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Politikwissenschaft - Uni-marburg.de

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- Nichtamtliche Lesefassung -<br />

Mit Auszügen aus <strong>de</strong>n Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen in<br />

Bachelor- und Masterstudiengängen an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg vom 20. Dezember 2004<br />

in <strong>de</strong>r Fassung vom 24. August 2009.<br />

Zur Verbesserung <strong>de</strong>r Lesbarkeit wur<strong>de</strong> die ursprüngliche Fassung vom 27. Oktober 2010 die<br />

1. Än<strong>de</strong>rungssatzung vom 28. August 2012 sowie die 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung vom 20. November 2013<br />

in diesem Dokument zusammengefügt.<br />

Die Rechtsverbindlichkeit <strong>de</strong>r Studien- und Prüfungsordnung, veröffentlicht in <strong>de</strong>n Amtlichen<br />

Mitteilungen <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität, bleibt davon unberührt.<br />

Der Fachbereichsrat <strong>de</strong>s Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität Marburg hat gem. § 44 Abs. 1 <strong>de</strong>s Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in <strong>de</strong>r Fassung vom<br />

14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) am 27. Oktober 2010 folgen<strong>de</strong> Studien- und Prüfungsordnung beschlossen:<br />

und am 28. August 2012 die 1. Än<strong>de</strong>rung sowie am 20. November 2013 die 2. Än<strong>de</strong>rung beschlossen:<br />

Studien- und Prüfungsordnung<br />

für <strong>de</strong>n Studiengang<br />

„<strong>Politikwissenschaft</strong>“/„Political Science“<br />

mit <strong>de</strong>m Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)"<br />

<strong>de</strong>s Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie<br />

<strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg<br />

vom 27. Oktober 2010<br />

in <strong>de</strong>r Fassung vom 20. November 2013<br />

Veröffentlicht in <strong>de</strong>n Amtlichen Mitteilungen <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität (Nr. 55/2010) am 16.11.2010<br />

die erste Än<strong>de</strong>rung veröffentlicht in (Nr. 39/2012) am 28.09.2012<br />

die zweite Än<strong>de</strong>rung veröffentlicht in (Nr. 50/2013) am 12.12.2013<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

§ 2 Ziele <strong>de</strong>s Studiums<br />

§ 3 Studienvoraussetzungen<br />

§ 4 Studienbeginn<br />

§ 5 Regelstudienzeit, Modularisierung, Arbeitsaufwand (Leistungspunkte)<br />

§ 6 Studienberatung<br />

§ 7 Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen<br />

§ 8 Inhalt, Aufbau und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Studiums<br />

§ 9 Lehr- und Lernformen<br />

§ 10 Prüfungen<br />

§ 11 Bachelorarbeit<br />

§ 12 Prüfungsausschuss<br />

§ 13 Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen<br />

§ 14 Anmeldung und Fristen für Prüfungen<br />

§ 15 Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheit und Behin<strong>de</strong>rungen sowie bei familiären Belastungen<br />

§ 16 Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsleistungen<br />

§ 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

§ 18 Wie<strong>de</strong>rholung von Prüfungen<br />

§ 19 Endgültiges Nicht-Bestehen <strong>de</strong>r Bachelor-/Masterprüfung und Verlust <strong>de</strong>s Prüfungsanspruches<br />

§ 20 Freiversuch<br />

§ 21 Verleihung <strong>de</strong>s Bachelorgra<strong>de</strong>s<br />

§ 22 Einsicht in die Prüfungsakte und Prüfungsdokumentation<br />

§ 23 Zeugnis, Urkun<strong>de</strong>, Diploma Supplement<br />

§ 24 Geltungsdauer<br />

§ 25 In-Kraft-Treten<br />

Anhang 1: Modulbeschreibungen<br />

Anhang 2: Importierte Profilmodule und Importmodule<br />

Anhang 3: Exemplarischer Studienverlaufsplan<br />

Anhang 4: Praktikumsrichtlinien<br />

1


§ 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Diese Studien und Prüfungsordnung (nachfolgend Bachelor-Ordnung genannt) regelt auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen in Bachelor- und Masterstudiengängen<br />

an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg vom 20. Dezember 2004 (StAnz. Nr. 51-52/2006 S. 2917), zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt am 24. August 2009 (Amtliche Mitteillungen <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg 11/2009) -<br />

nachfolgend Allgemeine Bestimmungen genannt - Ziele, Inhalt, Aufbau und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Studiengangs<br />

sowie Anfor<strong>de</strong>rung und Verfahren <strong>de</strong>r Prüfungsleistungen im Studiengang „<strong>Politikwissenschaft</strong>“ mit <strong>de</strong>m<br />

Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“.<br />

§ 2<br />

Ziele <strong>de</strong>s Studiums<br />

(1) Im Bachelorstudiengang <strong>Politikwissenschaft</strong> erwerben die Studieren<strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong> Fachkenntnisse<br />

<strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong> und die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich<br />

<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Metho<strong>de</strong>n. Eine aus wissenschaftlicher Kenntnis hervorgehen<strong>de</strong> kritische Einsicht in<br />

die Zusammenhänge <strong>de</strong>s gesellschaftlichen und politischen Lebens soll <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n Kompetenzen<br />

vermitteln, die ihnen die Möglichkeit einer beruflichen Tätigkeit in politikwissenschaftlichen Berufsfel<strong>de</strong>rn<br />

eröffnen o<strong>de</strong>r die sie für einen weiterführen<strong>de</strong>n Studiengang qualifizieren.<br />

Die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Bachelorabschluss nachgewiesen.<br />

Der Studienabschluss wird durch ein Zeugnis bescheinigt, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen<br />

nach Maßgabe dieser Ordnung erfüllt sind. Aufgrund <strong>de</strong>s Zeugnisses wird <strong>de</strong>r Hochschulgrad „Bachelor<br />

of Arts (B.A.)“ verliehen.<br />

(2) Der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)“ stellt einen ersten berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Abschluss dar.<br />

Die Ausbildung qualifiziert - je nach Schwerpunktbildung - für Tätigkeiten in folgen<strong>de</strong>n Berufsfel<strong>de</strong>rn:<br />

- Politikberatung (Öffentliche Verwaltung, öffentliche / soziale Dienstleistungen, Parteien, Verbän<strong>de</strong>,<br />

Institutionen und Organisationen);<br />

- Medien (incl. Verlage) und Öffentlichkeitsarbeit;<br />

- Internationale Institutionen und Organisationen;<br />

- Wirtschaft (Industrie, Unternehmen, selbständige / private Dienstleistungen);<br />

- Politische Bildung, Weiterbildung<br />

- Wissenschaft (<strong>Uni</strong>versität, Forschungseinrichtungen).<br />

(3) Da <strong>de</strong>r Studiengang nicht auf ein eng begrenztes Berufsfeld vorbereitet, wird eine relativ breite politikwissenschaftliche<br />

Ausbildung angeboten. Eine berufsfeldbezogene Schwerpunktbildung (Wahlpflichtund<br />

Import-Module) wird ermöglicht; sie wird aber nicht für einzelne Berufsfel<strong>de</strong>r standardisiert vorgegeben,<br />

son<strong>de</strong>rn kann von <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n selbst gestaltet wer<strong>de</strong>n. Während <strong>de</strong>s Studiums wer<strong>de</strong>n durch die<br />

Studienberatung Anregungen, Informationen und Entscheidungskriterien für diese Schwerpunktbildung<br />

vermittelt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r politikwissenschaftlichen Ausbildung sollen die Studieren<strong>de</strong>n die Fähigkeit erwerben<br />

können,<br />

- gesellschaftliche und politische Problemlagen zu erfassen, sie in weiter greifen<strong>de</strong> Problem- und Wirkungszusammenhänge<br />

einzuordnen und die hierfür grundlegen<strong>de</strong>n theoretischen Ansätze <strong>de</strong>r Gesellschafts-,<br />

Politik- und Staatstheorie kennen zu lernen;<br />

- die Entstehungs- und Lösungsbedingungen gesellschaftlicher Probleme hinsichtlich historischer Voraussetzungen,<br />

Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten, Entscheidungsstrukturen, Bewertungskriterien<br />

usw. zu analysieren;<br />

- unterschiedliche Problemlösungen zu beurteilen hinsichtlich ihrer Zielsetzungen, Realisierungschancen,<br />

Auswirkungen und Nebenwirkungen sowie selbständig Problemlösungen methodisch zu erarbeiten<br />

und zu planen;<br />

- politikwissenschaftliche Fragestellungen und Ergebnisse innerhalb verschie<strong>de</strong>nartiger Entscheidungsprozesse<br />

o<strong>de</strong>r in öffentlicher Kommunikation zu vermitteln;<br />

- Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu reflektieren.<br />

2


(4) Zur Erreichung dieses Qualifikationsprofils zielt <strong>de</strong>r Studiengang auf die Entwicklung folgen<strong>de</strong>r Kompetenzen:<br />

- Wissen über die Grundlagen, Kernbereiche und Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Fachs <strong>Politikwissenschaft</strong>;<br />

- Fähigkeit zur systematischen und kritischen Analyse von politischen Prozessen, Institutionen und Organisationen<br />

sowie Theorien unter Berücksichtigung historischer, gesellschaftlicher, ökonomischer<br />

und rechtlicher Faktoren;<br />

- soziale Kompetenz als Fähigkeit, sich in an<strong>de</strong>re wissenschaftliche, politische, kulturelle und lebensweltliche<br />

Positionen hineinversetzen zu können, sowie als Fähigkeit, eigene Positionen sowohl selbstbewusst<br />

vertreten als auch relativieren zu können (z.B. interkulturelle Kompetenz), Fähigkeit zur<br />

Teamarbeit, Praxis-, Kommunikations- und (Fremd-) Sprachenkompetenz;<br />

- Organisations-, Projektplanungs- und Präsentationskompetenz (z.B. Projektplanung, –durchführung<br />

und -präsentation).<br />

(5) Neben <strong>de</strong>n Lerninhalten sind auch die Lehr- und Lernformen <strong>de</strong>r Ausbildung dieser Qualifikationen<br />

verpflichtet. Die Didaktik <strong>de</strong>s Studiengangs orientiert sich am Prinzip <strong>de</strong>s dialogischen und problemorientierten<br />

Lehrens und Lernens, vermittelt über die Methodik selbständiger und angeleiteter individueller<br />

Eigenarbeit und angeleiteter sowie eigenverantwortlicher Kleingruppenarbeit.<br />

§ 3<br />

Studienvoraussetzungen<br />

(1) Zum Studium in <strong>de</strong>m Bachelorstudiengang ist berechtigt, wer die dafür gemäß § 54 HHG erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Qualifikation (Hochschulzugangsberechtigung) nachweist und nicht gemäß § 57 HHG an <strong>de</strong>r Immatrikulation<br />

gehin<strong>de</strong>rt ist.<br />

(2) Darüber hinaus müssen die Studieren<strong>de</strong>n über hinreichen<strong>de</strong> Kenntnisse <strong>de</strong>r englischen Sprache verfügen,<br />

die zur Erarbeitung <strong>de</strong>r notwendigen Fachliteratur befähigen. Voraussetzung ist <strong>de</strong>r Nachweis ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Englischkenntnisse auf <strong>de</strong>m Niveau B2 <strong>de</strong>s Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für<br />

Sprache. Statt Englischkenntnissen auf <strong>de</strong>m Niveau B2 genügen auch Englischkenntnisse in Verbindung<br />

mit Kenntnissen einer weiteren Fremdsprache jeweils auf <strong>de</strong>m Niveau B1 o<strong>de</strong>r Englischkenntnisse auf<br />

<strong>de</strong>m Niveau B1 in Verbindung mit <strong>de</strong>m Latinum o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Graecum.<br />

(3) Sofern die gefor<strong>de</strong>rten Sprachkenntnisse bei <strong>de</strong>r Bewerbung um <strong>de</strong>n Studienplatz nicht nachgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist eine Zulassung mit <strong>de</strong>r Auflage möglich, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen Sprachkenntnisse bis<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 4<br />

Studienbeginn<br />

Das Studium kann nur zu Beginn <strong>de</strong>s Wintersemesters aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 5<br />

Regelstudienzeit, Modularisierung, Arbeitsaufwand (Leistungspunkte)<br />

(1) Der Fachbereich stellt mit dieser Studien- und Prüfungsordnung sicher, dass Studieren<strong>de</strong>, die über die<br />

Studienvoraussetzungen gem. § 3 verfügen, in sechs Semestern (Regelstudienzeit) das Lehr- und Prüfungsangebot<br />

erhalten, um das Studium abschließen zu können. Ein Teilzeitstudium ist in zulassungsfreien<br />

Semestern entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften möglich und muss im Einzelfall mit <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Stellen abgestimmt wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Der Studiengang wird in <strong>de</strong>r Modulstruktur angeboten. Modularisierung ist die Zusammenfassung von<br />

Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerun<strong>de</strong>ten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten<br />

(LP) versehenen abprüfbaren Einheiten (Modulen).<br />

(3) Mit erfolgreichem Abschluss eines Moduls wer<strong>de</strong>n Leistungspunkte erworben, die einen kalkulierten<br />

stu<strong>de</strong>ntischen Arbeitsaufwand bescheinigen, <strong>de</strong>r in Leistungspunkten (LP) <strong>de</strong>finiert wird. Ein Leistungspunkt<br />

steht für einen stu<strong>de</strong>ntischen Arbeitsaufwand in Höhe von 30 Stun<strong>de</strong>n. Dies entspricht <strong>de</strong>r Leistungspunktbemessung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Europäischen Systems zur Anrechnung von Studien- und Prüfungs-<br />

3


leistungen/European Credit Transfer System (ECTS). Der Gesamtarbeitsaufwand <strong>de</strong>s Studiengangs beträgt<br />

180 LP, wobei in <strong>de</strong>r Regel pro Semester 30 LP zu erwerben sind.<br />

§ 6<br />

Studienberatung<br />

(1) Die Allgemeine Studienberatung wird durch die "Zentrale Allgemeine Studienberatung" <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität Marburg durchgeführt.<br />

(2) Die Studienfachberatung wird durch regelmäßige Sprechstun<strong>de</strong>n einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin<br />

o<strong>de</strong>r eines wissenschaftlichen Mitarbeiters sowie <strong>de</strong>r Prüfungsberechtigten <strong>de</strong>s Fachs <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

durchgeführt.<br />

(3) Unmittelbar vor o<strong>de</strong>r zu Beginn <strong>de</strong>r Vorlesungszeit <strong>de</strong>s Wintersemesters fin<strong>de</strong>t eine Orientierungsveranstaltung<br />

für Studienanfängerinnen und -anfänger statt. Es wird empfohlen, zusätzlich zur regulären Studienberatung,<br />

im vierten Fachsemester eine Studienberatung bei einem o<strong>de</strong>r einer Prüfungsberechtigten<br />

<strong>de</strong>s Fachs <strong>Politikwissenschaft</strong> wahrzunehmen.<br />

(4) Eine Auslandsstudienberatung erfolgt durch <strong>de</strong>n Fachbereich und im Rahmen <strong>de</strong>r Studienberatung.<br />

§ 7<br />

Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(1) Ein Auslandsstudium von einem Semester ohne Studienzeitverlängerung lässt sich in das Studium<br />

integrieren. Beson<strong>de</strong>rs geeignet für ein Auslandsstudium ist das fünfte Semester. Die Studieren<strong>de</strong>n sollen<br />

mit <strong>de</strong>m Fachbereich und <strong>de</strong>r ausländischen Gasthochschule vor <strong>de</strong>m Auslandsaufenthalt einen Studienvertrag<br />

(Learning-Agreement) abschließen. In einem solchen Studienvertrag sind das im Ausland zu absolvieren<strong>de</strong><br />

Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung<br />

zu vergeben<strong>de</strong>n Leistungspunkte festzulegen. Die Studieren<strong>de</strong>n stimmen zu, das vereinbarte Studienprogramm<br />

an <strong>de</strong>r Gasthochschule als festen Bestandteil <strong>de</strong>s Studiums zu absolvieren, <strong>de</strong>r Fachbereich<br />

rechnet die erbrachten Leistungen an. Das Learning-Agreement ist für die Beteiligten bin<strong>de</strong>nd. Für <strong>de</strong>n<br />

Abschluss von Learning-Agreements ist maßgeblich, dass die anvisierten Lernergebnisse und Kompetenzen<br />

weitgehend übereinstimmen. Eine Übereinstimmung <strong>de</strong>r Inhalte ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Abweichungen<br />

von <strong>de</strong>n im Studienvertrag getroffenen Vereinbarungen wer<strong>de</strong>n nachträglich gestattet, wenn sie von <strong>de</strong>n<br />

Studieren<strong>de</strong>n nicht zu verantworten sind und eine entsprechen<strong>de</strong> Dokumentation vorgelegt wird.<br />

(2) Um möglichen unterschiedlichen Semesterzeiten an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität und an ausländischen<br />

Hochschulen Rechnung zu tragen, sollen Modulprüfungen terminlich so geplant wer<strong>de</strong>n, dass sie von<br />

Studieren<strong>de</strong>n vor Beginn <strong>de</strong>s Auslandsaufenthalts absolviert wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r anschließend nachgeholt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Dies gilt umgekehrt für ausländische Studieren<strong>de</strong>, <strong>de</strong>nen durch eine flexible Prüfungsorganisation<br />

eine nahtlose Fortsetzung <strong>de</strong>s Studiums nach Rückkehr an die Heimathochschule ermöglicht wer<strong>de</strong>n soll.<br />

(3) Die Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen bestimmt sich im Übrigen<br />

nach § 7 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen.<br />

Textauszug aus § 7 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die an an<strong>de</strong>ren <strong>Uni</strong>versitäten und gleichgestellten<br />

wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Staaten <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Gemeinsamen<br />

Erklärung <strong>de</strong>r Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna vereinbarten<br />

Europäischen Hochschulraums erbracht wur<strong>de</strong>n, sowie Studien- und Prüfungsleistungen und<br />

Studienzeiten, die in Bachelorstudiengängen an Fachhochschulen erbracht wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n nach<br />

<strong>de</strong>m Europäischen System zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen/European Credit<br />

Transfer System (ECTS) angerechnet, soweit <strong>de</strong>ren Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit<br />

ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang<br />

und in <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>njenigen <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Studiums an <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität Marburg im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, son<strong>de</strong>rn<br />

eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.<br />

(2) Bei <strong>de</strong>r Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Hochschulraums erbracht wur<strong>de</strong>n, sind die von Kultusministerkonferenz und<br />

4


Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen<br />

von Hochschulkooperationvereinbarungen zu beachten.<br />

(3) Wer<strong>de</strong>n Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Bewertungen - soweit die Notensysteme<br />

vergleichbar sind - zu übernehmen und in die Berechnung <strong>de</strong>r Gesamtnote einzubeziehen.<br />

Bei unvergleichbaren Bewertungssystemen wird <strong>de</strong>r Vermerk „bestan<strong>de</strong>n“ aufgenommen. Eine<br />

Kennzeichnung <strong>de</strong>r Anrechnung im Zeugnis ist zulässig.<br />

§ 8<br />

Inhalt, Aufbau und Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Studiums<br />

(1) Das Studium glie<strong>de</strong>rt sich in die Bereiche:<br />

Basismodule, Aufbaumodule, Profil- und Importmodule, Praxismodule sowie Abschlussmodul.<br />

(2) Studienbereich 1„Basismodule“ umfasst insgesamt 60 LP und besteht aus 8 Pflichtmodulen:<br />

Pflichtmodul „Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong>“<br />

(12 LP)<br />

Pflichtmodul „Politische Theorie I"<br />

( 6 LP)<br />

Pflichtmodul „Metho<strong>de</strong>n I“<br />

(12 LP)<br />

Pflichtmodul „Politisches System <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland I" ( 6 LP)<br />

Pflichtmodul „Vergleich politischer Systeme I"<br />

( 6 LP)<br />

Pflichtmodul „Internationale Beziehungen I"<br />

( 6 LP)<br />

Pflichtmodul „Politik und Geschlechterverhältnis I"<br />

( 6 LP)<br />

Pflichtmodul „Politische Ökonomie I"<br />

( 6 LP)<br />

Der Studienbereich 1 „Basismodule“ dient zunächst <strong>de</strong>r Einführung in das Fach in allgemeiner, überblicksartiger<br />

Perspektive (Pflichtmodul Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong>), <strong>de</strong>r Einführung in seine<br />

wissenschaftlichen Metho<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Einführung in seine unterschiedlichen Fachgebiete. Der Basisbereich<br />

vermittelt zu<strong>de</strong>m für das Fach zentrale Schlüsselqualifikationen. Das Modul Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

beinhaltet auch erste Berufsfeldorientierungen sowie eine systematische Grundlagenausbildung<br />

in zentralen Schlüsselqualifikationen wie Literatur- und Datenbankrecherche, Techniken <strong>de</strong>s Lesens<br />

und <strong>de</strong>r Verarbeitung wiss. Materials, Techniken und Formen schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitens<br />

und Präsentations- und Diskussionstechniken. Das Metho<strong>de</strong>nmodul führt in wissenschaftstheoretische<br />

Grundlagen sowie in qualitative und quantitative Metho<strong>de</strong>n ein. Die an<strong>de</strong>ren Pflichtmodule <strong>de</strong>s Basisbereichs<br />

bestehen in <strong>de</strong>r Regel aus einer in das jeweilige Fachgebiet einführen<strong>de</strong>n Vorlesung und einem<br />

parallelen Proseminar, welches die Inhalte <strong>de</strong>r Vorlesung konkretisiert und exemplarisch vertieft o<strong>de</strong>r<br />

ausweitet.<br />

(3) Der Studienbereich 2 „Aufbaumodule“ besteht aus 3 Wahlpflichtmodulen, die einem Angebot von 9<br />

Wahlpflichtmodulen entnommen wer<strong>de</strong>n können:<br />

Wahlpflichtmodul „Politische Theorie II"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Metho<strong>de</strong>n II“<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Politisches System <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland II" (12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Vergleich politischer Systeme II"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Internationale Beziehungen II"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Politik und Geschlechterverhältnis II"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Politische Ökonomie II"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Europäische Integration"<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtmodul „Politische Sozialisation“ o<strong>de</strong>r "Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung" (12 LP)<br />

Der Studienbereich 2 „Aufbaumodule“ dient <strong>de</strong>r Vertiefung und Anwendung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Pflichtmodulen<br />

erworbenen fachlichen und generischen Kompetenzen. Die Absolvierung eines Wahlpflichtmoduls setzt<br />

<strong>de</strong>n erfolgreichen Abschluss <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Pflichtmoduls o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s 2. Fachsemesters<br />

voraus. Durch die freie Auswahl unter <strong>de</strong>n Wahlpflichtmodulen können berufsperspektivisch relevante<br />

Schwerpunkte individuell gesetzt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Wahlpflichtmodulen besteht die Möglichkeit zu angeleitetem<br />

wissenschaftlichen Arbeiten sowie zum Ausbau von Schlüsselqualifikationen. Durch das regelmäßige<br />

Angebot fremdsprachiger Veranstaltungen (insbeson<strong>de</strong>re in Englisch) wird die Möglichkeit zur Vertiefung<br />

<strong>de</strong>r Fremdsprachenkompetenzen geboten. Die Teilnahme an min<strong>de</strong>stens 1 fremdsprachigen Lehrveranstaltung<br />

ist verpflichtend.<br />

5


(4) Studienbereich 3 „Profil- und Importmodule“ besteht aus Profilmodulen und Importmodulen:<br />

Wahlpflichtbereich „Profilmodule“<br />

(12 LP)<br />

Wahlpflichtbereich Importmodule<br />

(36 LP)<br />

Der Studienbereich 3 „Profil- und Importmodule“ dient <strong>de</strong>r frei wählbaren, berufsfeldorientierten Profilierung<br />

und Persönlichkeitsentwicklung <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Der Wahlpflichtbereich „Profilmodule“ besteht aus von <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Vereinbarungen<br />

gemäß Anhang 2 frei wählbaren Angeboten. Im Rahmen <strong>de</strong>s politikwissenschaftlichen Angebotes kann<br />

hier das Modul „Wissenschaftspraxis“ (12 LP), das Qualifikationsvoraussetzung für eine Tätigkeit als<br />

Tutor o<strong>de</strong>r Tutorin am Institut ist, absolviert wer<strong>de</strong>n. Weitere Profilierungsmöglichkeiten bestehen im<br />

Rahmen an<strong>de</strong>rer Studiengänge o<strong>de</strong>r Einrichtungen / Zentren <strong>de</strong>r <strong>Uni</strong>versität (z. B. im Sprachenzentrum,<br />

Hochschulrechenzentrum, wiss. Zentren für Konfliktforschung, Gen<strong>de</strong>r Studies, Nah- und Mitteloststudien).<br />

Importmodule im Umfang von insgesamt 36 LP bieten <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n die Möglichkeit, an<strong>de</strong>re Fächer<br />

<strong>de</strong>r <strong>Uni</strong>versität und damit übergreifen<strong>de</strong> und interdisziplinäre fachwissenschaftliche Elemente nach Wahl<br />

in ihr Studium einzubauen. Die Leistungspunkte müssen je nach <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Wahlfächern festgelegten<br />

Angebot aus ein bis höchstens drei Fächern erworben wer<strong>de</strong>n. Eine vollständige Liste <strong>de</strong>r wählbaren Module<br />

wird auf <strong>de</strong>r Studiengangswebseite veröffentlicht.<br />

Sofern mehr als 12 Leistungspunkte im Bereich <strong>de</strong>r Profilmodule und 36 LP im Bereich <strong>de</strong>r Importmodule<br />

erbracht wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n zur Berechnung <strong>de</strong>r Gesamtnote nur die jeweils zuerst bewerteten Module herangezogen.<br />

Wenn durch das letzte noch zu berücksichtigen<strong>de</strong> Modul die erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungspunkte<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n, wird die Bewertung dieses Moduls zur Gesamtnote nur anteilig entsprechend <strong>de</strong>n<br />

noch erfor<strong>de</strong>rlichen Leistungspunkten vorgenommen.<br />

Nähere Regelungen zu <strong>de</strong>n importierten Profilmodulen und Importmodulen enthält Anhang 2 (Importierte<br />

Profilmodule und Importmodule).<br />

(5) Studienbereich 4 „Praxismodule“ umfasst insgesamt 24 LP und besteht aus:<br />

Pflichtmodul 10 „Projektmanagement und Projektstudium“<br />

(12 LP)<br />

Pflichtmodul 11 „Berufsfeldorientierung / Praktikum"<br />

(12 LP)<br />

Das Pflichtmodul „Projektmanagement und Projektstudium“ trägt <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Praxisrelevanz von<br />

Kompetenzen im Bereich <strong>de</strong>s Projektmanagements Rechnung, in <strong>de</strong>m es einen Kurs in professionellem<br />

Projektmanagement mit <strong>de</strong>r Entwicklung eines forschungsorientierten Projektes verknüpft, das von <strong>de</strong>n<br />

Studieren<strong>de</strong>n frei wählbar ist und unter Supervision einer Lehrkraft selbständig erarbeitet wird. Es beinhaltet<br />

in Kombination mit einem politikwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul die fachwissenschaftliche<br />

Vertiefung eines forschungsbezogenen Problemzusammenhangs. Das Projektstudium soll die Studieren<strong>de</strong>n<br />

befähigen, ein begrenztes politikwissenschaftliches Thema unter Anleitung zu analysieren. Das Modul<br />

baut die Metho<strong>de</strong>nkenntnisse aus und dient <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Vertiefung und <strong>de</strong>r Anwendung von Schlüsselqualifikationen<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>s Projektmanagements, <strong>de</strong>r Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit<br />

und <strong>de</strong>r Selbstkompetenz.<br />

Im studienbegleitend angelegten Modul „Berufsfeldorientierung / Praktikum“ wer<strong>de</strong>n die Studieren<strong>de</strong>n<br />

dabei unterstützt, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und diese im Kontext <strong>de</strong>s Studiums kompetenzorientiert<br />

zu reflektieren. Die Berufs-Praktika können im In- wie im Ausland absolviert wer<strong>de</strong>n und<br />

umfassen min<strong>de</strong>stens 280 Stun<strong>de</strong>n.<br />

Neben ersten überblicksartigen Informationen in <strong>de</strong>r Vorlesung „Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong>“<br />

wer<strong>de</strong>n in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m „Career Center“ <strong>de</strong>r <strong>Uni</strong>versität sowie <strong>de</strong>r Agentur für Arbeit Karriere-<br />

und Praktikumsworkshops sowie berufsfeldorientieren<strong>de</strong> Informationsveranstaltungen angeboten. Diese<br />

greifen u.a. auf das Alumni-Netzwerk <strong>de</strong>s Instituts und Absolventenstudien zurück. In enger Kooperation<br />

mit <strong>de</strong>r Arbeitsagentur wer<strong>de</strong>n die Studieren<strong>de</strong>n in Bewerbungsstrategien geschult und gezielt auf die<br />

von ihnen ausgewählten Praktikumseinsätze vorbereitet.<br />

Die Kompetenzentwicklung umfasst neben <strong>de</strong>m Theorie-Praxis-Bezug <strong>de</strong>n Bereich Projektmanagement<br />

mit <strong>de</strong>n Elementen Kooperationskompetenz, Kommunikationskompetenz, Präsentationskompetenz sowie<br />

Fachkompetenz.<br />

(6) Studienbereich 5 besteht aus <strong>de</strong>m „B.A.-Abschlussmodul“ (12LP), vgl. § 11.<br />

6


(7) Inhalte, Lernformen und Angebotsstruktur <strong>de</strong>r Module sind in <strong>de</strong>n Modulbeschreibungen in Anhang 1<br />

ausgeführt. Die zu erbringen<strong>de</strong>n Studien- und Prüfungsleistungen sind in <strong>de</strong>n Modulbeschreibungen festgelegt.<br />

Die Entscheidung über die Prüfungsform liegt bei <strong>de</strong>n Lehren<strong>de</strong>n. Die Lehrpersonen sorgen bei <strong>de</strong>r<br />

Auswahl <strong>de</strong>r Studien- und Prüfungsleistungen für eine <strong>de</strong>n zu erwerben<strong>de</strong>n Kompetenzen angemessene<br />

Vielfalt im Studienverlauf. Ein exemplarischer Studienverlaufsplan (Anhang 3) bietet eine rasche Übersicht<br />

über das Gesamtstudium.<br />

§ 9<br />

Lehr- und Lernformen<br />

(1) In Vorlesungen (nur in <strong>de</strong>n Basismodulen) wer<strong>de</strong>n systematische Einführungen in die jeweiligen<br />

Fachgebiete von Professorinnen und Professoren o<strong>de</strong>r Lehrbeauftragten präsentiert.<br />

(2) Proseminare und Seminare behan<strong>de</strong>ln Themen <strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong> anhand ausgewählter Literatur,<br />

die von <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n eigenständig bearbeitet wer<strong>de</strong>n muss. Sie sollen in einem Seminar die erworbenen<br />

Fach- und Metho<strong>de</strong>nkenntnisse sowie Arbeitstechniken in selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit<br />

anwen<strong>de</strong>n. Die Studieren<strong>de</strong>n sollen ein vorgegebenes, begrenztes Thema in einer vorgegebenen Zeit und<br />

unter Verwendung relevanter Quellen untersuchen und in einem freien Vortrag (Referat) unter Berücksichtigung<br />

entsprechen<strong>de</strong>r rhetorischer Techniken und Visualisierung ihre Erkenntnisse argumentativ zur<br />

Diskussion stellen. Proseminare und Seminare greifen auf vielfältige Formen aktivieren<strong>de</strong>n und dialogischen<br />

Lehrens und Lernens zurück.<br />

(3) Übungen und Tutorien wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel als komplementäre Angebote zu Vorlesungen o<strong>de</strong>r Proseminaren<br />

angeboten. Sie dienen dazu, <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Begleitveranstaltung vermittelten Stoff einzuüben und<br />

zu vertiefen.<br />

(4) Lehrforschungsprojekte dienen <strong>de</strong>r Vertiefung o<strong>de</strong>r Erweiterung von Metho<strong>de</strong>nkenntnissen sowie<br />

ihrer praktischen Anwendung. Im Rahmen dieser zweisemestrigen Veranstaltungsform können Studieren<strong>de</strong><br />

ein gemeinsames Forschungsprojekt entwerfen, die Daten selbst erheben und analysieren sowie ihre<br />

Befun<strong>de</strong> präsentieren. Lehrforschungsprojekte können auf ein breites Spektrum von Forschungsformen<br />

zurückgreifen, vom Experiment über Feldbeobachtung bis hin zu verschie<strong>de</strong>nen Formen <strong>de</strong>r Befragung<br />

und <strong>de</strong>r Inhalts- und Dokumentenanalyse.<br />

(5) Projektstudien dienen in Kombination mit einem Wahlpflichtmodul <strong>de</strong>r fachwissenschaftlichen Vertiefung<br />

eines politikwissenschaftlichen Problemzusammenhangs; sie, bauen die Metho<strong>de</strong>nkenntnisse aus<br />

und dienen <strong>de</strong>m Erwerb und <strong>de</strong>r Anwendung von Schlüsselqualifikationen. In Absprache mit <strong>de</strong>r Lehrkraft<br />

wer<strong>de</strong>n die gewählten Themen von <strong>de</strong>r Projektplanung und -durchführung bis zur Präsentation <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsergebnisse (Projektbericht) eigenständig in Arbeitsgruppen von maximal 15 Teilnehmerinnen bzw.<br />

Teilnehmern bearbeitet. Die Projektdauer ist auf höchstens 2 Semester beschränkt.<br />

(6) Kolloquien sind Foren <strong>de</strong>s Austauschs von Lehren<strong>de</strong>n und Studieren<strong>de</strong>n über ihre Abschlussprojekte<br />

und an<strong>de</strong>re Forschungsarbeiten.<br />

(7) Workshops sind in <strong>de</strong>r Regel ein- o<strong>de</strong>r zweitägige Blockveranstaltungen, die insbeson<strong>de</strong>re im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Vermittlung von Schlüssel- und Praxiskompetenzen stattfin<strong>de</strong>n (z. B. Literatur- und Datenbankrecherche,<br />

Projektmanagement, Praktikums- und Berufsfeldorientierung ).<br />

(8) Englische Lehrveranstaltungen dienen <strong>de</strong>r Vertiefung <strong>de</strong>r Fremdsprachenkompetenz. Sie wer<strong>de</strong>n im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Aufbaumodule je<strong>de</strong>s Semester angeboten und sind von allen Studieren<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens einmal<br />

erfolgreich zu besuchen.<br />

(9) Praktika vermitteln Einblicke in die berufliche Wirklichkeit und för<strong>de</strong>rn die Berufsfeldorientierung.<br />

Grundlage studienbegleiten<strong>de</strong>r Praktika sind die Praktikumsrichtlinien (s. Anhang 4)<br />

(10) Alle Lehrveranstaltungstypen basieren gemäß <strong>de</strong>n laut Qualifikationsprofil <strong>de</strong>s Studiengangs zu<br />

erwerben<strong>de</strong>n Kompetenzen (§ 2 Abs. 4) auf <strong>de</strong>r Didaktik <strong>de</strong>s problemorientierten und dialogischen Lernens<br />

und auf <strong>de</strong>r kompetenzorientierten Anwendung erworbenen Fachwissens im Rahmen <strong>de</strong>s Präsenzstudiums.<br />

7


§ 10<br />

Prüfungen<br />

(1) Die Bachelorprüfung fin<strong>de</strong>t sukzessiv in Form von Modulprüfungen und Modulteilprüfungen statt. Der<br />

für eine Modulprüfung angesetzte Arbeitsaufwand und die Prüfungsform sind in <strong>de</strong>r Modulbeschreibung<br />

(Anhang 1) festgelegt.<br />

(2) Die Prüfungsformen sind:<br />

1. Mündliche Präsentation. Darunter fallen in <strong>de</strong>r Regel Referate, Präsentationen und mündliche Prüfungen.<br />

Mündliche Präsentationen dienen <strong>de</strong>r Dokumentation kommunikativer, sozialer und analytischfachwissenschaftlicher<br />

Kompetenzen.<br />

2. Schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens. Darunter fallen in <strong>de</strong>r Regel Forschungsberichte<br />

sowie Hausarbeiten. Diese Prüfungsform dokumentiert die Fähigkeit zu selbständigem<br />

wissenschaftlichem Arbeiten.<br />

3. Kleine schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit. Darunter fallen in <strong>de</strong>r Regel große Essays, Exposés und<br />

Discussion Papers. Diese Prüfungsform dokumentiert die Fähigkeit, wissenschaftliche Fragestellungen<br />

und Erkenntnisse in unterschiedlichen Formen präsentieren zu können.<br />

4. Schriftliche Reproduktion erlernten Wissens. Darunter fallen in <strong>de</strong>r Regel Klausuren, Literaturberichte,<br />

Essays, Protokolle. Diese Prüfungsform dokumentiert die Fähigkeit, Fachwissen schnell, kurz und präzise<br />

abrufen und anwen<strong>de</strong>n zu können.<br />

5. Präsentation individueller Schwerpunktsetzungen. Darunter fallen in <strong>de</strong>r Regel Exkursionsberichte,<br />

Praktikumsberichte, dokumentierte Selbststudien sowie Projektberichte. Diese Prüfungsform dokumentiert<br />

das individuelle Profil <strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n sowie die Fähigkeit, dieses zu kommunizieren und in<br />

wissenschaftliche Anwendungszusammenhänge zu bringen.<br />

(3) Die Dauer von Prüfungen soll bei Klausuren 60 bis 120 Minuten und bei mündlichen Prüfungen 20 bis<br />

30 Minuten (pro Studieren<strong>de</strong>r bzw. pro Studieren<strong>de</strong>m) betragen. Hausarbeiten sollen min<strong>de</strong>stens zwei und<br />

längstens vier Wochen Bearbeitungszeit (i. S. einer reinen Prüfungsdauer) umfassen. Der Gesamtzeitraum,<br />

<strong>de</strong>r zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wird, soll eine größere Zeitspanne umfassen.<br />

(4) Studieren<strong>de</strong> <strong>de</strong>sselben Studiengangs sind berechtigt, bei mündlichen Prüfungen zuzuhören, sofern <strong>de</strong>r<br />

Kandidat / die Kandidatin <strong>de</strong>m zustimmt. Dies gilt nicht für die Beratung und die Bekanntgabe <strong>de</strong>s Prüfungsergebnisses.<br />

Nach Maßgabe <strong>de</strong>r räumlichen Kapazitäten kann die Zahl <strong>de</strong>r Zuhörer und Zuhörerinnen<br />

begrenzt wer<strong>de</strong>n.<br />

(5) Für die Teilnahme an Modulen aus an<strong>de</strong>ren Bachelor-Studiengängen (Importmodule gem. § 8 Abs. 4)<br />

fin<strong>de</strong>t abweichend von <strong>de</strong>r hier vorliegen<strong>de</strong>n Ordnung die Studien- und Prüfungsordnung Anwendung, in<br />

<strong>de</strong>ren Rahmen das entsprechen<strong>de</strong> Modul angeboten wird.<br />

(6) Eine optimale Vorbereitung auf die Modulprüfung(en) kann nur durch die Absolvierung <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Studienleistungen erreicht wer<strong>de</strong>n. Es wird dringend empfohlen und erwartet, dass diese wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die erwarteten Studienleistungen sind fester Bestandteil <strong>de</strong>s Studiengangs, haben allerdings<br />

we<strong>de</strong>r Einfluss auf die Zulassung zur Modulprüfung, noch auf die Vergabe von Leistungspunkten.<br />

In <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen Studienleistungen verpflichten und Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung<br />

sind, ist dies in Anlage 1 („Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkte“) angegeben.<br />

Fin<strong>de</strong>t die Modulprüfung (z. B. Referat) zeitlich vor <strong>de</strong>r Erbringung <strong>de</strong>r Studienleistung statt, so ist<br />

die Vergabe <strong>de</strong>r Leistungspunkte in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Satz 4 davon abhängig, dass auch die Studienleistung<br />

erbracht wird.<br />

(7) Der Fachbereichsrat <strong>de</strong>s FB 03 beschließt außerhalb dieser Ordnung eine Richtlinie zum modularisierten<br />

Prüfen und Studieren.<br />

§ 11<br />

Bachelorarbeit<br />

(1) Das B.A.-Abschlussmodul (12 LP) besteht aus einer Bachelorarbeit (10 LP) im Umfang von 40 Seiten<br />

zum Nachweis <strong>de</strong>r Fähigkeit, innerhalb einer vorgegebenen Frist von 10 Wochen ein politikwissenschaftliches<br />

Thema selbständig mit wissenschaftlichen Metho<strong>de</strong>n bearbeiten zu können und einem Prüfungskolloquium<br />

(2 LP) von 30 Minuten Dauer zur Verteidigung <strong>de</strong>r Arbeit. Mit diesen bei<strong>de</strong>n Prüfungsformen<br />

wer<strong>de</strong>n die in § 2 Abs. 4 aufgeführten Kompetenzen nachgewiesen. Mit <strong>de</strong>r Modulprüfung soll<br />

8


ferner <strong>de</strong>r Nachweis über die erfolgreiche Erreichung <strong>de</strong>r Studienziele gem. § 2 Abs. 1 erbracht wer<strong>de</strong>n;<br />

damit sind auch die angestrebten berufsfeldbezogenen Qualifikationen verbun<strong>de</strong>n. Die Modulnote wird<br />

aus <strong>de</strong>n gewichteten Teilprüfungen (Bachelorarbeit 10/12 und mündliche Prüfung 2/12) gebil<strong>de</strong>t.<br />

(2) Die Zulassung zu Prüfungsleistungen im Abschlussmodul kann erst erfolgen, wenn min<strong>de</strong>stens 120 LP<br />

erfolgreich absolviert wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(3) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit (von bis zu drei Kandidatinnen und Kandidaten)<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r als Prüfungsleistung zu bewerten<strong>de</strong> Beitrag <strong>de</strong>r einzelnen Kandidatin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s einzelnen Kandidaten aufgrund <strong>de</strong>r Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren objektiven<br />

Kriterien, die eine ein<strong>de</strong>utige Abgrenzung ermöglichen, <strong>de</strong>utlich unterscheidbar ist.<br />

(4) Das Thema <strong>de</strong>r Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass es im Rahmen <strong>de</strong>s vorgesehenen Arbeitsaufwan<strong>de</strong>s<br />

(10 LP) bearbeitet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

(5) Das Thema für die Bachelorarbeit wird von einer/einem Prüfungsberechtigten <strong>de</strong>s Fachs <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

<strong>de</strong>m Prüfungsausschuss vorgelegt und von diesem vergeben. Es muss einem <strong>de</strong>r Wahlpflichtmodule<br />

gemäß § 8 Abs. 4 entnommen wer<strong>de</strong>n. Die Kandidatin/<strong>de</strong>r Kandidat kann Vorschläge für die<br />

Themenstellung und für die Prüfungsberechtigte/<strong>de</strong>n Prüfungsberechtigten machen. Fin<strong>de</strong>t eine Kandidatin/ein<br />

Kandidat keine Prüferin/Prüfer, so sorgt <strong>de</strong>r/die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses auf Antrag<br />

dafür, dass dieser o<strong>de</strong>r diese rechtzeitig ein Thema und eine Prüferei/einen Prüfer für die Bachelorarbeit<br />

erhält. Das Thema wird <strong>de</strong>r Kandidatin/<strong>de</strong>m Kandidaten nach <strong>de</strong>r Zulassung innerhalb von einer Frist von<br />

zwei Wochen schriftlich mitgeteilt. Die Ausgabe <strong>de</strong>s Themas erfolgt über die Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Prüfungsausschusses. Der Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausgabe ist aktenkundig zu machen.<br />

(6) Die Zeit von <strong>de</strong>r Themenausgabe bis zur Abgabe <strong>de</strong>r Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit) beträgt 10<br />

Wochen. Der Umfang einer Bachelorarbeit soll 40 Seiten Text pro Bearbeiterin o<strong>de</strong>r pro Bearbeiter umfassen;<br />

die Bachelorarbeit ist in <strong>de</strong>r Regel in <strong>de</strong>utscher Sprache abzufassen und in dreifacher Ausfertigung<br />

sowie auf elektronischen Datenträger einzureichen.<br />

(7) Das Thema kann auf Antrag <strong>de</strong>s Kandidaten / <strong>de</strong>r Kandidatin und mit Zustimmung <strong>de</strong>r Betreuerin o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Betreuers während <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit modifiziert wer<strong>de</strong>n. Das Thema kann nur einmal und nur<br />

innerhalb <strong>de</strong>r ersten zwei Wochen <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit zurückgegeben wer<strong>de</strong>n. Ein neues Thema ist unverzüglich,<br />

spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, zu stellen. Mit <strong>de</strong>r Ausgabe <strong>de</strong>s Themas beginnt<br />

die vorgesehene Bearbeitungszeit erneut. Eine Verlängerung <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit ist in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />

auf Antrag unbescha<strong>de</strong>t von § 15 um höchstens 25% <strong>de</strong>r Bearbeitungszeit möglich (z.B. aufgrund<br />

unvorhergesehener Probleme bei <strong>de</strong>r Literatur- o<strong>de</strong>r Datenbeschaffung). Bei krankheitsbedingten<br />

Verlängerungsanträgen kann diese Frist zusätzlich um 2 Monate verlängert wer<strong>de</strong>n. Über eine darüber<br />

hinausgehen<strong>de</strong> Verlängerung in Fällen schwerer Erkrankungen entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss auf<br />

begrün<strong>de</strong>ten Antrag unter Beifügung eines amtsärztlichen Attests.<br />

(8) Weiteres regelt § 11 Abs. 9 und folgen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Allgemeine Bestimmungen.<br />

Textauszug aus § 11 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(9) Die Bachelor- bzw. Masterarbeit kann an einem externen Fachbereich o<strong>de</strong>r an einer externen<br />

wissenschaftlichen Einrichtung durchgeführt wer<strong>de</strong>n, sofern die fachwissenschaftliche Betreuung<br />

gewährleistet ist. Es entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss.<br />

(10) Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist fristgemäß bei <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses<br />

über das zuständige Prüfungsamt abzugeben. Der Zeitpunkt <strong>de</strong>r Abgabe ist aktenkundig<br />

zu machen. Bei <strong>de</strong>r Abgabe hat <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin schriftlich zu versichern, dass<br />

er o<strong>de</strong>r sie die Arbeit selbständig verfasst und keine an<strong>de</strong>ren als die angegebenen Quellen und<br />

Hilfsmittel benutzt hat. Wird die Bachelor- bzw. Masterarbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie<br />

als mit „nicht ausreichend“ gemäß § 16 bewertet.<br />

(11) Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 HHG von zwei Prüfern o<strong>de</strong>r<br />

Prüferinnen zu bewerten. Der Prüfungsausschuss leitet die Bachelor- bzw. Masterarbeit <strong>de</strong>m Betreuer<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Betreuerin als Erstgutachter o<strong>de</strong>r Erstgutachterin zu. Gleichzeitig bestellt <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss<br />

einen weiteren Gutachter o<strong>de</strong>r eine weitere Gutachterin aus <strong>de</strong>m Kreis <strong>de</strong>r Prüfungsberechtigten<br />

gemäß § 13 zur Zweitbewertung und leitet ihm o<strong>de</strong>r ihr die Arbeit zu. Min<strong>de</strong>stens<br />

9


einer <strong>de</strong>r Gutachten<strong>de</strong>n soll Professor o<strong>de</strong>r Professorin o<strong>de</strong>r Hochschuldozent o<strong>de</strong>r Hochschuldozentin<br />

<strong>de</strong>s zuständigen Fachbereichs <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg sein.<br />

(12) Weichen die von <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Gutachten<strong>de</strong>n vergebenen Noten um nicht mehr als eine volle Notenstufe<br />

gemäß § 16 voneinan<strong>de</strong>r ab, so wird die Note <strong>de</strong>r Abschlussarbeit durch Mittelung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

vorgeschlagenen Noten bestimmt. Weichen die Noten um mehr als eine volle Notenstufe voneinan<strong>de</strong>r<br />

ab, so beauftragt <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss einen weiteren Gutachter o<strong>de</strong>r eine weitere Gutachterin.<br />

Die Note <strong>de</strong>r Abschlussarbeit entspricht <strong>de</strong>m Median <strong>de</strong>r drei Gutachten.<br />

(13) Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist nicht bestan<strong>de</strong>n, wenn die Gesamtnote nicht min<strong>de</strong>stens<br />

„ausreichend“ (5 Punkte gemäß § 16; Note 4,0) ist. Sie kann einmal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. § 18 Abs. 1<br />

Satz 5 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung. Der Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die<br />

Kandidatin innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s Nichtbestehens ein neues Thema für<br />

eine Bachelor- bzw. Masterarbeit erhält. Eine Rückgabe <strong>de</strong>s Themas innerhalb <strong>de</strong>r in Absatz 9 Satz<br />

2 genannten Frist ist nur zulässig, wenn <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin bei <strong>de</strong>r ersten Anfertigung<br />

seiner o<strong>de</strong>r ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht<br />

hatte. Eine zweite Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Bachelorarbeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Masterarbeit ist ausgeschlossen.<br />

§ 12<br />

Prüfungsausschuss<br />

Der Fachbereichsrat setzt einen Prüfungsausschuss ein, <strong>de</strong>r für die Bachelorstudiengänge <strong>de</strong>s Fachbereichs<br />

zuständig ist. Ihm gehören zwölf Mitglie<strong>de</strong>r an, darunter je 6 Angehörige <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Professorinnen<br />

und Professoren, zwei Angehörige <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

drei Studieren<strong>de</strong> sowie ein adm.-technisches Mitglied mit beraten<strong>de</strong>r Stimme. Für je<strong>de</strong>s Mitglied ist ein<br />

Stellvertreter o<strong>de</strong>r eine Stellvertreterin zu wählen. Die Amtszeit <strong>de</strong>r nichtstu<strong>de</strong>ntischen Mitglie<strong>de</strong>r beträgt<br />

zwei Jahre; die <strong>de</strong>r stu<strong>de</strong>ntischen Mitglie<strong>de</strong>r beträgt ein Jahr. Näheres regelt § 12 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Textauszug aus § 12 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Der Prüfungsausschuss ist für die Einhaltung <strong>de</strong>r Bestimmungen dieser Ordnung und <strong>de</strong>r jeweils<br />

maßgeblichen Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterordnung zuständig. Er berichtet <strong>de</strong>m Fachbereichsrat<br />

über die Entwicklung <strong>de</strong>r Prüfungen und <strong>de</strong>r Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform <strong>de</strong>r Prüfungsbestimmungen<br />

und legt die Verteilung <strong>de</strong>r Modulbewertungen und <strong>de</strong>r Gesamtnoten offen.<br />

(2) Je<strong>de</strong>m Prüfungsausschuss gehören in <strong>de</strong>r Regel fünf Mitglie<strong>de</strong>r, darunter drei Angehörige <strong>de</strong>r<br />

Gruppe <strong>de</strong>r Professoren, ein Angehöriger o<strong>de</strong>r eine Angehörige <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiter und ein Studieren<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r eine Studieren<strong>de</strong> an. Für je<strong>de</strong>s Mitglied ist ein Stellvertreter<br />

o<strong>de</strong>r eine Stellvertreterin zu wählen. Die Amtszeit <strong>de</strong>r nichtstu<strong>de</strong>ntischen Mitglie<strong>de</strong>r beträgt zwei<br />

Jahre; die <strong>de</strong>r stu<strong>de</strong>ntischen Mitglie<strong>de</strong>r beträgt ein Jahr.<br />

(3) Die Mitglie<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>ren Stellvertreter o<strong>de</strong>r Stellvertreterinnen wer<strong>de</strong>n auf Vorschlag ihrer jeweiligen<br />

Gruppenvertreter o<strong>de</strong>r Gruppenvertreterinnen von <strong>de</strong>m Fachbereichsrat, <strong>de</strong>r die Bachelor-<br />

bzw. Masterordnung erlässt, bestellt. Aus seiner Mitte wählt <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss <strong>de</strong>n<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Vorsitzen<strong>de</strong>. Der o<strong>de</strong>r die Vorsitzen<strong>de</strong> muss <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Professoren angehören.<br />

Der Ausschuss kann <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n einzelne Aufgaben übertragen.<br />

(4) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses haben das Recht, bei <strong>de</strong>r Abnahme von Prüfungen anwesend<br />

zu sein.<br />

(5) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses und <strong>de</strong>ren Stellvertreter o<strong>de</strong>r Stellvertreterinnen unterliegen<br />

<strong>de</strong>r Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im Öffentlichen Dienst stehen, haben sie sich gegenüber<br />

<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

§ 13<br />

Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen<br />

Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und Prüferinnen für Modulprüfungen; er bestellt ggf. Beisitzer<br />

und Beisitzerinnen. Deren Aufgaben sowie <strong>de</strong>ren Bestellung regelt § 13 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen.<br />

Textauszug aus § 13 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und Prüferinnen für Modulprüfungen und Teilmodulprüfungen;<br />

er bestellt ggf. Beisitzer und Beisitzerinnen. Der Prüfungsausschuss kann die Bestel-<br />

10


lung <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n übertragen. Zu Prüfern und Prüferinnen dürfen nur Professoren<br />

o<strong>de</strong>r Professorinnen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re nach § 23 Abs. 3 HHG prüfungsberechtigte Personen bestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Wer<strong>de</strong>n Module von mehreren Fächern angeboten, erfolgt die Einsetzung <strong>de</strong>r Prüfer und Prüferinnen<br />

und Beisitzer und Beisitzerinnen durch übereinstimmen<strong>de</strong>n Beschluss aller zuständigen Prüfungsausschüsse.<br />

Wird ein Modul von einem Fach angeboten, setzt <strong>de</strong>r zuständige Prüfungsausschuss<br />

die Prüfer und Prüferinnen und die Beisitzer und Beisitzerinnen ein.<br />

(3) Die Namen <strong>de</strong>r Prüfer und Prüferinnen und Beisitzer und Beisitzerinnen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n<br />

in geeigneter Form öffentlich bekannt gegeben.<br />

(4) Fin<strong>de</strong>t eine mündliche Einzelprüfung statt, ist sie von einem Prüfer o<strong>de</strong>r einer Prüferin mit einem<br />

Beisitzer o<strong>de</strong>r einer Beisitzerin durchzuführen. An<strong>de</strong>re mündliche Prüfungen können ohne Beisitzer<br />

o<strong>de</strong>r Beisitzerin durchgeführt wer<strong>de</strong>n (z.B. Referat). Der Beisitzer o<strong>de</strong>r die Beisitzerin führt<br />

in <strong>de</strong>r Regel das Protokoll. Er o<strong>de</strong>r sie ist vor <strong>de</strong>r Bewertung zu hören. Zum Beisitzer o<strong>de</strong>r zur Beisitzerin<br />

von Modulprüfungen und Teilmodulprüfungen in Bachelorstudiengängen darf nur bestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, wer die Bachelorprüfung im entsprechen<strong>de</strong>n Studiengang o<strong>de</strong>r eine vergleichbare min<strong>de</strong>stens<br />

gleichwertige Prüfung bereits erfolgreich abgelegt hat. Zum Beisitz von Modulprüfungen und<br />

Teilmodulprüfungen in Masterstudiengängen darf nur bestellt wer<strong>de</strong>n, wer die Masterprüfung im<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Studiengang o<strong>de</strong>r eine vergleichbare min<strong>de</strong>stens gleichwertige Prüfung bereits erfolgreich<br />

abgelegt hat.<br />

(5) Der Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin kann <strong>de</strong>n Prüfer o<strong>de</strong>r die Prüferin für die Abschlussarbeit<br />

vorschlagen. Der Vorschlag begrün<strong>de</strong>t keinen Anspruch.<br />

(6) Die für das Modul bestellten Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen sind gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>m Prüfungsausschuss und <strong>de</strong>m Studienausschuss für die Qualitätskontrolle und -<br />

sicherung <strong>de</strong>s Moduls zuständig.<br />

§ 14<br />

Anmeldung und Fristen für Prüfungen<br />

(1) Modulprüfungen und Modulteilprüfungen fin<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r jeweiligen Modulveranstaltung o<strong>de</strong>r<br />

im unmittelbaren Anschluss daran statt. Die jeweiligen Wie<strong>de</strong>rholungsprüfungen sind so durchzuführen,<br />

dass bei erfolgreicher Teilnahme das fortlaufen<strong>de</strong> Studium im folgen<strong>de</strong>n Semester gewährleistet ist.<br />

(2) Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen erfolgen in <strong>de</strong>r Regel bis einschließlich <strong>de</strong>r dritten Woche nach<br />

Beginn <strong>de</strong>r Vorlesungszeit. Über das Verfahren zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen wird auf <strong>de</strong>r studiengangbezogenen<br />

Webseite rechtzeitig informiert.<br />

(3) Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen in <strong>de</strong>r vom Prüfungsausschuss festgelegten Form. Ort und Zeitraum<br />

<strong>de</strong>r Prüfungen, Anmeldungsfristen und -formen sowie die Benennung <strong>de</strong>r Prüfen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r<br />

studiengangbezogenen Webseite sowie durch Institutsaushänge rechtzeitig veröffentlicht.<br />

(4) Zur Bachelorarbeit müssen sich Studieren<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>zeitraums in <strong>de</strong>r vom Prüfungsausschuss<br />

festgelegten Form im Prüfungsbüro <strong>de</strong>s Fachbereiches 03 anmel<strong>de</strong>n.<br />

(5) An Prüfungen darf teilnehmen, wer an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität für einen Studiengang eingeschrieben<br />

ist, <strong>de</strong>m das jeweilige Modul durch die Prüfungsordnung zugeordnet o<strong>de</strong>r gemäß § 10 Abs. 3 wählbar ist,<br />

wer die Zulassungsvoraussetzungen <strong>de</strong>r Prüfungs- und Studienordnung erfüllt, und wer <strong>de</strong>n<br />

Prüfungsanspruch in seinem Studiengang nicht verloren hat. Über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zu<br />

einer Prüfung ist <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin in <strong>de</strong>r vom Prüfungsausschuss festgesetzten Form zu<br />

informieren.<br />

§ 15<br />

Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheit und Behin<strong>de</strong>rungen<br />

sowie bei familiären Belastungen<br />

Es gelten die Regelungen gemäß § 15 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen, die <strong>de</strong>r Beseitigung von Nachteilen,<br />

die aus Behin<strong>de</strong>rung, Krankheit o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Betreuung naher Angehöriger, insbeson<strong>de</strong>re Kin<strong>de</strong>r,<br />

entstehen können.<br />

11


Textauszug aus § 15 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Macht ein Kandidat o<strong>de</strong>r eine Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass er o<strong>de</strong>r<br />

sie wegen Krankheit o<strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rung nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, die Prüfung ganz o<strong>de</strong>r teilweise in <strong>de</strong>r<br />

vorgesehenen Form abzulegen, hat <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses <strong>de</strong>m Kandidaten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidatin zu gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer an<strong>de</strong>ren Form<br />

o<strong>de</strong>r in einer verlängerten Prüfungszeit zu erbringen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für Studienleistungen.<br />

(2) Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zu Prüfungen, die Wie<strong>de</strong>rholung<br />

von Prüfungen, die Grün<strong>de</strong> für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten<br />

für Prüfungsarbeiten betroffen sind, fin<strong>de</strong>t Abs. 1 auch für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r notwendigen alleinigen<br />

Betreuung eines o<strong>de</strong>r einer nahen Angehörigen Anwendung. Nahe Angehörige sind Kin<strong>de</strong>r,<br />

Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner sowie -partnerinnen. Gleiches gilt für <strong>de</strong>n Personenkreis<br />

nach § 3 und § 6 Mutterschutzgesetz.<br />

§ 16<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungsleistungen<br />

(1) Prüfungsleistungen wer<strong>de</strong>n gemäß § 16 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen bewertet.<br />

(2) Die Bewertungen für Teilprüfungsleistungen errechnen sich in <strong>de</strong>r Regel aus <strong>de</strong>n mit LP gewichteten<br />

Teilprüfungsleistungen. Ausnahmen sind in <strong>de</strong>n Modulbeschreibungen (Anlage 1) benannt.<br />

(2) Der Leistungspunkteumfang eines je<strong>de</strong>n Moduls ist – bis auf die Module „Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong>“,<br />

„Profilbildung“ und „Berufsfeldorientierung/Praktikum“, welche in die Bildung <strong>de</strong>r<br />

Gesamtnote nicht eingehen - Gewichtungsfaktor für die gemäß § 16 Allgemeinen Bestimmungen zu vergeben<strong>de</strong>n<br />

Bewertungen.<br />

Textauszug aus § 16 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Die Bewertungen für die einzelnen Prüfungsleistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n jeweiligen Prüfern und<br />

Prüferinnen festgesetzt.<br />

(2) Es wird ein Bewertungssystem verwen<strong>de</strong>t, das Bewertungspunkte mit Noten verknüpft. Die<br />

Verknüpfung ergibt sich aus folgen<strong>de</strong>r Tabelle:<br />

a b c<br />

Note Definition Punkte<br />

sehr gut (1) eine hervorragen<strong>de</strong> Leistung 15, 14, 13<br />

gut (2)<br />

eine Leistung, die erheblich über <strong>de</strong>n durchschnittlichen<br />

12, 11, 10<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen liegt<br />

befriedigend (3) eine Leistung, die durchschnittlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

9 ,8, 7<br />

entspricht<br />

ausreichend (4) eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch <strong>de</strong>n 6, 5<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen genügt<br />

nicht ausreichend (5) eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel <strong>de</strong>n 4, 3, 2, 1<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen nicht mehr genügt<br />

(3) Die Prüfungsleistungen sind unter Anwendung <strong>de</strong>r Punktezahlen von 1 bis 15 zu bewerten. In<br />

beson<strong>de</strong>rs begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen (z.B. Praktika) können Prüfungsleistungen abweichend<br />

von Abs. 2 mit „bestan<strong>de</strong>n“ o<strong>de</strong>r „nicht bestan<strong>de</strong>n“ bewertet wer<strong>de</strong>n. Bewertungen für zusammengesetzte<br />

Prüfungen errechnen sich in <strong>de</strong>r Regel aus <strong>de</strong>n mit Leistungspunkten gewichteten<br />

Teilleistungen. Die Prüfungs- und Studienordnung kann verbindliche Prüfungsabfolgen von Modul-<br />

und Teilmodulprüfungen vorsehen; diese sind in <strong>de</strong>n Modulbeschreibungen zu präzisieren.<br />

Sofern Teilleistungen die Voraussetzung für die Teilnahme an einer weiteren Prüfung innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Moduls darstellen, sollen sie gemäß Abs. 2 bewertet sein und in die Bewertung <strong>de</strong>s Moduls<br />

eingehen. Bei <strong>de</strong>r Mittelwertbildung erhaltene Punktewerte wer<strong>de</strong>n ggf. bis auf eine Dezimalstelle<br />

gerun<strong>de</strong>t. Den sich so ergeben<strong>de</strong>n gemittelten Punktezahlen können Noten zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Eine Modulprüfung ist bestan<strong>de</strong>n, wenn min<strong>de</strong>stens 5 Punkte erreicht wor<strong>de</strong>n sind. Besteht die<br />

Modulprüfung aus Teilprüfungen, kann vorgesehen wer<strong>de</strong>n, dass ein Notenausgleich zwischen<br />

<strong>de</strong>n Teilprüfungen möglich ist; die Prüfungs- und Studienordnung eines Studienganges kann weiterhin<br />

vorsehen, dass bestimmte Teilprüfungen bestan<strong>de</strong>n sein müssen, damit das Modul bestan-<br />

12


<strong>de</strong>n ist.<br />

(5) Die Gesamtnote errechnet sich in <strong>de</strong>r Regel aus <strong>de</strong>m nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt<br />

<strong>de</strong>r Modulprüfungsbewertungen. Die Gesamtnote ist in Worten auszudrücken; dahinter ist<br />

in Klammern die aus <strong>de</strong>n Bewertungspunkten errechnete Note ohne Rundung bis zur ersten Dezimalstelle<br />

einschließlich aufzuführen.<br />

(6) Nach Errechnung <strong>de</strong>r Noten aus <strong>de</strong>n Punktwerten gemäß Abs. 3 Satz 6, 7 und Abs. 5 Satz 2<br />

erfolgt eine Ausdifferenzierung <strong>de</strong>r Notenprädikate in Dezimalschritten. Diese wird anhand <strong>de</strong>r<br />

Anlage 6 zu entnehmen<strong>de</strong>n Noten-Umrechnungstabelle vorgenommen.<br />

(7) Modulprüfungsbewertungen und die Gesamtbewertung wer<strong>de</strong>n in das relative Notensystem<br />

<strong>de</strong>s Europäischen Systems zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen/European Credit<br />

Transfer System (ECTS) umgesetzt. Für die Erstellung von Datenabschriften (transcripts of record)<br />

und für die Darstellung <strong>de</strong>r Gesamtnote im Diploma Supplement gemäß Anhang 3 wer<strong>de</strong>n<br />

die Bewertungspunktezahlen und Noten auch als relative ECTS-Noten dargestellt. Dabei wird in<br />

prozentualen Anteilen <strong>de</strong>r Rang unter Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen von Vergleichsgruppen<br />

angegeben, die die jeweilige Prüfung bestan<strong>de</strong>n haben. Dabei ist die Note<br />

A = die Note, die die besten 10 % <strong>de</strong>rjenigen erzielen, die bestan<strong>de</strong>n haben<br />

B = die Note, die die nächsten 25 % in <strong>de</strong>r Vergleichsgruppe erzielen<br />

C = die Note, die die nächsten 30 % in <strong>de</strong>r Vergleichsgruppe erzielen<br />

D = die Note, die die nächsten 25 % in <strong>de</strong>r Vergleichsgruppe erzielen<br />

E = die Note, die die nächsten 10 % in <strong>de</strong>r Vergleichsgruppe erzielen<br />

FX = ”nicht bestan<strong>de</strong>n; es sind Verbesserungen erfor<strong>de</strong>rlich, bevor die Leistungen anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>n”<br />

F = „nicht bestan<strong>de</strong>n; es sind erhebliche Verbesserungen erfor<strong>de</strong>rlich“.<br />

Anhang 6: Noten-Umrechnungstabelle<br />

Noten-<br />

Punkte<br />

Dezimalnoten<br />

15<br />

14,9<br />

14,8 1,0<br />

14,7<br />

14,6<br />

14,5<br />

14,4 1,1<br />

14,3<br />

14,2<br />

14,1<br />

14<br />

13,9 1,2<br />

13,8<br />

13,7<br />

13,6<br />

13,5 1,3<br />

13,4<br />

13,3<br />

13,2 1,4<br />

13,1<br />

13<br />

12,9<br />

12,8<br />

12,7 1,5<br />

12,6<br />

12,5<br />

12,4<br />

12,3 1,6<br />

12,2<br />

12,1<br />

12 1,7<br />

11,9<br />

11,8<br />

11,7 1,8<br />

11,6<br />

11,5<br />

11,4 1,9<br />

11,3<br />

11,2<br />

11,1 2,0<br />

11<br />

10,9<br />

10,8 2,1<br />

10,7<br />

10,6<br />

10,5 2,2<br />

10,4<br />

10,3<br />

10,2 2,3<br />

10,1<br />

10<br />

9,9 2,4<br />

9,8<br />

9,7<br />

9,6 2,5<br />

9,5<br />

9,4<br />

9,3 2,6<br />

9,2<br />

9,1<br />

9 2,7<br />

8,9<br />

8,8<br />

8,7 2,8<br />

8,6<br />

8,5<br />

8,4 2,9<br />

8,3<br />

8,2<br />

8,1 3,0<br />

8<br />

7,9<br />

7,8 3,1<br />

7,7<br />

7,6<br />

7,5 3,2<br />

7,4<br />

7,3<br />

7,2 3,3<br />

7,1<br />

7<br />

6,9 3,4<br />

6,8<br />

6,7<br />

6,6 3,5<br />

6,5<br />

6,4<br />

6,3 3,6<br />

6,2<br />

6,1<br />

6 3,7<br />

5,9<br />

5,8<br />

5,7 3,8<br />

5,6<br />

5,5<br />

5,4 3,9<br />

5,3<br />

5,2<br />

5,1 4,0<br />

5<br />

4,9<br />

4,8<br />

4,7<br />

4,6<br />

4,5<br />

4,4<br />

4,3<br />

4,2 5,0<br />

4,1<br />

4<br />

3,9<br />

3,8<br />

3,7<br />

3,6<br />

usw.<br />

13


§ 17<br />

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

Für Rücktritt, Versäumnis, Täuschung, Ordnungsverstoß gilt § 17 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen.<br />

Textauszug aus § 17 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die<br />

Kandidatin einen für ihn o<strong>de</strong>r sie bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt o<strong>de</strong>r<br />

wenn er o<strong>de</strong>r sie von einer Prüfung, die er o<strong>de</strong>r sie angetreten hat, ohne triftigen Grund zurücktritt.<br />

Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb <strong>de</strong>r vorgegebenen Bearbeitungszeit<br />

erbracht wird.<br />

(2) Der für <strong>de</strong>n Rücktritt o<strong>de</strong>r das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich<br />

angezeigt und glaubhaft gemacht wer<strong>de</strong>n. Bei Krankheit <strong>de</strong>s Kandidaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidatin<br />

kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ist ein Kandidat o<strong>de</strong>r eine Kandidatin durch die Krankheit eines von ihm o<strong>de</strong>r ihr zu<br />

versorgen<strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>s zum Rücktritt o<strong>de</strong>r Versäumnis gezwungen, kann <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zur Prüfung, die Wie<strong>de</strong>rholung<br />

von Prüfungen, die Grün<strong>de</strong> für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten<br />

für Prüfungsarbeiten dieselben Regelungen in Anspruch nehmen, die bei Krankheit<br />

eines Kandidaten o<strong>de</strong>r einer Kandidatin selbst gelten. Wird <strong>de</strong>r Grund anerkannt, so wird ein neuer<br />

Termin anberaumt. Die bereits vorliegen<strong>de</strong>n Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.<br />

(3) Versucht <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin, das Ergebnis seiner o<strong>de</strong>r ihrer Prüfungsleistungen<br />

durch Täuschung o<strong>de</strong>r nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffen<strong>de</strong> Prüfungsleistung<br />

mit „nicht ausreichend“ bewertet. Ein Kandidat o<strong>de</strong>r eine Kandidatin, <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>n<br />

ordnungsgemäßen Ablauf <strong>de</strong>s Prüfungstermins stört, kann von <strong>de</strong>m jeweiligen Prüfer o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Prüferin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufsichtführen<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Fortsetzung <strong>de</strong>r Prüfungsleistung<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n; in diesem Fall wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet.<br />

In schwerwiegen<strong>de</strong>n Fällen kann <strong>de</strong>r Prüfungsausschuss <strong>de</strong>n Kandidaten o<strong>de</strong>r die Kandidatin von<br />

<strong>de</strong>r Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.<br />

(4) Der Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe<br />

einer Entscheidung gemäß Absatz 3 Satz 1 und 2 verlangen, dass die Entscheidungen vom<br />

Prüfungsausschuss überprüft wer<strong>de</strong>n. Belasten<strong>de</strong> Entscheidungen sind <strong>de</strong>m Kandidaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Kandidatin unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begrün<strong>de</strong>n und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

zu versehen.<br />

§ 18<br />

Wie<strong>de</strong>rholung von Prüfungen<br />

Die Wie<strong>de</strong>rholung von Prüfungen bestimmt sich nach § 18 Allgemeine Bestimmungen. Nicht bestan<strong>de</strong>ne<br />

Modulprüfungen können zweimal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Die Modulprüfung im Pflichtmodul Metho<strong>de</strong>n kann<br />

dreimal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Bachelorarbeit und Bachelorkolloqium können gemäß § 11 Abs. 13 Allgemeine<br />

Bestimmungen je einmal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n.<br />

Textauszug aus § 18 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Die Wie<strong>de</strong>rholung bestan<strong>de</strong>ner Modulprüfungen o<strong>de</strong>r Teilmodulprüfungen ist nur im Rahmen<br />

von Freiversuchen gemäß § 14 Abs. 5 zulässig. Nicht bestan<strong>de</strong>ne Modulprüfungen können wie<strong>de</strong>rholt<br />

wer<strong>de</strong>n. Besteht ein Modul aus Teilmodulprüfungen, so können diese wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

sie nicht bestan<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n und dadurch das Modul noch nicht bestan<strong>de</strong>n ist. Je<strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n<br />

wird hierfür ein Punktekonto in Höhe <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Leistungspunkte eines Studiengangs<br />

eingerichtet, sofern die Prüfungs- und Studienordnung eines Studienganges keine höhere Grenze<br />

vorsieht. Vom Punktekonto wer<strong>de</strong>n Punkte in <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Modul bzw. <strong>de</strong>m Teilmodul zugewiesenen<br />

Leistungspunkte abgezogen, sobald die zugehörige Prüfung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />

nicht bestan<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>. Die Prüfungs- und Studienordnung eines Studienganges kann auch eine Begrenzung<br />

<strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsversuche einer Prüfung o<strong>de</strong>r die Beschränkung <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsmöglichkeit<br />

einer Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist vorsehen; ist eine solche Beschränkung<br />

vorgesehen, sollen <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Studieren<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens zwei Wie<strong>de</strong>rholungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung stehen, solange das Punktekonto nicht erschöpft ist.<br />

(2) Von <strong>de</strong>r Regelung nach Abs. 1 ausgenommen ist die Bachelor- bzw. Masterarbeit; <strong>de</strong>ren Wie<strong>de</strong>rholbarkeit<br />

regelt § 11 Abs. 13.<br />

(3) Weichen die Bestimmungen zur Wie<strong>de</strong>rholung von Prüfungen bei Modulen gemäß § 10 Abs. 4<br />

14


von <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>r Studien- und Prüfungsordnung <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Studieren<strong>de</strong>n ab, so gilt entsprechend<br />

die Studien- und Prüfungsordnung <strong>de</strong>sjenigen Studienganges, in <strong>de</strong>ssen Rahmen die Module<br />

angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Textauszug aus § 11 Abs. 13 Allgemeine Bestimmungen; siehe § 11<br />

§ 19<br />

Endgültiges Nicht-Bestehen <strong>de</strong>r Bachelor-/Masterprüfung<br />

und Verlust <strong>de</strong>s Prüfungsanspruches<br />

Das endgültige Nicht-Bestehen <strong>de</strong>r Bachelorprüfung und <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Prüfungsanspruchs legt § 19<br />

Allgemeine Bestimmungen fest.<br />

Textauszug aus § 19 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Der Prüfungsanspruch in <strong>de</strong>m Studiengang, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Studieren<strong>de</strong> eingeschrieben ist,<br />

geht endgültig verloren, sobald das Punktekonto gemäß § 18 Abs. 1 negativ gewor<strong>de</strong>n ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn im selben Prüfungszeitraum die Voraussetzungen für das Bestehen <strong>de</strong>r Bachelor- o<strong>de</strong>r<br />

Masterprüfung dadurch erbracht wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Studieren<strong>de</strong> sich einer größeren Anzahl<br />

an Wahlpflichtprüfungen unterzogen hat, als für das Bestehen <strong>de</strong>r Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterprüfung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterprüfung ist auch dann endgültig nicht bestan<strong>de</strong>n, wenn<br />

die Prüfungs- und Studienordnung gemäß § 18 Abs. 1 eine Beschränkung <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholungsversuche<br />

einer Prüfung o<strong>de</strong>r eine Frist für die Wie<strong>de</strong>rholung einer Prüfung vorsieht und innerhalb dieser<br />

Grenzen die Prüfung nicht bestan<strong>de</strong>n ist.<br />

(2) Die Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterprüfung ist endgültig nicht bestan<strong>de</strong>n, wenn die Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterarbeit<br />

im zweiten Versuch gemäß § 11 Abs. 13 nicht bestan<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r als nicht bestan<strong>de</strong>n gilt.<br />

Über das endgültige Nichtbestehen (Verlust <strong>de</strong>s Prüfungsanspruchs) wird ein Bescheid erteilt, <strong>de</strong>r<br />

mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.<br />

§ 20<br />

Freiversuch<br />

Freiversuche sind in Prüfungen dieses Studiengangs nicht möglich.<br />

§ 21<br />

Verleihung <strong>de</strong>s Bachelorgra<strong>de</strong>s<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r bestan<strong>de</strong>nen Bachelorprüfung wird <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mische Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“ verliehen.<br />

§ 22<br />

Einsicht in die Prüfungsakte und Prüfungsdokumentation<br />

Einsicht in die Prüfungsakte ist gemäß § 22 Allgemeine Bestimmungen möglich.<br />

Textauszug aus § 22 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Der Kandidatin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kandidaten wird auf schriftlichen Antrag Einsicht in die Dokumentation<br />

absolvierter Prüfungen gewährt.<br />

(2) Nach Abschluss einer Prüfung wird <strong>de</strong>m Kandidaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidatin auf schriftlichen Antrag<br />

Einsicht in seine o<strong>de</strong>r ihre schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten <strong>de</strong>r<br />

Prüfer o<strong>de</strong>r Prüferinnen und in die Prüfungsprotokolle gewährt.<br />

(3) Der Antrag auf Einsicht in die Prüfungsprotokolle o<strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten ist bei <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses zu stellen. Dieser o<strong>de</strong>r diese bestimmt Ort und Zeit <strong>de</strong>r Einsichtnahme.<br />

Einsicht ist innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung zu gewähren.<br />

§ 23<br />

Zeugnis, Urkun<strong>de</strong>, Diploma Supplement<br />

Nach <strong>de</strong>m erfolgreichen Bestehen <strong>de</strong>r Bachelorprüfung wer<strong>de</strong>n gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen ein<br />

Zeugnis, eine Urkun<strong>de</strong> und ein Diploma Supplement ausgestellt.<br />

Textauszug aus § 23 Allgemeine Bestimmungen:<br />

(1) Über die bestan<strong>de</strong>ne Bachelor- o<strong>de</strong>r Masterprüfung erhält <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin<br />

15


innerhalb von vier Wochen ein Zeugnis, das das Thema und die Note <strong>de</strong>r Bachelor- o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Masterarbeit,<br />

die Gesamtnote und die in <strong>de</strong>n Modulen erzielten Noten enthält. Die Module sind nach<br />

Studienabschnitten, Pflicht- und Wahlpflichtbereichen <strong>de</strong>s Studiums geordnet im Zeugnis auszuweisen.<br />

Die Gesamtnote ist in Worten gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 auszudrücken; dahinter ist sie in<br />

Klammern als Zahl bis zur ersten Dezimalstelle einschließlich aufzuführen. Das Zeugnis trägt das<br />

Datum <strong>de</strong>s Tages, an <strong>de</strong>m die letzte Prüfungsleistung erbracht wor<strong>de</strong>n ist. Es ist von <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.<br />

(2) Gleichzeitig mit <strong>de</strong>m Zeugnis erhält <strong>de</strong>r Kandidat o<strong>de</strong>r die Kandidatin die Urkun<strong>de</strong> über die<br />

Verleihung <strong>de</strong>s Abschlussgra<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>s Zeugnisses. Die Urkun<strong>de</strong> wird vom Dekan o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Dekanin und von <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses unterzeichnet und mit<br />

<strong>de</strong>m Siegel <strong>de</strong>r Hochschule versehen.<br />

(3) Der o<strong>de</strong>r die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses stellt <strong>de</strong>m Kandidaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidatin<br />

ein Diploma Supplement entsprechend <strong>de</strong>m "Diploma Supplement Mo<strong>de</strong>ll" von Europäischer <strong>Uni</strong>on/Europarat/UNESCO<br />

sowie (neben <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschsprachigen Zeugnis gemäß Absatz 1 und <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschsprachigen Urkun<strong>de</strong> gemäß Absatz 2) englischsprachige Übersetzungen <strong>de</strong>r Urkun<strong>de</strong> und<br />

<strong>de</strong>s Zeugnisses aus. Das Diploma Supplement und die englischsprachigen Ausfertigungen wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>m o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses unterzeichnet und tragen das Datum <strong>de</strong>s<br />

Zeugnisses.<br />

(4) Dem Kandidaten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidatin wer<strong>de</strong>n vor Aushändigung <strong>de</strong>s Zeugnisses auf Antrag Bescheinigungen<br />

über bestan<strong>de</strong>ne Prüfungen in Form von Datenabschriften (transcripts of records)<br />

nach <strong>de</strong>m Standard <strong>de</strong>s ECTS ausgestellt.<br />

§ 24<br />

Geltungsdauer<br />

Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studieren<strong>de</strong>n, die ihr Studium im Bachelorstudiengang<br />

„<strong>Politikwissenschaft</strong>“ an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg ab <strong>de</strong>m Wintersemester<br />

2010/2011 und vor <strong>de</strong>m Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben.<br />

Die 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung gilt für alle Studieren<strong>de</strong>n, die ihr Studium im Bachelorstudiengang<br />

„<strong>Politikwissenschaft</strong>“ an <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg ab <strong>de</strong>m Wintersemester 2014/2015<br />

aufnehmen.<br />

Die Än<strong>de</strong>rung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in <strong>de</strong>n Amtlichen Mitteilungen <strong>de</strong>r<br />

Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg in Kraft.<br />

§ 25<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in <strong>de</strong>n Amtlichen Mitteilungen <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität Marburg in Kraft.<br />

Marburg, 11.11.2010<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Maria Fun<strong>de</strong>r<br />

Dekanin <strong>de</strong>s Fachbereichs<br />

Gesellschaftswissenschaften und Philosophie<br />

<strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg<br />

Marburg, <strong>de</strong>n 26.09.2012<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Christoph Demmerling<br />

Dekan <strong>de</strong>s Fachbereichs<br />

Gesellschaftswissenschaften und Philosophie<br />

<strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg<br />

Marburg, <strong>de</strong>n 04.12.2013<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Ursula Birsl<br />

Dekanin <strong>de</strong>s Fachbereichs<br />

Gesellschaftswissenschaften und Philosophie<br />

<strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg<br />

16


Anhang1: Modulbeschreibungen<br />

Studienbereich 1: Basismodule<br />

Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt und Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- u. Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

„Einführung in die <strong>Politikwissenschaft</strong>“<br />

12 LP<br />

Pflichtmodul<br />

Basismodul<br />

In <strong>de</strong>r VL wer<strong>de</strong>n grundlegen<strong>de</strong> Überblicks-Kenntnisse über das Fach vermittelt,<br />

bes. über <strong>de</strong>ssen Entstehung und Entwicklung, die wichtigsten theoretischen<br />

und methodologischen Grundlagen, Ansätze und Schulen sowie<br />

Teilgebiete.<br />

In <strong>de</strong>n Tutorien wird <strong>de</strong>r Stoff <strong>de</strong>r Vorlesung anhand von Grundlagentexten<br />

vor- und nachbereitet. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n hier, unterstützt durch eine<br />

begleiten<strong>de</strong> Schulung und Selbstlerneinheiten, insbeson<strong>de</strong>re die Grundlagen<br />

politikwissenschaftlicher Schlüsselqualifikationen erarbeitet. Dazu gehören:<br />

-Literatur- und Datenbankrecherche<br />

-Techniken <strong>de</strong>s Lesens und <strong>de</strong>r Verarbeitung wiss. Materials (Bibiographix<br />

etc.)<br />

-Techniken und Formen schriftlichen wissenschaftlichen Arbeitens (Arbeitsprozesse:<br />

Von <strong>de</strong>r Fragestellung zur fertigen Arbeit; Besprechung und<br />

Einübung unterschiedlicher wiss. Textformen wie Abstract, Literatur-/ Forschungsbericht,<br />

Protokoll, Hausarbeit, Essay etc.<br />

-Präsentations- und Diskussionstechniken (Vorbereitung und Halten von<br />

Referaten, Umgang mit unterstützen<strong>de</strong>n Medien wie Powerpoint, Tafeln<br />

etc., Diskussionsleitung, Diskussionspartizipation)<br />

Vorlesung (2 SWS) mit Diskussion und ggf. kleinen Gruppenarbeiten und -<br />

vorträgen, Diskussionspapieren. Übungsaufgaben etc<br />

Tutorium (2 SWS): angeleitete Einzel-, Gruppen- und Plenumsarbeiten;<br />

Schulung Literatur- und Datenbankrecherche (2 SWS): Schulung an PC-<br />

Arbeitsplätzen, schriftliche und elektronische Materialien zum Selbststudium<br />

<strong>de</strong>utsch<br />

keine<br />

Pflicht für StudienanfängerInnen <strong>de</strong>s BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Studienleistungen (unbenotet):<br />

Vorlesung und Tutorium: Präsentation und Mo<strong>de</strong>ration o<strong>de</strong>r kleine schriftliche<br />

konzeptionelle Arbeiten o<strong>de</strong>r Übungsaufgaben (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Schulung: Rechercheübungen (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur (90 Min, unbenotet)<br />

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 Allgemeine Bestimmungen:<br />

Bestan<strong>de</strong>n/nicht bestan<strong>de</strong>n<br />

Je<strong>de</strong>s Wintersemester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung, Tutorium und Schulung incl. Vor- und Nachbereitung:<br />

150 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 150 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

17


Modulbezeichnung „Politische Theorie I“<br />

Leistungspunkte<br />

6 LP<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt und Qualifikationsziel Dieses Modul hat das inhaltliche Lernziel, grundlegen<strong>de</strong> Kenntnisse empirischer<br />

und normativer politischer Theorien <strong>de</strong>r Gegenwart und <strong>de</strong>r Traditionen<br />

politischen Denkens (mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt 18. bis 20. Jahrhun<strong>de</strong>rt) zu<br />

vermitteln. Dabei sollen insbeson<strong>de</strong>re die Stellung politikwissenschaftlicher<br />

Theorien in <strong>de</strong>n Sozialwissenschaften und die forschungsleiten<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung<br />

von Theorien herausgearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul besteht aus einer Vorlesung "Einführung in die politische I<strong>de</strong>engeschichte<br />

" und einem Proseminar "Einführung in die politische Theorie“.<br />

Neben einer Einführung in die Fachterminologie steht das Herausarbeiten<br />

von Diskursmustern und –themen wie die Bestimmung <strong>de</strong>s Politischen, <strong>de</strong>s<br />

Staates, von Menschen- und Weltbil<strong>de</strong>rn, sowie die Vermittlung von<br />

Kenntnissen <strong>de</strong>r jeweiligen Kontexte politischen Denkens im Zentrum <strong>de</strong>r<br />

Vorlesung.<br />

Im Proseminar sollen grundlegen<strong>de</strong> Kenntnisse empirischer und normativer<br />

politischer Theorien <strong>de</strong>r Gegenwart und <strong>de</strong>r Traditionen politischen Denkens<br />

(mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt 18. bis 20. Jahrhun<strong>de</strong>rt) erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Vorlesung und Proseminar mit Diskussion,<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

VL zur Einführung in die politische I<strong>de</strong>engeschichte (2 SWS)<br />

PS zur Einführung in die politische Theorie (2 SWS)<br />

<strong>de</strong>utsch<br />

Keine<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation.<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen<br />

Je<strong>de</strong>s Wintersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung: 90<br />

Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

19


Modulbezeichnung „Metho<strong>de</strong>n I“<br />

Leistungspunkte<br />

12 LP<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt<br />

Lernziel ist <strong>de</strong>r Erwerb von Hintergrundverständnis, Kenntnissen und<br />

praktischen Fähigkeiten forschungsorientierter empirisch-politikwissenschaftlicher<br />

Arbeit. Dazu gehören vor allem: wissenschaftstheoretische<br />

Grundlagen, Logik, Theoriensichtung und Hypothesenbildung,<br />

Forschungsansatz (Auswahl von Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Datenerhebung,<br />

Operationalisierung, Stichprobenziehung, Datenerfassung,<br />

Datenanalyse und Interpretation).<br />

Qualifikationsziel<br />

Grundkenntnisse in quantitativen und qualitativen Erhebungs- und<br />

Analyseverfahren; Grundkenntnisse in Statistik und SPSS;<br />

Befähigung zur Rezeption und Beurteilung politikwissenschaftlicher<br />

Forschung<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypetikwissenschaft<br />

(2 SWS): Vorlesungsbesuch, vor- und nachbereiten<strong>de</strong><br />

• Vorlesung (VL): Einführung in die Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r empirischen Poli-<br />

Lektüre in Eigenarbeit, ggf. Gruppenarbeiten und Präsentationen;<br />

• Proseminar A (PS-A) zur VL (2 SWS): Durcharbeiten und Besprechung<br />

ausgewählter Lektüre o<strong>de</strong>r Gruppenarbeiten, Bearbeitung von<br />

Hausaufgaben in Individual- und/o<strong>de</strong>r Gruppenarbeit, Kurzreferate;<br />

• Proseminar B (PS-B) (2 SWS): Individual- und Gruppenarbeiten,<br />

Diskussionen, Datenanalyse, Übungsarbeiten, Kurzreferate;<br />

• Übung (UE) zum Proseminar B (2 SWS): Statistik als Vorlesung<br />

und SPSS-Übungen am PC, kleine Hausaufgaben;<br />

• Tutorium (TU) zu SPSS (2 SWS): Hausaufgabenbesprechung,<br />

SPSS-Übungen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

<strong>de</strong>utsch<br />

VL+PS-A: keine; bei<strong>de</strong> Veranstaltungen sind zusammen zu besuchen;<br />

PS-B, UE und TU keine; alle Veranstaltungen sind zusammen zu<br />

besuchen, die Teilnahme am TU ist freiwillig;<br />

empfohlen wird VL+PS-A vor PS-B+UE+TU zu besuchen.<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>;<br />

Kein Export<br />

Studienleistungen (unbenotet):<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>n Gruppen- und Übungsarbeiten in <strong>de</strong>n Proseminaren<br />

und <strong>de</strong>r Übung (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Modulprüfung:<br />

VL+PS-A: Klausur (90 Min.)<br />

PS-B+UE: Klausur (90 Min.) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.)<br />

Es müssen bei<strong>de</strong> Modulteilprüfungen bestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß §16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Die Modulnote setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Klausur VL+PS-A: 50%, Klausur o<strong>de</strong>r Hausarbeit PS-B+UE: 50%<br />

VL+PS-A: je<strong>de</strong>s Sommersemester;<br />

PS-B+UE+T: je<strong>de</strong>s Wintersemester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an VL, PS-A, PS-B und UE incl. Vor- und Nachbereitung:<br />

210 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfungen incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

2 Semester<br />

20


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

„Politisches System <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland I“<br />

6 LP<br />

Pflichtmodul<br />

Basismodul<br />

Das Modul besteht aus einer Vorlesung zu <strong>de</strong>n Grundstrukturen <strong>de</strong>s Politischen<br />

Systems <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland und einem Proseminar,<br />

das sich vertiefend etwa mit <strong>de</strong>n zentralen politischen Institutionen (auch<br />

in historischer Perspektive), ihrer Verschränkung mit <strong>de</strong>r Europäischen<br />

<strong>Uni</strong>on, <strong>de</strong>n gesellschaftlichen und politischen Akteuren (darunter Parteien,<br />

Verbän<strong>de</strong> und Medien) und einzelnen Politikfel<strong>de</strong>rn befasst. Vorlesung<br />

und PS bil<strong>de</strong>n eine didaktische Einheit.<br />

Lernziele sind a) grundlegen<strong>de</strong> empirische Kenntnisse <strong>de</strong>s Politischen<br />

Systems <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik (Institutionen und Akteure, politische Prozesse,<br />

Inhalte) und seiner zunehmen<strong>de</strong>n Verflechtung mit <strong>de</strong>r Europäischen<br />

<strong>Uni</strong>on; b) Verständnis zentraler Fragestellungen und Kategorien <strong>de</strong>r politischen<br />

Systemlehre; c) Reflexion grundlegen<strong>de</strong>r Systemstrukturen und<br />

innenpolitischer Problemkonstellationen. d) Ergänzend wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n PS<br />

Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations-, Kooperationsfähigkeit<br />

und Präsentationstechniken vertieft.<br />

Vorlesung und Proseminar mit Diskussion (je 2 SWS)<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Deutsch<br />

keine<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

je<strong>de</strong>s Wintersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung::<br />

90 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

21


Modulbezeichnung „Vergleich politischer Systeme I“<br />

Leistungspunkte<br />

6 LP<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt und Qualifikationsziel Lernziel ist <strong>de</strong>r Erwerb von Kenntnissen über grundlegen<strong>de</strong> Konzepte und<br />

Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergleichen<strong>de</strong>n <strong>Politikwissenschaft</strong>. Die Untersuchung ausgewählter<br />

Fälle lässt die Studieren<strong>de</strong>n Kenntnisse über systemtheoretischen<br />

Grundlagen, Typenbildungen und Leistungsvergleiche erwerben und darüber<br />

hinaus unterschiedliche Teilbereiche und Subsysteme sowie unterschiedliche<br />

Theorieansätze vergleichen lernen. Sie erlernen die Grundlagen<br />

<strong>de</strong>r Komparatistik einschließlich neuerer Analyseverfahren bei kleinen Fallzahlen.<br />

Die Studieren<strong>de</strong>n wen<strong>de</strong>n dabei vor allem methodische Kompetenzen<br />

an.<br />

Es wer<strong>de</strong>n signifikante Fälle ausgewählt, die in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Veranstaltungsformen<br />

unterschiedlich bearbeitet wer<strong>de</strong>n: In <strong>de</strong>r Vorlesung wer<strong>de</strong>n diese in<br />

<strong>de</strong>r Diskussion besprochen (Beispielcharakter) und im Proseminar wer<strong>de</strong>n<br />

die Fälle in Kleingruppenarbeit mit Präsentation weitestgehend selbständig<br />

bearbeitet (Anwendungscharakter).<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Vorlesung und Proseminar mit Diskussion (je 2 SWS),<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Deutsch<br />

Keine<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

je<strong>de</strong>s Sommersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung: 90<br />

Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

22


Modulbezeichnung „Internationale Beziehungen I“<br />

Leistungspunkte<br />

6 LP<br />

Verpflichtungsgrad Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt<br />

Das Studienangebot bietet eine Einführung in die politikwissenschaftliche<br />

Forschung zu internationalen Beziehungen. Lernziel ist <strong>de</strong>r Erwerb grundlegen<strong>de</strong>r<br />

Kenntnisse und Theorien über die internationalen Beziehungen<br />

<strong>de</strong>r Gegenwart sowie <strong>de</strong>r Außenpolitik Deutschlands und <strong>de</strong>r EU. Die<br />

Studieren<strong>de</strong>n lernen, die politischen Verflechtungen im internationalen<br />

System zu überblicken und eignen sich die theoretischen und methodischen<br />

Ansätze zu <strong>de</strong>ren Analyse an. Inhaltliche Schwerpunkte liegen auf<br />

<strong>de</strong>m Verständnis <strong>de</strong>r Strukturen und Funktionsweisen internationaler Organisationen<br />

sowie auf <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit neuen Formen von<br />

grenzüberschreiten<strong>de</strong>r politischer Steuerung.<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Die fachlichen Kompetenzen sollen über unterschiedliche Lernformen<br />

(Vorlesung mit Diskussion, Gruppenarbeit/ Referat/ Rezensionen mit Präsentationen)<br />

erworben und auf diesem Wege in die Aneignung sowohl<br />

analytischer als auch sozialer und kommunikativer Kompetenzen eingebettet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorlesung und Proseminar mit Diskussion (je 2 SWS),<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Deutsch<br />

Keine<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Sommersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung::<br />

90 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

23


Modulbezeichnung „Politik und Geschlechterverhältnis I“<br />

Leistungspunkte<br />

6 LP<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt<br />

Das Studienangebot bietet eine Einführung in die politikwissenschaftliche<br />

Frauen- und Geschlechterforschung und in die feministische <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Lernziel ist die Einarbeitung in geschlechtsspezifische und<br />

geschlechtshierarchische Problemkonstellationen im Gegenstandsbereich<br />

<strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong>. Es wer<strong>de</strong>n Grundkenntnisse <strong>de</strong>r Verschränkung<br />

von Politik und Geschlecht, ihrer real- und theoriegeschichtlichen<br />

Grundlagen, ihrer historischen Entwicklung, ihrer aktuellen Erscheinungsformen<br />

und Auswirkungen vermittelt. Die Studieren<strong>de</strong>n sollen<br />

hierbei erkennen, wie Politik(-wissenschaft) und Geschlechterverhältnisse<br />

miteinan<strong>de</strong>r verschränkt sind, und Kenntnisse darüber erwerben, mithilfe<br />

welcher Theorien und Metho<strong>de</strong>n man diese Verschränkung analysieren<br />

kann. Durch <strong>de</strong>n Transfer <strong>de</strong>s Gelernten auf aktuelle Probleme<br />

sollen die Studieren<strong>de</strong>n dazu befähigt wer<strong>de</strong>n, offene Fragen zu i<strong>de</strong>ntifizieren<br />

und geschlechterpolitische Optionen abzuwägen.<br />

Qualifikationsziel<br />

Qualifikationsziel ist die För<strong>de</strong>rung kritischer Reflexionsfähigkeit durch<br />

die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>m herrschaftskritischen Potenzial feministischer<br />

Positionen und hierüber die Vermittlung von Grundkenntnissen<br />

kritischer Gen<strong>de</strong>rkompetenz als unverzichtbares Element politikwissenschaftlicher<br />

Fachkompetenz.<br />

Lehr- und Lernformen, Vorlesung und Proseminar mit Diskussion (je 2 SWS),<br />

Veranstaltungstypen<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von<br />

Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Deutsch<br />

keine<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

je<strong>de</strong>s Wintersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung:90<br />

Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

ein Semester<br />

24


Modulbezeichnung „Politische Ökonomie I“<br />

Leistungspunkte<br />

6 LP<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Pflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Basismodul<br />

Inhalt<br />

Das Pflichtmodul führt in die Analyse <strong>de</strong>s Verhältnisses von Politik und<br />

Ökonomie ein. Lernziel ist zum einen die Vermittlung von Kenntnissen<br />

relevanter Theorien <strong>de</strong>r politischen Ökonomie und <strong>de</strong>ren kritischer Reflexion,<br />

insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> gelegten Beziehungen von Gesellschaft,<br />

Staat und Wirtschaft, <strong>de</strong>r Annahmen zu Entwicklungsdynamik<br />

und Krise <strong>de</strong>r Ökonomie sowie <strong>de</strong>r Möglichkeiten und Grenzen politischer<br />

Steuerung ökonomischer Prozesse. Zum an<strong>de</strong>ren sollen die Studieren<strong>de</strong>n<br />

Kenntnisse über die Grun<strong>de</strong>lemente <strong>de</strong>s ökonomischen und <strong>de</strong>s sozialen<br />

Systems <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland im europäischen und internationalen<br />

Kontext erwerben – u.a. bezogen auf Wirtschafts- und Sozialordnung;<br />

Konjunktur- und Stabilitätspolitik; Wettbewerbspolitik; Arbeits(markt)- und<br />

Sozialpolitik sowie auf internationale Wirtschaftsbeziehungen.<br />

Qualifikationsziel<br />

Qualifikationsziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über die soziale<br />

und politische Einbettung <strong>de</strong>r Ökonomie sowie <strong>de</strong>r Möglichkeiten und<br />

Grenzen ihrer politischen Gestaltung. Durch <strong>de</strong>n Transfer <strong>de</strong>r erworbenen<br />

Kenntnisse auf aktuelle ökonomische, wirtschafts- und sozialpolitische Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>r BRD sollen die Studieren<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m in die Lage versetzt<br />

wer<strong>de</strong>n, offene Fragen zu i<strong>de</strong>ntifizieren und politische Handlungsoptionen<br />

abzuwägen.<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Vorlesung und Proseminar mit Diskussion (je 2 SWS),<br />

Erwartete Studienleistungen (unbenotet): Gruppenarbeiten und Präsentationen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Proseminars (30 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

VL zur Politischen Ökonomie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (2 SWS):<br />

PS zu Grundzügen <strong>de</strong>s Wirtschafts- und Sozialsystems sowie <strong>de</strong>r Wirtschafts-<br />

und Sozialpolitik <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland im europäischen<br />

Kontext (2 SWS)<br />

Deutsch<br />

keine;<br />

Pflichtmodul im Studiengang BA-<strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Exportmodul für an<strong>de</strong>re Studiengänge nur nach Vereinbarung<br />

Modulprüfung:<br />

Klausur 90 Min. (Inhalt: VL und PS) o<strong>de</strong>r Hausarbeit (15 S.) o<strong>de</strong>r mündliche<br />

Präsentation<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Sommersemester<br />

Insgesamt 180 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung und Proseminar incl. Vor- und Nachbereitung: 90<br />

Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

1 Semester<br />

25


Studienbereich 2: Aufbaumodule<br />

Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Politische Theorie II“<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Das Modul dient <strong>de</strong>r Erweiterung von Basiswissen über die Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Staatsphilosophie wie <strong>de</strong>r politischen Theorie. In ihm wer<strong>de</strong>n vertiefte<br />

Kenntnisse über die wichtigsten Schulen <strong>de</strong>r politischen Gegenwart, <strong>de</strong>r<br />

gesellschaftlich-historischen Entstehungsbedingungen und Wirkungen politischer<br />

Theorien sowie Kenntnisse zur Unterscheidung von politischer Theorie<br />

und politischer I<strong>de</strong>ologie erworben.<br />

Erwerb von Kenntnissen <strong>de</strong>r politischen Partizipation im Zeitalter <strong>de</strong>r Globalisierung<br />

und zunehmen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an die Steuerungskompetenzen<br />

<strong>de</strong>s politischen Systems; Erkennen und Einschätzen von Möglichkeiten<br />

und Grenzen repräsentativer und direkter Demokratien; Multikulturalismus<br />

und <strong>de</strong>mokratische Teilhabe; Einüben <strong>de</strong>r Techniken <strong>de</strong>s Erarbeitens komplexer<br />

theoretischer Sachverhalte an ausgesuchten Problemen <strong>de</strong>r politischen<br />

Theorie <strong>de</strong>r Gegenwart.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Seminare zu Demokratietheorie, Aspekten politischer Theorie <strong>de</strong>r Gegenwart<br />

bzw. zu aktualitätsbezogenen variablen Schwerpunkten<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r Englisch<br />

Erfolgreiche Teilnahme am Pflichtmodul „Politische Theorie“ o<strong>de</strong>r Beendigung<br />

<strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

maximal 2 Semester konsekutiv.<br />

26


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Metho<strong>de</strong>n II“<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Das Modul dient <strong>de</strong>r Erweiterung und Vertiefung <strong>de</strong>s im Pflichtmodul<br />

erworbenen Grundwissens. Es soll die Studieren<strong>de</strong>n befähigen, eigenständig<br />

politikwissenschaftliche Forschungsfragen zu bearbeiten.<br />

In <strong>de</strong>m LFP wird eigene Forschung durchgeführt, Lernziele liegen in <strong>de</strong>r<br />

Planung und Gestaltung eines Forschungsvorhabens und seiner praktischen<br />

Durchführung in allen Stufen.<br />

2-semestriges Lehrforschungsprojekt (LFP) (4 SWS)<br />

Erwartete Studienleistungen: mündliche Präsentationen konzeptioneller<br />

und empirischer Eigenarbeiten o<strong>de</strong>r Leistungen mit vergleichbarem Arbeitsaufwand<br />

(120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache <strong>de</strong>utsch, englisch<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

erfolgreicher Abschluss <strong>de</strong>s Pflichtmoduls „Metho<strong>de</strong>n“<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r Schwerpunktsetzung im BA-<br />

Studiengang. Es sollte möglichst mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Lehrforschungsprojekt kann auf Wunsch auch für einen an<strong>de</strong>ren<br />

Wahlpflichtbereich anerkannt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r themenabhängig vor Beginn<br />

<strong>de</strong>s Moduls festgelegt wird.<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens<br />

Noten<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Beginn im SS, Fortsetzung im WS<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme am LFP incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

2 Semester konsekutiv<br />

27


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen,<br />

Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

„Politisches System <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland II"<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren, die sich mit politischen Institutionen,<br />

gesellschaftlichen Organisationen (darunter Parteien, Verbän<strong>de</strong>, sozialen<br />

Bewegungen), politischer Öffentlichkeit/Medien, mit Prozessen <strong>de</strong>r politischen<br />

Willensbildung, politischer Partizipation und Konfliktanalysen, mit<br />

exemplarischen Politikfel<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Verflechtung innenpolitischer<br />

und europäischer bzw. internationaler Politikgestaltung sowie mit aktuellen<br />

Demokratieproblemen, mit Themen <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Politikgeschichte<br />

und <strong>de</strong>r Transformation zur Demokratie in West- und Ost<strong>de</strong>utschland<br />

befassen.<br />

Lernziele sind a) Vertiefung <strong>de</strong>r Kenntnisse <strong>de</strong>s Politischen Systems <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland durch eine inhaltliche Schwerpunktsetzung; b)<br />

Verständnis für die historischen Entstehungs- und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

politischen Han<strong>de</strong>lns und für endogene Ursachen politischer<br />

Systemtransformation bzw. politischen Wan<strong>de</strong>ls; c) Fähigkeit zur selbständigen<br />

systematischen Problemanalyse unter Berücksichtigung zentraler<br />

Forschungskontroversen.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

<strong>de</strong>utsch<br />

Erfolgreicher Abschluss <strong>de</strong>s Pflichtmoduls Politisches System <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

o<strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA<br />

<strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Noten<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

28


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Vergleich politischer Systeme II"<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Ein wesentliches fachliches Lernziel dieses Wahlpflichtmoduls ist die Analyse<br />

von Demokratisierungsprozessen. Dazu wer<strong>de</strong>n unterschiedliche Theorieansätze<br />

und Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergleichen<strong>de</strong>n <strong>Politikwissenschaft</strong> ausführlich<br />

behan<strong>de</strong>lt und auf exemplarische Fälle aus vergleichen<strong>de</strong>n Politikfeldanalysen<br />

und <strong>de</strong>r empirischen Demokratieforschung angewandt.<br />

Auf diese Weise wird die Metho<strong>de</strong>nkompetenz bezüglich <strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

und <strong>de</strong>r Komparatistik vertieft und ausgebaut. Bei <strong>de</strong>r Bearbeitung<br />

<strong>de</strong>r Fälle wird in <strong>de</strong>n Seminaren mit variablem Schwerpunkt beson<strong>de</strong>rer<br />

Wert auf die eigenverantwortliche Analyse gelegt. Das regelmäßige Angebot<br />

englischsprachiger Veranstaltungen för<strong>de</strong>rt die fachwissenschaftliche<br />

Fremdsprachenkompetenz <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Seminar zu Demokratietheorie<br />

Seminar zur empirischen Demokratieforschung o<strong>de</strong>r zu variablem Schwerpunkt<br />

(z.B. Län<strong>de</strong>rvergleich, Policyvergleich u.ä.)<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>s Pflichtmodul „Vergleich politischer Systeme“<br />

bzw. Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

29


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

„Internationale Beziehungen II"<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Vertiefen<strong>de</strong> Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit wichtigen Strukturen und Institutionen<br />

<strong>de</strong>r Weltordnung und Weltökonomie, sowie mit spezifischen Teilaspekten<br />

<strong>de</strong>r Globalisierung (z.B. transatlantische Beziehungen, Entwicklungspolitik,<br />

etc.)<br />

Vermittlung theoretischer, historischer sowie problem- und gegenstandsbezogener<br />

Kenntnisse weltpolitischer und weltökonomischer Entwicklungen,<br />

verän<strong>de</strong>rter sicherheitspolitischer Strukturen sowie spezifischer Teilaspekte<br />

<strong>de</strong>r Globalisierung. In <strong>de</strong>n Seminaren wird die Präsentations- und<br />

Diskursfähigkeit <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n und die analytische Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

mit <strong>de</strong>n Internationalen Beziehungen trainiert. Das regelmäßige Angebot<br />

englischsprachiger Veranstaltungen för<strong>de</strong>rt die fachwissenschaftliche<br />

Fremdsprachenkompetenz <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Seminar zu theoretischen und historischen Themen weltpolitischer und<br />

weltökonomischer Entwicklungen<br />

Seminar zu variablen Themen <strong>de</strong>r Internationalen Beziehungen<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>s Pflichtmodul „Internationale Beziehungen“<br />

bzw. Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

30


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Politik und Geschlechterverhältnis II"<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r Vertiefung und Erweiterung kritischer Kompetenzen<br />

zur wissenschaftlichen Bearbeitung politikwissenschaftlicher Fragestellungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r darin enthaltenen Geschlechterproblematik.<br />

Das Studienangebot gibt Gelegenheit zur exemplarischen Vertiefung dieser<br />

Fragen in Themenfel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Arbeits-, Wirtschaft- und Sozialpolitik. Im Zentrum<br />

stehen dabei Probleme von Macht, Herrschaft und sozialer Ungleichheit<br />

sowie von Demokratie, Emanzipation und sozialer Integration – jeweils unter<br />

beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Probleme von Geschlechterhierarchien<br />

und zwanghaften Geschlechterkonstrukten bzw. von Geschlechter<strong>de</strong>mokratie<br />

und Geschlechteremanzipation.<br />

Qualifikationsziel ist zum einen die Vertiefung <strong>de</strong>r Theorie- und Praxiskompetenz<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Frauen- und Geschlechterpolitik, zum an<strong>de</strong>ren die Befähigung<br />

<strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n zu einer gen<strong>de</strong>rkompetenten und gen<strong>de</strong>rkritischen Bearbeitung<br />

politikwissenschaftlicher Fragestellungen.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit und<br />

Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die<br />

Teilnahme<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>s Pflichtmodul „Politik und Geschlechterverhältnis“<br />

o<strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung im<br />

BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen Pflichtmodul<br />

auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es kann mit <strong>de</strong>m<br />

Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Es kann auch für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s<br />

Zertifikats "Gen<strong>de</strong>r Studies und feministische Wissenschaft" angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r schriftliche<br />

konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

31


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

„Politische Ökonomie II“<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r vertiefen<strong>de</strong>n Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit ökonomischen<br />

und sozialen Problemlagen <strong>de</strong>r aktuellen Transformationsprozesse in <strong>de</strong>n<br />

mo<strong>de</strong>rnen Gesellschaften, im europäischen Kontext und im globalen Maßstab<br />

und <strong>de</strong>n sich daraus ergeben<strong>de</strong>n Problemen und Herausfor<strong>de</strong>rungen politischen<br />

Han<strong>de</strong>lns. Das Lehrangebot gibt Studieren<strong>de</strong>n die Möglichkeit einer vertiefen<strong>de</strong>n<br />

Einarbeitung in die Kritik <strong>de</strong>r politischen Ökonomie von Kapitalismus und Globalisierung<br />

sowie von alternativen Transformationskonzepten im lokalen, nationalen,<br />

inter- und transnationalen Maßstab. Zugleich dient es <strong>de</strong>m Aufbau <strong>de</strong>r<br />

Theorie- und Praxiskompetenz von Studieren<strong>de</strong>n im Hinblick auf Politikalternativen<br />

unter schwierigen ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen.<br />

Das Studienangebot umfasst Seminare zu Theorien <strong>de</strong>r Politischen Ökonomie<br />

o<strong>de</strong>r zum Themenfeld „Politische Theorie <strong>de</strong>r Ökonomie – Politische Ökonomie<br />

<strong>de</strong>r Demokratie“ sowie zur exemplarischen Analyse <strong>de</strong>r Politischen Ökonomie<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland im europäischen und globalen Kontext einschl.<br />

ihrer Akteursstruktur, zur Geschichte und Theorie sowie zur vergleichen<strong>de</strong>n<br />

Analyse kapitalistisch-<strong>de</strong>mokratisch verfasster Wohlfahrtsstaaten, zu Problemen<br />

und Perspektiven ökonomischer Globalisierung in politikwissenschaftlicher Perspektive<br />

sowie zu ausgewählten Fragen <strong>de</strong>r Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialpolitik.<br />

Qualifikationsziel: Das Wahlpflichtmodul qualifiziert für politikwissenschaftliche<br />

Berufsfel<strong>de</strong>r im Bereich wohlfahrtsstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen<br />

sowie internationaler Organisationen. Es vermittelt Grundlagen für Forschungstätigkeiten<br />

o<strong>de</strong>r weiterführen<strong>de</strong> Studien im Kernbereich <strong>de</strong>s Moduls. Das<br />

regelmäßige Angebot englischsprachiger Veranstaltungen för<strong>de</strong>rt die fachwissenschaftliche<br />

Fremdsprachenkompetenz <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

2 Seminare (je 2 SWS) aus <strong>de</strong>n Themenbereichen: Theorien <strong>de</strong>r Politischen<br />

Ökonomie o<strong>de</strong>r Politische Theorie <strong>de</strong>r Ökonomie – Politischen Ökonomie<br />

<strong>de</strong>r Demokratie, zur Politischen Ökonomie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland;<br />

sowie zu weiteren aktualitätsbezogenen Themen (z.B. zur Arbeits-,<br />

Wirtschafts- und Sozialpolitik o<strong>de</strong>r zu aktuellen theoretischen Problemen) .<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>s Pflichtmodul „Politische Ökonomie“ o<strong>de</strong>r<br />

Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

32


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Europäische Integration"<br />

12 LP<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

Ein umfassen<strong>de</strong>r Überblick über die Geschichte <strong>de</strong>r europäischen Integration,<br />

theoretische Ansätze, Institutionen und Akteure im europäischen Integrationsprozess<br />

sowie über die Rolle <strong>de</strong>r EU in <strong>de</strong>r Weltordnung und<br />

Weltökonomie soll die Studieren<strong>de</strong>n befähigen, sich selbständig und kritisch<br />

mit europapolitischen Fragestellungen auseinan<strong>de</strong>r zu setzen.<br />

Der Erwerb von grundlegen<strong>de</strong>n Kenntnissen <strong>de</strong>r historischen Entwicklung,<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen und institutionellen Grundstrukturen sowie wichtiger<br />

Politik- und Problemfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Europäischen <strong>Uni</strong>on ist Lernziel dieses<br />

Wahlpflichtmoduls. Das regelmäßige Angebot englischsprachiger Veranstaltungen<br />

för<strong>de</strong>rt die fachwissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz <strong>de</strong>r<br />

Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul besteht aus zwei Seminaren mit Diskussionen, Gruppenarbeit<br />

und Präsentationen und umfasst 4 SWS.<br />

Erwartete Studienleistungen: pro Seminar 1 Präsentation o<strong>de</strong>r Leistung mit<br />

vergleichbarem Arbeitsaufwand (120 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Seminar "Einführung in die europäische Integration"<br />

Seminar zur vertiefen<strong>de</strong>n Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>m Prozess <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Integration<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>s Pflichtmodul „Internationale Beziehungen“<br />

o<strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s zweiten Fachsemesters im Studiengang BA <strong>Politikwissenschaft</strong>.<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang und kann in Kombination mit <strong>de</strong>m themengleichen<br />

Pflichtmodul auch für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge angeboten wer<strong>de</strong>n. Es<br />

kann mit <strong>de</strong>m Modul „Projektstudium“ verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens o<strong>de</strong>r<br />

schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an 2 Seminaren incl. Vor- und Nachbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

max. 2 Semester konsekutiv<br />

33


Modulbezeichnung<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Leistungspunkte<br />

Inhalt und Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzung für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzung für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Arbeitsaufwand<br />

„Politische Sozialisation“<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Aufbaumodul<br />

12 LP<br />

(1) Inhalt: Überblick über die historischen Epochen <strong>de</strong>r politischen Sozialisation;<br />

Einführung in unterschiedliche politische Bildungskonzeptionen;<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s pädagogisch-intentionalen und organisatorischfunktionalen<br />

politischen Lernens; ausgewählte Themenfel<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r<br />

politischen Bildung: z.B. geschlechtsspezifische Probleme politischen<br />

Lernens, Probleme politischer Herrschaft und Partizipation.<br />

(2) Qualifikationsziel / Praxis- und Berufsfeldorientierung: Kenntnisse<br />

über und Befähigung zur Analyse sowohl <strong>de</strong>r traditionellen politischen<br />

Sozialisationsagenturen <strong>de</strong>s politischen Systems (Parlament, Parteien) als<br />

auch <strong>de</strong>r Übungsfel<strong>de</strong>r für Politik zwischen politischem System und Gesellschaft<br />

(Verbän<strong>de</strong>, Bürgerinitiativen, Soziale Bewegungen) sowie <strong>de</strong>r<br />

politischen Kommunikationsaufgaben <strong>de</strong>r Massenmedien. Fachliche Spezialisierung<br />

im Blick auf Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsarbeit<br />

in Organisationen politischer Interessenvertretung.<br />

VL- und SE-artige Präsentation, kombiniert mit Gruppenarbeit<br />

Studienleistungen: Übungsaufgaben o<strong>de</strong>r Leistungen mit vergleichbarem<br />

Arbeitsaufwand (60 Stun<strong>de</strong>n)<br />

VL Politische Sozialisation (2 SWS), 2 LP;<br />

UE Politisches Lernen in <strong>de</strong>r Demokratie (2 SWS), 4 LP;<br />

SE Ausgewählte Problemen politischer Bildung / politischen Lernens (2<br />

SWS), 6 LP.<br />

Deutsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

Die Teilnahme am Seminar setzt die vorherige Teilnahme an Vorlesung<br />

und Übung voraus<br />

Das Wahlpflichtmodul dient <strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung<br />

im BA-Studiengang. Es kann nur alternativ zum Wahlpflichtmodul<br />

„Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung“ belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung:<br />

s. Neugestaltung <strong>de</strong>s BA Sozialwissenschaften<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

Einmal im Studienjahr, beginnend mit einem Sommersemester<br />

Zwei Semester konsekutiv<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Vorlesung, Übung und Seminar incl. Vor- und Nachbereitung:<br />

180 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung incl. Vorbereitung: 120 Stun<strong>de</strong>n<br />

34


Wahlpflichtbereich : „Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung“<br />

Der Wahlpflichtbereich Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung besteht aus zwei Teilmodulen: Frie<strong>de</strong>ns- und<br />

Konfliktforschung 1 (obligatorisch) und entwe<strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung 2 o<strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und<br />

Konfliktforschung 3. Das Modul kann nur alternativ zum Wahlpflichtmodul „Politische Sozialisation“<br />

belegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulbezeichnung Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung 1:<br />

Einführung in die Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Wahlpflichtmodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

Niveaustufe<br />

Leistungspunkte<br />

Inhalt und Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Aufbaumodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

6 LP<br />

Das Modul hat das inhaltliche Lehrziel, Grundlagen <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und<br />

Konfliktforschung zu vermitteln, d. h. eine Einführung in die Frie<strong>de</strong>nsund<br />

Konfliktforschung, ihre Anwendungsfel<strong>de</strong>r und Begrifflichkeiten zu<br />

bieten.<br />

Weitere Qualifikationsziele sind neben <strong>de</strong>n inhaltlichen Aspekten v. a.<br />

soziale Kompetenzen (etwa die Fähigkeit zur Teamarbeit; die Fähigkeit,<br />

eigene politische, wissenschaftliche, kulturelle und lebensweltliche Perspektiven<br />

zu relativieren und an<strong>de</strong>re Perspektiven einnehmen zu können;<br />

sowie die Entwicklung selbstbewusster Eigenständigkeit), analytische<br />

Kompetenz sowie Medien-/Präsentationskompetenz.<br />

Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen: einer Vorlesung zur<br />

Einführung in die Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung sowie einer Übung zu<br />

dieser Vorlesung. In <strong>de</strong>r Übung erarbeiten und präsentieren Kleingruppen<br />

ausgewählte Konflikte unter Zuhilfenahme verschie<strong>de</strong>ner didaktischer<br />

Metho<strong>de</strong>n.<br />

Vermittelt wer<strong>de</strong>n die Kompetenzen über <strong>de</strong>n didaktischen Ansatz <strong>de</strong>s<br />

dialogischen und problemorientierten Lernens vorwiegend in Form betreuter<br />

Kleingruppenarbeit mit Metho<strong>de</strong>n wie Rollen- und Planspielen und<br />

alternativen Präsentationsformen.<br />

Das Modul umfasst 4 SWS -<br />

Deutsch, Englisch<br />

Keine<br />

Das Modul umfasst die Einführungsveranstaltungen in die Frie<strong>de</strong>ns- und<br />

Konfliktforschung auf <strong>de</strong>m Niveau eines Bachelorstudiengangs. Es kann<br />

als Kernangebot <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung in Bachelor-<br />

Studiengängen als grundlegen<strong>de</strong>s Modul, also auch in Kombination mit<br />

<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Modulen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Modulprüfung besteht aus einer Konfliktpräsentation im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Übung.<br />

Die Konfliktpräsentation wird gemäß § 16 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen<br />

bewertet.<br />

Eine einführen<strong>de</strong> Vorlesung wird je<strong>de</strong>s Semester angeboten, die Übung<br />

je<strong>de</strong>s Wintersemester.<br />

Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen und ist mit folgen<strong>de</strong>m<br />

Arbeitsaufwand verbun<strong>de</strong>n: 6 LP = 180 h; davon Präsenzstudium inklusive<br />

Vor- und Nachbereitung 60 h; Vorbereitung und Durchführung einer Präsentation<br />

120 h.<br />

1-2 Semester<br />

35


Modulbezeichnung Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung 2:<br />

Einführung in Theorien <strong>de</strong>r Konfliktforschung<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Wahlpflichtmodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

Niveaustufe<br />

Leistungspunkte<br />

Inhalt und Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Aufbaumodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

6 LP<br />

Dieses Modul hat das inhaltliche Lehrziel, einen Überblick über die Theorielandschaft<br />

<strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung zu geben sowie Kriterien<br />

für die Beurteilung von Konflikttheorien zu liefern. Weitere Qualifikationsziele<br />

sind neben <strong>de</strong>n inhaltlichen Aspekten v. a. soziale Kompetenzen,<br />

analytische Kompetenz sowie Präsentationskompetenz.<br />

Das Modul besteht aus einem Seminar zu Theorien <strong>de</strong>r Konfliktforschung.<br />

Vermittelt wer<strong>de</strong>n die Kompetenzen über die empirieorientierte vergleichen<strong>de</strong><br />

Anwendung von Konflikttheorien.<br />

Das Modul umfasst 2 SWS.<br />

Deutsch, Englisch<br />

Keine.<br />

Das Modul kann als Kernangebot <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung in<br />

Bachelor-Studiengängen als grundlegen<strong>de</strong>s Modul, also auch in Kombination<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Modulen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung: entwe<strong>de</strong>r eine mündliche Präsentation mit Verschriftlichung,<br />

eine schriftliche Dokumentation selbständig forschen<strong>de</strong>n Arbeitens<br />

in Form einer Hausarbeit, o<strong>de</strong>r eine mündliche Präsentation mit Klausur.<br />

An<strong>de</strong>re Prüfungsformen sind zulässig, sofern diese <strong>de</strong>n Kompetenzerwerb<br />

überprüfen und <strong>de</strong>m gleichen Arbeitsaufwand entsprechen.<br />

Die Modulprüfung wird gemäß § 16 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen bewertet.<br />

Min<strong>de</strong>stens einmal im Jahr.<br />

Das Modul besteht aus einer Lehrveranstaltung und ist mit folgen<strong>de</strong>m<br />

Arbeitsaufwand verbun<strong>de</strong>n: 6 LP = 180 h; davon Präsenzstudium 30 h;<br />

Vor- und Nachbereitung <strong>de</strong>r Lehrveranstaltung 30 h, sowie Referat und<br />

Verschriftlichung 120 h, o<strong>de</strong>r Hausarbeit 120 h, o<strong>de</strong>r Referat und Klausur<br />

120 h.<br />

1 Semester<br />

36


Modulbezeichnung<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Leistungspunkte<br />

Inhalt und Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung3:<br />

Einführung in Formen <strong>de</strong>r Konfliktregelung –<br />

Introducion to Forms of Conflict Management<br />

(Exportmodul, Grundlagenmodul, Wahlpflichtmodul)<br />

Wahlpflichtmodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

Aufbaumodul (im BA <strong>Politikwissenschaft</strong>)<br />

6 LP<br />

Inhaltliches Lehrziel ist die Vermittlung von theoretisch angeleitetem Wissen<br />

zu Formen <strong>de</strong>r Konfliktbearbeitung und -regelung. Es soll die Qualifikation<br />

vermittelt wer<strong>de</strong>n, Konfliktregelungskonzepte in betreffen<strong>de</strong>n Kontexten<br />

analysieren sowie eigenständig erarbeiten zu können. Weiteres Qualifikationsziel<br />

ist die Einübung sozialer Kompetenz in Form von Mo<strong>de</strong>rationskompetenz<br />

und <strong>de</strong>r Fähigkeit zum Perspektivenwechsel.<br />

Das Modul besteht aus einem Seminar zu Formen <strong>de</strong>r Konfliktregelung.<br />

Die Kompetenzen sollen unter an<strong>de</strong>rem über Präsentationen, Kleingruppenarbeit<br />

und Rollen-/ Planspiele angeeignet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Modul umfasst 2 SWS.<br />

Deutsch, Englisch<br />

Keine.<br />

Das Modul kann als Kernangebot <strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung in<br />

Bachelor-Studiengängen als grundlegen<strong>de</strong>s Modul, also auch in<br />

Kombination mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Modulen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Modulprüfung: eine mündlichen Präsentation mit Verschriftlichung o<strong>de</strong>r<br />

eine schriftliche Dokumentation selbständig forschen<strong>de</strong>n Arbeitens in<br />

Form einer Hausarbeit. An<strong>de</strong>re Prüfungsformen sind zulässig, sofern diese<br />

<strong>de</strong>n Kompetenzerwerb überprüfen und <strong>de</strong>m gleichen Arbeitsaufwand entsprechen.<br />

Die Modulnote wird gemäß § 16 <strong>de</strong>r Allgemeinen Bestimmungen gebil<strong>de</strong>t.<br />

Min<strong>de</strong>stens einmal im Jahr.<br />

Das Modul besteht aus einer Lehrveranstaltung und ist mit folgen<strong>de</strong>m<br />

Arbeitsaufwand verbun<strong>de</strong>n: 6 LP = 180 h; davon Präsenzstudium 30 h;<br />

Vor- und Nachbereitung <strong>de</strong>r Lehrveranstaltung 30 h, sowie entwe<strong>de</strong>r<br />

mündliche Präsentation mit Verschriftlichung 120 h o<strong>de</strong>r Hausarbeit 120<br />

h.<br />

1 Semester<br />

Studienbereich 3: Profilmodule und Importmodule<br />

37


Ein Gesamtüberblick über die wählbaren Profil- und Importmodule ist in Anhang 2 aufgelistet. Das<br />

Institut für <strong>Politikwissenschaft</strong> bietet das Wahlpflichtmodul Wissenschaftspraxis als eigenes Profilmodul<br />

an.<br />

Modulbezeichnung „Wissenschaftspraxis“<br />

Verpflichtungsgrad Wahlpflichtmodul<br />

Niveaustufe<br />

Profilmodul<br />

Leistungspunkte<br />

12 LP<br />

Inhalt und Qualifikationsziel Das Modul bietet die Möglichkeit zur gezielten anwendungsorientierten<br />

Erweiterung fachwissenschaftlicher Kompetenzen und<br />

damit zur individuellen Profilierung. Dazu gehören z. B. Qualifikationen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Wissenschaftspraxis und <strong>de</strong>r Didaktik<br />

ihrer Vermittlung und <strong>de</strong>r Umfrageforschung (Telefon- und Onlineumfragen).<br />

Das Modul dient <strong>de</strong>r allgemeinen o<strong>de</strong>r berufsfeldbezogenen Arbeitsmarktbefähigung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Persönlichkeitsbildung <strong>de</strong>r Studieren<strong>de</strong>n.<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

„Lehrend lernen - Wissenschaftstheorie und Wissenschaftspraxis<br />

Seminare:<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong>“;<br />

„Telefon- und Online-Umfragen“<br />

Weitere Seminare je nach Angebot, alternativ: Übungen, Schulungen,<br />

Workshops<br />

Es wird eine Beteiligung an <strong>de</strong>n jeweiligen Gruppen- und<br />

Übungsarbeiten erwartet.<br />

Lehr- und Prüfungssprache In <strong>de</strong>r Regel Deutsch und Englisch<br />

Voraussetzung für die Teilnahme<br />

keine<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzung für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Arbeitsaufwand<br />

Profilmodul im BA <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Modulprüfung:<br />

Schriftliche Dokumentation selbstständigen forschen<strong>de</strong>n Arbeitens<br />

o<strong>de</strong>r kleine schriftliche konzeptionelle Eigenarbeit<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen<br />

mit "bestan<strong>de</strong>n" o<strong>de</strong>r "nicht bestan<strong>de</strong>n".<br />

diverse<br />

max. zwei Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme an Lehrveranstaltungen incl. Vor- und Nachbereitung:<br />

120 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 180 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung: incl. Vorbereitung: 60 Stun<strong>de</strong>n<br />

38


Studienbereich 4: Praxismodule<br />

Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

„Projektmanagement und Projektstudium"<br />

12 LP<br />

Pflichtmodul<br />

Praxismodul<br />

Das Modul " Projektmanagement und Projektstudium" besteht aus einem<br />

Workshop zu „Professionellem Projektmanagement“ und selbstbestimmter<br />

Projektarbeit in Kleingruppen unter Superversion einer Lehrperson. Es beinhaltet<br />

in Kombination mit einem politikwissenschaftlichen Wahlpflichtmodul<br />

die fachwissenschaftliche Vertiefung eines Problemzusammenhangs.<br />

Das Projektstudium soll die Studieren<strong>de</strong>n befähigen, ein begrenztes politikwissenschaftliches<br />

Thema unter Anleitung selbständig zu analysieren. Dazu<br />

wird das in Absprache mit <strong>de</strong>r Lehrperson gewählte Thema von <strong>de</strong>r Projektplanung<br />

und -durchführung bis zur Präsentation <strong>de</strong>r Arbeitsergebnisse<br />

(Projektbericht) eigenständig in Arbeitsgruppen von maximal 15 TeilnehmerInnen<br />

bearbeitet.<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

Das Modul baut die Metho<strong>de</strong>nkenntnisse aus und dient <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r<br />

Vertiefung und <strong>de</strong>r Anwendung von Schlüsselqualifikationen insbeson<strong>de</strong>re<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Projektmanagements, <strong>de</strong>r Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit<br />

und <strong>de</strong>r Sozial- und Selbstorganisationskompetenz.<br />

Workshop „Professionelles Projektmanagement“ (2 SWS)<br />

Betreute Kleingruppenarbeit (max. 15 TeilnehmerInnen):<br />

Studienleistungen: Selbststudium mit Problemstrukturierung (150 Stun<strong>de</strong>n)<br />

Supervisions-Besprechungen mit <strong>de</strong>r betreuen<strong>de</strong>n Lehrperson;<br />

Deutsch und Englisch<br />

Erfolgte o<strong>de</strong>r parallele Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul<br />

Belegung nur im Zusammenhang mit einem Wahlpflichtmodul aus <strong>de</strong>m<br />

BA-Studiengang <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Kein Exportmodul<br />

Workshop: unbenotet ("bestan<strong>de</strong>n" o<strong>de</strong>r "nicht bestan<strong>de</strong>n").<br />

Modulprüfung: Präsentation <strong>de</strong>r Projektergebnisse und Projektbericht (120<br />

Stun<strong>de</strong>n)<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen aus <strong>de</strong>n<br />

gewichteten Teilprüfungsleistungen Präsentation (6/10) und Projektbericht<br />

(4/10)<br />

Je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Teilnahme am Workshop incl. Vor- und Nachbereitung: 30 Stun<strong>de</strong>n<br />

Studienleistungen: 150 Stun<strong>de</strong>n<br />

Modulprüfung: 180 Stun<strong>de</strong>n<br />

maximal 2 Semester<br />

39


Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Lehr- und Lernformen,<br />

Veranstaltungstypen<br />

Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen<br />

für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit<br />

<strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen<br />

für die Vergabe<br />

von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

„Berufsfeldorientierung/Praktikum"<br />

12 LP<br />

Pflichtmodul<br />

Praxismodul<br />

Berufspraktikum (min<strong>de</strong>stens 280 Std. in 8 Wochen) sowie<br />

wahlweise ein Workshopangebot zur Profilerarbeitung, Praktikumsvorbereitung<br />

und reflexiven Nachbereitung sowie Evaluation <strong>de</strong>r Erfahrungen, o<strong>de</strong>r ein dokumentiertes<br />

Selbststudium/ Praktikumsbericht<br />

<strong>de</strong>utsch o<strong>de</strong>r englisch<br />

keine; es wird empfohlen, das Praktikum in <strong>de</strong>r vorlesungsfreien Zeit zwischen<br />

<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 3. und <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s 6. Semester zu absolvieren.<br />

B.A. <strong>Politikwissenschaft</strong>en<br />

Nachweis einer Praxisphase laut Anhang „Praktikumsordnung“.<br />

Modulprüfung: Praktikumsbericht/ dokumentiertes Selbststudium o<strong>de</strong>r Präsentation<br />

einer Evaluation im Rahmen <strong>de</strong>r angebotenen Lehr- und Veranstaltungsformen.<br />

Die mündliche o<strong>de</strong>r schriftliche Prüfungsleistung wird mit bestan<strong>de</strong>n / nicht<br />

bestan<strong>de</strong>n bewertet. Die Prüfungsleistung geht nicht in die Berechnung <strong>de</strong>r Gesamtnote<br />

ein.<br />

Berufspraktikum: kein Turnus<br />

Workshopangebot: je<strong>de</strong>s Semester<br />

Insgesamt 360 Stun<strong>de</strong>n, davon entfallen auf:<br />

Praktikum: mind. 280 Std./ 10 LP<br />

Workshop o<strong>de</strong>r kleines Selbststudium 30 Std<br />

Modulprüfung: Präsentation <strong>de</strong>r Evaluation: 30 Std. (nur in Verbindung mit<br />

Workshop) o<strong>de</strong>r Praktikumsbericht : 30 Std. (nur in Verbindung mit kleinem<br />

Selbststudium)<br />

zwei Semester<br />

40


Studienbereich 5: Abschlussmodul<br />

Modulbezeichnung<br />

Leistungspunkte<br />

Verpflichtungsgrad<br />

Niveaustufe<br />

Inhalt<br />

Qualifikationsziel<br />

Lehr- und Lernformen, Veranstaltungstypen<br />

ggf. Lehr- und Prüfungssprache<br />

Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

Verwendbarkeit <strong>de</strong>s Moduls<br />

Voraussetzungen für die<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

Noten<br />

Turnus <strong>de</strong>s Angebots<br />

Arbeitsaufwand<br />

Dauer <strong>de</strong>s Moduls<br />

"BA-Abschlussmodul"<br />

12 LP<br />

Pflichtmodul<br />

Abschlussmodul<br />

Das Modul besteht aus <strong>de</strong>r Bachelorarbeit im Umfang von 40 Seiten und<br />

einer Bearbeitungszeit von 10 Wochen, und einem Kolloquium von 30<br />

Minuten Dauer, in welchem die Kandidatin bzw. <strong>de</strong>r Kandidat die Arbeit<br />

verteidigt. Das Thema für die Bachelorarbeit muss einem <strong>de</strong>r Wahlpflichtmodule<br />

zugeordnet sein. Die Kandidatin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kandidat kann Vorschläge<br />

für die Themenstellung unterbreiten.<br />

Die Kandidatin bzw. <strong>de</strong>r Kandidat soll mit <strong>de</strong>r Bachelorarbeit zeigen, dass<br />

sie o<strong>de</strong>r er in <strong>de</strong>r Lage ist, ein politikwissenschaftliches Thema selbständig<br />

wissenschaftlich zu bearbeiten.<br />

Wissenschaftliche Hausarbeit; (10 LP)<br />

Prüfungskolloquium (2 LP)<br />

Die Zulassung zu Prüfungsleistungen im Modul "Bachelorarbeit" kann erst<br />

erfolgen, wenn min<strong>de</strong>stens 120 LP erworben wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Das Modul "BA-Arbeit" ist für an<strong>de</strong>re gestufte Studiengänge nicht geeignet.<br />

Modulprüfung:<br />

Bachelorarbeit und Prüfungskolloquium.<br />

Die Notenvergabe erfolgt gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen.<br />

aus <strong>de</strong>n nach Leistungspunkten gewichteten Teilprüfungsleistungen Bachelorarbeit<br />

(10/12) und Kolloquium (2/12).<br />

Gemäß Anmel<strong>de</strong>modalitäten <strong>de</strong>s Prüfungsausschusses<br />

360 Stun<strong>de</strong>n<br />

Bachelorarbeit: 10 Wochen<br />

Prüfungskolloquium incl. Vorbereitung: 60 Std.<br />

41


Anhang 2: Profilmodul- und Importmodulangebote zum Bachelorstudiengang „<strong>Politikwissenschaft</strong>“<br />

Im Bachelorstudiengang „<strong>Politikwissenschaft</strong>“ müssen Profilmodule im Umfang von 12 und Importmodule<br />

im Umfang von 36 Leistungspunkten (LP) erfolgreich absolviert wer<strong>de</strong>n. Die Leistungspunkte <strong>de</strong>s Importbereichs<br />

müssen je nach <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>n Wahlfächern festgelegten Angebot aus ein bis höchstens drei<br />

Fächern erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Der folgen<strong>de</strong> Katalog benennt die Studiengänge bzw. die konkreten Studienangebote, die zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r letzten Beschlussfassung im Fachbereichsrat über die StPO im Rahmen <strong>de</strong>s Bachelorstudiengangs<br />

"<strong>Politikwissenschaft</strong>en" als Profilmodule bzw. Importmodule studiert wer<strong>de</strong>n können. Das aktuelle Angebot<br />

wird durch die Studiengangverantwortlichen auf <strong>de</strong>r studiengangbezogenen Webseite veröffentlicht.<br />

Die wählbaren Modulpakete bzw. Module sind, soweit keine beson<strong>de</strong>ren Regelungen getroffen sind, nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r Studiengänge, aus <strong>de</strong>nen sie exportiert wer<strong>de</strong>n, zu absolvieren. Das heißt, dass für diese<br />

Module die Regelungen <strong>de</strong>r Studien- und Prüfungsordnungen und ggf. Regelungen über Aufnahmebeschränkungen<br />

<strong>de</strong>r jeweils anbieten<strong>de</strong>n Studiengänge Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

Der Katalog <strong>de</strong>r wählbaren Studienangebote kann vom Prüfungsausschuss geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n,<br />

insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn sich die nicht verbindlich vereinbarten, offenen Studienangebote <strong>de</strong>r „Herkunftsstudiengänge“<br />

än<strong>de</strong>rn. Derartige Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n vom Prüfungsausschuss in geeigneter Form<br />

rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Im Übrigen wird keine Garantie dafür übernommen, dass das unten<br />

aufgelistete Angebot tatsächlich durchgeführt wird und wahrgenommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Das konkret wählbare Lehrangebot kann überdies beim Studienfachberater bzw. bei <strong>de</strong>r Studienfachberaterin<br />

sowie auf <strong>de</strong>r Studiengangshomepage in Erfahrung gebracht wer<strong>de</strong>n. Studieren<strong>de</strong>n wird empfohlen,<br />

vor Aufnahme <strong>de</strong>s Studiums und min<strong>de</strong>stens nach je<strong>de</strong>m Studienjahr die fachspezifische Studienberatung<br />

aufzusuchen.<br />

I.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r letzten Beschlussfassung im Fachbereichsrat über die vorliegen<strong>de</strong> StPO lagen folgen<strong>de</strong><br />

Vereinbarungen über wählbare Profil- und Importmodule für <strong>de</strong>n Studiengang „<strong>Politikwissenschaft</strong>“ vor:<br />

Profilmodule (12 LP)<br />

Angebot aus ggf. Kürzel dort Modultitel LP SWS<br />

BA <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wissenschaftspraxis 12<br />

verwendbar für BA <strong>Politikwissenschaft</strong><br />

variabel<br />

Sprachenzentrum <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität<br />

Sprachkurse nach<br />

freier Wahl<br />

Max.<br />

12<br />

variabel<br />

Centrum für Nah- und Mitteloststudien<br />

Sprachkurse nach<br />

freier Wahl 9<br />

variabel<br />

Hochschulrechenzentrum <strong>de</strong>r Philipps-<br />

<strong>Uni</strong>versität<br />

Zentrum für Gen<strong>de</strong>r Studies und feministische<br />

Zukunftsforschung:<br />

„Gen<strong>de</strong>r Studies und feministische Wissenschaft“<br />

Schulungen nach<br />

freier Wahl<br />

Max.<br />

12<br />

Basismodul Gen<strong>de</strong>r<br />

Studies und feministische<br />

Wissenschaft 12 6<br />

variabel<br />

Aufbaumodul Gen<strong>de</strong>r<br />

Studies und 12 6<br />

42


feministische Wissenschaft<br />

Zentrum für Konfliktforschung<br />

Einführung in die<br />

Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung<br />

6 4<br />

Einführung in Theorien<br />

<strong>de</strong>r Konfliktforschung<br />

6 2<br />

Einführung in Formen<br />

<strong>de</strong>r Konfliktregelung<br />

6 2<br />

<strong>Uni</strong>ted Nations Society Marburg<br />

Mo<strong>de</strong>l <strong>Uni</strong>ted Nations<br />

/ LahnMUN<br />

Max.<br />

12<br />

variabel<br />

Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Europa European Studies 6<br />

variabel<br />

Importmodule (36 LP)<br />

Angebot aus Studiengang ggf. Kürzel dort Modultitel LP SWS<br />

Rechtswissenschaft (FB 01)<br />

Modul Verfassungsgeschichte<br />

6 2<br />

Grundlagenmodul<br />

Öffentliches Recht 6 4<br />

Modul Verwaltungsrecht<br />

12 8<br />

B.Sc. Volkswirtschaftslehre (FB 02)<br />

Basis<br />

Modul Medienrecht 6 2<br />

Modul Europäisches<br />

Recht 6 4<br />

Vertiefungsmodul<br />

Europäisches Recht 6 2<br />

Modul Internationales<br />

Recht 12 6<br />

Vertiefungsmodul<br />

Internationales<br />

Recht 6 2<br />

Einführung in die<br />

Volkswirtschaftslehre<br />

6<br />

Basis Mikroökonomie I 6<br />

Basis Mikroökonomie II 6 4<br />

Basis<br />

Makroökonomie I 6<br />

43


Basis<br />

Aufbau<br />

Vertiefung<br />

Aufbau<br />

Aufbau<br />

Makroökonomie II 6 4<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Institutionenökonomie<br />

6<br />

Institutionenökonomie<br />

6 4<br />

Wirtschaftspolitik 6<br />

Internationale Wirtschaftsbeziehungen<br />

6 4<br />

Vertiefung Regulierung 6 4<br />

B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (FB 02) Basis Absatzwirtschaft 6 4<br />

Basis<br />

Entscheidung und<br />

Investition 6 4<br />

Basis Jahresabschluss 6 4<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Basis<br />

Kosten- und Leistungsrechnung<br />

6 4<br />

Buchführung und<br />

Abschluss 6 4<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Besteuerung 6 4<br />

Unternehmensführung<br />

6 4<br />

Vertiefung Controlling 6 4<br />

Vertiefung<br />

Vertiefung<br />

Vertiefung<br />

Internationale Wettbewerbsstrategie<br />

6 4<br />

Investition und Finanzierung<br />

unter<br />

Risiko 6 4<br />

Investition und Finanzierung<br />

unter<br />

Sicherheit 6 4<br />

Vertiefung Logistik 6 4<br />

Vertiefung<br />

Marketing-<br />

Management und<br />

Instrumente 6 4<br />

Vertiefung<br />

Strategische Managemententscheidungen<br />

6 4<br />

Vertiefung<br />

Technologie- und<br />

Innovationsmanagement<br />

6 4<br />

44


B.A. Sozialwissenschaften (FB 03)<br />

B.A. Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung<br />

(FB 03)<br />

B.A. Vergleichen<strong>de</strong> Kultur- und Religionswissenschaften<br />

(FB 03)<br />

Modul 2a<br />

Modul 2b<br />

Modul 3a<br />

Modul 3b<br />

Modul 7.a<br />

Modul 7.b<br />

Modul 7.c<br />

Modul 7.d<br />

Modul 1<br />

Pflicht<br />

Modul 2<br />

Wahlpflicht<br />

Modul 3<br />

Wahlpflicht<br />

Modul 4<br />

Modul 5<br />

Modul 6<br />

Basismodul<br />

Basismodul<br />

Basismodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Theorie und Geschichte<br />

<strong>de</strong>r Sozialwissenschaften<br />

6 4<br />

Exemplarische Analyse<br />

sozialwissenschaftlicher<br />

Theorien<br />

12 4<br />

Einführung in die<br />

Sozialstrukturanalyse<br />

6 4<br />

Vergleichen<strong>de</strong> Sozialstrukturanalyse<br />

12 4<br />

Arbeit und Geschlecht<br />

12 6<br />

Politische Sozialisation<br />

12 6<br />

Politik und Wirtschaft<br />

12 6<br />

Globalisierung und<br />

Gesellschaftlicher<br />

Entwicklung<br />

12 6<br />

Einführung in die<br />

Frie<strong>de</strong>ns- und Konfliktforschung<br />

6 4<br />

Einführung in die<br />

Theorien <strong>de</strong>r Konfliktforschung<br />

6 2<br />

Einführung in Formen<br />

<strong>de</strong>r Konfliktregelung<br />

6 2<br />

Konflikte und Frie<strong>de</strong>nsprozesse<br />

in<br />

Theorie und Praxis 6 4<br />

Aktuelle Konflikte<br />

und ihre Bearbeitung<br />

6 2<br />

Kritische Ansätze<br />

<strong>de</strong>r Frie<strong>de</strong>ns- und<br />

Konfliktforschung 6 2<br />

Europäische<br />

logie/Kulturwissensch<br />

aft 12<br />

4<br />

Religionswissenschaft<br />

12<br />

4<br />

Kultur- und Sozialanthropologie<br />

12 4<br />

Europäische Ethnologie:<br />

Individuum,<br />

Alltag, Gesellschaft 12 4<br />

Europäische Ethnologie:<br />

Stadt, Region,<br />

Europa 12 4<br />

45


Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

Wahlpflichtmodul<br />

B.A. Philosophie (FB 03) Exportmodul 1<br />

Exportmodul 2<br />

Exportmodul 3<br />

Exportmodul 4<br />

Exportmodul 5<br />

Exportmodul 6<br />

Exportmodul 7<br />

Exportmodul 8<br />

(Aufbau)<br />

Exportmodul 9<br />

(Aufbau)<br />

Exportmodul 10<br />

(Aufbau)<br />

Europäische Ethnologie:<br />

Dinge, Bil<strong>de</strong>r,<br />

Performanzen 12 4<br />

Kultur- und Sozialanthropologie:<br />

Perspektiven<br />

<strong>de</strong>r Kultur-<br />

und Sozialanthropologie<br />

12 4<br />

Kultur- und Sozialanthropologie:<br />

Regionale<br />

Dynamiken:<br />

Ethnografie und<br />

Feldforschung 12 4<br />

Kultur- und Sozialanthropologie:<br />

Kulturelle<br />

Transformationen:<br />

Ethnizität,<br />

Gesellschaft, Umwelt<br />

12 4<br />

Religionswissenschaft:<br />

Perspektiven<br />

religionswissenschaftlicher<br />

Forschung<br />

12 4<br />

Religionswissenschaft:<br />

Transformationsprozesse<br />

von<br />

Religionen in Europa<br />

und Asien 12 4<br />

Religionswissenschaft:<br />

Visuelle<br />

Repräsentation von<br />

Religionen 12 4<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Logik und Argumentationstheorie<br />

12 4<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie<br />

A 6 4<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie<br />

B 12 4<br />

Theoretische Philosophie<br />

A 6 4<br />

Theoretische Philosophie<br />

B 12 4<br />

Praktische Philosophie<br />

A 6 4<br />

Praktische Philosophie<br />

B 12 4<br />

Geschichte <strong>de</strong>r Philosophie<br />

12 4<br />

Theoretische Philosophie<br />

12 4<br />

Praktische Philosophie<br />

12 4<br />

46


B.Sc. Psychologie (FB 04)<br />

Exportmodul 11<br />

Exportmodul 12<br />

EB-EPF<br />

EB-BP<br />

Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Philosophie<br />

12 4<br />

Disziplinen <strong>de</strong>r<br />

Philosophie 12 4<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

6 3<br />

Biologische Psychologie<br />

6 4<br />

EB-SP Sozialpsychologie 6 4<br />

EB-EP<br />

EB-WKS<br />

EB-LME<br />

EB-PP<br />

EB-EAO<br />

EB-EKP<br />

EB-EPG<br />

EB-EPFBP<br />

EB-EPFSP<br />

EB-EPFEP<br />

EB-EPFWKS<br />

Entwicklungspsychologie<br />

6 4<br />

Wahrnehmung,<br />

Kognition und Sprache<br />

6 4<br />

Lernen, Motivation,<br />

Emotion 6 4<br />

Persönlichkeitspsychologie<br />

6 4<br />

Einführung in die<br />

Arbeits- und Organisationspsychologie<br />

6 4<br />

Einführung in die<br />

klinische Psychologie<br />

6 4<br />

Einführung in die<br />

pädagogische Psychologie<br />

6 4<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt biologische<br />

Psychologie 12 7<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Sozialpsychologie<br />

12 7<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Entwicklungspsychologie<br />

12 7<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Wahrnehmung,<br />

Kognition<br />

und Sprache 12 7<br />

47


EB-EPFLME<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Lernen,<br />

Motivation,<br />

Emotion 12 7<br />

EB-EPFPP<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Persönlichkeitspsychologie<br />

12 7<br />

EB-EPFEAO<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Organisationspsychologie<br />

12 7<br />

EB-EPFEKP<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Klinische<br />

Psychologie 12 7<br />

EB-EPFEPG<br />

Einführung in die<br />

Psychologie und<br />

<strong>de</strong>ren Forschungsmetho<strong>de</strong>n<br />

mit<br />

Schwerpunkt Pädagogische<br />

Psychologie<br />

12 7<br />

B.A. Geschichte (FB 06) Basismodul Alte Geschichte 12 6<br />

Basismodul<br />

Mittelalterliche<br />

Geschichte<br />

12 6<br />

Basismodul Neuere Geschichte 12 6<br />

Vertiefungsmodul Alte Geschichte 12 4<br />

Vertiefungsmodul<br />

Mittelalterliche<br />

Geschichte<br />

12 4<br />

Vertiefungsmodul Frühe Neuzeit 12 4<br />

Vertiefungsmodul Neueste Geschichte 12 4<br />

Vertiefungsmodul<br />

Theorie und Metho<strong>de</strong>n<br />

6 4<br />

B.A. Deutsche Sprache und Literatur<br />

(Germanistik) (FB 09)<br />

Basismodul A1: Deutsche Sprache I 12<br />

Basismodul A2:<br />

Literatur <strong>de</strong>s Mittelalters<br />

I<br />

12<br />

48


Basismodul A3:<br />

Neuere <strong>de</strong>utsche<br />

Literatur I<br />

12<br />

Aufbaumodul A4: Deutsche Sprache II 12<br />

Aufbaumodul A5:<br />

Aufbaumodul A6:<br />

Aufbaumodul<br />

A7::<br />

Aufbaumodul A8:<br />

Aufbaumodul A9:<br />

Literatur <strong>de</strong>s Mittelalters<br />

und <strong>de</strong>r frühen<br />

Neuzeit I<br />

Neuere <strong>de</strong>utsche<br />

Literatur II<br />

Deutsche Sprache<br />

III 7<br />

Literatur <strong>de</strong>s Mittelalters<br />

und <strong>de</strong>r frühen<br />

Neuzeit II<br />

Neuere <strong>de</strong>utsche<br />

Literatur III<br />

12<br />

12<br />

12<br />

12<br />

12<br />

B.A. Kunstgeschichte (FB 09) Modul 11 Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Kunstgeschichte und<br />

Einführung in die<br />

Bildkünste<br />

Modul 12 Grundlagen <strong>de</strong>r<br />

Kunstgeschichte und<br />

Einführung in die<br />

Architektur<br />

Modul 21 Fallstudien / Einstieg<br />

12 6<br />

12 6<br />

6 4<br />

B.A. Medienwissenschaft (FB 09) Modul1 Propä<strong>de</strong>utik 1 12 4<br />

B.A. Orientwissenschaft (FB 10 CNMS) 10 BA OrWiss F2 Geschichte und<br />

Kultur <strong>de</strong>s Nahen<br />

und Mittleren Ostens<br />

10 BA OrWiss F3 Der Nahe und Mittlere<br />

Osten in <strong>de</strong>r<br />

Gegenwart<br />

10 BA OrWiss A1 Basismodul Arabisch<br />

I<br />

10 BA OrWiss A2 Basismodul ArabischII<br />

10 BA OrWiss<br />

Ar2<br />

Aufbaumodul Arabische<br />

Kulturgeschichte<br />

10 BA OrWiss P1 Basismodul Persisch<br />

I<br />

10 BA OrWiss P2 Basismodul Persisch<br />

II<br />

10 BA OrWiss P7 Basismodul Persische<br />

Literatur und<br />

Kultur<br />

10 BA OrWiss T1 Basismodul Türkisch<br />

I<br />

6 4<br />

6 4<br />

9 6<br />

9 6<br />

6 2<br />

9 6<br />

9 6<br />

6 2<br />

9 6<br />

49


B.A. Romanische Philologie m. d.<br />

Schwerp. Italienisch (FB 10)<br />

10 BA OrWiss T2 Basismodul Türkisch<br />

II<br />

10 BA OrWiss T3 Basismodul Türkische<br />

Literatur und<br />

Kultur<br />

Modul E1 Sprachpraxis<br />

Grundmodul<br />

9 6<br />

6 2<br />

12 4<br />

Modul E2<br />

Fachwissenschaft<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E3<br />

Sprachpraxis Aufbaumodul<br />

6 4<br />

Modul E4<br />

Fachwissenschaft<br />

Aufbaumodul<br />

6 4<br />

B.A. Romanische Philologie m. d.<br />

Schwerp. Französisch (FB 10)<br />

Modul E1<br />

Sprachpraxis<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E2<br />

Fachwissenschaft<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E3<br />

Sprachpraxis Aufbaumodul<br />

6 4<br />

Modul E4<br />

Fachwissenschaft<br />

Aufbaumodul<br />

6 4<br />

B.A. Romanische Philologie m. d.<br />

Schwerp. Spanisch (FB 10)<br />

Modul E1<br />

Sprachpraxis<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E2<br />

Fachwissenschaft<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E3<br />

Sprachpraxis Aufbaumodul<br />

6 4<br />

Modul E4<br />

Fachwissenschaft<br />

Aufbaumodul<br />

6 4<br />

B.A. Romanische Philologie m. d.<br />

Schwerp. Portugiesisch (FB 10)<br />

Modul E1<br />

Sprachpraxis<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E2<br />

Fachwissenschaft<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E3<br />

Sprachpraxis Aufbaumodul<br />

6 4<br />

Modul E5<br />

Sprachpraxis Erweiterungsmodul<br />

6 4<br />

B.A. Romanische Philologie m. d.<br />

Schwerp. Katalanisch (FB 10)<br />

Modul E1<br />

Sprachpraxis<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

Modul E2<br />

Fachwissenschaft<br />

Grundmodul<br />

12 4<br />

50


Modul E3<br />

Modul E5<br />

Sprachpraxis Aufbaumodul<br />

Sprachpraxis Erweiterungsmodul<br />

6 4<br />

6 4<br />

B.Sc. Geographie (FB 19) Modulgruppe T1 Einführung in die<br />

Geographie<br />

Hydro- und Klimageographie<br />

Bo<strong>de</strong>ngeographie<br />

und Geomorphologie<br />

Biogeographie<br />

Mensch und Umwelt<br />

Geographie <strong>de</strong>s<br />

ländlichen Raums<br />

Wirtschafts- und<br />

Dienstleistungsgeographie<br />

Stadt- und Bevölkerungsgeographie<br />

6 4<br />

Modulgruppe T2<br />

Modulgruppe M1<br />

Modulgruppe M2<br />

Spezielle Physische<br />

Geographie<br />

Spezielle Humangeographie<br />

Raumordnung und<br />

Raumplanung<br />

Karteninterpretation<br />

Topographische und<br />

thematische Kartographie<br />

Computerkartographie<br />

Geographische Informationssysteme<br />

Fernerkundung I<br />

Statistik<br />

Metho<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r empirischen<br />

Sozialforschung<br />

24 6<br />

6 4<br />

21 20<br />

B.A. Erziehungswissenschaften (FB 21) Basismodul a: Grundfragen <strong>de</strong>r<br />

Pädagogik<br />

6<br />

Basismodul b:<br />

Basismodul c:<br />

Aufbaumodul:<br />

Aufbaumodul:<br />

Aufbaumodul:<br />

Pädagogische Theorie<br />

und Pädagogisches<br />

Han<strong>de</strong>ln<br />

Rahmenbedingungen<br />

von Bildung und<br />

Erziehung<br />

Einführung in die<br />

Erwachsenenbildung/Außerschulisc<br />

he Jugendbildung<br />

Einführung in die<br />

Sozial- und Rehabilitationspädagogik<br />

Naturbeziehung,<br />

Umweltbildung und<br />

Umweltkommunika-<br />

6<br />

6<br />

6<br />

6<br />

6<br />

51


tion<br />

Aufbaumodul:<br />

Schule und Schulentwicklung<br />

6<br />

II.<br />

Im nicht konkret spezifizierbarem Wahlpflichtbereich (studiengangübergreifen<strong>de</strong> Schlüsselkompetenzen,<br />

etc.), ist die konkrete Modulwahl nur in Absprache mit <strong>de</strong>r studienganginternen Studienfachberatung (die<br />

die Beratungsrichtlinien mit <strong>de</strong>m Prüfungsausschuss abgestimmt hat) und extern nach <strong>de</strong>n Kapazitätsregeln<br />

<strong>de</strong>s exportieren<strong>de</strong>n Fachbereichs zu treffen.<br />

52


Anhang 3: Studienverlaufsplan<br />

53


Anhang 4: Praktikumsrichtlinien<br />

§ 1 Allgemeine Regelungen<br />

(1) Die Studieren<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bachelorstudiengangs <strong>Politikwissenschaft</strong> sind gemäß § 8 Abs. 9 <strong>de</strong>r Bachelor-<br />

Ordnung dazu verpflichtet, während ihres Studiums ein Berufspraktikum zu absolvieren.<br />

(2) Das Berufspraktikum dient dazu, die Studieren<strong>de</strong>n an mögliche Berufs- und Tätigkeitsfel<strong>de</strong>r heranzuführen<br />

und sie mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Praxis vertraut zu machen. Das Berufspraktikum soll <strong>de</strong>n Praxisbezug <strong>de</strong>s<br />

Studiums för<strong>de</strong>rn und Orientierungshilfen für <strong>de</strong>n Übergang vom Studium in die Berufstätigkeit schaffen. (3)<br />

Die Studieren<strong>de</strong>n sind gehalten, sich in erster Linie selbst um einen Praktikumsplatz zu bemühen o<strong>de</strong>r gegebenenfalls<br />

die Vermittlung <strong>de</strong>r Praktikumsberatung am Institut für <strong>Politikwissenschaft</strong> in Anspruch zu nehmen.<br />

§ 2 Praktikumsberatung<br />

(1) Das Institut für <strong>Politikwissenschaft</strong> <strong>de</strong>r Philipps-<strong>Uni</strong>versität Marburg ernennt eine Praktikumsberaterin o<strong>de</strong>r<br />

einen Praktikumsberater. Der Tätigkeitsbereich umfasst in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Professorinnen und Professoren<br />

<strong>de</strong>r <strong>Politikwissenschaft</strong> und <strong>de</strong>r Fachstudienberaterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m -berater die Pflege von Kontakten zu<br />

Praktikumsanbietern und die Akquirierung neuer Praktikumsplätze. Sie o<strong>de</strong>r er berät die Studieren<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Auswahl möglicher und geeigneter Praktikumsplätze und sorgt für eine angemessene fachliche Vorbereitung,<br />

Vermittlung, Begleitung und Auswertung im Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Kapazitäten.<br />

(2) Die Praktikumsberaterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Praktikumsberater entschei<strong>de</strong>t, ob eine bestimmte Praktikumsstelle anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. In Zweifelsfällen entschei<strong>de</strong>t hierüber <strong>de</strong>r Bachelor-Prüfungsausschuss <strong>de</strong>s Fachbereichs<br />

Gesellschaftswissenschaften und Philosophie.<br />

§ 3 Praktikumsstellen<br />

Praktikumsstellen wer<strong>de</strong>n, wenn sie einen sinnvollen Bezug zu Berufs- und Tätigkeitsfel<strong>de</strong>rn für Absolventinnen<br />

o<strong>de</strong>r Absolventen <strong>de</strong>s Bachelor-Studiengangs <strong>Politikwissenschaft</strong> aufweisen, insbeson<strong>de</strong>re in folgen<strong>de</strong>n<br />

Bereichen anerkannt:<br />

- Politikberatung (Öffentliche Verwaltung, öffentliche / soziale Dienstleistungen, Parteien, Verbän<strong>de</strong>, Institutionen<br />

und Organisationen);<br />

- Medien (incl. Verlage) und Öffentlichkeitsarbeit;<br />

- Internationale Institutionen und Organisationen;<br />

- Wirtschaft (Industrie, Unternehmen, Selbständige / private Dienstleistungen);<br />

- Wissenschaft (<strong>Uni</strong>versität, Forschungseinrichtungen);<br />

- Politische Bildung, Weiterbildung.<br />

§ 4 Dauer und Zeitpunkt <strong>de</strong>s Praktikums<br />

(1) Es wird empfohlen, das Berufspraktikum nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 3. und vor Beginn <strong>de</strong>s 6. Semesters zu absolvieren.<br />

(2) Das Berufspraktikum umfasst bei Vollzeitbeschäftigung (Blockpraktikum) eine Dauer von 2 Monaten<br />

(min<strong>de</strong>stens 280 Stun<strong>de</strong>n) und sollte möglichst ohne Unterbrechung abgeleistet wer<strong>de</strong>n. Eine Aufteilung in<br />

inhaltlich sinnvolle Blöcke ist möglich, wobei die einzelnen Abschnitte eine Min<strong>de</strong>stdauer von 4 Wochen nicht<br />

unterschreiten dürfen.<br />

(3) In begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen kann das Berufspraktikum über einen längeren Zeitraum durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierbei sollte die wöchentliche Arbeitszeit im Berufspraktikum nicht unter 8 Stun<strong>de</strong>n liegen; die Gesamtarbeitszeit<br />

<strong>de</strong>s Praktikums muss eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 5 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung <strong>de</strong>s Praktikums<br />

Zur Vor- und Nachbereitung <strong>de</strong>s Praktikums wird ein Praktikumsworkshop angeboten, in welchem Fragen <strong>de</strong>r<br />

Bewerbung, Durchführung <strong>de</strong>s Praktikums und seiner Evaluierung behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Nach Beendigung <strong>de</strong>s<br />

Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen o<strong>de</strong>r eine Präsentation im Rahmen <strong>de</strong>r Teilnahme an einem<br />

Praktikumsworkshop zu leisten.<br />

§ 6 Anerkennung von Praktika<br />

(1) Die Praktikumsberaterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Praktikumsberater erkennt Berufspraktika an, sofern die Kriterien über<br />

<strong>de</strong>n Inhalt und die Dauer <strong>de</strong>s Praktikums erfüllt sind.<br />

(2) Einschlägige berufspraktische Erfahrungen wer<strong>de</strong>n anerkannt; <strong>de</strong>m Berufspraktikum vergleichbare praktische<br />

Leistungen können als Berufspraktikum anerkannt wer<strong>de</strong>n, sofern sie in einem sinnvollen Zusammenhang<br />

54


mit <strong>de</strong>m Studiengang <strong>Politikwissenschaft</strong> stehen und nach Umfang und Inhalt <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 3<br />

und 4 entsprechen.<br />

(3) Die Entscheidung über die Anerkennung trifft <strong>de</strong>r Bachelor-Prüfungsausschuss <strong>de</strong>s Fachbereichs.<br />

§ 7 Leistungsnachweis<br />

Der Nachweis <strong>de</strong>s erfolgreichen Abschlusses eines Berufspraktikums wird von <strong>de</strong>m Praktikumsberater o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Praktikumsberaterin aufgrund eines schriftlichen Praktikumsberichtes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Präsentation im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Praktikumsworkshops ausgestellt. Das Modul wird mit „bestan<strong>de</strong>n“ o<strong>de</strong>r „nicht bestan<strong>de</strong>n“ bewertet und geht<br />

in die Gesamtnote nicht ein.<br />

§ 8 Praktikumsbericht<br />

Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von 10 – 15 Seiten haben; er besteht aus drei Teilen:<br />

1. Der Praktikumsbescheinigung <strong>de</strong>s Praktikumanbieters über Zeitpunkt und Dauer <strong>de</strong>s Praktikums. Diese<br />

Erklärung wird vom Praktikumsnehmer gegengezeichnet;<br />

2. Einer Kurzinformation, die Auskunft gibt über<br />

Name und Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>r Praktikumsstelle;<br />

Dauer <strong>de</strong>s Praktikums;<br />

eventuelle beson<strong>de</strong>re Praktikumszeiträume;<br />

Vergütung/Nichtvergütung <strong>de</strong>s Praktikums;<br />

Art <strong>de</strong>r Vermittlung <strong>de</strong>s Praktikums;<br />

Betreuung <strong>de</strong>s Praktikums;<br />

weitere Verfügbarkeit <strong>de</strong>s Praktikumsplatzes;<br />

Zahl <strong>de</strong>r verfügbaren Praktikumsstellen beim Praktikumanbieter<br />

und<br />

3. Dem Erfahrungsbericht <strong>de</strong>r Praktikantin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Praktikanten. Er umfasst<br />

eine Einordnung <strong>de</strong>r Praktikumsstelle in <strong>de</strong>n politisch-administrativen Bezugsrahmen;<br />

eine Darstellung von Organisation und Arbeitsweise <strong>de</strong>r Praktikumsstelle;<br />

eine Beschreibung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Praktikantin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Praktikanten;<br />

eine kritische Würdigung <strong>de</strong>s eigenen Praktikums unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r im Studium erworbenen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten;<br />

die Erörterung <strong>de</strong>s Nutzens <strong>de</strong>s absolvierten Praktikums für das weitere Studium bzw. die Berufswahl.<br />

§ 9 Schweigepflicht<br />

Die Studieren<strong>de</strong>n unterliegen <strong>de</strong>r Schweigepflicht über dienstliche Belange nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Praktikumsgebers.<br />

Dem steht die Anfertigung von Berichten zu Studienzwecken nicht entgegen. Soweit die Berichte<br />

Tatbestän<strong>de</strong> enthalten, die <strong>de</strong>r Schweigepflicht unterliegen, darf eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Praktikumsstelle erfolgen.<br />

55

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