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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Schutzbedarfsanalyse<br />

Beeinträchtigung<br />

des informationellen<br />

Selbstbestimmungsrechts<br />

Verstoß gegen<br />

Gesetze, Vorschriften<br />

und<br />

Verträge<br />

Beeinträchtigung<br />

der persönlichen<br />

Unversehrtheit<br />

Beeinträchtigung<br />

der Aufgabenerfüllung<br />

Negative Außenwirkung<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Beeinträchtigungen<br />

(Kategorien)<br />

Verlust<br />

von<br />

Bedrohung<br />

Vertr. Bekannt werden der<br />

Daten für Unberechtigte<br />

...<br />

Integ. Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten ...<br />

Verfg. Verlust der Daten ...<br />

Vertr. Bekannt werden der<br />

Daten für Unberechtigte<br />

...<br />

Integ. Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten ...<br />

Verfg. Verlust der Daten ...<br />

Vertr. Missbrauch der Daten<br />

...<br />

Integ. Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten ...<br />

Verfg. Verlust der Daten ...<br />

Vertr.<br />

Die Kenntnisnahme<br />

der Daten durch Unbefugte<br />

...<br />

Integ. Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten ...<br />

Verfg. Verlust der Daten ...<br />

Vertr. Missbrauch der Daten<br />

...<br />

Integ. Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten ...<br />

Verfg. Verlust der Daten ...<br />

... würde durch den Einzelnen<br />

als tolerable Beeinträchtigung<br />

des informationellen<br />

Selbstbestimmungsrechts<br />

eingeschätzt<br />

werden. Ein möglicher<br />

Missbrauch personenbezogener<br />

Daten hat nur<br />

geringfügige Auswirkungen<br />

auf die gesellschaftliche<br />

Stellung oder die<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

des Betroffenen.<br />

... verstößt gegen Gesetze<br />

oder Vorschriften mit<br />

geringen Konsequenzen.<br />

… hat geringfügige Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

mit<br />

maximal geringen Konventionalstrafen<br />

<strong>zu</strong>r Folge.<br />

... führt <strong>zu</strong> keiner bis maximal<br />

leichter Beeinträchtigung<br />

der persönlichen<br />

Unversehrtheit<br />

... würde von den Betroffenen<br />

als tolerabel eingeschätzt<br />

werden.<br />

Die Daten sind öffentlich<br />

oder im Rahmen des<br />

Dienstbetriebs sachlich<br />

<strong>zu</strong>ständigen Bearbeitern<br />

<strong>zu</strong>gänglich.<br />

... führt maximal <strong>zu</strong>m<br />

Ausfall einzelner verwaltungstechnischer<br />

oder<br />

wissenschaftlicher Arbeitsabläufe<br />

…führt höchstens <strong>zu</strong><br />

geringem Ansehensverlust<br />

eines Teilbereichs bei einer<br />

eingeschränkten Öffentlichkeit<br />

Vertr. Missbrauch der Daten Der finanzielle Schaden<br />

Integ.<br />

bleibt für die Institution<br />

Unberechtigte Manipulation<br />

der Daten<br />

tolerabel<br />

Verfg. Verlust der Daten<br />

Abschät<strong>zu</strong>ng des Schadens<br />

… führt möglicherweise<br />

<strong>zu</strong> einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung des<br />

informationellen Selbstbestimmungsrechts<br />

des<br />

Einzelnen. Ein möglicher<br />

Missbrauch personenbezogener<br />

Daten hat erhebliche<br />

Auswirkungen<br />

auf die gesellschaftliche<br />

Stellung oder die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse<br />

des Betroffenen.<br />

... verstößt gegen Gesetze<br />

oder Vorschriften mit<br />

erheblichen Konsequenzen.<br />

… hat Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

mit hohen Konventionalstrafen<br />

und /<br />

oder erheblichen Haftungsschäden<br />

<strong>zu</strong>r Folge.<br />

... führt <strong>zu</strong> erheblicher<br />

Beeinträchtigung der<br />

persönlichen Unversehrtheit<br />

... würde von einzelnen<br />

Betroffenen als nicht<br />

tolerabel eingeschätzt<br />

werden.<br />

Die Daten sind vertraulich<br />

mit erheblichem<br />

Wert für die Hochschule.<br />

... schränkt die Auftragserfüllung<br />

in einem<br />

Teilbereich ein<br />

... führt <strong>zu</strong> einem Ansehensverlust<br />

bei einer<br />

eingeschränkten Öffentlichkeit<br />

oder einem<br />

hohen Ansehensverlust<br />

eines Teilbereichs<br />

Der Schaden bewirkt<br />

beachtliche finanzielle<br />

Verluste, ist jedoch nicht<br />

existenzbedrohend<br />

... führt möglicherweise<br />

<strong>zu</strong> einer bedeutenden<br />

Beeinträchtigung des informationellen<br />

Selbstbestimmungsrechts<br />

des<br />

Einzelnen. Ein möglicher<br />

Missbrauch personenbezogener<br />

Daten würde für<br />

den Betroffenen den<br />

gesellschaftlichen oder<br />

wirtschaftlichen Ruin<br />

bedeuten.<br />

... verstößt fundamental<br />

gegen Gesetze oder<br />

Vorschriften.<br />

… hat Vertragsverlet<strong>zu</strong>ngen<br />

<strong>zu</strong>r Folge, deren<br />

Haftungsschäden ruinös<br />

sind.<br />

... bedroht die Existenz<br />

des Betroffenen<br />

... würde von allen Betroffenen<br />

als nicht tolerabel<br />

eingeschätzt werden.<br />

Die Daten unterliegen<br />

besonderer Geheimhaltung.<br />

... gefährdet den Auftrag<br />

der gesamten <strong>Universität</strong><br />

... führt <strong>zu</strong> einem Ansehensverlust<br />

in der breiten<br />

Öffentlichkeit<br />

Der finanzielle Schaden<br />

ist für die Institution<br />

existenzbedrohend<br />

daraus resultierender Schutzbedarf: normal hoch sehr hoch<br />

Tabelle 1:<br />

Bewertungsmaßstab für den Schutzbedarf von <strong>IT</strong>-Verfahren. Die dreifache vertikale Linie symbolisiert<br />

die Grenze zwischen „Grundschutzmaßnahmen reichen aus“ bzw. „reichen nicht aus“.<br />

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