21.10.2014 Aufrufe

IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Definition des Grundschutzes<br />

2.1.7. Umgang mit Datenträgern<br />

2.1.7.1. Sichere Aufbewahrung (M6.20)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal<br />

Mobile Datenträger mit schützenswerten Daten sind verschlossen und vor unbefugtem<br />

Zugriff geschützt auf<strong>zu</strong>bewahren. Die Lagerungsbedingungen gemäß den<br />

Herstellerangaben sind ein<strong>zu</strong>halten. Insbesondere ist darauf <strong>zu</strong> achten, dass ein<br />

hinreichender Schutz gegen Hitze, Feuchtigkeit und magnetische Felder besteht.<br />

2.1.7.2. Datenträgerkennzeichnung (M2.3)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal, <strong>IT</strong>-Anwender<br />

Alle mobilen Datenträger, auf denen schützenswerte Daten dauerhaft gespeichert<br />

werden, sind soweit möglich eindeutig <strong>zu</strong> kennzeichnen. Aus der Beschriftung soll<br />

die Verwendung (Verfahren, Dateien, Inhalt), Datum der ersten Ingebrauchnahme<br />

sowie das Datum des letztmaligen Beschreibens hervorgehen. Bei besonders<br />

schützenswerten Daten ist die Beschriftung so <strong>zu</strong> wählen, dass ein Rückschluss auf<br />

den Inhalt für Unbefugte nicht möglich ist.<br />

2.1.7.3. Gesicherter Transport (M2.43)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal, <strong>IT</strong>-Anwender<br />

Die Übermittlung von Datenträgern mit schützenswerten Daten hat persönlich, per<br />

Kurier, per Wertbrief oder mit vergleichbaren Transportdiensten <strong>zu</strong> erfolgen. Während<br />

des Transports müssen sich die Datenträger in einem verschlossenen Behältnis<br />

befinden, dessen unbefugte Öffnung festgestellt werden kann. Die Weitergabe<br />

dieser Datenträger erfolgt nur gegen Quittung.<br />

2.1.7.4. Physisches Löschen von Datenträgern (M2.167 / M2.433 /<br />

M4.32)<br />

Verantwortlich für Initiierung:<br />

Verantwortlich für Umset<strong>zu</strong>ng:<br />

Verfahrensverantwortlicher<br />

<strong>IT</strong>-Personal, <strong>IT</strong>-Anwender<br />

Datenträger mit schützenswerten Daten müssen vor einer Weitergabe an nicht autorisierte<br />

Personen physisch gelöscht werden. Das kann mit geeigneten Programmen<br />

oder mit einem Gerät <strong>zu</strong>m magnetischen Durchflutungslöschen erfolgen.<br />

Aus<strong>zu</strong>sondernde oder defekte Datenträger müssen, sofern sie schützenswerte Daten<br />

enthalten (oder enthalten haben), vollständig unlesbar gemacht werden. Vor-<br />

27 von 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!