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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Umset<strong>zu</strong>ng der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong><br />

für alle Verfahrensverantwortlichen die verfahrenspezifischen Regelungen<br />

als bekannt voraus gesetzt werden können.<br />

Verantwortlich: Bereichsleiter Termin: nach jeder Aktualisierung der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong><br />

Neue Mitarbeiter müssen auf die geltende <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> bei der Einstellung<br />

hingewiesen werden. Bei Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sie über die für sie<br />

maßgeblichen Bestimmungen der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> informiert werden.<br />

Verantwortlich bei Einstellung: Personalstelle<br />

Verantwortlich bei Tätigkeitsaufnahme: Bereichsleiter<br />

Termin:<br />

bei Dienstantritt<br />

5.3. Umset<strong>zu</strong>ng des <strong>IT</strong>-Grundschutzes<br />

Die Gesamtverantwortung für die Umset<strong>zu</strong>ng der verfahrensspezifischen Maßnahmen des<br />

<strong>IT</strong>-Grundschutzes liegt bei den <strong>IT</strong>-Verantwortlichen der Organisationseinheiten. Bei der<br />

Anwendung einzelner Grundschutzmaßnahmen sind die bei jeder Maßnahme angegebenen<br />

Verantwortlichkeiten über die Initiierung und Umset<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> beachten.<br />

Ist eine einvernehmliche Lösung bei Differenzen über die Umset<strong>zu</strong>ng der Maßnahmen in<br />

einem Bereich nicht möglich, kann das CIO-Gremium/Beirat über die internen Vorgänge<br />

informiert werden. Das CIO-Gremium/Beirat trifft auf Basis der geltenden Richtlinien eine<br />

Entscheidung in der strittigen Sache.<br />

Stellt eine Stelle in der teilnehmenden Institution einen Mangel in einem <strong>IT</strong>-Verfahren fest,<br />

der <strong>zu</strong> gravierenden Schäden führen kann, ist der <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragte über den Tatbestand<br />

<strong>zu</strong> informieren. Der <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragte versucht kurzfristig in Einvernehmen<br />

mit allen Beteiligten eine Lösung für das Sicherheitsproblem <strong>zu</strong> finden. Falls eine Lösung<br />

im Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, informiert der <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragte<br />

das CIO-Gremium/Beirat. Das CIO-Gremium/Beirat entscheidet über das weitere<br />

Vorgehen.<br />

5.4. Fortschreibungs- und Berichtspflicht<br />

Die <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> bedarf der ständigen Überarbeitung und Weiterentwicklung.<br />

Veränderungen in der Bedrohungssituation oder technische Entwicklungen sind <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Turnusmäßig (z.B. im Zusammenhang mit der Fortschreibung der <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>) werden die Aufzeichnungen <strong>zu</strong> aufgetretenen Sicherheitsproblemen<br />

ausgewertet. Bei Bedarf werden <strong>zu</strong>sätzliche Maßnahmen in den Grundschutzkatalog aufgenommen<br />

und ggf. auch Maßnahmen wieder aufgehoben bzw. ersetzt, die sich nicht<br />

bewährt haben.<br />

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