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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Glossar<br />

Virenscanner<br />

Entsprechende Programme, die in der Lage sind, Schadprogramme <strong>zu</strong> identifizieren.<br />

Wegen der schnellen Entwicklung und Verbreitung neuer Viren ist der Virenscanner<br />

immer auf dem neuesten Stand <strong>zu</strong> halten.<br />

Zugriffsrecht<br />

Wird vom Administrator vergeben und bezeichnet die Möglichkeiten, bestimmte<br />

Daten und Verfahren <strong>zu</strong> verwenden und <strong>zu</strong> bearbeiten (z.B. lesen, ausführen, ändern,<br />

löschen)<br />

Zuständige Stelle<br />

Dieser Begriff wird in der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> immer dann verwendet, wenn die betreffenden<br />

Personen oder Dienststellen, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen bzw.<br />

für bestimmte Sachverhalte <strong>zu</strong>ständig sind, je nach Organisationseinheit innerhalb der<br />

Freien <strong>Universität</strong> unterschiedlich sein können.<br />

ZUV / ZV / UV<br />

Zentrale Verwaltung<br />

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