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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

weise auch ein mehrfaches Formatieren (mindestens dreimal) erfolgen. Eine Weitergabe<br />

an einrichtungsfremde Personen ist untersagt.<br />

Aus<strong>zu</strong>sondernde oder defekte Datenträger müssen, sofern sie personenbezogene<br />

oder vertrauliche Daten enthalten (oder enthalten haben), vollständig unlesbar<br />

gemacht werden. Vor<strong>zu</strong>gsweise ist auch hier das Durchflutungslöschen und die<br />

mechanische Zerstörung an<strong>zu</strong>wenden (bei Disketten ersatzweise ein dreifaches<br />

Formatieren mit nachfolgender mechanischer Zerstörung).<br />

Bei der Vergabe dieser Aufgaben an externe Dienstleister sind neben der gebotenen<br />

Sorgfalt bei der Auswahl des Auftragnehmers auch die übrigen Bestimmungen<br />

über Auftragsdatenverarbeitung <strong>zu</strong> beachten.<br />

Die Reparatur beschädigter Datenträger, auf denen schützenswerte Daten gespeichert<br />

sind, ist nur in besonderen Ausnahmenfällen erlaubt. Wenn unter besonderen<br />

Umständen Datenträger durch externe Dienstleister repariert werden sollen, ist der<br />

Auftragnehmer auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten <strong>zu</strong> verpflichten. Die<br />

Verpflichtung muss vertraglich verankert sein.<br />

2.2.10.6. Sichere Entsorgung vertraulicher Papiere (M2.435)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal, <strong>IT</strong>-Anwender<br />

Papiere mit vertraulichem Inhalt sind mit Hilfe eines Aktenvernichters <strong>zu</strong> vernichten.<br />

Bei der Beschaffung eines Aktenvernichters ist die DIN 32757 <strong>zu</strong> beachten. Alternativ<br />

kann die Entsorgung auch über einen Dienstleister erfolgen. In diesem Fall<br />

muss sichergestellt sein, dass der Auftragnehmer über entsprechende Zertifikate<br />

verfügt. Der Auftragnehmer ist <strong>zu</strong>r Protokollierung der Aktenvernichtung <strong>zu</strong> verpflichten.<br />

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