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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

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I. Beamte und Beamtinnen<br />

1. In den Anlagen sind die Personaldurchschnittskosten für Beamte und Beamtinnen<br />

des Freistaats Bayern und Personalvollkosten nach dem Stand vom<br />

01. Januar 2013 und 01. August 2013 dargestellt. Diese wurden anhand <strong>der</strong><br />

ab 01. Januar 2013 gültigen Besoldungstabellen des Gesetzentwurfs zur Bezügeanpassung<br />

2013/2014 (LT-Drs. 16/16440) berechnet.<br />

2. Der Berechnung <strong>der</strong> Personaldurchschnittskosten liegen folgende Leistungen<br />

und Annahmen zugrunde:<br />

2.1 Personaldurchschnittskosten je Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

2.1.1 Grundgehalt,<br />

2.1.2 Familienzuschlag <strong>der</strong> Stufe 2 (Beamte und Beamtinnen mit Anspruch<br />

des Familienzuschlags Stufe 1, denen Kin<strong>der</strong>geld nach dem<br />

Einkommenssteuergesetz o<strong>der</strong> dem Bundeskin<strong>der</strong>geldgesetz dem<br />

Grunde nach für 1 Kind zusteht),<br />

2.1.3 Strukturzulage, soweit diese nach Art. 33 BayBesG bzw. Art. 107<br />

Abs. 2 Satz 6 BayBesG zusteht, ggf. Amtszulage<br />

2.1.4 jährliche Son<strong>der</strong>zahlung in Höhe von 70 v.H. (Beamte und Beamtinnen<br />

<strong>der</strong> Besoldungsgruppen A3-A11, Anwärter/-innen, Dienstanfänger/-innen)<br />

bzw. 65 v.H. (übrige Beamte und Beamtinnen) eines<br />

durchschnittlichen monatlichen Grundgehalts einschließlich Strukturzulage<br />

(ggf. Amtszulage) sowie 84,29 v.H. des Familienzuschlags<br />

zuzüglich eines jährlichen Son<strong>der</strong>betrags für ein Kind von 25,56 €<br />

und Erhöhungsbetrag von 99,96 € (für Beamte und Beamtinnen <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppen A3-A8 und Anwärter/-innen),<br />

2.1.5 ein Zuschlag von 30 v.H. zu den sich aus den Nrn. 2.1.1 bis 2.1.4<br />

ergebenden Beträgen wegen künftiger Versorgungslasten,<br />

2.1.6 durchschnittliche Beihilfen (Stand 2012) in Krankheits-, Geburts- und<br />

Todesfällen in Höhe von 2.530 €,<br />

2.1.7 vermögenswirksame Leistungen<br />

Sonstige Sozialleistungen werden nicht berücksichtigt.

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