21.10.2014 Aufrufe

Unterlagen - LMU München

Unterlagen - LMU München

Unterlagen - LMU München

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ZENTRALE UNIVERSITÄTSVERWALTUNG<br />

REFERAT III.2<br />

STUDENTENKANZLEI<br />

Immatrikulationshinweise der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong><br />

für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, 1. und höhere Fachsemester<br />

Die Immatrikulation oder Umschreibung an der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong> ist grundsätzlich p e r s ö n l i c h innerhalb der<br />

festgesetzten Frist bzw. am festgesetzten Tag vorzunehmen. Hinsichtlich einer Stellvertretung bei der Immatrikulation oder Umschreibung gelten die<br />

einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zur Stellvertreterregelung finden Sie unter http://www.unimuenchen.de/studium/administratives/formulare/vollmachtserkl__rung.pdf.<br />

Da Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind und für das<br />

Immatrikulationsverfahren nicht durch Vorschriften des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts als geschäftsfähig anerkannt werden, sind sie nicht<br />

handlungsfähig im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG und müssen sich daher von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern, Vormund, Betreuer<br />

o. ä.) vertreten lassen. Anträge sind deshalb vom gesetzlichen Vertreter zu stellen oder es ist von diesem eine Einwilligung zum Studium zu<br />

unterzeichnen, diese finden Sie unter: http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/formulare/minderjaehrige.pdf.<br />

Die persönliche Immatrikulation setzt das Ausfüllen eines Online-Immatrikulationsantrags voraus. Diesen finden<br />

Sie unter www.lmu.de/stud-online. Nach Ausfüllen des Onlineformulars erhalten Sie eine Bestätigung mit Ihrer<br />

Antragsnummer. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen sie bei der persönlichen Immatrikulation vor.<br />

Wichtiger Hinweis: Mit der Immatrikulation werden die Beiträge für das Studentenwerk fällig.<br />

Die Beiträge setzen sich zusammen aus dem Grundbeitrag in Höhe von 52,- € und dem zusätzlichen<br />

Beitrag für das Semesterticket in Höhe von 59,- €. Bei der persönlichen Immatrikulation erhalten Sie<br />

eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit den Zahlungsmodalitäten und müssen dann innerhalb von<br />

acht Tagen die fälligen Beiträge überweisen.<br />

A. Wenn Sie derzeit nicht oder nicht mehr an der <strong>LMU</strong> immatrikuliert sind:<br />

Grundlegende <strong>Unterlagen</strong>, die alle Antragsteller benötigen:<br />

- Ausgedruckte Bestätigung des Online-Immatrikulationsantrags im Original<br />

- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers im Original<br />

- Zulassungsbescheid der Ludwig-Maximilians-Universität <strong>München</strong> oder der Stiftung für<br />

Hochschulzulassung im Original und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- Dienstzeitbescheinigung (wenn bei der Bewerbung Dienst angegeben wurde) im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten). Falls Sie den Dienst nicht durch entsprechende Bescheinigung<br />

nachweisen können wird die Zulassung unwirksam und der Studienplatz einem nachrückenden Bewerber zugeteilt.<br />

- aktueller formgebundener Nachweis zur Krankenversicherung der Studierenden nach der<br />

Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung, d.h. bundesweit einheitlicher Nachweis Ihrer<br />

gesetzlichen Krankenkasse mit dem Vermerk „zur Vorlage bei der Hochschule“ im Original.<br />

Eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte ist<br />

nicht ausreichend!<br />

a) Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

pflichtversichert oder freiwillig versichert bzw. mitversichert sind (z.B. im Rahmen einer<br />

Familienversicherung), erhalten die formgebundene Versicherungsbescheinigung bei ihrer<br />

gesetzlichen Krankenkasse.<br />

b) Studieninteressenten, die in Deutschland bei einer Krankenversicherung privat versichert sind,<br />

müssen sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises ihrer privaten Krankenversicherung<br />

bei einer gesetzlichen Krankenkasse die oben genannte formgebundene<br />

Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.<br />

c) Ausländische Studieninteressenten aus einem Mitgliedsland der EU und EWR, die in ihrem<br />

Heimatland krankenversichert sind, erhalten die erforderliche formgebundene<br />

Versicherungsbescheinigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland gegen<br />

Vorlage der EHIC (European Health Insurance Card) oder der PEB (Provisorische<br />

Ersatzbescheinigung für die EHIC).<br />

- Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Zeugnis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife<br />

(bei allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife über einen weiteren Bildungsweg zusätzlich auch<br />

die Vorbildungsnachweise!) im Original und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

Bitte beachten Sie: Eine beglaubigte Kopie ist kein Original! Das Original trägt die Unterschrift des Schulleiters und<br />

das Siegel der Schule, aber keinen Beglaubigungsvermerk. Wenn Ihnen das Original abhandengekommen ist,<br />

wenden Sie sich bitte an die Schule und lassen Sie sich eine an die Stelle des Originals tretende Zweitschrift<br />

ausstellen.


Wenn Sie deutscher Staatsbürger oder ausländischer Staatsbürger aus einem EU/EWR-Staat sind und<br />

Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (außer an einer Deutschen<br />

Auslandschule oder einem Europäischen Gymnasium) jeweils im Original und in einfacher Kopie<br />

(letztere wird einbehalten):<br />

- die im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung<br />

- eine amtliche Übersetzung dieser Hochschulzugangsberechtigung<br />

- ggf. den Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle<br />

- einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:<br />

Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Deutschen Auslandschule<br />

erworben haben oder Ihre Muttersprache Deutsch ist. Informationen finden Sie unter:http://www.unimuenchen.de/studium/studium_int/studium_lmu/bewerbung/20_dt_nachw/index.html<br />

...zusätzliche <strong>Unterlagen</strong>, die Sie benötigen, ...<br />

... wenn Sie schon einmal an einer Hochschule studiert haben:<br />

- Nachweis aller bisherigen Studienzeiten incl. Beurlaubungszeiten<br />

(z.B. Studienverlaufsbescheinigungen, Studienbuch) im Original und in einfacher Kopie (letztere wird<br />

einbehalten)<br />

Studierende von Universitäten, die keine Studienbücher erstellen, müssen den Studienverlauf anhand von<br />

Semesterdatenblättern vollständig nachweisen. Sollten Sie keine Nachweise besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre<br />

frühere(n) Hochschule(n)<br />

- Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule im Original und in einfacher<br />

Kopie (letztere wird einbehalten) Bitte beachten Sie: Der Nachweis einer Abschlussprüfung ist keine<br />

Exmatrikulationsbescheinigung! Sollten Sie keinen Nachweis besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuletzt<br />

besuchte Hochschule.<br />

- Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfungen im Original und<br />

in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

Die Adressen und Telefonnummern der Prüfungsämter der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> finden Sie im Internet<br />

unter http://www.uni-muenchen.de/studium/pruefungsaemter/index.html.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Alle Zeugnisse und sonstigen Dokumente, die von einer ausländischen Behörde erlassen wurden, bedürfen<br />

grundsätzlich der amtlichen Übersetzung ins Deutsche sowie der Legalisation durch die zuständige konsularische<br />

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Ausnahmen:<br />

a) Dokumente, die original in englischer, französischer, italienischer, spanischer oder<br />

lateinischer Sprache abgefasst sind, brauchen nicht übersetzt zu werden.<br />

b) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in Belgien,<br />

Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien oder Österreich ausgestellt sind und mit einem<br />

Präge- oder Farbdruckdienstsiegel dieser Behörde sowie mit der Unterschrift des<br />

Unterschriftsbefugten versehen sind, bedürfen keiner Legalisation.<br />

c) Originale von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten, die von einer Behörde in einem<br />

Vertragsstaat der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 ausgestellt wurden, bedürfen der Apostille.<br />

B. Wenn Sie derzeit an der <strong>LMU</strong> immatrikuliert und rückgemeldet sind:<br />

Bei der persönlichen Umschreibung (Fachwechsel bzw. Hinzunahme eines neuen Faches im Bachelor-,<br />

Magister- oder Lehramtsstudium) sind folgende <strong>Unterlagen</strong> vorzulegen:<br />

- gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original<br />

- Studienausweis im Original<br />

- gegebenenfalls Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung an der <strong>LMU</strong> im Original<br />

und in einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- Zulassungsbescheid der <strong>LMU</strong> oder der Stiftung für Hochschulzulassung im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten)<br />

- gegebenenfalls Semesteranrechnungsbescheid der zuständigen Stelle im Original und in<br />

einfacher Kopie (letztere wird einbehalten) Weitere Informationen zu den Prüfungsämtern der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong><br />

finden Sie im Internet unter www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/index.html. Für die<br />

Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin, jeweils mit dem Abschluss Staatsexamen, ist für die<br />

Semesteranrechnung die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 <strong>München</strong>, Tel.: 089/2176-0, zuständig.<br />

- fristgerechte Zahlung aller Beiträge für das Sommersemester 2014 (Rückmeldung) müssen in der<br />

Zahlstelle der <strong>LMU</strong> <strong>München</strong> verbucht sein!<br />

(Lu/20.11.2013/20141)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!