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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

Vor<strong>zu</strong>gsweise sollten Daten auf zentralen Fileservern gespeichert werden. Dort erfolgt<br />

turnusmäßig eine zentrale Datensicherung. Wo ein Zugriff auf einen Fileserver<br />

derzeit noch nicht möglich ist, müssen die Daten lokal gesichert werden.<br />

Für Daten, deren Wiederherstellung mehr als einige Tage erfordert, sind mindestens<br />

3 Generationen von Sicherungen vor<strong>zu</strong>halten. Es ist empfehlenswert, jeweils<br />

eine Sicherung für mindestens 3 bis 6 Monate auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

2.2.9.4. Durchführung der Datensicherung auf Servern (M6.35)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal<br />

Die Sicherung der Daten auf Servern sollte im angemessenen Rhythmus erfolgen.<br />

Auch System- und Programmdaten sind nach Veränderungen <strong>zu</strong> sichern. Zur Datensicherung<br />

sind dafür geeignete Backup-Werkzeuge <strong>zu</strong> verwenden, die eine Datensicherung<br />

für Daten, deren Wiederherstellung mehr als einige Tage erfordert,<br />

nach dem Generationenprinzip unterstützen.<br />

Nach Möglichkeit sind die Konfigurationen aller aktiven Netzkomponenten in eine<br />

regelmäßige Datensicherung ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

2.2.9.5. Verifizierung der Datensicherung (M6.22)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal<br />

Die Konsistenz der Datensicherungsläufe ist sicher <strong>zu</strong> stellen, d.h. die Lesbarkeit der<br />

Datensicherung ist <strong>zu</strong> überprüfen. Das testweise Wiedereinspielen von Datensicherungen<br />

soll wenigstens einmal jährlich erfolgen.<br />

2.2.10. Datenträgerkontrolle<br />

2.2.10.1. Aufbewahrung (M6.20)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal<br />

Die Sicherungsdatenträger sind getrennt vom jeweiligen Rechner auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

Bei Datenbeständen ab Schutzklasse „hoch“ sind die Datenträger in einem anderen<br />

Gebäude, einer anderen Brandschutzzone oder in einem für Datenträger geeigneten<br />

feuersicheren Tresor auf<strong>zu</strong>bewahren (Schutzklasse mind. S 60 D, derartige Tresore<br />

sind entsprechend gekennzeichnet).<br />

Bei der Lagerung der Datenträger sind die Angaben der Hersteller, insbesondere <strong>zu</strong><br />

Temperatur und Luftfeuchtigkeit <strong>zu</strong> beachten. Bei längerer Lagerung sind Vorkehrungen<br />

<strong>zu</strong> treffen, die eine alterungsbedingte Zerstörung der Datenträger verhindern.<br />

In angemessenen Zeitabständen ist ein Umkopieren der Daten auf neuere Da-<br />

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