />
guter Qualität sein.<br />
28
XVI.<br />
Für manche Bewerbungen (insbesondere für Stipendien) wird ein nicht-tabellarischer<br />
Lebenslauf verlangt. Wie sieht ein solcher aus?<br />
Der wesentliche Unterschied <strong>zu</strong> einem tabellarischen Lebenslauf besteht darin, dass ein<br />
nicht-tabellarischer Lebenslauf aus ausformulierten Sätzen <strong>im</strong> Aufsatzstil besteht. Der<br />
<strong>zu</strong>gr<strong>und</strong>eliegende Gedanke ist es, die Entscheidungsprozesse für die verschiedenen<br />
Stationen <strong>im</strong> Lebenslauf gezielt nachverfolgen <strong>zu</strong> können. Das heißt, es reicht nicht aus,<br />
an<strong>zu</strong>geben, dass Sie beispielsweise Kulturwirtschaft studieren, sondern Sie sollten<br />
begründen, warum Sie sich dafür entschieden haben: z.B. „Da ich mich schon <strong>im</strong>mer für<br />
fremde Sprachen <strong>und</strong> Kulturen interessiert habe...“. Sie können auch angeben, wie Sie in<br />
Ihrer Schulzeit oder durch Ihr Elternhaus schon Erfahrungen auf best<strong>im</strong>mten<br />
<strong>In</strong>teressensgebieten sammeln konnten <strong>und</strong> diese in studienbegleitenden <strong>Praktika</strong> bewusst<br />
vertieft haben etc., so dass sich ein gutes, zielgerichtetes Gesamtbild von Ihnen ergibt.<br />
Ferner sollten Sie auf gesellschaftspolitische Aspekte Ihrer Ausbildung <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der an<strong>zu</strong>strebenden Stelle eingehen, z.B. auf die Relevanz informationsverarbeitender<br />
Tätigkeitsbereiche für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.<br />
XVII.<br />
Für ein Visum <strong>im</strong> Zuge eines <strong>Ausland</strong>spraktikums benötigt man oftmals eine<br />
Bestätigung von erbrachten Sprachleistungen. Wer ist dafür <strong>zu</strong>ständig?<br />
Üblicherweise werden die Sprachkenntnisse von den Sprachlektoren bewertet. Da<strong>zu</strong> wird<br />
ein Termin bei dem Dozenten vereinbart, bei dem man die Sprachscheine gemacht hat.<br />
Den meisten Antragsformularen liegt ein Blatt bei, welches von den Lektoren ausgefüllt <strong>und</strong><br />
unterschrieben werden muss.<br />
XVIII. Was ist eine „Convention du stage“ <strong>und</strong> was muss ich tun, wenn das Unternehmen<br />
eine solche verlangt?<br />
Eine „Convention du stage“ ist eine Praktikumsvereinbarung, in der der Status der<br />
Studierenden während des Praktikums geregelt wird, <strong>zu</strong>m Beispiel hinsichtlich Kranken<strong>und</strong><br />
Unfallversicherung. Die Vorlage wird vom Career Service in dreifacher Ausfertigung<br />
ausgefüllt, unterschrieben <strong>und</strong> der/ dem Studierenden sowie dem Unternehmen<br />
ausgehändigt. Nachdem alle unterschrieben haben, erhält jeder ein Exemplar. Eine<br />
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„Convention du stage“ ist vor allem in Unternehmen in Frankreich, Italien <strong>und</strong> Spanien<br />
üblich.<br />
XIX.<br />
Wo finde ich Anschriften <strong>und</strong> <strong>In</strong>formationen über Unternehmen?<br />
Anschriften von Unternehmen finden Sie in folgenden Zeitschriften:<br />
o „Der Hochschulanzeiger“<br />
o Hochschulmagazin „Unicum“<br />
o „UNI – Das Magazin für Arbeitsmarkt <strong>und</strong> Berufswahl“ der B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit,<br />
in dem auch regelmäßig Reports über Branchen <strong>und</strong> Berufe bzw. Berufsfelder<br />
erscheinen<br />
Nachschlagewerke/ Publikationen:<br />
o „ABC der deutschen Wirtschaft“, Verlagsgesellschaft mbH, Darmstadt<br />
o www.abc-europex.de (industrielle <strong>In</strong>formationen <strong>und</strong> Referenzen; Firmenportraits)<br />
o „Der Hoppenstedt: Handbuch der Großunternehmen“; „Der Hoppenstedt:<br />
Handbuch der mittelständischen Unternehmen“, Verlag Hoppenstedt <strong>und</strong> Co.,<br />
Darmstadt<br />
www.hoppenstedt.de<br />
(Anschriften von Groß- <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen aller Branchen <strong>und</strong><br />
Rechtsformen)<br />
o<br />
„Oeckl – Taschenbuch des öffentlichen Lebens“ Ausgabe für Deutschland <strong>und</strong> für<br />
Europa; Festland Verlag GmbH, Bonn<br />
(alle Verbände, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesbehörden, <strong>In</strong>stitute der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland sowie Organisationen der EU)<br />
o Mitgliederverzeichnisse <strong>und</strong> Jahresberichte von Wirtschaftsverbänden<br />
o Jahresberichte <strong>und</strong> Bilanzen der Unternehmen<br />
30
XX.<br />
Welche Praktikums- <strong>und</strong> Firmendatenbanken gibt es?<br />
Es existiert eine sehr große Anzahl an Praktikums- <strong>und</strong> Firmendatenbanken. Im<br />
Folgenden sei nur beispielhaft auf ein paar ausgewählte Datenbanken verwiesen.<br />
Allgemein:<br />
http://wiwo.de<br />
http://www.karriere.de<br />
http://www.berufsstart.de<br />
http://www.berufswelt.de<br />
http://www.stepstone.de<br />
http://www.jobpilot.de<br />
http://www.jobrobot.de<br />
http://www.monster.de<br />
http://praktikum.wifo.uni-mannhe<strong>im</strong>.de<br />
http://www.karriere.unicum.de/praktikum/index.html<br />
http://www.arbeitsagentur.de<br />
http://www.gelbeseiten.de/<br />
http://www.firmenfinden.de/<br />
http://www.gewusst-wo.de/<br />
http://www.trendemployer.de<br />
31
T<strong>In</strong>ternational:<br />
http://www.yellowpages.com<br />
http://www.kompass.com<br />
http://www.europages.com<br />
Japan: http://www.kopra.org<br />
USA: http://www.vault.com<br />
Frankreich: http://www.cadresonline.com<br />
Großbritannien: http://www.prospects.ac.uk<br />
Osteuropa: http://praktika.oei.fu-berlin.de/index.php<br />
Italien: http://www.bancalavoro.it<br />
Australien: www.careersonline.com.au<br />
Weitere Hinweise: http://www.stellenboersen.de bietet eine Auflistung mit über 400<br />
Jobbörsen an <strong>und</strong> ergänzt diese mit interessanten Artikeln aus den Bereichen Studium,<br />
Beruf <strong>und</strong> Karriere. Die Fachhochschule Mainz verfügt auf ihrer Homepage über eine<br />
große Zahl von ausgewählten internationalen Jobbörsen.<br />
Die <strong>In</strong>itiative „Fair Company“ steht für Unternehmen, die <strong>Praktika</strong>nten nicht ausnutzen,<br />
sondern <strong>Praktika</strong> <strong>zu</strong>r beruflichen Orientierung <strong>und</strong> Qualifizierung anbieten, eine<br />
adäquate Aufwandsentschädigung zahlen <strong>und</strong> keine Vollzeitstellen durch <strong>Praktika</strong>nten<br />
substituieren. Eine Liste der beteiligten Unternehmen finden Sie unter<br />
www.karriere.de/fair-company<br />
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden aller Fachrichtungen die Möglichkeit, ein<br />
Praktikum an einer deutschen <strong>Ausland</strong>svertretung oder in der Zentrale des Auswärtigen<br />
Amts in Berlin <strong>zu</strong> absolvieren. <strong>In</strong>formationen unter www.auswaertiges-amt.de/praktika<br />
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XXI.<br />
Welche Literatur <strong>zu</strong>m Thema Bewerben wird empfohlen?<br />
Eine Liste ausgewählter Literatur <strong>zu</strong>m Thema Bewerben können Sie auf der Webseite des<br />
Career Service einsehen <strong>und</strong> viele der Werke direkt be<strong>im</strong> Career Service ausleihen.<br />
Bei weiteren <strong>Fragen</strong> wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Career Service:<br />
http://www.uni-passau.de/studium/service-<strong>und</strong>-beratung/careerservice/kontakt/<br />
career@uni-passau.de<br />
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