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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

diese Personen gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet sein. Für die<br />

Wartung und Instandhaltung sind gesonderte Verträge mit den externen Dienstleistern<br />

<strong>zu</strong> schließen, aus denen dann genau ersichtlich wird, welche Personen <strong>zu</strong><br />

welchem Zweck Zugang und Zugriff auf Räume und Daten haben. Es ist <strong>zu</strong> gewährleisten,<br />

dass die Integrität der betroffenen Systeme und / oder Daten gesichert ist.<br />

Externe Dienstleister sind per Erklärung <strong>zu</strong>r Verschwiegenheit <strong>zu</strong> verpflichten.<br />

Alle Aktionen, die von externen Firmen durchgeführt werden, sollten nach Möglichkeit<br />

überwacht und protokolliert werden.<br />

2.2.4.8. Stromversorgung und Überspannungsschutz (M1.3 / M1.25)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortlicher (bereichsspezifisch)<br />

Verfahrensverantwortlicher (verfahrensspezifisch)<br />

<strong>IT</strong>-Dienstleister, <strong>IT</strong>-Personal<br />

Alle wichtigen <strong>IT</strong>-Systeme dürfen nur an eine ausreichend dimensionierte und gegen<br />

Überspannungen abgesicherte Stromversorgung angeschlossen werden. Eine<br />

entsprechende Versorgung ist in Zusammenarbeit mit der Technischen Abteilung<br />

her<strong>zu</strong>stellen. Bei Einsatz von Geräten mit redundant ausgelegter Stromversorgung<br />

ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass die einzelnen Netzteile über getrennt abgesicherte<br />

Stromkreise versorgt werden. Die für den Betrieb von <strong>IT</strong> notwendigen Unterlagen<br />

und Informationen <strong>zu</strong>r elektrischen Versorgung sind dem <strong>IT</strong>-Verantwortlichen auf<br />

Anfrage von den <strong>IT</strong>-Dienstleistern bzw. der Technischen Abteilung <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

<strong>zu</strong> stellen.<br />

2.2.4.9. USV (M1.70 / M1.28)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortlicher (bereichsspezifisch)<br />

Verfahrensverantwortlicher (verfahrensspezifisch)<br />

<strong>IT</strong>-Dienstleister, <strong>IT</strong>-Personal<br />

Alle <strong>IT</strong>-Systeme, die wichtige oder unverzichtbare Beiträge <strong>zu</strong>r Aufrechterhaltung<br />

eines geordneten Betriebes leisten, wie <strong>zu</strong>m Beispiel Server und aktive, zentrale<br />

Netzwerkkomponenten, sind an eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)<br />

<strong>zu</strong>r Überbrückung von Spannungsschwankungen an<strong>zu</strong>schließen. Die Konfiguration<br />

der USV und der durch sie geschützten Systeme muss ein rechtzeitiges und kontrolliertes<br />

Herunterfahren der Systeme gewährleisten.<br />

2.2.4.10. Brandschutz (M1.7 / M1.47 / M1.45 / M1.54)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortlicher<br />

Verfahrensverantwortlicher (verfahrensspezifisch)<br />

Technische Abteilung<br />

Die Regeln des vorbeugenden Brandschutzes sind <strong>zu</strong> beachten und ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Insbesondere gilt dies für Räume mit wichtiger Informationstechnik, wie beispielsweise<br />

Serverräume. Papierlager, leere Verpackungen und andere leicht entflamm-<br />

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