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IT-Sicherheitsrichtlinie - Universität zu Lübeck

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<strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> – Ausgangssituation<br />

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Verfahrensverantwortliche<br />

Der Verfahrensverantwortliche organisiert die Einführung und den laufenden <strong>IT</strong>-<br />

Einsatz für eine Fachaufgabe einschließlich des Berechtigungskonzeptes in Abstimmung<br />

mit den Beteiligten. Der Verfahrensverantwortliche ist für die nachvollziehbare<br />

Dokumentation des von ihm betreuten Verfahrens verantwortlich. Er unterstützt<br />

den <strong>IT</strong>-Verantwortlichen bei seinen Dokumentations- und Berichtspflichten.<br />

Der Verfahrensverantwortliche ist derjenige, der für die Durchführung einer Fachaufgabe<br />

bzw. die Erstellung eines Dienstes verantwortlich ist und in der Regel Besitzer<br />

der Daten ist. Er ist für alle <strong>IT</strong>-Aufgaben <strong>zu</strong>ständig, die im Rahmen des von<br />

ihm verantworteten Verfahrens anfallen.<br />

Der Verfahrensverantwortliche ist verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen<br />

des Datenschutzes und somit auch für die datenschutzrechtlichen Meldungen.<br />

<strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragter<br />

Die Gesamtverantwortung für die <strong>IT</strong>-Sicherheit liegt bei dem Präsidium/Direktorium.<br />

Die Rolle des <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragten wird dem Kanzler der<br />

teilnehmenden Institutionen übertragen. Der Kanzler beauftragt einen Mitarbeiter<br />

mit der Wahrnehmung der Aufgaben des <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragten.<br />

Zu den Aufgaben des <strong>IT</strong>-Sicherheitsbeauftragten gehören:<br />

• Den Sicherheitsprozess <strong>zu</strong> steuern und bei allen damit <strong>zu</strong>sammenhängenden<br />

Aufgaben mit<strong>zu</strong>wirken,<br />

• die Leitungsebene bei der Erstellung der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> <strong>zu</strong> unterstützen,<br />

• Mitwirkung bei der Erstellung der <strong>IT</strong>-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>, des Notfallkonzepts<br />

und anderer Teilkonzepte und System-<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>n <strong>zu</strong> koordinieren.<br />

(Fach-) Bereichsleitung<br />

Die Leitung einer Organisationseinheit trägt die Verantwortung für den laufenden<br />

<strong>IT</strong>-Einsatz in ihrem Aufgabenbereich sowie für alle bereichsinternen <strong>IT</strong>-Planungen.<br />

Die Bereichsleitung gibt auf Grund der Ergebnisse der Schutzbedarfs- und ggf. Risikoanalyse<br />

den Betrieb des <strong>IT</strong>-Verfahrens frei. Sie benennt in Abstimmung mit dem<br />

<strong>IT</strong>-Gremium einen bereichsspezifischen <strong>IT</strong>-Verantwortlichen, der in ihrem Auftrag<br />

den <strong>IT</strong>-Einsatz koordiniert und plant und darüber hinaus die in der <strong>IT</strong>-<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> formulierten Maßnahmen umsetzt.<br />

<strong>IT</strong>-Verantwortliche<br />

Zu den Aufgaben eines <strong>IT</strong>-Verantwortlichen gehören:<br />

• Mitarbeit bei der Umset<strong>zu</strong>ng von bereichsübergreifenden <strong>IT</strong>-Konzepten,<br />

• Erfassung und Dokumentation des bereichsinternen <strong>IT</strong>-Einsatzes,<br />

• Koordination von bereichsspezifischen <strong>IT</strong>-Schulungsmaßnahmen,<br />

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