Unterlagen - LMU München
Unterlagen - LMU München
Unterlagen - LMU München
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG<br />
REFERAT III.2<br />
STUDENTENKANZLEI<br />
Immatrikulationshinweise der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong><br />
für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, 1. und höhere Fachsemester<br />
Die Immatrikulation oder Umschreibung an der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong> ist grundsätzlich p e r s ö n l i c h innerhalb der<br />
festgesetzten Frist bzw. am festgesetzten Tag vorzunehmen. Hinsichtlich einer Stellvertretung bei der Immatrikulation oder Umschreibung gelten die<br />
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zur Stellvertreterregelung finden Sie unter http://www.unimuenchen.de/studium/administratives/formulare/vollmachtserkl__rung.pdf.<br />
Da Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und für das<br />
Immatrikulationsverfahren nicht durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts als geschäftsfähig anerkannt werden, sind sie nicht<br />
handlungsfähig im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG und müssen sich daher von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Vormund, Betreuer<br />
o. ä.) vertreten lassen. Anträge sind deshalb vom gesetzlichen Vertreter zu stellen oder es ist von diesem eine Einwilligung zum Studium zu<br />
unterzeichnen, diese finden Sie unter: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/formulare/minderjaehrige.pdf.<br />
Die persönliche Immatrikulation setzt das Ausfüllen eines Online-Immatrikulationsantrags voraus. Diesen finden<br />
Sie unter www.lmu.de/stud-online. Nach Ausfüllen des Onlineformulars erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer<br />
Antragsnummer. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen sie bei der persönlichen Immatrikulation vor.<br />
Wichtiger Hinweis: Mit der Immatrikulation werden die Beiträge für das Studentenwerk fällig.<br />
Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem Grundbeitrag in Höhe von 52,- € und dem zusätzlichen<br />
Beitrag für das Semesterticket in Höhe von 59,- €. Bei der persönlichen Immatrikulation erhalten Sie<br />
eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit den Zahlungsmodalitäten und müssen dann innerhalb von<br />
acht Tagen die fälligen Beiträge überweisen.<br />
A. Wenn Sie derzeit nicht oder nicht mehr an der <strong>LMU</strong> immatrikuliert sind:<br />
Grundlegende <strong>Unterlagen</strong>, die alle Antragsteller benötigen:<br />
- Ausgedruckte Bestätigung des Online-Immatrikulationsantrags im Original<br />
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers im Original<br />
- Zulassungsbescheid der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong> oder der Stiftung für<br />
Hochschulzulassung im Original und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
- Dienstzeitbescheinigung (wenn bei der Bewerbung Dienst angegeben wurde) im Original und in<br />
einfacher Kopie (letztere wird einbehalten). Falls Sie den Dienst nicht durch entsprechende Bescheinigung<br />
nachweisen können wird die Zulassung unwirksam und der Studienplatz einem nachrückenden Bewerber zugeteilt.<br />
- aktueller formgebundener Nachweis zur Krankenversicherung der Studierenden nach der<br />
Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung, d.h. bundesweit einheitlicher Nachweis Ihrer<br />
gesetzlichen Krankenkasse mit dem Vermerk „zur Vorlage bei der Hochschule“ im Original.<br />
Eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte ist<br />
nicht ausreichend!<br />
a) Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse<br />
pflichtversichert oder freiwillig versichert bzw. mitversichert sind (z.B. im Rahmen einer<br />
Familienversicherung), erhalten die formgebundene Versicherungsbescheinigung bei ihrer<br />
gesetzlichen Krankenkasse.<br />
b) Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer Krankenversicherung privat versichert sind,<br />
müssen sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises ihrer privaten Krankenversicherung<br />
bei einer gesetzlichen Krankenkasse die oben genannte formgebundene<br />
Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.<br />
c) Ausländische Studieninteressenten aus einem Mitgliedsland der EU und EWR, die in ihrem<br />
Heimatland krankenversichert sind, erhalten die erforderliche formgebundene<br />
Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen<br />
Vorlage der EHIC (European Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische<br />
Ersatzbescheinigung für die EHIC).<br />
- Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Zeugnis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife<br />
(bei allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife über einen weiteren Bildungsweg zusätzlich auch<br />
die Vorbildungsnachweise!) im Original und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
Bitte beachten Sie: Eine beglaubigte Kopie ist kein Original! Das Original trägt die Unterschrift des Schulleiters und<br />
das Siegel der Schule, aber keinen Beglaubigungsvermerk. Wenn Ihnen das Original abhandengekommen ist,<br />
wenden Sie sich bitte an die Schule und lassen Sie sich eine an die Stelle des Originals tretende Zweitschrift<br />
ausstellen.
Wenn Sie deutscher Staatsbürger oder ausländischer Staatsbürger aus einem EU/EWR-Staat sind und<br />
Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (außer an einer Deutschen<br />
Auslandschule oder einem Europäischen Gymnasium) jeweils im Original und in einfacher Kopie<br />
(letztere wird einbehalten):<br />
- die im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung<br />
- eine amtliche Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung<br />
- ggf. den Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle<br />
- einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:<br />
Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Deutschen Auslandschule<br />
erworben haben oder Ihre Muttersprache Deutsch ist. Informationen finden Sie unter:http://www.unimuenchen.de/studium/studium_int/studium_lmu/bewerbung/20_dt_nachw/index.html<br />
...zusätzliche <strong>Unterlagen</strong>, die Sie benötigen, ...<br />
... wenn Sie schon einmal an einer Hochschule studiert haben:<br />
- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten incl. Beurlaubungszeiten<br />
(z.B. Studienverlaufsbescheinigungen, Studienbuch) im Original und in einfacher Kopie (letztere wird<br />
einbehalten)<br />
Studierende von Universitäten, die keine Studienbücher erstellen, müssen den Studienverlauf anhand von<br />
Semesterdatenblättern vollständig nachweisen. Sollten Sie keine Nachweise besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre<br />
frühere(n) Hochschule(n)<br />
- Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule im Original und in einfacher<br />
Kopie (letztere wird einbehalten) Bitte beachten Sie: Der Nachweis einer Abschlussprüfung ist keine<br />
Exmatrikulationsbescheinigung! Sollten Sie keinen Nachweis besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuletzt<br />
besuchte Hochschule.<br />
- Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfungen im Original und<br />
in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />
einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
Die Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> finden Sie im Internet<br />
unter http://www.uni-muenchen.de/studium/pruefungsaemter/index.html.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Alle Zeugnisse und sonstigen Dokumente, die von einer ausländischen Behörde erlassen wurden, bedürfen<br />
grundsätzlich der amtlichen Übersetzung ins Deutsche sowie der Legalisation durch die zuständige konsularische<br />
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Ausnahmen:<br />
a) Dokumente, die original in englischer, französischer, italienischer, spanischer oder<br />
lateinischer Sprache abgefasst sind, brauchen nicht übersetzt zu werden.<br />
b) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in Belgien,<br />
Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich ausgestellt sind und mit einem<br />
Präge- oder Farbdruckdienstsiegel dieser Behörde sowie mit der Unterschrift des<br />
Unterschriftsbefugten versehen sind, bedürfen keiner Legalisation.<br />
c) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in einem<br />
Vertragsstaat der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ausgestellt wurden, bedürfen der Apostille.<br />
B. Wenn Sie derzeit an der <strong>LMU</strong> immatrikuliert und rückgemeldet sind:<br />
Bei der persönlichen Umschreibung (Fachwechsel bzw. Hinzunahme eines neuen Faches im Bachelor-,<br />
Magister- oder Lehramtsstudium) sind folgende <strong>Unterlagen</strong> vorzulegen:<br />
- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original<br />
- Studienausweis im Original<br />
- gegebenenfalls Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung an der <strong>LMU</strong> im Original<br />
und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
- Zulassungsbescheid der <strong>LMU</strong> oder der Stiftung für Hochschulzulassung im Original und in<br />
einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />
- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />
einfacher Kopie (letztere wird einbehalten) Weitere Informationen zu den Prüfungsämtern der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong><br />
finden Sie im Internet unter www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/index.html. Für die<br />
Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin, jeweils mit dem Abschluss Staatsexamen, ist für die<br />
Semesteranrechnung die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 <strong>München</strong>, Tel.: 089/2176-0, zuständig.<br />
- fristgerechte Zahlung aller Beiträge für das Sommersemester 2014 (Rückmeldung) müssen in der<br />
Zahlstelle der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> verbucht sein!<br />
(Lu/20.11.2013/20141)