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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

Wird es darüber hinaus aufgeschrieben, ist das Passwort <strong>zu</strong>mindest so sicher<br />

wie eine Scheckkarte oder ein Geldschein auf<strong>zu</strong>bewahren.<br />

Das Passwort ist regelmäßig, spätestens nach 360 Tagen, <strong>zu</strong> wechseln.<br />

Ein Passwortwechsel ist durch<strong>zu</strong>führen, wenn das Passwort unautorisierten<br />

Personen bekannt geworden ist.<br />

Alte Passwörter dürfen nach einem Passwortwechsel nicht mehr gebraucht<br />

werden.<br />

Die Eingabe des Passwortes muss unbeobachtet stattfinden.<br />

Falls technisch möglich, sollten folgende Randbedingungen eingehalten werden:<br />

Die Wahl von Trivialpasswörtern ("BBBBBB", "123456") sollte verhindert<br />

werden.<br />

Jeder Benutzer muss sein eigenes Passwort jederzeit ändern können.<br />

Für die Erstanmeldung neuer Benutzer sollten Einmalpasswörter vergeben<br />

werden, also Passwörter, die nach einmaligem Gebrauch gewechselt werden<br />

müssen. In Netzen, in denen Passwörter unverschlüsselt übertragen<br />

werden, empfiehlt sich die dauerhafte Verwendung von Einmalpasswörtern.<br />

Nach mehrfacher fehlerhafter Passworteingabe muss eine Sperrung erfolgen,<br />

die entweder vom Systemadministrator, durch erneute Selbstregistrierung<br />

oder nach Ablauf einer Sperrfrist automatisch aufgehoben wird.<br />

Bei der Authentisierung in vernetzten Systemen sollten Passwörter nicht<br />

unverschlüsselt übertragen werden.<br />

Bei der Eingabe sollte das Passwort nicht auf dem Bildschirm angezeigt<br />

werden.<br />

Die Passwörter sollten im System <strong>zu</strong>griffssicher gespeichert werden, z. B.<br />

mittels Einwegverschlüsselung.<br />

Der Passwortwechsel sollte vom System regelmäßig initiiert werden.<br />

Die Wiederholung alter Passwörter beim Passwortwechsel sollte vom <strong>IT</strong>-<br />

System verhindert werden (Passwort-Historie).<br />

Auf die Einhaltung der Regeln ist insbesondere <strong>zu</strong> achten, wenn das System diese<br />

nicht erzwingt.<br />

2.2.6.7. Zugriffsrechte (Autorisierung) (M2.220)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortlicher (bereichsspezifisch)<br />

Verfahrensverantwortlicher (verfahrensspezifisch)<br />

<strong>IT</strong>-Personal<br />

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