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Unterlagen - LMU München

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Wenn Sie deutscher Staatsbürger oder ausländischer Staatsbürger aus einem EU/EWR-Staat sind und<br />

Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (außer an einer Deutschen<br />

Auslandschule oder einem Europäischen Gymnasium) jeweils im Original und in einfacher Kopie<br />

(letztere wird einbehalten):<br />

- die im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung<br />

- eine amtliche Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung<br />

- ggf. den Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle<br />

- einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:<br />

Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Deutschen Auslandschule<br />

erworben haben oder Ihre Muttersprache Deutsch ist. Informationen finden Sie unter:http://www.unimuenchen.de/studium/studium_int/studium_lmu/bewerbung/20_dt_nachw/index.html<br />

...zusätzliche <strong>Unterlagen</strong>, die Sie benötigen, ...<br />

... wenn Sie schon einmal an einer Hochschule studiert haben:<br />

- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten incl. Beurlaubungszeiten<br />

(z.B. Studienverlaufsbescheinigungen, Studienbuch) im Original und in einfacher Kopie (letztere wird<br />

einbehalten)<br />

Studierende von Universitäten, die keine Studienbücher erstellen, müssen den Studienverlauf anhand von<br />

Semesterdatenblättern vollständig nachweisen. Sollten Sie keine Nachweise besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre<br />

frühere(n) Hochschule(n)<br />

- Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule im Original und in einfacher<br />

Kopie (letztere wird einbehalten) Bitte beachten Sie: Der Nachweis einer Abschlussprüfung ist keine<br />

Exmatrikulationsbescheinigung! Sollten Sie keinen Nachweis besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuletzt<br />

besuchte Hochschule.<br />

- Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfungen im Original und<br />

in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

Die Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> finden Sie im Internet<br />

unter http://www.uni-muenchen.de/studium/pruefungsaemter/index.html.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Alle Zeugnisse und sonstigen Dokumente, die von einer ausländischen Behörde erlassen wurden, bedürfen<br />

grundsätzlich der amtlichen Übersetzung ins Deutsche sowie der Legalisation durch die zuständige konsularische<br />

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Ausnahmen:<br />

a) Dokumente, die original in englischer, französischer, italienischer, spanischer oder<br />

lateinischer Sprache abgefasst sind, brauchen nicht übersetzt zu werden.<br />

b) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in Belgien,<br />

Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich ausgestellt sind und mit einem<br />

Präge- oder Farbdruckdienstsiegel dieser Behörde sowie mit der Unterschrift des<br />

Unterschriftsbefugten versehen sind, bedürfen keiner Legalisation.<br />

c) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in einem<br />

Vertragsstaat der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ausgestellt wurden, bedürfen der Apostille.<br />

B. Wenn Sie derzeit an der <strong>LMU</strong> immatrikuliert und rückgemeldet sind:<br />

Bei der persönlichen Umschreibung (Fachwechsel bzw. Hinzunahme eines neuen Faches im Bachelor-,<br />

Magister- oder Lehramtsstudium) sind folgende <strong>Unterlagen</strong> vorzulegen:<br />

- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original<br />

- Studienausweis im Original<br />

- gegebenenfalls Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung an der <strong>LMU</strong> im Original<br />

und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- Zulassungsbescheid der <strong>LMU</strong> oder der Stiftung für Hochschulzulassung im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten) Weitere Informationen zu den Prüfungsämtern der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong><br />

finden Sie im Internet unter www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/index.html. Für die<br />

Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin, jeweils mit dem Abschluss Staatsexamen, ist für die<br />

Semesteranrechnung die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 <strong>München</strong>, Tel.: 089/2176-0, zuständig.<br />

- fristgerechte Zahlung aller Beiträge für das Sommersemester 2014 (Rückmeldung) müssen in der<br />

Zahlstelle der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> verbucht sein!<br />

(Lu/20.11.2013/20141)

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