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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

2.2.1. Allgemeines<br />

2.2.1.1. Grundsätze für den <strong>IT</strong>-Einsatz (M2.1)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>Universität</strong>sleitung (CIO-Gremium)<br />

Bereichsleitung, <strong>IT</strong>-Verantwortlicher<br />

Beschaffung, Entwicklung und Einsatz von <strong>IT</strong>-Anwendungen und -Systemen erfolgt<br />

nach Maßgabe der für die teilnehmenden Institutionen geltenden Regelungen. Zusätzlich<br />

sind Regelungen des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein <strong>zu</strong> beachten,<br />

die eine ordnungsgemäße <strong>IT</strong>-Organisation, Verfahrensplanung und -<br />

realisierung beschreiben, soweit diese für die teilnehmenden Institutionen verbindlich<br />

sind.<br />

2.2.1.2. Gesamtverantwortung (M2.336)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Hochschulleitung (CIO-Gremium/Beirat)<br />

Bereichsleitung<br />

Die Verantwortung für die Umset<strong>zu</strong>ng und Einhaltung der für den <strong>IT</strong>-Einsatz geltenden<br />

Regelungen tragen die einzelnen Bereichsleitungen (Dekanate, Leitungen)<br />

in den Fachbereichen, Zentraleinrichtungen und -instituten und der Zentralen<br />

Hochschulverwaltung.<br />

2.2.2. Organisation von <strong>IT</strong>-Sicherheit<br />

2.2.2.1. Beschreibung von <strong>IT</strong>-Verfahren (M2.214 / DSVO)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortlicher<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

Der gesamte <strong>IT</strong>-Einsatz ist in <strong>IT</strong>-Verfahren <strong>zu</strong> gruppieren. Jedes Verfahren ist <strong>zu</strong> beschreiben.<br />

Die Anforderungen an eine Beschreibung sind in der <strong>IT</strong>-Rahmendienstvereinbarung<br />

festgelegt. Im Abschnitt 1.2 dieser Richtlinie wurden die wichtigsten<br />

Aspekte einer Verfahrensdokumentation <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

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